Marihuana Prohibition - Der Anfang vom Ende?

AlsUnd die Radler dürfen in Zukunft generell am Gehsteig fahren. Auch dann, wenn sie betrunken oder vollgekifft sind. :ironie:

Wollen wir doch gerecht bleiben....soll natürlich auch für die Autofahrer gelten, dass sie besoffen und zugedröhnt am Gehsteig fahren dürfen. :mrgreen:
 
Verzeiht.
Saudumme Diskussion.

Schlicht und ergreifende Antwort:

Verbietet doch den Menschen an sich,
denn was dieses Fehlkonstrukt an psychoaktiven Substanzen ohne Zufuhr von außen produziert, gehørt doch längst verboten.
Nicht wahr, liebenswerte Buderanten, welche ihr euch als Protektionisten outet.
 
Verzeiht.
Saudumme Diskussion.

Schlicht und ergreifende Antwort:

Verbietet doch den Menschen an sich,
denn was dieses Fehlkonstrukt an psychoaktiven Substanzen ohne Zufuhr von außen produziert, gehørt doch längst verboten.
Nicht wahr, liebenswerte Buderanten, welche ihr euch als Protektionisten outet.
sowas kommt dann raus, nach konsum diverser substanzen :kopfklatsch::mrgreen:
 
Stimmt...aber lt. StVo und Fsg wird die Menge im Gegensatz zu Alkohol nicht berücksichtigt.

Tjo.. und da simma aber schon beim Problem... es gibt nämlich, meines Wissens, keinen "Haschomaten" der die Menge von Wirkstoffen im Blut bestimmt.
Es gibt nur die Schnelltester, mit denen kann man eben nur bestimmen ob und in gewissem Maße was der Proband konsumiert hat, jedoch nicht den Zeitpunkt und die Menge.

Zwar kann man aus der Menge Rücksckschlüsse auf die Verkehrssicherheit ziehen, aber wir wissen ja dass es nicht nur auf die Menge ankommt sondern auch auf die Person wie sehr sie Alkohol verträgt.

Wieviel die Person "verträgt" ist unerheblich, denn, wie du richtig gesagt hast, hat der Gesetzgeber hier zwei eindeutige Grenzen eingezogen und die sind einfach einzuhalten, wenn man sich ned strafbar machen will.
Solche Grenzen bei Suchtmitteln allgemein einzuziehen hat ned viel Sinn, wenn das die Polizei ned auf kurzem Weg und so unangenehm wie möglich für den Probanden kontrollieren soll.
 
"Strafverfahren wird zurückgelegt" und "kein Strafverfahren" ist ein bissl was anderes

Ändert nichts daran, dass der Staatsanwalt von der Verfolgung zurückzutreten HAT (steht so im Gesetz), d.h. Konsum und Besitz für den Eigengebrauch ist faktisch straffrei.
Was dabei noch gut ist, ist, dass der StA den Konsumenten an die Behörde "übergeben" kann um gesundheitliche Maßnahmen einzuleiten...
 
Ändert nichts daran, dass der Staatsanwalt von der Verfolgung zurückzutreten HAT (steht so im Gesetz), d.h. Konsum und Besitz für den Eigengebrauch ist faktisch straffrei.
Was dabei noch gut ist, ist, dass der StA den Konsumenten an die Behörde "übergeben" kann um gesundheitliche Maßnahmen einzuleiten...

jo, oba beim ersten mal. außerdem kommt auf die menge an, die er dabei hatte.

jeder zweite drogendealer behauptet ja, er wäre süchtig und hätte den halben kg koks für eigengebrauch dabei ;-)
 
Also wenn sich wer einrauchen will hab ich gar nix dagegen, soll er ruhig. Alk ist ja genauso legal!

Bezüglich "Auto": Die "Alk-Bestimmungen" müssen ja auch nicht 1:1 aufs Kiffen umgelegt werden.
Feststellen, ob wer gekifft kann man ja - und man macht einfach eine Bestimmung, die es verbietet, daß man eingehascht Auto fahren darf.
 
wo steht des?



Hatte ich ned geschrieben... Besitz für den Eigengebrauch?

du hast dich aber einer gesundheitlichen maßnahme zu unterziehen. im worst case 6 monate stationäre behandlung.

übrigens ist nach dem SMG auch der erwerb zum eigengebrauch mit bis zu 12 monaten strafbar.

hob gerade das SMG vor mir liegen ;-)
 
du hast dich aber einer gesundheitlichen maßnahme zu unterziehen. im worst case 6 monate stationäre behandlung.

