Kann mir bitte jemand erklären, warum . . . (Waffengesetz)

wenn kurz nach der Grenze zu Tschechien (bei Haugsdorf) alles an Nahkampfwaffen .. vom Wurfstern über div. Messer bis zu mächtigen Schlagringen offen verkauft werden kann (möglicherweise sogar Schusswaffen untem Tisch (?)) .. ohne Grenzkontolle KEINE Kontrolle !

...deshalb könnt ma dort die nacktscanner aufstellen die am flughafen eh keiner will :mrgreen:
 
Der Trafikant, der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, hat eben fahrlässig die Tötung des Angreifers in Kauf genommen, und das ist nun einmal strafbar.

Wenn der andere eine Waffe (die echt aussieht) in der Hand hält ist es alles andere als fahrlässig. :nono:

Sorry, aber wenn ein Mensch stirbt, wird die Staatsanwaltschaft ja noch kurz ermitteln dürfen. :roll:

Für mich ist es auch ein klarer Fall von Notwehr, aber was weiß man schon?

Natürlich darf, soll und muss die Staatsanwaltschaft berichten, aber schweigsam und nicht in der Presse (Zeitung Österreich) schreiben, was dem alles blühen kann. Der Mensch hat nach dem "Mord" immerhin einen Schock erlitten und musste im Spital behandelt werden. Er wollte ihn scheinbar wirklich nicht umbringen.

Ja, wissen tu ich es natürlich auch nicht. Aber den Darstellungen der Medien zu Folge soll es ziemlich eindeutig sein. Und irgendwas von dem was in den Medien spielt wird wohl stimmen.....:hmm:
 
Der Trafikant, der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, hat eben fahrlässig die Tötung des Angreifers in Kauf genommen, und das ist nun einmal strafbar.

Aha! Aus welchen Quellen schöpfst du diese Erkenntnis?
 
Und irgendwas von dem was in den Medien spielt wird wohl stimmen.....
Bedenkenlos würde ich das Datum glauben ... :cool:

Schon weniger glaube ich, was in Zusammenhang mit solchen Vorfällen so ausführlich breitgetreten wird. :roll:

Und keinesfalls glaube ich, dass für ein Gericht relevant ist, was in einer Tageszeitung über den jeweiligen Fall berichtet wird. :)
 
Der Trafikant wollte sich wehren und der Polizist in Krems mag einen Fehler begangen haben aber ich denke nicht, dass er BEWUSST einem Jugendlichen einfach in den Rücken geschossen hat.

ned schlecht er hat bei hell erleuchtetem raum einem davonlaufenden jugendlichen auf einige distanz eine ( oder mehrere ) bleibohne:down: reingeballert ohne das er bei bewusstsein war oder isses ihm aus versehen passiert
weil ers weder beim bundesheer noch bei der polizei gelernt hat das man den finger lang hällt bis man dazu gezwungen wird das man den finger auf den abzug legt und den dann mit dem erforderlichen gewicht durchzieht ( zielen is ja auch so ne nebensächlichkeit die erfolgreich durchgeführt werden muss ) :roll:
 
Der Polizist in Krems hat mit dem Waffengesetz herzlich wenig zu tun. Ebensowenig wie die die Vornamen Bussaraporn oder Wannaporn etwas mit Pornografie zu tun haben.
 
ned schlecht er hat bei hell erleuchtetem raum einem davonlaufenden jugendlichen auf einige distanz eine ( oder mehrere ) bleibohne:down: reingeballert ohne das er bei bewusstsein war oder isses ihm aus versehen passiert
weil ers weder beim bundesheer noch bei der polizei gelernt hat das man den finger lang hällt bis man dazu gezwungen wird das man den finger auf den abzug legt und den dann mit dem erforderlichen gewicht durchzieht ( zielen is ja auch so ne nebensächlichkeit die erfolgreich durchgeführt werden muss ) :roll:

Ein Fachmann wird hoffentlich schon am Schußbild (evtl. verglichen mit den Schießübungen) erkennen können ob gezielt oder in Panik geschossen wurde. Wobei mir auch schon ein Polizist gesagt hat, du darfst einfach nicht zu gut schiessen und mußt schon bei den Übungen ein schlechtes Schußbild haben, um so eher kommst davon wenn wirklich einmal etwas los ist.
 
