Marihuana Prohibition - Der Anfang vom Ende?

du musst in der probezeit, die dir auferlegten weisungen einhalten sonst kann sehr wohl, das strafverfahren fortgesetzt werden.

Und? Was is da falsch dran? Abgesehen davon eierst scho wieder rum... I hab geschrieben, dass es auch möglich ist NACH Ablauf der Probezeit wieder anzufallen und da beginnt das ganze Spiel dann von vorne...
Wenn ein Konsument erwischt wird und ihm der StA bloß mit dem Zeigefinger droht und er dann aber trotzdem weiterkonsumiert und wieder erwischt wird ist das für mich eine Frage der Intelligenz des Konsumenten... :mrgreen:

außerdem a süchtiger der beim handel erwischt wird, ist bei der überschreitung der grenzmenge (ist bei jeder droge anders) wie folgt zu bestrafen:

überschreiten grenzmenge: 3 jahre
überschreiten 15fache der grenzmenge: 5 jahre.

Und was hat der Handel mit großer Menge jetzn mit dem 27er SMG zu tun?
 
Wenn das Verfahren angeleiert wird, wird automatisch die Verkehrsbehörde informiert.

Die Verkehrsbehörde erlangt nur Kenntnis von deinem Konsum, wenn du beim Lenken eines Fahrzeuges erwischt wirst, ansonsten gilt hier strikter Datenschutz!

musst aber auf 6 (soweit ich mich erinner) Monate regelmäßig einen Drogentest abgeben.

Diese Maßnahmen werden vom Amtsarzt angeordnet und sind für jeden verschieden. Ich kenn Fälle wo gar nix angeordnet wurde...

Da ist schon ein kleiner Unterschied

Solang es eine strafrechtliche Nebenbestimmung ist, sollte das auch verständlich sein, ändert aber nix an der Straffreiheit.. ;)
 
Die Verkehrsbehörde erlangt nur Kenntnis von deinem Konsum, wenn du beim Lenken eines Fahrzeuges erwischt wirst, ansonsten gilt hier strikter Datenschutz!

Genauso wie das Finanzamt/Amtsarzt nieeeee die Verkehrsbehörde über die Diabeteserkrankung der Antragsteller für einen Freibetrag informiert hat. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verkehrsbehörde erlangt nur Kenntnis von deinem Konsum, wenn du beim Lenken eines Fahrzeuges erwischt wirst, ansonsten gilt hier strikter Datenschutz!
Ich bin mal so frei und stell meine praktische Erfahrung so einer Situation über dein theoretisches Googlewissen.
Und ich sag dir: Falsch.

Sorry :)
 
@Bulsi und Ymir....

Dann wär aber genau das eine Möglichkeit einzuhaken... ;)

Würde in speziell diesen Fällen nix mehr nützen, aber für die Zukunft...

IMHO sollts da auch schon Urteile dazu geben...
 
Ist schon bis zur Volksanwaltschaft gegangen.

Also ich kenne zumindest eine Amtsärztin persönlich die den Datenschutz in diesen Fällen sehr ernst nimmt und auch andere Amtsärzte bei diversen Schulungen eindringlich davor warnt solche Daten weiterzugeben... ;)
 
Also ich kenne zumindest eine Amtsärztin persönlich die den Datenschutz in diesen Fällen sehr ernst nimmt und auch andere Amtsärzte bei diversen Schulungen eindringlich davor warnt solche Daten weiterzugeben... ;)

Das hätte sie dem ehemaligen Chefarzt der Wiener Polizei erklären müssen. ;)
 
Also ich kenne zumindest eine Amtsärztin persönlich die den Datenschutz in diesen Fällen sehr ernst nimmt und auch andere Amtsärzte bei diversen Schulungen eindringlich davor warnt solche Daten weiterzugeben... ;)
Aber der Amtsarzt ist da gar nicht involviert. Zumindest bei mir damals.
Oder sagen wirs so: Ich glaub kaum, dass die aufnehmenden Polizisten das damals an den Amtsarzt gemeldet haben, und der Bescheid vom Verkehrsamt war .. naja, vom VA halt, wwi :mrgreen:
Die Tests hab ich eh selbst bei einem privaten Labor blechen müssen und die Ergebnisse dann ans VA einschicken.

Aber ist ja im Grunde auch egal.
Wie mans dreht und wendet, man wird bei straffreien Ausnahmen immer schlechter dastehn als in der Legalität.
Brauch nur an meine Jugend-Homegrows denken ... wennst nicht ganz patschert bist, erntest aus einer einzelnen Pflanze (nicht im SoG) gut 2-400g Indoor.
Da schauts mit der Argumentation "Eigenbedarf" ganz fix ganz schlecht aus :mrgreen:

War halt ne Vermutung ;)
 
Gras wird früher oder später legalisiert werden, erstens der Staat braucht Geld, zweitens er braucht es wegen der zu hohen Kosten der Medikamente welche die Pharmakonzerne veranschlagen, welche wir Bürger schon bezahlen mit unseren Krankenkassen Beiträgen. Diese Beiträge reichen leider Gottes schon lange nicht mehr aus um unser System zu finanzieren, und da kommt eine kleine billige Pflanze Namens Cannabis ganz gut an. Die einzige Frage welche man sich in Zukunft stellen sollte ist mein Gras gentechnisch manipuliert worden oder nicht ?
 
Tjo.. und da simma aber schon beim Problem... es gibt nämlich, meines Wissens, keinen "Haschomaten" der die Menge von Wirkstoffen im Blut bestimmt.
Es gibt nur die Schnelltester, mit denen kann man eben nur bestimmen ob und in gewissem Maße was der Proband konsumiert hat, jedoch nicht den Zeitpunkt und die Menge.

