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Hi,
Auch das ist falsch. Denk mal nach, als Selbständiger hast Du Zwangsmitgliedschaften bei Kammern und/oder Vertretungen, Du brauchst teilweise zwingend Haftpflichtversicherungen, und hast auch sonst noch einen Rattenschwanz an Verpflichtungen.
Denk nur mal an Ärzte und Anwälte!
Auch falsch, sie kann jederzeit ihr Etablissement bewilligen lassen!
Nein! Geh bitte. Das ist mit Abstand das übelste was Du von Dir gibst!
Der Dienstgeber gibt seinem Angestellten Geld, nennt sich Lohn. Es wäre also der Laufhausbesitzer der Angestellte der Prostituierten, weil die ihm Geld gibt? Ist ein Autovermieter auch Angestellter des Mieters?
Es gleitet langsam aber sicher vom Lächerlichen ins Absurde ...
LG Tom
Selbständigkeit ist jedoch beschrieben ohne einer zweiten Person bzw. Einrichtung seine Tätigkeit ausüben zu können und dürfen.
Auch das ist falsch. Denk mal nach, als Selbständiger hast Du Zwangsmitgliedschaften bei Kammern und/oder Vertretungen, Du brauchst teilweise zwingend Haftpflichtversicherungen, und hast auch sonst noch einen Rattenschwanz an Verpflichtungen.
Denk nur mal an Ärzte und Anwälte!
Die Prostituierte darf nur arbeiten wenn diese Miete, Eintrittsgeld, etc bezahlt.
Auch falsch, sie kann jederzeit ihr Etablissement bewilligen lassen!
Nach Arbeitsrecht entsteht eine Art Angestelltenverhältnis.
Nein! Geh bitte. Das ist mit Abstand das übelste was Du von Dir gibst!
Der Dienstgeber gibt seinem Angestellten Geld, nennt sich Lohn. Es wäre also der Laufhausbesitzer der Angestellte der Prostituierten, weil die ihm Geld gibt? Ist ein Autovermieter auch Angestellter des Mieters?
Es gleitet langsam aber sicher vom Lächerlichen ins Absurde ...
LG Tom