Nackt sein ist ein Grundrecht?

Nackt sein in der Öffentlichkeit ist in Österreich nicht per se verboten, ist allerdings im jeweiligen Polizeistrafgesetz der Bundesländer geregelt und kann als eine Verletzung des öffentlichen Anstands gesehen werden. Ausnahme: Orte, an denen es geduldet ist wie FKK-Strand, Nacktbereiche in öffentlichen Bädern usw.,... Ein Spaziergang im Adamskostüm auf der Kärntnerstraße wird nicht geduldet und nach PSG bestraft. Da wird der TE im ABGB nichts finden.
Übrigens: Im StGB ist §218 interessant, sofern sich eine Person sexuell belästigt fühlt...

Mögliche Strafen nach Bundesland:

STRAFRAHMEN BEI NACKTFAHREN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Steiermark 2.000 Euro
Niederösterreich 1.000 Euro
Wien 700 Euro
Salzburg 500 Euro
Burgenland 500 Euro
Oberösterreich 360 Euro
Tirol 360 Euro
Kärnten 218 Euro
Vorarlberg 200 Euro

siehe auch § 1 NÖ PSG (NÖ Polizeistrafgesetz), Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms - JUSLINE Österreich
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,


Nackt sein in der Öffentlichkeit ist in Österreich nicht per se verboten, ist allerdings im jeweiligen Polizeistrafgesetz der Bundesländer geregelt und kann als eine Verletzung des öffentlichen Anstands gesehen werden.

da gibt es noch mehr. Wer morgens besoffen heim geht und an einen Baum pinkelt, vor Schulkindern, landet rasch auf der Sexualstraftäterdatei. Nur als Beispiel.

Man muss sich - wenn man unbedingt Nudist sein möchte - sehr gut überlegen.

LG Tom
 
Nackt sein in der Öffentlichkeit ist in Österreich nicht per se verboten, ist allerdings im jeweiligen Polizeistrafgesetz der Bundesländer geregelt und kann als eine Verletzung des öffentlichen Anstands gesehen werden. Ausnahme: Orte, an denen es geduldet ist wie FKK-Strand, Nacktbereiche in öffentlichen Bädern usw.,... Ein Spaziergang im Adamskostüm auf der Kärntnerstraße wird nicht geduldet und nach PSG bestraft. Da wird der TE im ABGB nichts finden.
Übrigens: Im StGB ist §218 interessant, sofern sich eine Person sexuell belästigt fühlt...

Mögliche Strafen nach Bundesland:

STRAFRAHMEN BEI NACKTFAHREN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Steiermark 2.000 Euro
Niederösterreich 1.000 Euro
Wien 700 Euro
Salzburg 500 Euro
Burgenland 500 Euro
Oberösterreich 360 Euro
Tirol 360 Euro
Kärnten 218 Euro
Vorarlberg 200 Euro

siehe auch § 1 NÖ PSG (NÖ Polizeistrafgesetz), Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms - JUSLINE Österreich
Also willst du dem TE nahelegen sich nach Vorarlberg zu verpissen? 🤭
 
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🤔 Scheinbar ein höchst beliebtes Thema ... aber uns fällt sicher noch Einiges dazu ein:

Nackt Fliegenfischen
Nackt Jagen
Nackt Rasenmähen
Nackt zum Plachutta
Nackt im Havelka - oba geh, des is a oida Huat
Nackt im Fiaker (für die Touristen)
...
 
Darin könnte das Übel liegen.
Solange die Nacktheit nicht sexualisiert betrachtet wird also ganz natürlich ist und wirkt, stellt sie kein Problem dar.
Wenn jedoch darin eine Aufforderung zur Intimität liegt ist sie belästigend.
Die Nacktheit sollte nicht extra betont werden um nicht aufdringlich zu sein.
Doch viel Menschen haben schon ein gestörtes Verhältnis dazu und betrachten und verbinden Nacktheit grundsätzlich mit Sex, wie @Mitglied #391280 dies deutlich gesagt hat.

