Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

Wie lange und wie oft reitest du jetzt schon mit Rosinante in Richtung Widnmühlen?
Gibt es eigentlich noch was anderes, was dich beschäftigt ausser, ob dir eine Prostituierte ohne Gummi einen blasen darf? :bag:
Die Frage wie oft der Kopf von den Flügeln getroffen werden kann bevor er richtig wehtut?
 
Liebe EF - Gemeinde!


In Österreich gibt es 9 verschiedene Landesgesetze betreffend legaler Prostitution welche in Prostitutionsgesetze bzw. Sexualdienstleistungsgesetze niedergeschrieben sind. All diese Gesetze enthalten Vorschreibungen wie der Sex auszuüben bzw. auszuführen ist. Diese Gesetze jedoch sind gesetzeswidrig da diese nicht konform und im Kontext mit einem Ranghöheren Bundesgesetz dem Strafgesetzbuch stehen.

"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Ich denke weder für die Prostituierte noch für den Kunden (Freier) ist solch ein Sex lebenswert. Sex ist eine körperliche Zuneigung zwischen ein, zwei oder mehreren Personen; jedoch nicht mit einem Gesetz! Wenn ein Gesetz vorgibt wie der Sex zu vollziehen hat, ist dies doch Nötigung der Prostituierten und des Kunden (Freiers). So macht Sex sicherlich keinen Spaß und Vergnügen mehr.

Wie sieht Ihr das?


Liebe Grüße
Peter


Dunkel ist mir deiner Rede Sinn... :schulterzuck:
 
Interessant, Sex wird Prostituierten vorgeschrieben... :hmm: :kopfklatsch:


Liebe(r) xtc69!

Für manche scheint der Thread etwas zu hoch oder zu anstrengend zu sein.

Wenn man mit einigen Damen des Gewerbes diskutiert erfährt man sehr viel wie es wirklich zugeht in diesem Gewerbe. Ich beneide wirklich keine von diesen. Was dort zählt ist rein nur die Knete (Geld); wie es denen tatsächlich dabei geht ist jeden egal.

Fakt ist das die Grundlage der Tätigkeit wie eine Sexualdienstleistung abzulaufen bzw. vollziehen ist in Prostitutionsgesetze bzw. Sexualdienstleistunggesetze beschrieben bzw. vorgeschrieben sind. In diesen Gesetzen befinden sich Vorschreibungen bzw. Verbote. Hält man sich nicht daran können leicht Schwierigkeiten auf einem zukommen. Fakt ist auch das in sämtlichen LH´s und Bordellen Hausordnungen ausgehängt sind welche auch die Tätigkeit der Sexausübung beschreiben. Sollte ein LH Betreiber einer Dame ein Service welches Sie gerne machen würde verbieten wäre dies eigentlich nach dem Strafgesetzbuch rechtswidrig. Ebenso sind diese Sexualdienstleistungsgesetze bzw. Prostitutionsgesetze und auch Hausordnungen eigentlich nicht konform mit dem Strafgesetzbuch.

Auch Escortservice haben als Grundbasis ein Bordell im Hintergrund. Die Dame dabei darf kein eigenes Zimmer haben sondern muss eingeladen werden.

PS.: Wenn man sich etwas die Gesetze durchließt und Gesetze miteinander vergleicht versteht man dann mehr davon.

Nochmals; egal wie und was, legale oder illegale Prostitution ist einfach hässlich.


Liebe Grüße
Peter
 
das gesetz nötigt also kunden indem es ihnen das nötigen verbietet :roll:



ja, er scheints nötig zu haben, dass er genötigt wird :D

Lieber Petseit!

Wenn man der legalen Prostitution abschwört kann man nicht mehr genötigt werden.
Das soll aber keineswegs ein Aufruf zur illegalen Prostitution sein, weil diese noch hässlicher ist.

Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Dafürhaltens regeln die jeweiligen Landesgesetze in erster Linie unter welchen Voraussetzungen die Prostitution ausgeübt werden darf, Schutzalter und Örtlichkeiten, an denen die Prostitution verboten ist.
Hab noch in keinem Gesetz - kenn erhrlich nicht viele - gelesen, wie oft einen Prostitutierte Oral- Anal- oder Vaginalsex betreiben muss oder welche Techniken dabei anzuwenden sind.
Die ärgsten Bedrohungen und Nötigungsszenarien dürften von, wenn vorhanden, den Zuhältern und Freiern ausgehen.
 