Wobei mir auch schon ein Polizist gesagt hat, du darfst einfach nicht zu gut schiessen und mußt schon bei den Übungen ein schlechtes Schußbild haben, um so eher kommst davon wenn wirklich einmal etwas los ist.
Das wundert mich ned, bei der Einstellung, welche der Großteil der Bevölkerung zu Gesetz und Ordnung hat. :roll:
 
es wird gar nicht so sehr die Einstellung sein .. es spielt sicher viel das ausgeprägte *Mitschwimmen* mit dem Meinungsstrom, der Hang zum Mitreden (aber nicht anderer Meinung sein), der feste Glaube an die bevorzugte Tageszeitung, usw ... und viel an Unwissenheit - ich bekomme keine Schweinegrippe da ich kein Schweinefleisch esse, Strache will Bürgermeister von Österreich werden, ... diese und ähnliche Aussagen habe ich selbst gehört und sie waren nicht im Spass gesagt !!!
 
So einfach ist es nicht. Im schlimmsten Fall sitzt er lange, da er einen unbewaffneten Menschen erschossen hat. Nur woher soll er es wissen? Es gibt Feuerzeugpistolen, die sehen verdammt echt aus. Im Prinzip ist er der Meinung und Gesinnung des Staatsanwaltes ausgeliefert. :confused:

naja, die Entscheidung trifft am Ende immer noch ein Richter :lehrer:
 
es wird gar nicht so sehr die Einstellung sein .. es spielt sicher viel das ausgeprägte *Mitschwimmen* mit dem Meinungsstrom, der Hang zum Mitreden (aber nicht anderer Meinung sein), der feste Glaube an die bevorzugte Tageszeitung, usw ...
Natürlich ist es die Einstellung.
Es ist grenzenlose Dummheit, wenn man auf der einen Seite einen schlagkräftigen Polizeiapparat verlangt, weil man in der Ausübung seiner persönlichen Freiheiten geschützt und beschützt werden will, auf der anderen Seite aber gegen gesetzliche Vorschriften (oder Sicherheitsmaßnahmen) aufbegehrt, und diese dann frisch als eine Einschränkung der persönlichen Freiheit ansieht.

Gogolores hat schon recht, wenn er sagt, dass der Fall Krems mit dem Waffengesetz nichts zu tun hat. Aber er offenbart doch die schizophrene Geisteshaltung der Freiheitsgläubigen sehr deutlich. Auf der einen Seite "Waffen für alle" zu schreien, auf der anderen Seite nach "Polizei ohne Waffen", ist nichts anderes als krakeelende Besserwisserei.
 
Sorry, aber das Gesetz ist kein Freibrief zum Schusswaffengebrauch. Der Trafikant, der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, hat eben fahrlässig die Tötung des Angreifers in Kauf genommen, und das ist nun einmal strafbar.

Falsch, er hat sich in einer für ihn jedenfalls stressigen Situation gegen einen scheinbar bewaffneten Räuber zur Wehr gesetzt.
 
Falsch, er hat sich in einer für ihn jedenfalls stressigen Situation gegen einen scheinbar bewaffneten Räuber zur Wehr gesetzt.
Man kann weder das eine noch das andere sagen.
Grundsätzlich nimmt man bei jedem Waffengebrauch in Kauf, dass jemand an Leib und Leben geschädigt wird. Es wird demnach beim Gericht liegen, zu entscheiden, ob die Wahl der Mittel vertretbar und verhältnismäßig gewesen ist.

Warum warten wir ned alle ab, wie die Gerichte entscheiden werden? Sowohl im Fall Krems als auch im Fall des Trafikanten.
 
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