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Genau das ist es nämlich ..... eingeschränkt wird nur der unbescholtene Bürger. Wobei das Tragen von Waffen ausserhalb der Wohnung oder des Geschäftes schon auf gefährdete Personengruppen (Geldboten, Taxifahrer ....) eingeschränkt sein soll.
Das FÜHREN (am Körper tragen) von Waffen ausserhalb des befriedeten Besitzes IST verboten. Erlaubt ist lediglich der Transport in einem verschlossenen Behältnis von einem zum anderen Bestimmungsort (sprich von zuhause zur Schiessstätte/Händler,...) Ausnahme: man ist im Besitz eines Waffenpasses (nicht verwechseln mit Waffenbesitzkarte). Eine solche erhält man nur durch glaubhafte Angabe einer besonderen Gefährdung (Werttransporter, Sicherheitsdienste) oder eingeschränkt in Verbindung mit dem Jagdschein, für das Führen im Revier.
Waffengesetz Österreich
Soviel zur blanken Theorie.
Zur allgemeinen Diskussion:
1. "Nach der Schlacht weiss jeder Fähnrich wie sie zu gewinnen gewesen wäre." Wie bereits gesagt, es allen Recht machen kann die Polizei nicht, und nachdem ein Unglück geschehen ist, hört man von allen Seiten wie´s richtig gemacht worden wäre.
2. Noch leben wir in einem freien Land, in dem unbescholtene Bürger das RECHT haben, Waffen zu besitzen. Auch halte ich unser Waffenrecht für ausreichend, ein schlechtes Beispiel ist der Paragraphendschungel Deutschlands, der vor Verboten, Begrenzugen und Ausnahmen überquillt.
3. Notwehr ist in Österreich in § 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Falls nur ein geringer Schaden droht, muss die Gewaltanwendung verhältnismäßig sein.
Damit sollte eigentlich alles gesagt sein. Ein Trafikant hat sicher auch nicht soviel Geld übrig, daß er eine Tageslosung, wie es uns immer wieder eingetrichtert wird, ohne Gegenwehr und breitwillig hergeben kann.
Und noch zum Thema Kriminalität: Auch ich musste erfahren, daß man mit der Öffnung der Grenzen haufenweise lichtscheuem Gesindel leider eine Einladung zum Einbrechen ausgeschrieben hat. Es wurde zwar "nur" in unser Familienlokal (und alle anderen Lokale in der Kellergasse, binnen einer Nacht, Sachschaden begrenzte sich auf das professionell gezogene Schloss und eine Werkzeugbox, Täter nicht gefasst) eingebrochen, und nicht ins eingen Heim, trotzdem hinterlässt eine solche Tat ein scheussliches Gefühl der Unsicherheit und Hilflosigkeit. Natürlich soll ein Einbruch keine Rechtfertigung für Aufrüstung sein, aber es führt vor Augen, dass es eben in unserem Land, Menschen gibt die einem Böses wollen, sei es jetzt aus Gier, Faulheit, Langeweile oder vielleicht sogar wirklich blanker Bosheit!
Ich habe fertig.