Nackt sein ist ein Grundrecht?

Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?
Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen. Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis. Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
Sehr,sehr interessante Ausführung.Und diese Amtshandlung ist wie geschildert abgelaufen?Sorry,würde mich interessieren.
 
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
Du Held!

Du glaubst wohl nicht im Ernst, dass dich die Exekutive mit offenem Mund so mir nix dir nix von einer begonnenen Amtshandlung davongehen lässt...so kwasi "na guat, dann hoid ned" 🤣
 
Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?
Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen. Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis. Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
Wogegen hast denn demonstriert? Gegen die Islamisierung des Abendlandes?
 
Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?
Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen. Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis. Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
Die wahren Abenteuer sind im Kopf. :mrgreen:
 
Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?
Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen. Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis. Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
Auch deine Ausführungen gehören in den Bereich "Geschichten". Der Wahrheitsgehalt dürfte bei ca. Null liegen.
 
Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?

Im Prinzip genügt die dienstliche Wahrnehmung der Beamtin.
Sie muss dir deswegen nicht deinen Pimmel halten oder direkt daneben stehen.
Ob sie alleine ist oder ob es ein ganzer Trupp wahrgenommen hat, ist dabei unerheblich.
Umso mehr Beamte, die deine Verwaltungsübertretung bezeugen (und das wäre so eine Anstandsverletzung),
desto glaubhafter wäre die Anzeige gegen dich obendrein noch untermauert.
Aber wie gesagt, es würde schon die Wahrnehmung eines Beamten reichen.
Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gilt das einfache Kumulationsprinzip.
Hat jemand durch verschiedene selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen (Verletzung des Anstandes, Störung der Ordnung, aggressives Verhalten, immer weiter und weiter bis irgendwann die Watschen kommen), so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.
Es könnte also insgesamt recht teuer für dich werden.


Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen.

Viele junge Beamte sind heutzutage äußerst brustschwach im Rechtswesen ausgebildet und unterwegs und versehen unzureichend Dienst "auf da Gossn`". Ein Zeichen der Zeit. Die tiktok-Generation lässt grüßen. Ka Körpergröß` mehr, ka Erscheinungsbild, ka Auftreten, ka Leistungsabzeichen, kan Sport, ka Deutsch. Hauptsache Luft bekommen und aufrecht gehen können. Weil sich niemand mehr de Hackn` in unseren Breiten antun möchte. Liegt vermutlich auch an dem Klientel wie dir. Ich vermute aber, sie ist mal kurz in sich gegangen und hat nachgedacht.

Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis.

Na schau.
Es kam ihr die Erleuchtung.
Nachdem sie dir die Möglichkeit der Bezahlung eines Organmandates vor Ort nicht eingeräumt hat (scheinbar ging sie davon aus, dass du Maulheld sowieso keine Kohle bei dir hast), ist ihr wahrscheinlich eingeschossen, dass jetzt a Anzeige per Post (in Papierform) der nächste Step in eurer geilen Unterhaltung wäre. Richtig, dafür braucht`s an Ausweis. Um dich zu identifizieren.


Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.

Richtig. Es gibt in Österreich keine Ausweispflicht.
Foisch: Wenn du eines Verbrechens oder einer Straftat verdächtig wirst, dann wiederum musst dich ausweisen.
Des is` jetzt a Pech. Aber für di.
Wennst nämlich keinen Ausweis dabei hast, dann muss ma earm` einholen, jemand Legitimierter bringt ihn vorbei oder man nimmt dich zur weiteren Amtshandlung bzw. zur weiteren Identitätsfeststellung auf des nächste Wachzimmer mit.
Ma` packt dich quasi ein.
Sanft oder unsanft, des liegt dann an dir.
Sie hätte dich aber auch gleich festnehmen können.
An Ort und Stelle.
Und warum?
Ganz einfach.
Du hast eine Verwaltungsübertretung begangen und kannst dich nicht legitimieren.
Das genügt.
Ein Organmandat stand scheinbar nie im Raum, eine Anzeige per Post geht nicht aufgrund des fehlenden Ausweisdokuments, ergo Festnahme.
Rechtsgrundlage: Nach dem § 35 Abs. 1 VStG (Verwaltungsstrafgesetz).
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
1.) der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder...
Abs. 2.) und 3.) ersparen wir uns...
Ich vermute hingegen, es war einfach das Wetter zu heiß, du ihra z`bled oder sie hat aus Erfahrung ganz einfach drauf geschissen, dich festzunehmen. Der wahre Grund ist wohl, weil in Österreich (generell in Wien) des tagtäglich an die tausend Mal vorkommt (des Wildpinkeln), es der Papierkram nicht wert ist, die linke Justiz sowieso überfordert is` und man dich spätestens nach 48 Stund` wieder rausg`schmissn` hätt`...
Sie hat also den Weg des geringsten Übels genommen und von der Verwaltungsstrafe abgesehen.
Sozusagen drauf geschissen.
Früher war das der § 21 VStG (Absehen von der Strafe, wenn des Verschulden geringfügig is` und de Folgen der Übertretung unbedeutend san).
Den Paragraphen gibt`s aber seit 2013 net mehr.


Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.

Jo, du bist gegangen.
Weil du von ihnen aus gehen durftest.
Aber net weil du der Hero bist,
sondern weil du ihnen afoch nur zu viel Aufwand bedeutet hast oder ihnen wie gesagt afoch z`bled warst.
In der guten alten Zeit hätte dich ein erfahrener Rayonsinspektor hinter`m Ba`am g`führt und dir zwa ordentliche Watschn` owekaut.
Dann hätt` er dich gfragt: "Und? Weida? Aufmucken? Bluat spuckn`!
Du: "Ahhaaaaa.... eeehhhh. Des dürfen`s jo net."
Er wiederum: "Wos? Weitermucken? Kumm` her do... wirst glei` weiterspuckn`!"
Baaaaam.
Fall abgeschlossen.
Gesehen hätte dies natürlich niemand.
Geschlossen verneint hätte man das.
Die Mauer gemacht.
Es war net immer alles so schlecht.
Und etwaige Handys, dies damals ja noch nicht so weit verbreitet gab, de wären scho` in hohen Bogen meterweit g`flogen.
Nenn` es ganz einfach das abgekürzte Verfahren.
Im Sinne aller Beteiligten.
Rechtsgrundlage: Des Simmeringer Landrecht!
Beschwerdestelle: Maximal beim Soizamt (Salzamt).
Wiederschaun`... und jetz` schleichen`s earna!

Schön war`s, de` Jugend als Strawanzer. :herzen:


🕶️🥃
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip genügt die dienstliche Wahrnehmung der Beamtin.
Sie muss dir deswegen nicht deinen Pimmel halten oder direkt daneben stehen.
Ob sie alleine ist oder ob es ein ganzer Trupp wahrgenommen hat, ist dabei unerheblich.
Umso mehr Beamte, die deine Verwaltungsübertretung bezeugen (und das wäre so eine Anstandsverletzung),
desto glaubhafter wäre die Anzeige gegen dich obendrein noch untermauert.
Aber wie gesagt, es würde schon die Wahrnehmung eines Beamten reichen.
Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gilt das einfache Kumulationsprinzip.
Hat jemand durch verschiedene selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen (Verletzung des Anstandes, Störung der Ordnung, aggressives Verhalten, immer weiter und weiter bis irgendwann die Watschen kommen), so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.
Es könnte also insgesamt recht teuer für dich werden.



Viele junge Beamte sind heutzutage äußerst brustschwach im Rechtswesen ausgebildet und unterwegs und versehen unzureichend Dienst "auf da Gossn`". Ein Zeichen der Zeit. Die tiktok-Generation lässt grüßen. Ka Körpergröß` mehr, ka Erscheinungsbild, ka Auftreten, ka Leistungsabzeichen, kan Sport, ka Deutsch. Hauptsache Luft bekommen und aufrecht gehen können. Weil sich niemand mehr de Hackn` in unseren Breiten antun möchte. Liegt vermutlich auch an dem Klientel wie dir. Ich vermute aber, sie ist mal kurz in sich gegangen und hat nachgedacht.