Würdest bitte aufhören herumzueiern! Ich hab gefragt wo steht, dass man nur beim ersten mal straffrei is...

übrigens ist nach dem SMG auch der erwerb zum eigengebrauch mit bis zu 12 monaten strafbar.

Nein! 360 Tagessätze oder bis zu 6 Monate! Fällt aber auch unter die Bestimmung des § 35 (straffreiheit)

hob gerade das SMG vor mir liegen ;-)

Ich auch.. Fassung vom 2.9.2013... :mrgreen:
 
Würdest bitte aufhören herumzueiern! Ich hab gefragt wo steht, dass man nur beim ersten mal straffrei is...



Nein! 360 Tagessätze oder bis zu 6 Monate! Fällt aber auch unter die Bestimmung des § 35 (straffreiheit)



Ich auch.. Fassung vom 2.9.2013... :mrgreen:

weilst in ana probezeit bist! § 38 SMG

i bin vom gewerbsmäßigen ausgegangen 12 monate. jo, ausschließlich eigengebrauch 6 monate oder 360 tagessätze.

es gibt ka straffreiheit - es gibt nur an vorläufigen rücktritt in der causa - der nach ende der probezeit dann endgültig wird!
 
weilst in ana probezeit bist! § 38 SMG

Abs 2 auch gelesen?

bzw...

Wennst nach Ablauf der Probezeit wieder "anfällst" bist wieder straffrei... also nicht das 1. mal, aber trotzdem straffrei...

Bitte mich hier ned falsch zu verstehen! I hab nix gegen Kiffer, i werd nur grantig, wenn sie anfangen (wie schon selber erlebt) an 11jährige (!) Gras abzugeben!
 
es gibt ka straffreiheit - es gibt nur an vorläufigen rücktritt in der causa - der nach ende der probezeit dann endgültig wird!

Der Konsument wird also ned bestraft, bzw kommts auch gar nicht zu einem Strafverfahren... :hmm:

Was verstehst du unter Straffreiheit? :fragezeichen:
 
Der Konsument wird also ned bestraft, bzw kommts auch gar nicht zu einem Strafverfahren... :hmm:

Was verstehst du unter Straffreiheit? :fragezeichen:

du musst in der probezeit, die dir auferlegten weisungen einhalten sonst kann sehr wohl, das strafverfahren fortgesetzt werden.

außerdem a süchtiger der beim handel erwischt wird, ist bei der überschreitung der grenzmenge (ist bei jeder droge anders) wie folgt zu bestrafen:

überschreiten grenzmenge: 3 jahre
überschreiten 15fache der grenzmenge: 5 jahre.
 
Ändert nichts daran, dass der Staatsanwalt von der Verfolgung zurückzutreten HAT (steht so im Gesetz), d.h. Konsum und Besitz für den Eigengebrauch ist faktisch straffrei.
Straffrei, aber nicht ohne Konsequenzen.

Wenn das Verfahren angeleiert wird, wird automatisch die Verkehrsbehörde informiert.
Die wiederum setzt deinen FS "on hold", du wirst zum Drogentest vorgeladen und kannst - sofern negativ ausgefallen - den FS behalten, musst aber auf 6 (soweit ich mich erinner) Monate regelmäßig einen Drogentest abgeben.
Selbstkosten versteht sich natürlich.
Selbst dann, wenn du zaus am Balkon erwischt wirst.

Ich kann dir (aus Eigenerfahrung) sagen: Da ist schon ein kleiner Unterschied ;)
 
Straffrei, aber nicht ohne Konsequenzen.

Wenn das Verfahren angeleiert wird, wird automatisch die Verkehrsbehörde informiert.
Die wiederum setzt deinen FS "on hold", du wirst zum Drogentest vorgeladen und kannst - sofern negativ ausgefallen - den FS behalten, musst aber auf 6 (soweit ich mich erinner) Monate regelmäßig einen Drogentest abgeben.
Selbstkosten versteht sich natürlich.
Selbst dann, wenn du zaus am Balkon erwischt wirst.

Ich kann dir (aus Eigenerfahrung) sagen: Da ist schon ein kleiner Unterschied ;)

wennst aber doch verurteilt wirst:

den führerschein könnens dir glaub ich auch zwicken.

neuen pass eventuell verweigern (damit du ned drogenhandelst ;-)

und lt. gewerbeordnung kriegst auch eventuell probleme (besonders im gastgewerbe wennst a gewerbeberechtigung willst bzw. hast).
 
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