Lolita - Frage speziell an Männer

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Richtig - wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder der Ältere für Sex bezahlt. Aber so weit ich das erkennen kann, ist weder dies noch das bei der Anfrage von Sexibaerli der Fall.

Und die Justiz ist auch immer fair und gerecht :)
 
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann ein Mädchen oder ein Bursch theoretisch Sex mit Partnern in jedem Lebensalter haben, ausgenommen es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, etwa Lehrer, Vorgesetzter etc. Für gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Männern ist das Schutzalter 18. Detto für Prostitution.

Schlicht und ergreifend falsch. Der Paragraph 209 wurde abgeschafft (Schutzalter für Schwule), dafür wurde eine neuer eingeführt, der das Schutzalter in bestimmten Fällen für Hetero - und Homosexuelle mit 18 festsetzt. Und das hat nichts mit Lehrern, Erziehern oder ähnlichem zu tun (das ist ein eigener Tatbestand). Das gilt für EINVERNEHMLICHEN Sex, wenn z.B. Eltern mit dem Partneer nicht einverstanden sind.
 
Also mit 18 ist mir nichts bekannt, das Alter ist mit 16 fetgelegt, wo man zwischen 14 und 16 überprüfen kann, ob der/die Jugendliche reif ist.
 
Richtig - wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder der Ältere für Sex bezahlt. Aber so weit ich das erkennen kann, ist weder dies noch das bei der Anfrage von Sexibaerli der Fall.


Wieder falsch. Der neue Paragraph 207b StGB spricht von "Entgelt", und das ist im Sinne des Gesetzes jeder "geldwerte Vorteil", also auch eine Einladung zum Essen, oder wenn jemand ein Hotelzimmer spendiert.
Was unter diesen Begriff fällt, wird im Moment mühsam ausjudiziert. Einige Beispiele: ein simpler Kaffee - nein, der Kauf von CD´s - ja, eine Einladung auf ein Hotelzimmer samt Abendessen - ja.

Und natürlich wird verurteilt. Das Problem sind allerdings nicht die paar Monate bedingte Haft, sondern: der Führerschein ist weg, ein Gewerbeschein möglicherweise auch. Von Job und eventuellen Sorgerechten nicht zu reden.
 
Klar ist es eine gewisse Grauzone,
nur weil die Eltern "was Anzeigen können" heißt es aber noch lang nicht, dass diese Anzeige auch nur annähernd eine Verurteilung zur Folge hat.

Anzeigen kann man bald was.

Es ist an den Eltern nachzuweisen dass hier die unreife des Mädchens vorsätzlich ausgenutzt wurde oder ein Entgeld gezahlt wurde.
Und kaum ein Richter wird sich über die Aussage das Mädels über die "Einvernehmlichkeit" hinwegsetzen.
 
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist,
die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu
handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner
altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung
vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine
solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem
Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu
lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine
geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich
vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder
von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
 
Klar ist es eine gewisse Grauzone,
nur weil die Eltern "was Anzeigen können" heißt es aber noch lang nicht, dass diese Anzeige auch nur annähernd eine Verurteilung zur Folge hat.

Anzeigen kann man bald was.

Es ist an den Eltern nachzuweisen dass hier die unreife des Mädchens vorsätzlich ausgenutzt wurde oder ein Entgeld gezahlt wurde.
Und kaum ein Richter wird sich über die Aussage das Mädels über die "Einvernehmlichkeit" hinwegsetzen.

So sehe ich das auch, vor allem bei dem Thema, um das es hier geht. Sexibaerli klingt ja nun nicht wirklich so als ob er mit irgendwelchen Tricks und Versprechungen dieses Mädchen ins Bett bringen möchte.
 
Doch tun sie. Bereits einige dutzende Male bisher.

Ja, aber ich nehme an, dass es sich dabei um Vorkommnisse handelt, die unter den von Burschen zititierten Paragraphen fallen. Das finde ich grundsätzlich auch okay, denn wenn ein Älterer eine unreife 15jährige mit Druck, unter großem Schmäh oder unter Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu Sex zwingt, ist das absolut nicht in Ordnung.

Aber wir diskutieren ja hier über die von Sexibaerli gestellt Frage, ob er mit einer 16jährigen, die ihn zu Sex drängt, was anfangen soll. Dazu meinte ich, wenn er sich überzeugt, dass das Mädchen reif genug ist und eigenständig entscheiden kann, er dadurch eigentlich keine Probleme bekommen kann.
 
Ja, aber ich nehme an, dass es sich dabei um Vorkommnisse handelt, die unter den von Burschen zititierten Paragraphen fallen.

Ja, unter den Absatz 3. Da ist das Schutzalter 18, und die "Ausnützung" beginnt gem. Gesetz bei der Einladung zu einem Essen. Es hat bis zum OGH gedauert, um festzustellen, daß ein einfacher Kaffee nicht darunter fällt, allerdings hat der OGH auch ausjudiziert, daß z.B. das Bezahlen von Musik - CD´s (soweit ich mich erinnere, waren es 2) schon unter den Begriff "Entgelt" fällt.