Na schau.
Es kam ihr die Erleuchtung.
Nachdem sie dir die Möglichkeit der Bezahlung eines Organmandates vor Ort nicht eingeräumt hat (scheinbar ging sie davon aus, dass du Maulheld sowieso keine Kohle bei dir hast), ist ihr wahrscheinlich eingeschossen, dass jetzt a Anzeige per Post (in Papierform) der nächste Step in eurer geilen Unterhaltung wäre. Richtig, dafür braucht`s an Ausweis. Um dich zu identifizieren.



Richtig. Es gibt in Österreich keine Ausweispflicht.
Foisch: Wenn du eines Verbrechens oder einer Straftat verdächtig wirst, dann wiederum musst dich ausweisen.
Des is` jetzt a Pech. Aber für di.
Wennst nämlich keinen Ausweis dabei hast, dann muss ma earm` einholen, jemand Legitimierter bringt ihn vorbei oder man nimmt dich zur weiteren Amtshandlung bzw. zur weiteren Identitätsfeststellung auf des nächste Wachzimmer mit.
Ma` packt dich quasi ein.
Sanft oder unsanft, des liegt dann an dir.
Sie hätte dich aber auch gleich festnehmen können.
An Ort und Stelle.
Und warum?
Ganz einfach.
Du hast eine Verwaltungsübertretung begangen und kannst dich nicht legitimieren.
Das genügt.
Ein Organmandat stand scheinbar nie im Raum, eine Anzeige per Post geht nicht aufgrund des fehlenden Ausweisdokuments, ergo Festnahme.
Rechtsgrundlage: Nach dem § 35 Abs. 1 VStG (Verwaltungsstrafgesetz).
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
1.) der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder...
Abs. 2.) und 3.) ersparen wir uns...
Ich vermute hingegen, es war einfach das Wetter zu heiß, du ihra z`bled oder sie hat aus Erfahrung ganz einfach drauf geschissen, dich festzunehmen. Der wahre Grund ist wohl, weil in Österreich (generell in Wien) des tagtäglich an die tausend Mal vorkommt (des Wildpinkeln), es der Papierkram nicht wert ist, die linke Justiz sowieso überfordert is` und man dich spätestens nach 48 Stund` wieder rausg`schmissn` hätt`...
Sie hat also den Weg des geringsten Übels genommen und von der Verwaltungsstrafe abgesehen.
Sozusagen drauf geschissen.
Früher war das der § 21 VStG (Absehen von der Strafe, wenn des Verschulden geringfügig is` und de Folgen der Übertretung unbedeutend san).
Den Paragraphen gibt`s aber seit 2013 net mehr.



Jo, du bist gegangen.
Weil du von ihnen aus gehen durftest.
Aber net weil du der Hero bist,
sondern weil du ihnen afoch nur zu viel Aufwand bedeutet hast oder ihnen wie gesagt afoch z`bled warst.
In der guten alten Zeit hätte dich ein erfahrener Rayonsinspektor hinter`m Ba`am g`führt und dir zwa ordentliche Watschn` owekaut.
Dann hätt` er dich gfragt: "Und? Weida? Aufmucken? Bluat spuckn`!
Du: "Ahhaaaaa.... eeehhhh. Des dürfen`s jo net."
Er wiederum: "Wos? Weitermucken? Kumm` her do... wirst glei` weiterspuckn`!"
Baaaaam.
Fall abgeschlossen.
Gesehen hätte dies natürlich niemand.
Geschlossen verneint hätte man das.
Die Mauer gemacht.
Es war net immer alles so schlecht.
Und etwaige Handys, dies damals ja noch nicht so weit verbreitet gab, de wären scho` in hohen Bogen meiterweit g`flogen.
Nenn` es ganz einfach das abgekürzte Verfahren.
Rechtsgrundlage: Des Simmeringer Landrecht!
Beschwerdestelle: Maximal beim Soizamt (Salzamt).
Wiederschaun`... und jetz` schleichen`s earna!

Schön war`s, de` Jugend als Strawanzer. :herzen:


🕶️🥃
Respekt!Ich hätte es nicht besser ausführen können.
 
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