Liebe oder Aversion zu Analsex: Abhängig von ...?

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nein, die Wahrnehmung ist völlig in Ordnung. aber den Post von Philo ("strafbar") auch nicht wert


Nach der durch die Strafgesetznovelle 1989, BGBl 1989/242, grundlegend geänderten neuen Rechtslage ist auch für die Tatvollendung des § 201 Abs 1 und 2 StGB der "Vollzug" des Beischlafs und einer diesem gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nicht mehr Voraussetzung. Vielmehr genügt für deren Vollendung das "Unternehmen" dieser verpönten geschlechtlichen Handlung.
 
Seine Antwort (hast dich ja freiwillig in die Situation gebracht) lässt nicht darauf schließen, dass ihn das gestört hätte, sorry.

Aber mir reichts jetzt auch. Ich nehme zur Kenntnis, dass manche Menschen eine sehr eigene Auffassung von Grenzüberschreitung haben.
Ich glaube, dass dem @Mitglied #158451 mit seinem ersten Post eine als Scherz gemeinte Aussage gründlich in die Hose gegangen ist.

Das sollte man ihm nicht vorwerfen (ist mir mit Sicherheit auch schon passiert).

Bei deinem zweiten Post, als du die Situation für dich als unangenehm (eventuell sogar bedrohlich) beschrieben hast, war alles klar und er hätte einen dezenten Rückzieher machen können.

Das hat er dummerweise leider nicht.

Dass ihm aber nun unterstellt wird, er würde Missbrauch gut reden ist aber ebenfalls dumm.

Alle mal etwas tief durchatmen.

Und @Mitglied #158451 , ab ins Winkerl mit dir und schäm dich ein paar Minuten.
 
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Ich glaube, dass dem @Mitglied #158451 mit seinem ersten Post eine als Scherz gemeinte Aussage gründlich in die Hose gegangen ist.

Das sollte man ihm nicht vorwerfen (ist mir mit Sicherheit) auch schon passiert.

Bei deinem zweiten Post, als du die Situation für dich als unangenehm (eventuell sogar bedrohlich) beschrieben hast, war alles klar und er hätte einen dezenten Rückzieher machen können.

Das hat er dummerweise leider nicht.

Dass ihm aber nun unterstellt wird, er würde Missbrauch gut reden ist aber ebenfalls dumm.

Alle mal etwas tief durchatmen.

Umd @Mitglied #158451 , ab ins Winkerl mit dir und schäm dich ein paar Minuten.
Bei manchen beschriebenen Situationen sollte man einfach keine Scherze machen
 
doch nicht in diesem Thread 🙈

Nach der durch die Strafgesetznovelle 1989, BGBl 1989/242, grundlegend geänderten neuen Rechtslage ist auch für die Tatvollendung des § 201 Abs 1 und 2 StGB der "Vollzug" des Beischlafs und einer diesem gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nicht mehr Voraussetzung. Vielmehr genügt für deren Vollendung das "Unternehmen" dieser verpönten geschlechtlichen Handlung.
hat er sie in den Arsch gefickt? ja oder nein? genau.
 
Ich glaube, dass dem @me109bf mit seinem ersten Post eine als Scherz gemeinte Aussage gründlich in die Hose gegangen ist.

Das sollte man ihm nicht vorwerfen (ist mir mit Sicherheit) auch schon passiert.

nein, sorry, die klarstellung der nicht gegebenen einvernehmlichkeit war da. und dennoch bleibt er auf der linie. da hört es sich für mich schlicht auf. egal ob von männlein oder weiblein halt "als nicht sooo streng zu nehmen" eingestuft. schlicht und ergreifend: eine rote linie ist nicht zu überschreiten - wie sehr auch jemand mit anderem vorher einverstanden gewesen sein möge!
 
Mein Gott, das waren ein paar unbeholfene und lustig gemeinte Äusserungen eines Users, der hat wahrscheinlich keine Ahnung davon, wie sehr so eine Situation Angst machen kann.

Dass hier deswegen seitenlang moralisiert wird, steht nicht dafür.
 
Ich glaube, dass dem @Mitglied #158451 mit seinem ersten Post eine als Scherz gemeinte Aussage gründlich in die Hose gegangen ist.

Das sollte man ihm nicht vorwerfen (ist mir mit Sicherheit) auch schon passiert.

Bei deinem zweiten Post, als du die Situation für dich als unangenehm (eventuell sogar bedrohlich) beschrieben hast, war alles klar und er hätte einen dezenten Rückzieher machen können.

Das hat er dummerweise leider nicht.

Dass ihm aber nun unterstellt wird, er würde Missbrauch gut reden ist aber ebenfalls dumm.

Alle mal etwas tief durchatmen.

Und @Mitglied #158451 , ab ins Winkerl mit dir und schäm dich ein paar Minuten.
Es lag mir fern dies zu unterstützen.
Es liegt nicht in meiner Natur gegen den Willen eines Partners was durchzusetzen.
 
diskutieren ist in der Schnürlvariante strafbar?

wurscht. nein ist nein, und wenn er schon halb drin steckt und ich überlege es mir anders 🤷🏻‍♀️


also grundsätzlich, ich glaube, der @Mitglied #158451 meinte das etwas anders, als es rüber kam, mir ging's nämlich auch so.

einerseits ist es mal supergrauslich, wenn man in einer wehrlosen Situation sich um die eigene Haut wehren muss, nachdem man vorher schon einiges geklärt hatte. ein absolutes No-Go, sofern das nicht über einen Meta-Konsens in einem Machtgefälle abgedeckt ist.

aus der andern Seite ist beim bloßen diskutieren schon mal gar nix strafbar (glaub nicht, dass man da eine Drohung draus machen könnte).


nur, weil jemand verschnürt ist, gelten keine anderen Regeln.
Bin ganz bei dir.
 
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