- Registriert
- 22.8.2012
- Beiträge
- 15.814
- Reaktionen
- 21.147
- Punkte
- 1.006
- Checks
- 4
Nein, sorry, aber so kann man sexuelle Belästigung nicht definieren - so kann man überhaupt keine Verfehlung definieren.
Jein, im Gleichbehandlungsgesetzes ist es de facto genau so definiert
Allerdings gelten verbale Anzüglichkeiten, Starren auf geschlechtsspezifische Merkmale, etc. nicht als Tatbestand der sexuellen Belästigung im Sinne des StGB.Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist....
Obendrein stellt sich die Frage, ob derartige Ausformulierungen wie jene im GlBG tatsächlich einer Gleichbehandlung förderlich sind.