Für manche scheint der Thread etwas zu hoch oder zu anstrengend zu sein.
:muted:
Wenn man mit einigen Damen des Gewerbes diskutiert erfährt man sehr viel wie es wirklich zugeht in diesem Gewerbe.
Wieviele Damen kennst Du und aus welchem "Milieu" kommen diese...?
Ich kenne auch einige, die aber durch die Bank alles SELBSTSTÄNDIG sind...
Was dort zählt ist rein nur die Knete (Geld); wie es denen tatsächlich dabei geht ist jeden egal.
Und wo genau ist da jetzt der Unterschied zu den meisten anderen Arbeiten?
Abgesehen davon, dass Prostituierte in Ö ausschließlich selbstständig arbeiten dürfen und das Gros der Menschen in einem Dienstverhältnis stehen?
Im Gegenteil: Bringst als Angesteller nicht Deine Leistung, bist schneller ausgetauscht und auf der Straße als Du schauen kannst...!
In diesen Gesetzen befinden sich Vorschreibungen bzw. Verbote. Hält man sich nicht daran können leicht Schwierigkeiten auf einem zukommen.
Was auch gut ist! Im Prostitutionsgesetz ist genau beschrieben was eben nicht erlaubt ist. Und dazu zählt der Straßenstrich in Wohngebieten, im Umkreis von Schulen usw.,...
Und dass Wohnungsprostitution verboten ist, hat mehr Vorteile als Nachteile...
Wenn die nämlich erlaubt wäre, dann würde die illegale Prostitution überhand nehmen und eine Kontrolle faktisch unmöglich...
Auch wenn Du es nicht glauben magst, aber die Gesetze sind zum Großteil zum Schutz der SW da, und nicht, um sie zu schikanieren...
Fakt ist auch das in sämtlichen LH´s und Bordellen Hausordnungen ausgehängt sind welche auch die Tätigkeit der Sexausübung beschreiben. Sollte ein LH Betreiber einer Dame ein Service welches Sie gerne machen würde verbieten wäre dies eigentlich nach dem Strafgesetzbuch rechtswidrig.
1.) Niemand zwingt die SW, in diesem einen LH zu arbeiten, da sie selbstständig sind, haben sie die freie Wahl, wo (im Sinne des ProstG) sie ihre Dienst anbieten...
2.) Vergleich mit einer Hausordnung in einem Mehrparteienhaus. Die Stadtordnung verbietet Lärmbelästigung z.B. an 22:00 Uhr, die Hausordnung ab 20.00 Uhr. Du musst nicht in dem Haus wohnen, wenn es Dir nicht passt, dann kannst gerne übersiedeln...
Ebenso sind diese Sexualdienstleistungsgesetze bzw. Prostitutionsgesetze und auch Hausordnungen eigentlich nicht konform mit dem Strafgesetzbuch.
Beispiele bitte!!! Du redest die ganze Zeit um den heißen Brei herum ohne Beispiele (und bitte inkl. verlässlicher Quellenangaben) zu nennen.
In puncto Hausordnung: Der Besitzer der Räumlichkeiten hat das Hausrecht...
Beispiel gefällig? Bitte sehr: Du gehst in ein Restaurant und bringst Dir Dein Essen selbst mit, der Wirt verbietet Dir das aber, Deine selbst mitgebrachten Speisen zu vertilgen, obwohl das im AGBG, Stgb oder sonstwo verboten wäre... Du kannst Dich entweder dem Hausrecht fügen oder Räumlichkeiten aufsuchen, wo das eben gestattet ist... Noch ein Beispiel: Ich war als IT-Techniker in einem Unternehmen tätig, die auch sogenannte "Jahresservices" durchführte, die sich nicht mit meiner Vorstellung eines Pc-Service deckten. Ich hatte 2 Möglichkeiten: Entweder das Service nach den Vorgaben der Firma zu machen oder aber ein anderes Unternehmen zu suchen, die ein derartiges Service nach meinen Vorstellung anbot.
Merkst was?
legale oder illegale Prostitution ist einfach hässlich.
Deine Meinung sei Dir unbenommen. Es gibt unzählige - und einige kenne ich persönlich (nein, nicht als Freier) - SW, die ihren Job gerne und selbstbestimmt machen...
Ist in Ö generell ab 18 Jahren, ist im StGB §207b Abs.3 eindeutig festgelegt.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Quelle: RIS - Strafgesetzbuch § 207b - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 02.05.2018
Hab noch in keinem Gesetz - kenn erhrlich nicht viele - gelesen, wie oft einen Prostitutierte Oral- Anal- oder Vaginalsex betreiben muss oder welche Techniken dabei anzuwenden sind.
Du wirst lange suchen und Du wirst dahingehend trotzdem nichts finden...
 
