Nackt sein ist ein Grundrecht?

hast nicht eh einen älteren herren daheim? dann schau mal nach! aber altersflecken, diverse warzen und knubbelchen und co. wirst ja kennen, oder?

Achso, und all das wächst erst ab 80 und natürlich unweigerlich. Weil der Körper sich denkt "so, jetzt ist es soweit, er/sie ist 80, jetzt lass ich ihm/ihr Warzen wachsen!" Verstehe. An dir ist wohl ein Dermatologe verloren gegangen.
 
Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen...

Immer wieder interessant, wenn Menschen von Rechten sprechen, die es gar nicht gibt. Rechte sind dazu da um einerseits das Miteinander zu regeln und bei Verstoß dagegen zu klagen. Dafür gibt es die Exekutive.

In deinen eigenen vier Wänden oder in deinem Garten oder Terrasse kannst du so nackt sein, wie du willst. Aber blank ziehen in der Öffentlichkeit, geht einfach nicht. Es gibt einfach gesellschaftliche Regeln und dazu gehört halt auch Kleidung. Es gibt eben einen gesellschaftlichen Konsens, dass in der Öffentlichkeit die sekundären Geschlechtsmerkmale (Brüste, Scham) bedeckt sein müssen.

Es gibt überall FKK-Bereiche, wo du dein Spatzi jedem zeigen kannst, daran wird sich keiner stören. Ich bin sicherlich nicht prüde, aber ich möchte auch nicht, wenn ich in die Arbeit fahre irgendwelche nackigen Leute sehen, wurscht welchen Geschlechts - ausgenommen stillende Mütter.
 
nur weil ich nakt bin belästige ich jemanden?
Das entscheidest ja nicht du. Sondern die Person, in deren Intimbereich du eindringst. Und der Intimbereich kann alles sein. Auch das Zeigen der Sekundären Geschlechtsmerkmale können für manche belästigend sein. Deshalb gibt es denn gesellschaftlichen Konsens, in der Öffentlichkeit bzw. im öffentlichen Raum, diese zu bedecken. Wenn du nackt sein willst, sei es zu Hause oder eben am FKK-Strand. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder? Oder fühlst du dich in deiner individuellen Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt, wenn du nicht allen Menschen deinen Penis zeigen darfst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry ich versteht dich offenbar nicht. OP fragt, welche gesetzliche Norm Nacktsein in der Öffentlichkeit in Österreich verbietet und ich nenne den Paragraf, der es verbietet (es gibt wie ich gelernt habe noch einen anderen) und ich krieg als Antwort, dass der Paragraf nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun hat? Wenn jmd nackt im Prater spaziert, gilt das potentiell als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar. Irrwitzigerweise auch, wenn null sexuelle Handlungen erfolgen, sondern die Person einfach so rumläuft, wie sie geschaffen wurde.

Nennst du mir sonst den Paragrafen, der Nacktheit in der Öffentlichkeit verbietet? Vlt bin ich tatsächlich zu deppat;)

In Wien is` des der § 1 Abs. 1 WLSG (Wiener Landessicherheitsgesetz).
De klassische Anstandsverletzung.
Bei uns wird damit a Verhalten bezeichnet, des an groben Verstoß gegen de in da Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätz` der Schicklichkeit darstellt.
Logisch, oder?
Des Zeigen von so an Verhalten is` verwaltungsrechtlich strafbar, de Strafnormen werden in de jeweiligen Landespolizei- bzw. Landessicherheitsgesetzen von de Bundesländer in Verbindung mit`n Verwaltungsstrafgesetz geregelt.
Insofern is` Wien da net anders.
Außer zu de Andern.
De Voraussetzung zu dera Strafbarkeit gilt, dass des strafbare Verhalten in da Öffentlichkeit, oiso in an net von vornherein beschränkten Personenkreis passiert.
Des haßt, dass über den Kreis von de Beteiligten hinaus, a andere Personen de Möglichkeit haben, des unrühmliche Verhalten wahrzunehmen.
Urinieren in da Öffentlickeit is` wohl des bekannteste Beispiel.
De lustigen Wildpinkler und so weiter...
Jo mei.
Von da Anstandsverletzung zu unterscheiden is` de Ordnungsstörung.
Wennst a fester Plescher bist, net de Pappn` hoitn` kannst und deppert redst`, dann reibt da da Inschpekta sowohl de Anstands- ois a de Ordnungsstörung uman Hois.
Weil nur beim eig`nen Göd` dalernen`s de Leut`.
Sunst dalernen`s es nie.
Und wennst a Häferl bist, weiter auszuckst und di net beruhigst, dann wird da Inschpekta vermutli` wegen an aggressiven Verhalten ggü. an Kapplständer di ganz afoch niederringen und einsperrn`.
Wenn da Achter im Zenit steht.
Des sogt ma`, wenn du nach vorne gebeugt bist und deine Patschhanderl am Ruckn` g`fesslt gen Himmel ragen.
Aber jetzt genug.

