Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

Hi,

Selbständigkeit ist jedoch beschrieben ohne einer zweiten Person bzw. Einrichtung seine Tätigkeit ausüben zu können und dürfen.

Auch das ist falsch. Denk mal nach, als Selbständiger hast Du Zwangsmitgliedschaften bei Kammern und/oder Vertretungen, Du brauchst teilweise zwingend Haftpflichtversicherungen, und hast auch sonst noch einen Rattenschwanz an Verpflichtungen.

Denk nur mal an Ärzte und Anwälte!


Die Prostituierte darf nur arbeiten wenn diese Miete, Eintrittsgeld, etc bezahlt.

Auch falsch, sie kann jederzeit ihr Etablissement bewilligen lassen!


Nach Arbeitsrecht entsteht eine Art Angestelltenverhältnis.

Nein! Geh bitte. Das ist mit Abstand das übelste was Du von Dir gibst!

Der Dienstgeber gibt seinem Angestellten Geld, nennt sich Lohn. Es wäre also der Laufhausbesitzer der Angestellte der Prostituierten, weil die ihm Geld gibt? Ist ein Autovermieter auch Angestellter des Mieters?


Es gleitet langsam aber sicher vom Lächerlichen ins Absurde ... ;)

LG Tom
 
Nochmals sei hier in aller Kürze gesagt: Niemand darf einer Prostituierten vorschreiben bzw. verbieten wie eine Prostituierte Ihre Tätigkeit ausübt. Kein Gesetz, kein Bordellbetreiber und auch keine Hausordnung. Die Prostituierte hat das ALLEINIGE Recht auf Ihren Körper und die Service welche sie anbieten möchte; und NEIN bedeutet auch NEIN; daran hat sich jeder zu halten.
Die Rechte einer Prostituierten am eigenen Körper (und die jedes anderen Menschen) enden dort wo das Recht Anderer auf die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit und die staatliche Aufgabe der Überwachung von Infektionskrankheiten beginnt.
Weiterhin unterliegen alle Dienstleister mit hohen Übertragungsrisiken für Krankheiten strikten Auflagen, was die Ausübung ihrer Tätigkeit angeht. Ebenso werden diese besteuert.
Das ist nix exklusives für Prostituierte.

Find dich damit ab.
Drehst dich ein bissl im Kreis.
Zum Glück wurden alle Argumente, die du anführst bereits behandelt, sodass man nurnoch kopieren und einfügen muss. :lalala:

Was Du hier schreibst nennt man illegale Prostitution: Eine SW, darf nicht für sich selbst inserieren und auch keine Hausbesuche anbieten. Das darf aber nur das behördlich bewilligte Bordell.
Welches Gesetz verbietet einer Prostituierten sich eine Hompage mit Kontaktinformationen zu erstellen oder z.B. hier im EF ihre Leistung anzubieten und dann Hausbesuche zu machen?
Ist das Erotikforum ein behördlich bewilligtes Bordell?
Hast du eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht zu deiner Behauptung?
 
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Liebe(r) xtc69!

Was Du hier schreibst nennt man illegale Prostitution: Eine SW, darf nicht für sich selbst inserieren und auch keine Hausbesuche anbieten. Das darf aber nur das behördlich bewilligte Bordell.

Nochmals in aller Kürze:
Die Prostituierte ist solange Selbständige und selbstbestimmt solange sie nicht arbeitet. Möchte die Prostituierte arbeiten benötigt sie ein behördlich bewilligtes Bordell um arbeiten zu können. Selbständigkeit ist jedoch beschrieben ohne einer zweiten Person bzw. Einrichtung seine Tätigkeit ausüben zu können und dürfen. Hier werden Abhängigkeitsverhältnisse erzeugt. Die Prostituierte darf nur arbeiten wenn diese Miete, Eintrittsgeld, etc bezahlt. Nach Arbeitsrecht entsteht eine Art Angestelltenverhältnis. Dies haben auch schon einige mutige Bordellbetreiber bekritzelt. Der Bordellbetreiber vor allem LH`s verdienen nur durch die Mieteinnahmen der Prostituierten. Würde es keine Prostituierten mehr geben wären die LH`s im Sexbereich schnell bankrott. Bei Wellnessbetrieben wie etwa das Golden Time sieht dies etwas anders aus. Die beziehen Eintrittsgelder von welchen aber Gastrobetrieb bzw.-personal und Sauna bezahlt werden müssen.


Bezüglich Hausordnung lese Dir bitte Beitrag #75 durch. Besten Dank.


Liebe Grüße
Peter
Kommt außer heißer Luft was Anderes auch noch von Dir, Du bringst permanent die gleichen Argumente, die - wie schon oft aufgezeigt - nachweislich falsch sind.....
Informiere Dich erstmal ausführlich über die veschiedenen §§ im StGB und in den länderbezogenen Prostitutionsgesetzen, bevor Du hier unhaltbare Behauptungen aufstellst.