Jede Prostituierte sollte selber über Ihren eigenen Körper verfügen und nicht auf Vorschreibungen bzw. Verbote angewiesen zu sein.
Die Rechte einer Prostituierten am eigenen Körper (und die jedes anderen Menschen) enden dort wo das Recht Anderer auf die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit und die staatliche Aufgabe der Überwachung von Infektionskrankheiten beginnt.
Weiterhin unterliegen alle Dienstleister mit hohen Übertragungsrisiken für Krankheiten strikten Auflagen, was die Ausübung ihrer Tätigkeit angeht. Ebenso werden diese besteuert.
Das ist nix exklusives für Prostituierte.

Find dich damit ab.

Der Thread ist sicherlich keine Forderung nach AO; es ist vielmehr ein liberaler Gedanke.
Das hat nichts mit Liberalismus zu tun, sondern mit Anarchismus.

Fakt ist das die Grundlage der Tätigkeit wie eine Sexualdienstleistung abzulaufen bzw. vollziehen ist in Prostitutionsgesetze bzw. Sexualdienstleistunggesetze beschrieben bzw. vorgeschrieben sind.
Kannst du mir auch nur einen Paragraphen nennen, der den Ablauf der sexuellen Tätigkeit vorschreibt?

Nur zu, lass dir Zeit:
RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 02.05.2018
Das ist doch das Gesetz wegen dem du herummimoserst, oder?
Habs mir mal komplett durchgelesen und nichts dergleichen gefunden, außer dass du nicht überall mit Nutten herumvögeln darfst, nur in Bordellen und bei Hausbesuchen (§3 Abs.3 und §13). Der Rest sind Sicherheits-, Gesundheits und Jugendschutzbestimmungen für Bordelle und deren Angestellte. Was genau reicht dir daran net?

Naja, wenigstens kenn ich jetzt das österreichische Prostitutionsgesetz, kann man ja immer mal gebrauchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Vermutlich meinst du sen Staat als solches? Doch, der darf. Bist du anderer Ansicht, steht es dir frei, ihn zu verklagen.

Edit:

Laufhäuser - Strachgasse aktuell
Laufhäuser - Laufhaus 6

Du hast also hässlichen Sex und bezahlst sogar noch dafür? :hmm: :D


Nur zu Dokumentationszwecken. Eine fact-finding-mission, sozusagen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast also hässlichen Sex und bezahlst sogar noch dafür? :hmm: :D
:respekt: Das nennt man dann wohl: Fremd-Outing.
Ist gesetzlich genötiger Sex lebenswert?
Damit wäre die Frage wohl zumindest für dich beantwortet mit: "JA". Also scheinbar wohl schon. Worüber dann die Diskussion?

Schreib doch bitte mal KONKRET was dich an der Gesetzlage stört und was du NICHT tun kannst aber gern tun würdest beim Paysex! Dann kann man die Frage vielleicht besser beantworten.
Ich hab immer noch das Gefühl dass es hier einfach nur um AO geht. :hmm:
...du allerdings verschämt um den heißen Brei herumredest weil du genau weißt wie die logische, gute und sinnvolle Reaktion der Forengemeinde sowie die logische, gute und sinnvolle Gesetzeslage ist.
 
Lieber 6erferderl!
Liebe(r) xtc69!
Lieber Infra!
Lieber einDummie!
Lieber Aschu!