Und noch dem der ganze Schwachsinn a Verwaltungsgschicht` is`, hat des somit a nix mit dem Strafgesetzbuch (StGB) zu tun.
Des is` a komplett a andere Rechtsgrundlage.
Verwaltungsrecht is` net Strafrecht is` net Strafrecht is` net Strafrecht.
Vastehst?
Ana Kuah bringst jo a net des Tauchen bei.
Des wär` a Ding der Unmöglichkeit.
Somit is` dei § 218 StGB aus`m Rennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbei bemerkt riskiert ein sich in aller Öffentlichkeit nackt Präsentierender in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden weil von ihm je nach Ort und Verhalten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht.
 
Nebenbei bemerkt riskiert ein sich in aller Öffentlichkeit nackt Präsentierender in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden weil von ihm je nach Ort und Verhalten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht.

Zumindest wearn`s earm vurher fragen,
ob er net an Naturposcher hat?
Wenn jo, dann ab auf`n Zitronenhügel.
Do gibt`s a Zimmer mit Meerblick.
 
In Wien is` des der § 1 Abs. 1 WLSG (Wiener Landessicherheitsgesetz).
De klassische Anstandsverletzung.
Bei uns wird damit a Verhalten bezeichnet, des an groben Verstoß gegen de in da Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätz` der Schicklichkeit darstellt.
Logisch, oder?
Des Zeigen von so an Verhalten is` verwaltungsrechtlich strafbar, de Strafnormen werden in de jeweiligen Landespolizei- bzw. Landessicherheitsgesetzen von de Bundesländer in Verbindung mit`n Verwaltungsstrafgesetz geregelt.
Insofern is` Wien da net anders.
Außer zu de Andern.
De Voraussetzung zu dera Strafbarkeit gilt, dass des strafbare Verhalten in da Öffentlichkeit, oiso in an net von vornherein beschränkten Personenkreis passiert.
Des haßt, dass über den Kreis von de Beteiligten hinaus, a andere Personen de Möglichkeit haben, des unrühmliche Verhalten wahrzunehmen.
Urinieren in da Öffentlickeit is` wohl des bekannteste Beispiel.
De lustigen Wildpinkler und so weiter...
Jo mei.
Von da Anstandsverletzung zu unterscheiden is` de Ordnungsstörung.
Wennst a fester Plescher bist, net de Pappn` hoitn` kannst und deppert redst`, dann reibt da da Inschpekta sowohl de Anstands- ois a de Ordnungsstörung uman Hois.
Weil nur beim eig`nen Göd` dalernen`s de Leut`.
Sunst dalernen`s es nie.
Und wennst a Häferl bist, weiter auszuckst und di net beruhigst, dann wird da Inschpekta vermutli` wegen an aggressiven Verhalten ggü. an Kapplständer di ganz afoch niederringen und einsperrn`.
Wenn da Achter im Zenit steht.
Des sogt ma`, wenn du nach vorne gebeugt bist und deine Patschhanderl am Ruckn` g`fesslt gen Himmel ragen.
Aber jetzt genug.

Und noch dem der ganze Schwachsinn a Verwaltungsgschicht` is`, hat des somit a nix mit dem Strafgesetzbuch (StGB) zu tun.
Des is` a komplett a andere Rechtsgrundlage.
Verwaltungsrecht is` net Strafrecht is` net Strafrecht is` net Strafrecht.
Vastehst?
Ana Kuah bringst jo a net des Tauchen bei.
Des wär` a Ding der Unmöglichkeit.
Somit is` dei § 218 StGB aus`m Rennen.
Und wenn wir bei den VVG,Art.8 mal nachschauen-viell.werden wir da fündig.😁
 
Ach Formulare,Formulare!Die VVG haben wir vor zig Jahren in der Gend.-Schule gelernt 😀 und das bleibt picken!

Na schau, mir schreibt a g`lernter Ordnungshüter.
Meine Ergriffenheit!
Na dann bist eh vom Fach.

Neilich erst in Perchtoldsdorf...
Gendarm zum Autofahrer: "Ihr Name?!"
Drauf da Lenker: "Zcherbonskyi-Crczpierzak."
Gendarm: "Und, wie schreibt ma` des?"
Lenker: "Mit an Bindestrich."

Schau`, i bin jo eigentlich a Italiener.
I ruaf` net de Hä`.
I hui` de Familie.

🕶️🥃
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Geh bitte nackert in Wien auf der Kärntnerstaße oder in Salzburg ins Mozart Geburthaus od. rauf auf den Mönchsberg oben ins Cafe. Da findest sicherlich viele begeisterte Anhänger.
Die Nacktheit von kleinen Kindern ist nicht Teil unserer Sexualität, sondern Teil einer Natürlichkeit im Einklang mit Konvention.