BTW sollte es dir zu denken geben, dass sich hier genau niemand findet, der Deinen Ausführungen Beifall klatscht. Im Gegenteil: Jede einzelne Antwort widerlegt Deine Behauptungen und eigenwilligen Interpretationen der Gesetze...

Kommt mir vor wie der Geisterfahrer auf der Autobahn, der meint, nicht einer, sondern hunferte Falschfahrer seien unterwegs...
Ich verabschiede mich hiermit aus der Diskussion, alles Relevante wurde bereits besprochen, aber den selben Effekt hätte es, wenn man zu einer Wand spricht...

Genieße weiterhin Deinen hässlichen Sex, für den Du freiwillig bezahlst, werde glücklich damit oder mokkiere Dich weiterhin darüber...
Der ORF würde an dieser Stelle sagen: Wir bedauern, aber es liegt nicht in unserem Bereich!

So long,
Mr. Salt
 
Hi,



Auch das ist falsch. Denk mal nach, als Selbständiger hast Du Zwangsmitgliedschaften bei Kammern und/oder Vertretungen, Du brauchst teilweise zwingend Haftpflichtversicherungen, und hast auch sonst noch einen Rattenschwanz an Verpflichtungen.

Denk nur mal an Ärzte und Anwälte!




Auch falsch, sie kann jederzeit ihr Etablissement bewilligen lassen!




Nein! Geh bitte. Das ist mit Abstand das übelste was Du von Dir gibst!

Der Dienstgeber gibt seinem Angestellten Geld, nennt sich Lohn. Es wäre also der Laufhausbesitzer der Angestellte der Prostituierten, weil die ihm Geld gibt? Ist ein Autovermieter auch Angestellter des Mieters?


Es gleitet langsam aber sicher vom Lächerlichen ins Absurde ... ;)

LG Tom


Lieber Tom aus Wien!

Lächerlich ist nur das Du die Arbeitsverhältnisse nicht erkennst bzw. erkennen möchtest.

Eine Prostituierte darf von sich aus nicht arbeiten. Sie benötigt einen Arbeitsplatz in diesem Fall ein behördlich bewilligtes Bordell wo sie Ihre Tätigkeit anbieten darf und kann. Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell der Arbeitgeber der Prostituierten. Ich hoffe dass ist Dir und allen hier nun mal klar.

Liebe Grüße
Peter

PS.: Selbständige können sich gewöhnlich selber einen Arbeitsplatz schaffen!
 
Drehst dich ein bissl im Kreis.
Zum Glück wurden alle Argumente, die du anführst bereits behandelt, sodass man nurnoch kopieren und einfügen muss. :lalala:


Welches Gesetz verbietet einer Prostituierten sich eine Hompage mit Kontaktinformationen zu erstellen oder z.B. hier im EF ihre Leistung anzubieten und dann Hausbesuche zu machen?
Ist das Erotikforum ein behördlich bewilligtes Bordell?
Hast du eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht zu deiner Behauptung?


Lieber Infra!

Ist das Erotikforum ein behördlich bewilligtes Bordell? Darüber habe ich keine Kenntnis.

Welches Gesetz verbietet einer Prostituierten sich eine Hompage mit Kontaktinformationen zu erstellen oder z.B. hier im EF ihre Leistung anzubieten und dann Hausbesuche zu machen? Sexualldienstleistungsgesetze verbieten das. Eine Kontaktanbahnung kann prinzipiell nur über ein behördlich bewilligtes Bordell erfolgen. D.h. es muss die Homepage des behördlich bewilligten Bordells verwendet werden.

Liebe Grüße
Peter
 
Eine Prostituierte darf von sich aus nicht arbeiten. Sie benötigt einen Arbeitsplatz in diesem Fall ein behördlich bewilligtes Bordell wo sie Ihre Tätigkeit anbieten darf und kann. Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell der Arbeitgeber der Prostituierten. Ich hoffe dass ist Dir und allen hier nun mal klar.
Und ALLE Frauen mit Dollarzeichen neben dem Nick hier sind also ein Fall für die Justiz?
Dann sind wir also ALLE Mitwisser und machen uns in diesem Moment strafbar weil wir Straftaten wahrnehmen und nicht zur Anzeige bringen?