Ich möchte mich für Eure interessanten Beiträge bzw. Kommentare bedanken. Einigen Gedankengängen kann ich durchwegs zustimmen aber wiederum einigen Andrem ganz und gar nicht. Ich hoffe Ihr seid nicht enttäuscht wenn ich alle Kommentare gemeinsam beantworte.

1) Ob ein Gesetz eine Darfsbestimmung ist sei dahingestellt. Fakt ist wenn man sich in diesem Bereich befindet muss man sich daran halten. Dies gilt sowohl für SW´s als auch deren Kunden (Freiern). Fakt ist auch wenn ein Gesetz Verbotsbestimmungen sowie Strafbestimmungen hat ist dies streng gesehen eine Mussbestimmung.

2) Prostitutionsgesetze sowie Sexualdienstleistungsgesetze:
Selbständige und selbstbestimmt: Es ist ein Irrtum und Unwahr eine SW als "Selbständige und selbstbestimmt" zu bezeichnen. Ich denke es ist vielmehr Wahr eine SW als "Angestellte und fremdbestimmte" zu bezeichnen. Hier an der Bezeichnung der SW liegt der Wurm begraben.
# Wo braucht ein Selbständiger einen anderen Selbständigen (Mittelsmann) um seiner Tätigkeit nachkommen zu dürfen? Hier werden Abhängigkeiten erzeugt welche im Sexgewerbe nichts zu suchen haben.
# Wo braucht sich ein Selbständiger an eine Hausordnung halten; noch dazu welche dem Selbständigen vorschreibt wie die Tätigkeit zu verrichten ist? Ein Selbständiger erstellt sich seine eigene Hausordnung und ist nicht fremdbestimmt.
# Ein Selbständiger hat gewöhnlich die freie Wahl sich überall niederlassen zu können. Bei der SW ist dies aber anders. Die SW muss die Anbahnung der Tätigkeit in behördlich bewilligten Bordellen vollziehen und Tätigkeit auch in diesen Bordellen und bei Hausbesuchen ausüben.
Hier von Selbständige und selbstbestimmte zu reden bzw. zu schreiben ist wirklich sehr mutig und vermessen.

3) Ablauf der sexuellen Tätigkeit:
§ gibt es keine aber dafür eine Menge an Hausordnungen in gewissen Häusern welche allesamt nicht dem StGB entsprechen. Man darf doch einer SW keine Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuüben hat. Ich habe zig Hausordnungen davon gelesen. Mach Dir doch auch die Mühe!

4) Hässlichen Sex bezahlt:
Der Sex im Grunde nach war wirklich nicht hässlich; die Entstehung jedoch schon. Vorschreibungen und Verbote haben beim Sex nichts zu suchen. Es sind ja erwachsene Menschen welche den Sex genießen wollen! Auch im BDSM - Bereich gibt es keine Vorschreibungen und Verbote, hier gibt es Safewords welche sich Master bzw. Mistress und Sub untereinander ausmachen und sich daran halten.


Liebe Grüße
Peter
 
# Wo braucht sich ein Selbständiger an eine Hausordnung halten; noch dazu welche dem Selbständigen vorschreibt wie die Tätigkeit zu verrichten ist? Ein Selbständiger erstellt sich seine eigene Hausordnung und ist nicht fremdbestimmt.
# Ein Selbständiger hat gewöhnlich die freie Wahl sich überall niederlassen zu können. Bei der SW ist dies aber anders. Die SW muss die Anbahnung der Tätigkeit in behördlich bewilligten Bordellen vollziehen und Tätigkeit auch in diesen Bordellen und bei Hausbesuchen ausüben.

In aller Kürze:

ad 1
Auch ein Selbstständiger muss sich an die Hausordnung halten, wenn er sich wo einmietet.

ad 2
Dies dient dem Schutz der Nachbarn. Persönlich wäre es mir egal, wenn eine meiner Nachbarinnen...... Allerdings wissen wir auch, dass sich eine Menge Freier - oftmals, aber nicht nur zu später Stunde - nicht mehr wirklich im Griff hat. Und ich müsste es nicht haben, dass irgend so ein Koffer vor meiner Wohnungstür randaliert, eine Pizza hinlegt oder sonstiges. Es gibt auch hinreichend viele Reportagen von früher, als der Straßenstrich noch erlaubt(er) war, wo gezeigt wurde, wie manche Typen Passantinnen themenbezogen belästigen, die mit einem kleinen Kind unterwegs waren. Daher: Ich verstehe es.
 
2) Prostitutionsgesetze sowie Sexualdienstleistungsgesetze:
Selbständige und selbstbestimmt: Es ist ein Irrtum und Unwahr eine SW als "Selbständige und selbstbestimmt" zu bezeichnen. Ich denke es ist vielmehr Wahr eine SW als "Angestellte und fremdbestimmte" zu bezeichnen. Hier an der Bezeichnung der SW liegt der Wurm begraben.
# Wo braucht ein Selbständiger einen anderen Selbständigen (Mittelsmann) um seiner Tätigkeit nachkommen zu dürfen? Hier werden Abhängigkeiten erzeugt welche im Sexgewerbe nichts zu suchen haben.
# Wo braucht sich ein Selbständiger an eine Hausordnung halten; noch dazu welche dem Selbständigen vorschreibt wie die Tätigkeit zu verrichten ist? Ein Selbständiger erstellt sich seine eigene Hausordnung und ist nicht fremdbestimmt.
# Ein Selbständiger hat gewöhnlich die freie Wahl sich überall niederlassen zu können. Bei der SW ist dies aber anders. Die SW muss die Anbahnung der Tätigkeit in behördlich bewilligten Bordellen vollziehen und Tätigkeit auch in diesen Bordellen und bei Hausbesuchen ausüben.
Hier von Selbständige und selbstbestimmte zu reden bzw. zu schreiben ist wirklich sehr mutig und vermessen.
Von wem genau ist eine Prostituierte angestellt, die nur Hausbesuche macht?

Hier hast eine Liste, wenn du die durchgehst, wirst du bemerken, dass es einen Haufen an selbstständigen Berufen gibt, die ihren Beruf nicht überall und wie sie wollen, ausüben können. Trotzdem sind sie selbstständig.
Das gleiche gilt für Prostituierte und das ist gut so.

Liste reglementierter Berufe und zuständiger Behörden in Österreich:
https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/versicherungsvermittler/Documents/2012 11 Liste reglementierter Berufe und zuständiger Behörden in Österreich 12-1.pdf

3) Ablauf der sexuellen Tätigkeit:
§ gibt es keine aber dafür eine Menge an Hausordnungen in gewissen Häusern welche allesamt nicht dem StGB entsprechen. Man darf doch einer SW keine Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuüben hat. Ich habe zig Hausordnungen davon gelesen. Mach Dir doch auch die Mühe!
Da das Thema sich aber mit "gesetzlich genötigtem" Sex befasst, gehört die Hausordnung von Bordellen nicht zum Thema.
Außerdem, denkst du ein selbstständiger Arzt, der seine Praxis in einem Wohngebäude eröffnet, muss sich nicht and dort geltende Hausordnung halten oder ist dann plötzlich nicht mehr selbstständig?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mitglied #152737 es gibt Dinge im Leben, die sind einfach zu beschreiben. ISSO. Wenn's dir nicht passt, kannst du auswandern, Revolution machen oder von einer Klippe springen. Alles ist sinnvoller, als das EF mit seitenlangen Tiraden vollzumüllen. Ich habe fertig. :winke:
 
In aller Kürze:

ad 1
Auch ein Selbstständiger muss sich an die Hausordnung halten, wenn er sich wo einmietet.

Lieber einDummie!

Ich weis nicht ob Du ein LH bzw. Bordellgänger bist, aber wenn ja solltest Du Dir mal die Mühe geben und die Hausordnungen dort durchlesen.

Ich gebe Dir jedoch recht dass sich ein Selbständiger an die Hausordnung des Hauseigentümers halten muss. Der Hauseigentümer darf aber nicht dem Selbständigen vorschreiben wie er seine Tätigkeit auszuüben hat. Der Hauseigentümer darf auch nicht in den Hausordnungen oder Mietverträge Vorschreibungen bzw. Verbote festschreiben oder erlassen welche die Tätigkeit des Selbständigen betreffen.

Liebe Grüße
Peter
 
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