Absoluter Schwachsinn. Österreich ist ein Rechtsstaat und wenn Steuerhinterzieher überführt sind, dann wird es ein Verfahren geben. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, dann wird es die vorgesehen Strafe geben.
Vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gilt in zivilisierten Rechtsstaaten die Unschuldsvermutung.
nein, gogolores du hast wieder etwas missverstanden?
es geht in erster linie nicht um steuerbetrug sondern um steuerrückstände und das hat mit der unschuldsvermutung nichts zu tun.
allein die krankenkassen haben in den letzten 10 jahren 1,5 milliarden euro!!!!! durch ausfälle verloren!
ohne diese ausfälle hätten die krankenkassen keine verluste!
auch die rückstände bei den krankenkassen sollten aus verschiedenen gründen veröffentlicht werden, derzeit ist dies aus gründen des datenschutzes nicht zulässig.
wie hoch die uneinbringlichen steuerausfälle in den letzten 10 jahren waren ist mir leider nicht bekannt, mit sicherheit jedoch mindestens hunderte millionen, vielleicht sogar ein milliardenbetrag.
einerseits könnte durch eine schwarze liste, die steuermoral wesentlich erhöht werden, da durch bekanntmachung schlampiger steuerzahler, deren bonität bei deren lieferanten und banken wesentlichen schaden nehmen würde. bei einer insolvenz ist meistens wenig oder nichts zu holen, hier kommen massnahmen zu spät. ausserdem könnte betrug vorgebeugt werden.
schweden hat damit gute erfahrungen gemacht.
natürlich ist das derzeit ohne gesetzesänderung nicht möglich. aber auch der rechnungshof kritisiert, dass die finanzämter oft zu wenig effektiv arbeiten, sodass dadurch oft vermeidbare ausfälle entstehen, die durch rechtzeitiges eingreifen hätten vermieden werden können.