Ich weis, klingt alles unglaublich. Aber die ÖVP will den Paragrafen sogar ausdehenen, weil ihnen die Richter zu wenig streng urteilen (die Fekter hat mal bei einer Diskussion ausdrücklich auf das "Kaffee - Urteil" Bezug genommen und es als "Frechheit" bezeichnet, daß der OGH hier kein Entgelt angenommen hat).

Zum Nachlesen auch: http://www.rklambda.at/News/text.htm - im oberen Drittel - bin leider zu blöd, um den direkten Link zu posten.

LG
Rubberinchen
 
Hallo !

Bin seit einiger Zeit aus dem Chat mit einem jungen Mädel in Kontakt (16), das sich mit mir treffen will, um sexuelle Erfahrungen zu sammeln. Wir haben schon viel telefoniert, sie ist sehr lieb und neugierig, aber ich weiss nicht, ob ich mich wirklich mit ihr treffen soll. Irgendwie zieht mich das Mädel natürlich voll an :p andererseits denke ich über den Altersunterschied nach. Ich bin 38. Was würdet IHR machen, Männer? Oder findet ihr, dass ich sowieso pädophil bin, wenn ich drüber nachdenke, mich mit ihr zu treffen? :mauer:

hosd das scho:poppen:oda doch nur Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Also mal ehrlich, mit 38 eine 16 jährige -wissentlich- knallen find ich mehr als bedenklich :!:

Wenns beim Fortgehen mal passieren sollte -manche schaun ja wirklich schon aus wie 20- ist`s schon blöd genug, aber wissentlich sich zum Poppen zu verabreden finde ich pers. moralisch extrem bedenklich :confused:

Was die Erfahrungen angeht, nun ja, alles zu seiner Zeit und so gesehen soll sie doch mit den 18 jährigen spielen gehen, denn wenn sie sich dann in einen verknall paßt das wenigstens :daumen:

Und eines sollte man dabei nicht vergessen, die Pubertät kann tückisch sein :shock:

In diesem Sinne,
Duffy
 
Brauchts gar nicht. Die Eltern haben mittlerweile das Recht, auch einvernehmliche Beziehungen zwischen 16 und 18 anzuzeigen, wenn sie der Meinung sind, daß ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, oder der Ältere dafür ein "Entgelt" entrichtet hat. Und dafür reicht schon eine Einladung zum Essen!

Diesen Schwachsinn haben wir dem Herrn Khol zu verdanken, der im Alleingang einen Nachfolgeparagraphen zum 209 gebastelt hat.

Also, das Mädel kann noch so viel FÜR den "Freund" aussagen, wenn der Richter der Meinung ist, hier wurde "bezahlt" oder "ausgenutzt" wirds eng.

Steht im § 207b (3)
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder
von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


LG
Rubberinchen
PS: ich halte den Paragraphen für .....

danke rubberinchen :bussal: kenn mich mit der aktuellen rechtslage nicht so genau aus. aber nach deinem auszug aus dem paragraphen werden hoffentlich die leute die pro treffen sind, zumindest mal darüber nachdenken was das für folgen haben kann. es war mir ja immer klar das es eine grosse versuchung für die älteren herren ist, aber man sollte schon noch sein gehirn benutzen und nicht nur mit dem schwanz denken.
 
ich kann nur dazu sagen sieh es dir an rede ordentlich mit ihr (schau ob sie reif genug oder eben noch n sehr naives Mädchen ist)denn ich bin draufgekommen das ich in Sachen Liebe u Sex von älteren Männern viel mehr lernen und erleben kann als von den ganzen patscherten grünen Buben( und das sinds noch mit 25!!!!)
LG C
 
...grünen Buben( und das sinds noch mit 25!!!!)

Jo... genau :hahaha: Und wenn ma`s uns mal so richtig geben wollen sind ma wieder die "Perversen"! Grün sind ausschließlich die Mädls in diesem Alter :shock: "Bähhh, das will ich nicht... pfui..." :mad:

LG, Duffy
 
...was da wohl da van der bellen dazu sagen wird
 
oje oje da bin ich anscheinend auf ein ganz grünes Plänzlein getreten tut soooooooooo sorrrrrrrryyyyyy:p:p
 
...da bin ich anscheinend auf ein ganz grünes Plänzlein getreten...

Ja, ich weiß... ich bin noch sowas von grün hinter den Ohren :oops: und die erfahrenen Frauen mit 25 Jahren die winseln wie Kleinkinder wenn man ihnen den Finger in den Arsch steckt sind mir sowas von überlegen nur weil ich nicht gleich davon laufen wenn sie mal Pipi muß... ja ich weiß :roll: ein gründer Fleck in der Landschaft der auch mal gerne die kleine Prinzessinen draußen nagelt hätte nur... ja, er ist halt zu grün dazu!

Denn schließlich kann ist er ja 3 Jahre hinten und nur weil er auch den Absatz gelesen hat dass sich das ab 20 Jahren wieder angleicht... oh wie unerfahren :roll:

Duffy
 
Du armer armer Bub du!!!
Suche dir halt nicht immer die Tussis aus!!!
LG C
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben