Migranten in den Polizeidienst

Die Möglichkeit, dass vielleicht die Darstellung der Beschwerdeführer nicht ganz der Wahrheit entspricht, und dass das bei einer objektiv geführten Untersuchung festgestellt wird, wird nicht einmal ansatzweise angedacht.


Vielleicht gibt es solche Reaktionen aber eh auch, nur dringen die dann halt nicht an die Öffentlichkeit!
Bist dir sicher, daß es die nicht gibt?
 
Ja eh, die VA ist ja nicht dem BMI unterstellt oder ? .......

Was aber noch lang ned heißt, dass die VA nur des macht und schreibt, was das BMI vorgibt... ;)

Oder glaubst wirklich die Stoisits lasst sich von der Veltlinerhannerl anschaffen was sie zu tun und zu lassen hat?
:mrgreen:
 
Was aber noch lang ned heißt, dass die VA nur des macht und schreibt, was das BMI vorgibt...

Na so sollt es ja auch sein ! Mich hat ja nur das von Manon angeführte BMI a bisserl stutzig gemacht. Die VA hast dann DU ins Spiel gebracht ! .... ;)
 
Die VA hast dann DU ins Spiel gebracht ! ....

Wobei ich schon (auch als leidgeprüfter Staatsbürger) davon ausgehe, dass die VA eine der wenigen Institutionen in Ö is, die wirklich sehr unabhängig is und auch so agiert... ;)
 
Vielleicht gibt es solche Reaktionen aber eh auch, nur dringen die dann halt nicht an die Öffentlichkeit!
Wenn es sie gibt, dann dringen sie deswegen nicht an die Öffentlichkeit, weil man das nicht haben will. Dann wäre das allerdings ein möglicher Hinweis darauf, dass eine objektive Bewertung gar nicht angestrebt wird.
 
Was heißt "am Kerbholz" in diesem Zusammenhang?

zB. Österreicher mit Migrationshintergrund kommt her, haut dir wie man so schön sagt eine in die Schnauze und bricht dir das Nasenbein oder schlägt dir ein paar Zähne aus. Bevor die Polizei zur Tat schreiten kann sind "wir" natürlich über alle Berge. Unauffindbar. Klar soweit?

Theoretisch gesehen wäre es doch eine Straftat und gehört zur Anzeige gebracht, oder? Wenn man aber nicht belangt wird gibts keine Vorstrafe.
Es wäre also legitim, daß ich mich zur Polizei melden kann.

Aber da du Jurist bist, erleuchte mich bitte.

Weißt.. einem Menschen eine Straftat vorwerfen ohne dies beweisen zu können und das noch wissentlich is in Ö strafbar..

Ich werfe sie ihm nicht vor, ich weiß es. Wenn du es ganz genau wissen willst ich habe es selbst gesehen. Im Endeffekt egal.
 
zB. Österreicher mit Migrationshintergrund kommt her, haut dir wie man so schön sagt eine in die Schnauze und bricht dir das Nasenbein oder schlägt dir ein paar Zähne aus. Bevor die Polizei zur Tat schreiten kann sind "wir" natürlich über alle Berge. Unauffindbar. Klar soweit?

Aha... Es handelt sich also um einen unbekannten Täter...

:hmm: Wenn der Täter unbekannt is... Wie kommt man zur Erkenntnis dass es sich um einen Österreicher mit Migrationshintergrund handelt? :fragezeichen:
 
zB. Österreicher mit Migrationshintergrund kommt her, haut dir wie man so schön sagt eine in die Schnauze und bricht dir das Nasenbein oder schlägt dir ein paar Zähne aus. Bevor die Polizei zur Tat schreiten kann sind "wir" natürlich über alle Berge. Unauffindbar. Klar soweit?

Wenn du es ganz genau wissen willst ich habe es selbst gesehen.

Ja wenn du hier schon den überkorrekten Staatsbürger mimen willst, warum hast du dann die Angelegenheit nicht zur Anzeige gebracht, um so deiner Befürchtung - so ein Exemplar könnte Polizist werden - nicht entgegen zu wirken ? ....... :roll:
 
Ja wenn du hier schon den überkorrekten Staatsbürger mimen willst, warum hast du dann die Angelegenheit nicht zur Anzeige gebracht, um so deiner Befürchtung - so ein Exemplar könnte Polizist werden - nicht entgegen zu wirken ? .......

Weils ihm im Endeffekt egal is... hat er ja selber geschrieben... :mrgreen:
 
zB. Österreicher mit Migrationshintergrund kommt her, haut dir wie man so schön sagt eine in die Schnauze und bricht dir das Nasenbein oder schlägt dir ein paar Zähne aus. Bevor die Polizei zur Tat schreiten kann sind "wir" natürlich über alle Berge. Unauffindbar. Klar soweit?

Theoretisch gesehen wäre es doch eine Straftat und gehört zur Anzeige gebracht, oder? Wenn man aber nicht belangt wird gibts keine Vorstrafe.
Es wäre also legitim, daß ich mich zur Polizei melden kann.
Liab ... :roll:

Das was Du beschreibst, trifft aber in genau gleichem Umfang auch dann zu, wenn Dir ein Österreicher ohne Migrationshintergrund das Nasenbein bricht.

Und ja, bei Gericht genügt es einmal nicht, etwas für sich zu wissen, es geht darum, die Richtigkeit seines Wissens zu beweisen. Wenn man das nicht kann, dann ist auch nix. Das gilt aber für alle Österreicher, unabhängig vom Hintergrund.

Dafür muss man kein Jurist sein, es genügt die Verwendung des Hausverstandes.
 
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