OH SCHEIßE!!! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen nicht so bald wieder Kontakt mit oder Post vom BKA zu bekommen! Bitte mich nicht verpetzen!:verwirrt::shock::cry:
Ich war nie hier... ich weiß von nichts! :undweg:

Ich verabschiede mich hiermit aus der Diskussion, alles Relevante wurde bereits besprochen, aber den selben Effekt hätte es, wenn man zu einer Wand spricht...
Ich geh dahin wo die Leute sind mit denen man auch wirklich diskutieren kann und folge mal @Mitglied #31784. Das scheint mir weise! :undweg:
 
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Ich verabschiede mich hiermit aus der Diskussion, alles Relevante wurde bereits besprochen, aber den selben Effekt hätte es, wenn man zu einer Wand spricht...
Ich hab gerade meinem Hund die Relativitätstheorie erklärt... Ich glaub, die Chancen, dass er das verstanden hat sind größer als die Chancen hier :undweg:
 
Und ALLE Frauen mit Dollarzeichen neben dem Nick hier sind allso ein Fall für die Justiz?
Dann sind wir also ALLE Mitwisser und machen uns in diesem Moment strafbar weil wir Straftaten wahrnehmen und nicht zur Anzeige bringen?

OH SCHEIßE!!! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen nicht so bald wieder Kontakt mit oder Post vom BKA zu bekommen! Bitte mich nicht verpetzen!:verwirrt::shock::cry:
Ich war nie hier... ich weiß von nichts! :undweg:


Ich geh dahin wo die Leute sind mit denen man auch wirklich diskutieren kann und folge mal @Mitglied #31784. Das scheint mir weise! :undweg:

Lieber Aschu!

Nichts zu sagen ist der falsche Weg. Meinungsfreiheit ist gut, wichtig und richtig. Man sollte sachlich und nüchtern auf Grund von Fakten diskutieren dürfen und können.

Zu Deiner Dollarzeichenfrage: Ich gehe von der positiven Seite aus und kann auch nur annehmen dass diese alle eine Konzession für ein behördlich bewilligtes Bordell haben.

Alle Prostituierten welche in LH´s, Bordelle, Wellness Clubs arbeiten haben jedenfalls keine Konzession.

Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Prostituierte darf von sich aus nicht arbeiten. Sie benötigt einen Arbeitsplatz in diesem Fall ein behördlich bewilligtes Bordell wo sie Ihre Tätigkeit anbieten darf und kann. Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell der Arbeitgeber der Prostituierten. Ich hoffe dass ist Dir und allen hier nun mal klar.

Auch wenn man hundert Mal das gleiche Zeugs wiederholt, wird es deswegen nicht wahrer. Es offenbart lediglich Lernresistenz und Sturheit, die eigene Meinung zu korrigieren. Aber mal egal.

Nenn bitte die KONKRETE Quelle deiner hier eben zitierten Aussage. Wenn du das nicht kannst oder tust - sondern wieder nur blabla schreibst, bestätigst du damit, dass du keine Ahnung hast, aber trotzdem dein Zeugs postest. Der Rest steht in meinem ersten Absatz.
 
Auch wenn man hundert Mal das gleiche Zeugs wiederholt, wird es deswegen nicht wahrer. Es offenbart lediglich Lernresistenz und Sturheit, die eigene Meinung zu korrigieren. Aber mal egal.

Nenn bitte die KONKRETE Quelle deiner hier eben zitierten Aussage. Wenn du das nicht kannst oder tust - sondern wieder nur blabla schreibst, bestätigst du damit, dass du keine Ahnung hast, aber trotzdem dein Zeugs postest. Der Rest steht in meinem ersten Absatz.


Lieber einDummie!

Wie oft den noch: Lies Dir doch den Anhang von Aschu durch. Er hat das sehr gut dargestellt in #61.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber einDummie!

Wie oft den noch: Lies Dir doch den Anhang von Aschu durch. Er hat das sehr gut dargestellt in #61.

Liebe Grüße
Peter

Danke für den Hinweis, irgendwie les ich nie alle Beiträge :lalala:

Also, in Oberösterreich darf die Anbahnung nur in einem behördlich genehmigten Etablissement erfolgen.

Hab ich richtig in Erinnerung, dass dies damit automatisch bedeuten soll, dass die SWs Angestellte desselben sein sollen?
 
Also, in Oberösterreich darf die Anbahnung nur in einem behördlich genehmigten Etablissement erfolgen.
In OÖ mag das stimmen, aber das ist nur eines von 9 Landesgesetzen...
In Wien aber ist z.B. die Anbahnung in bestimmten Gebieten zu bestimmten Uhrzeiten auch auf der Straße erlaubt...
Fehlt noch die Behauptung, die Brunnerstraße wäre ein einziges Bordell...
Und als Selbstständige kann ich mir meinen Arbeitsplatz wohl aussuchen, und wenn ich mit den Gegebenheiten des hiesigen Landesgesetzes nicht einverstanden bin, dann ab in ein anderes Bundesland...
Was der Peter aber auch gerne vergißt...
Sex-Magazin und Co. sind voll von Inseraten von SW, die privat insererieren und Hausbesuche anbieten...
Wären die alle illegal, dann wäre es leicht, diese Damen aus dem Verkehr zu ziehen, denn - man soll es nicht glauben - auch Polizisten können lesen. :ironie:
Komisch nur, dass ein und dieselben SW seit Jahren inserieren... An was liegt es? Etwa, weil die zuständigen Behörden zu faul sind oder etwa, weil es - entgegen der hartnäckigen und wiederholten Behauptung des TE - doch nicht verboten ist...?