Genau auf das wollte ich raus.....
Es geht eigentlich darum, dass man nicht beinträchtigt ein Fahrzeug lenken soll/darf. Beim Alkohol lässt es sich ja feststellen wann und wieviel.....beim Grass lässt es sich nur festellen, dass gekifft wurde, aber nicht wirklich ob man (noch) beinträchtigt ist. Oder kann das der Amtsarzt?

Wieviel die Person "verträgt" ist unerheblich, denn, wie du richtig gesagt hast, hat der Gesetzgeber hier zwei eindeutige Grenzen eingezogen und die sind einfach einzuhalten, wenn man sich ned strafbar machen will.

Ich hab da eher an jene gedacht die schon nach einem Seiterl "beinträchtigt" sind :mrgreen:
 
Oder kann das der Amtsarzt?

Ärzte "im öffentlichen Dienst" (genaueres findest im § 5 Abs 4a StVO) oder einer öffentlichen Krankenanstalt sind befugt eine klinische Untersuchung zu machen, bei welcher festgestellt wird ob man fahrtauglich ist oder ned.

Ich hab da eher an jene gedacht die schon nach einem Seiterl "beinträchtigt" sind

Dazu gibts den § 5 Abs 5 StvO... Stichwort Minderalkoholisierung... ;)
 
Genau auf das wollte ich raus.....
Es geht eigentlich darum, dass man nicht beinträchtigt ein Fahrzeug lenken soll/darf. Beim Alkohol lässt es sich ja feststellen wann und wieviel.....beim Grass lässt es sich nur festellen, dass gekifft wurde, aber nicht wirklich ob man (noch) beinträchtigt ist. Oder kann das der Amtsarzt?
Es gibt auch hier natürlich Wirk- und Abbaustoffe.
Das Fehlen eines straßentauglichen Schnelltests ist kein Zeichen für Schwierigkeit, sondern mMn. einfach ein Resultat mangelnder Nachfrage in diesem Sektor.
"Wie lange her" ist ja bei einer illegalen Substanz naturgemäß nur bedingt wichtig.
 
Wie mans dreht und wendet, man wird bei straffreien Ausnahmen immer schlechter dastehn als in der Legalität.
Brauch nur an meine Jugend-Homegrows denken ... wennst nicht ganz patschert bist, erntest aus einer einzelnen Pflanze (nicht im SoG) gut 2-400g Indoor.
Da schauts mit der Argumentation "Eigenbedarf" ganz fix ganz schlecht aus

Das ist aber die Logik, wenn ein bestimmtes Verhalten grundsätzlich als strafbar definiert is... Dann kann der Gesetzgeber ned einfach hergehen und "seine eigene Bestimmung" durch Nichtbestrafen quasi negieren bzw. strafbares Verhalten dadurch "belohnen"...
Ein erster Schritt ist derzeit, meines Wissens, in Bearbeitung, angeblich wird daran gearbeitet einen Gesetzesentwurf zusammenzubringen wo mglw der Konsum, Erwerb und Besitz für Eigengebrauch von einer Straftat zu einer Verwaltungübertretung herabgestuft wird... wär schon mal was, finde ich.
Eine generelle Freigabe des Cannabis wär einerseits gut, weil es durchaus Verwendungen des THC in der Schmerztherapie gibt, wo sämtliche anderen Medikamente versagen bzw. ist ein legaler Markt leichter zu überwachen als ein illegaler bzw. zerstöre ich ja durch die Erschaffung des legalen Marktes den Illegalen...
Andererseits stell ich mir aber trotzdem die Frage ob ich das wirklich will, dass noch eine psychoaktive Substanz, welche mit Menschen die unterschiedlichsten Dinge anstellt (jeder is ned leiwaund drauf, wenn er eingraucht is) zusätzlich auf den Markt kommt...

Ganz schwierige gesellschaftspolitische Frage.. :schulterzuck:

Wenn du des Pflanzerl wirklich nur zum Eigengebrauch angebaut hast (ich geh mal von einer einzigen Pflanze aus), dann wird dir das höchstwahrscheinlich fast jeder StA oder Richter glauben, denn mit einem Pflanzerl kannst jetzn ned wirklich a Megageschäft draus machen...
Interessant wirds, wennst deren mehrere in deiner Plantage stehen hast... ;)
 
Das Fehlen eines straßentauglichen Schnelltests ist kein Zeichen für Schwierigkeit, sondern mMn. einfach ein Resultat mangelnder Nachfrage in diesem Sektor.

Einen straßentauglichen Schnelltest auf Wirkstoffmenge wirst im Fall von Suchtmitteln IMHO ned zusammenbringen, denn der Nachweis funktioniert grundsätzlich mittels Blutabnahme auf aktives und passives THC im Blut.. Da hast ka Fahne, die du messen kannst... ;)
 
Weil Österreich ein Land der Säufer ist.
Wenn nicht alle Parteien dafür sind, verliert auf jeden Fall die vorpreschende Partei.
 
Weil Österreich ein Land der Säufer ist.
Wenn nicht alle Parteien dafür sind, verliert auf jeden Fall die vorpreschende Partei.

Tjo.. und des gleiche wirds wsl beim Kiffen spielen...

Als die Grünen damals mit der Freigabe von bestimmten Suchtmitteln (vornehmlich Cannabis) ankamen, war ja gleich der Bär los... jetzn kann man das Thema ja zumindest schon halbwegs sachlich diskutiern... ;)

Alles eine Frage der Zeit....
 
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