Ich glaub, ich muss raus hier. Das wird immer haarsträubender.
Nicht überall in den USA. Dort werden nackerte Einjährige , bzw. deren Eltern heftig kritisiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh bitte nackert in Wien auf der Kärntnerstaße oder in Salzburg ins Mozart Geburthaus od. rauf auf den Mönchsberg oben ins Cafe. Da findest sicherlich viele begeisterte Anhänger.

Nicht überall den USA. Dort werden nackerte Einjährige , bzw. deren Eltern heftig kritisiert"

"Im Einklang mit Konvention" hab ich geschrieben. Du weißt, was Konventionen sind? Natürlich gibt es Gegenden auf dieser Welt, für die gilt, dass es hier keinen Einklang gibt. Darum auch explizit darauf hingewiesen. So wie es Gegenden gibt, in denen sich die Nacktheit von Erwachsenen im Einklang mit den vorherrschenden Konventionen befindet. Gesellschaften unterscheiden sich - damit auch ihre Konventionen.

Aber was red ich mir den Mund fusslig. Bei dir ist das ja doch umsonst.
 
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Na schau, mir schreibt a g`lernter Ordnungshüter.
Meine Ergriffenheit!
Na dann bist eh vom Fach.

Neilich erst in Perchtoldsdorf...
Gendarm zum Autofahrer: "Ihr Name?!"
Drauf da Lenker: "Zcherbonskyi-Crczpierzak."
Gendarm: "Und, wie schreibt ma` des?"
Lenker: "Mit an Bindestrich."

Schau`, i bin jo eigentlich a Italiener.
I ruaf` net de Hä`.
I hui` de Familie.

🕶️🥃
Ach guter Mann,die Perchtolsdorfer haben doch schon 19 Jahre keinen Gendarm mehr,dies zu meiner Ehrenrettung.Aber nichts für ungut,das Nacktsein bleibt besser in den 4 Wänden oder am FFK Strand.😇
Na schau, mir schreibt a g`lernter Ordnungshüter.
Meine Ergriffenheit!
Na dann bist eh vom Fach.

Neilich erst in Perchtoldsdorf...
Gendarm zum Autofahrer: "Ihr Name?!"
Drauf da Lenker: "Zcherbonskyi-Crczpierzak."
Gendarm: "Und, wie schreibt ma` des?"
Lenker: "Mit an Bindestrich."

Schau`, i bin jo eigentlich a Italiener.
I ruaf` net de Hä`.
I hui` de Familie.

🕶️🥃
Na schau, mir schreibt a g`lernter Ordnungshüter.
Meine Ergriffenheit!
Na dann bist eh vom Fach.

Neilich erst in Perchtoldsdorf...
Gendarm zum Autofahrer: "Ihr Name?!"
Drauf da Lenker: "Zcherbonskyi-Crczpierzak."
Gendarm: "Und, wie schreibt ma` des?"
Lenker: "Mit an Bindestrich."

Schau`, i bin jo eigentlich a Italiener.
I ruaf` net de Hä`.
I hui` de Familie.

🕶️🥃

Na schau, mir schreibt a g`lernter Ordnungshüter.
Meine Ergriffenheit!
Na dann bist eh vom Fach.

Neilich erst in Perchtoldsdorf...
Gendarm zum Autofahrer: "Ihr Name?!"
Drauf da Lenker: "Zcherbonskyi-Crczpierzak."
Gendarm: "Und, wie schreibt ma` des?"
Lenker: "Mit an Bindestrich."

Schau`, i bin jo eigentlich a Italiener.
I ruaf` net de Hä`.
I hui` de Familie.

🕶️🥃
Ach guter Mann,die Perchtoldsdorfer haben doch schon 19 Jahre keine Gend.mehr.Dies zu meiner "Ehrenrettung".Aber ich glaub die "Nackedeis" sind zu Hause oder am FKK Strand am Besten aufgehoben.😇
 
Ach guter Mann,die Perchtolsdorfer haben doch schon 19 Jahre keinen Gendarm mehr,dies zu meiner Ehrenrettung.Aber nichts für ungut,das Nacktsein bleibt besser in den 4 Wänden oder am FFK Strand.😇




Ach guter Mann,die Perchtoldsdorfer haben doch schon 19 Jahre keine Gend.mehr.Dies zu meiner "Ehrenrettung".Aber ich glaub die "Nackedeis" sind zu Hause oder am FKK Strand am Besten aufgehoben.😇
Ja,ja doppelt hält besser!😂
 
Achso, und all das wächst erst ab 80 und natürlich unweigerlich. Weil der Körper sich denkt "so, jetzt ist es soweit, er/sie ist 80, jetzt lass ich ihm/ihr Warzen wachsen!" Verstehe. An dir ist wohl ein Dermatologe verloren gegangen.

seh schon, du gehörst zu den checkerInnen ... :up:

viel. schaff ich's ja wenn dann nötig zu dir ins pflegeheim. dann können wir junge schwester - grauslicher alter patient spielen ... :mrgreen:
 
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