Eigentlich wollte ich ja hier nichts mehr schreiben, aber
  1. hat es in den Fingern zu sehr gejuckt, und
  2. solange ich nicht direkt auf beiträge des TE eingehe, hab ich ja eine gute Ausrede... :D
Mr. Salt
 
Hi,

Eine Prostituierte darf von sich aus nicht arbeiten. Sie benötigt einen Arbeitsplatz in diesem Fall ein behördlich bewilligtes Bordell wo sie Ihre Tätigkeit anbieten darf und kann.

beides ist falsch. Korrekt:

Verboten sind die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;

und

Anbahnung der Sexualdienstleistung: Ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen.


Anbahnung ist nicht Bewerbung! Anbahnung bedeutet, dass dort eine Dame mit ihrem Ärschlein wackelt wie früher am Straßenstrich!

Gemäß § 13:

Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten.


Eine Prostituierte darf also in Zeitschriften, Internet & Co. inserieren, und Hausbesuche anbieten!

Sie ist nicht an ein Bordell gebunden!


Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell der Arbeitgeber der Prostituierten.

Nein! Ein Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet.



PS.: Selbständige können sich gewöhnlich selber einen Arbeitsplatz schaffen!

Richtig, eine Prostituierte kann das auch in Oberösterreich!


LG Tom
 
In OÖ mag das stimmen, aber das ist nur eines von 9 Landesgesetzen...

Ja eh, das war auch mein Knackpunkt - wer denkt schon ernsthaft an OÖ :schulterzuck:
Trotzdem weiß ich nicht mehr, was die ursprüngliche Frage war. Aber vielleicht wird meine Frage in Posting 94 (also 2 darüber) noch beantwortet. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt :)


Eigentlich wollte ich ja hier nichts mehr schreiben, aber

Du bist halt einfach schwach und inkonsequent :hahaha:

PS: Ich glaub, ich sollt´ jetzt lieber abhauen... :undweg:
 
Welches und wo?


Damit das Bordell der Arbeitgeber sein kann, müsste auch die Bezahlung der Prostituierten vom Bordell erfolgen, ist nicht der Fall.


Lieber Infra!

Wirklich sehr gute Antwort ...... und JA das Bordell ist der Arbeitgeber (zumindest in OÖ.) für die Prostituierte. Ohne dem Bordell kann die Prostituierte nicht arbeiten und bekommt auch kein Geld. Irgendwer muss immer Arbeitgeber sein. Der Kunde wird es wohl nicht sein, die Prostituierte schon gar nicht,..... wer bleibt dann noch übrig?

Liebe Grüße
Peter
 
In OÖ mag das stimmen, aber das ist nur eines von 9 Landesgesetzen...
In Wien aber ist z.B. die Anbahnung in bestimmten Gebieten zu bestimmten Uhrzeiten auch auf der Straße erlaubt...
Fehlt noch die Behauptung, die Brunnerstraße wäre ein einziges Bordell...
Und als Selbstständige kann ich mir meinen Arbeitsplatz wohl aussuchen, und wenn ich mit den Gegebenheiten des hiesigen Landesgesetzes nicht einverstanden bin, dann ab in ein anderes Bundesland...
Was der Peter aber auch gerne vergißt...
Sex-Magazin und Co. sind voll von Inseraten von SW, die privat insererieren und Hausbesuche anbieten...
Wären die alle illegal, dann wäre es leicht, diese Damen aus dem Verkehr zu ziehen, denn - man soll es nicht glauben - auch Polizisten können lesen. :ironie:
Komisch nur, dass ein und dieselben SW seit Jahren inserieren... An was liegt es? Etwa, weil die zuständigen Behörden zu faul sind oder etwa, weil es - entgegen der hartnäckigen und wiederholten Behauptung des TE - doch nicht verboten ist...?

Eigentlich wollte ich ja hier nichts mehr schreiben, aber
  1. hat es in den Fingern zu sehr gejuckt, und
  2. solange ich nicht direkt auf beiträge des TE eingehe, hab ich ja eine gute Ausrede... :D
Mr. Salt

Lieber Mr. Salt!

Natürlich hast Du Recht, .... und auch ich finde es eigentlich Schade das es so viele verschiedene Prostitutionsgesetze bzw. Sexualldienstleistungsgesetze wie in einem doch verhältnismäßig kleinen Land wie Österreich gibt.

Liebe Grüße
Peter
 
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