Du weisst aber schon was entnazifizieren bedeutet?
Das ist mein eigentliches Problem ..... ich hab' überhaupt von den ganzen Sachen damals so gut wie keine Ahnung, und ich schreib' hier auch nur mit, damit meine Tastatur ned verstaubt ....
Aber zum Glück hab' ich ja Dich, der mir das Leben erklärt.
Und um Dir meine Dankbarkeit zu beweisen, erkläre ich Dir auch ein paar Kleinigkeiten, wenn's erlaubt ist.
..... letztendlich: wieviele wurden denn wirklich zur Verantwortung gezogen, ein paar Dutzend oder Hundert? Eigentlich lachhaft...
Was ist daran lachhaft? Nur weil es Dir zu wenig erscheint? Das Bestreben der Siegermächte war eindeutig, gegebene persönliche Schuld zu bestrafen, ohne den Fehler nach dem Frieden des Ersten Weltkrieges zu wiederholen: nämlich ein Volk als Ganzes an den Pranger zu stellen und politisch als auch wirtschaftlich zu isolieren.
Zum Glück waren sowohl die Siegermächte als auch die damalige österreichische Bundesregierung nicht so verblendet wie Du, und waren sich in erster Linie über eines im klaren: Verurteilungen durfte es nur auf rechtsstaatlicher Basis geben. Auf Grund von Beweisen, Zeugen, schriftlichen Unterlagen, gegebenenfalls auch Indizien.
Das hat man getan, um den Preis, dass eben nicht alles zu beweisen war, was den Beschuldigten vorgeworfen wurde. Damit wird sicher der eine oder andere durch die Maschen geschlüpft sein. Auf der anderen Seite war es eine gute Maßnahme, um das gerade damals sprießende Denunziantentum nicht überhand nehmen zu lassen.
Nebstbei: Denunzianten sind die verlässlichen Begleiter jedes Systemwechsels, das war ja 1938 nicht viel anders. Beim Nationalsozialismus war es die Regel, dass denunzieren genügt hat, und der solchermaßen "beschuldigte" war weg vom Fenster. Offenbar waren die nach 1945 verantwortlichen Politiker nicht unsensibel genug, um diese Nazimethoden nahtlos zu übernehmen. Allerdings dürften sie nicht damit gerechnet haben, dass ihnen dieses faire und rechtsstaatlich einwandfreie Verhalten gerade von jenen vorgehalten werden wird, welche sich selbst als die verkörperte Demokratie sehen.
Tja, Psychologie. Wer gibt schon zu irgendwas gemacht zu haben... Womit ich nicht alle pauschal alle Schuldig spreche, aber normativ an die Sache zu gehen machts nicht einfacher oder unkompliziert(er).
Hat eigentlich mit Psychologie sehr wenig zu tun, schon eher mit Gerichtsbarkeit, und was man darunter versteht. Und da ist die Frage nicht, wer etwas zugibt, sondern wem man etwas beweisen kann, was man ihm vorwirft. Nach den Informationen, welche mir zur Verfügung stehen, gilt dieser Rechtsgrundsatz für alle Menschen gleich, auch für alle relevanten Rechtsbrüche. Das nennt man Unschuldsvermutung. Aber das ist Dir wurscht.
Und natürlich sprichst Du sehr wohl alle pauschal schuldig, und in diesem Fall wäre sehr wohl die Psychologie angebracht, die Dir klar vor Augen führen würde, dass Du allein durch Deine Wortwahl das verrätst, was Du natürlich nicht zugeben wirst.
Beispiel 1: "Womit ich nicht alle pauschal alle Schuldig spreche, aber ........."
"Aber" hebt den Sinn des ersten Satzes auf. Wenn er der Wahrheit entspricht, bedarf er keiner wie immer gearteten Einschränkung.
Beispiel 2: "Es ging nicht darum alles und jede/n zu kriminalisieren und abzuurteilen (
darum ging es u.a. - letztendlich .....)"
Freud, schau oba .....
Ob du das nun als "sinnvoller als..." bezeichnest oder anders, das ändert nichts an der Tatsache, dass die "Entnazifizierung", also entfernen nationalsozialistischem Gedankengut, schlicht und einfach und quasi von heute auf morgen für beendet erklärt wurde.
Es ist ja nicht maßgebend, ob
ich das für sinnvoller erachte. Die damaligen Verantwortlichen haben es aus Gründen, welche schon des öfteren hier diskutiert und auch anerkannt wurden, zum damaligen Zeitpunkt für sinnvoller angesehen, und das akzeptiere ich einfach.
Ich bin mir darüber hinaus schon im klaren, dass es im Zuge dieser ganzen Verfahren auch beabsichtige "Pannen" gegeben haben wird, dass der eine oder andere nicht gefunden wurde, weil man ihn nicht finden wollte. Oder dass man dem einen oder anderen nicht mit allzu großem Eifer beweisen wollte, weil man ihn für die Neuorganisation des Staates für unentbehrlich gehalten hat. Das ist für mich aber nicht ausreichend, um den Verantwortlichen grundsätzlich unlautere Absicht zu unterstellen.
Verjährt Mord, verjährt Kindesmissbrauch? Oder hat es gekümmert welches Alter jene im KZ oder sonstwo hatten? mE sollte dem nicht so sein und nein, Verantwortliche haben mE (!) kein Recht Milde zu erfahren, wo sie selber keine Milde haben walten lassen!
Das mag Deine Sicht der Dinge sein, kommt einigermaßen glaubhaft 'rüber, liest sich trotzdem ein bisserl wie "Augen zu, Ohren angelegt, und durch .....".
Ich persönlich würde nicht so weit gehen, einem
Beschuldigten von vornherein jedes Recht abzusprechen. Das steht ebenfalls im Gegensatz zu gültigem Recht. Wie weit ein
Verurteilter Recht auf Milde hat, scheint mir ebenfalls in der Strafprozessordnung wie auch in der Strafvollzugsordnung festgelegt zu sein. Daran sich zu halten, wäre in meinen Augen die vernünftigste Lösung.
Dass dem einen alles zu streng, und dem anderen alles zu milde vorkommt, fällt meines Erachtens unter genau die Freiheit der persönlichen Meinung, welche Dir ja so wertvoll ist. Dann sollte man sie allen zugestehen, ohne gleich aus der Meinung Rückschlüsse auf die Person, die politische Zugehörigkeit, Schuhgröße und Leibspeise zu ziehen. Das ist nicht sehr seriös.