Was auch für bekleidete Menschen gilt, das Aussehen sollte nicht provozierend sein. Denn jeder von uns sollte auf ein gutes Miteinander schauen.
Des wird Me gar nicht so einfach sein , wda die Watschn und Geschmäcker ja Grundverschieden sind zum Teil .
Jetzt hat eine Frau schöne Beine Heels an das Kleid lang ,nur Ärmellos und der Schlitz bis übers Knie , manche werden sich darin schon bestätigt fühlen oder auch Gedanken schon schweifen zu lassen ,was sie nicht alles anstellen oder nicht .....
Mir is es Grundsätzlich egal ob jetzt die Gläubig (zumindest tut sie so ) Muslimische Nachbarin im Vollanzug ohne Gesichtsschleier aber drunter nix weil ihre Nippel durch die Kleidung stechen Rausgeht oder eine einen etwas zu kurzen Rock trägt .
Solang man sich Respektvoll begegnen kann ist es in Ordnung.
Mag sein das diese Kleinigkeiten manche stören , was mich eher stört ist Respektlosigkeit denn da spielt angezogen oder Nackt eine sehr untergeordnete Rolle .
 
Nau, wird scho` wieder mit zweierlei Maß gemessen - auf speziellen Wunsch - wenn wos net genehm is`?
Des gehört analysiert.
Alles wird gut.


:mrgreen:
 
Mögliche Strafen nach Bundesland:

STRAFRAHMEN BEI NACKTFAHREN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Steiermark 2.000 Euro
Niederösterreich 1.000 Euro
Wien 700 Euro
Salzburg 500 Euro
Burgenland 500 Euro
Oberösterreich 360 Euro
Tirol 360 Euro
Kärnten 218 Euro
Vorarlberg 200 Euro

frage: ist daher der rückschluss zulässig, dass xiberger viel kleinere pimmel haben, als steirer?

:schulterzuck::undweg:
 
und übrigens fällt MEINE nacktheit NICHT unter erregung öffentlichen ärgernisses. ich schau aus wie adonis! :smug:













ääääh, tippsler: adonix. :rotwerd:
 
ernsthaft, zum thema: die frage nach den gesetzlichen bestimmungen wurde m.e. ausreichend beantwortet. § 81 SPG kommt auf jeden fall zur anwendung, § 218 StGB unter umständen.

TE, da fährt die eisenbahn drüber - ob du es nun willst oder nicht.
 
Immer wieder interessant, wenn Menschen von Rechten sprechen, die es gar nicht gibt. Rechte sind dazu da um einerseits das Miteinander zu regeln und bei Verstoß dagegen zu klagen. Dafür gibt es die Exekutive.

In deinen eigenen vier Wänden oder in deinem Garten oder Terrasse kannst du so nackt sein, wie du willst. Aber blank ziehen in der Öffentlichkeit, geht einfach nicht. Es gibt einfach gesellschaftliche Regeln und dazu gehört halt auch Kleidung. Es gibt eben einen gesellschaftlichen Konsens, dass in der Öffentlichkeit die sekundären Geschlechtsmerkmale (Brüste, Scham) bedeckt sein müssen.

Es gibt überall FKK-Bereiche, wo du dein Spatzi jedem zeigen kannst, daran wird sich keiner stören. Ich bin sicherlich nicht prüde, aber ich möchte auch nicht, wenn ich in die Arbeit fahre irgendwelche nackigen Leute sehen, wurscht welchen Geschlechts - ausgenommen stillende Mütter.
Er will halt seine Wichsfantasie bedienen.
Hier gibt es ja Leute, die Wandern und Bergsteigen auch nackert. Solln sie es machen, wenn es ihnen den erotischen Kick gibt und sie ansonst keine Chance auf Erotik z.B.mit einer Frau haben.
Ich für mich fände es ..... beim Bergsteigen auf 2 od. 3000m und vielleicht 5 Grad oder weniger, meinen Schwanz abzufrieren.
 
Hi,




da gibt es noch mehr. Wer morgens besoffen heim geht und an einen Baum pinkelt, vor Schulkindern, landet rasch auf der Sexualstraftäterdatei. Nur als Beispiel.

Man muss sich - wenn man unbedingt Nudist sein möchte - sehr gut überlegen.

LG Tom
Lustiges Erlebnis:
Auf einer Demonstration musste ich Pinkeln und ging hinter einen Baum. Nach Erledigung standen plötzlich 4 Polizisten da, davon eine Frau.
Sie: sie haben hier in der Öffentlichkeit uriniert und das macht 40 Euro Strafe.
Ich: Fr. Polizistin können sie das od. ihre Kollegen beweisen. Haben sie meine urinierenden Penis gesehen oder zumindestens meinen Harnstrahl? Oder ist das ihre Fantasie?
Sie war verdutzt und wusste nichts zu sagen. Nach einer Überlegensfase: Bitte ihren Ausweis. Ich: in Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Nur bei Verbrechen od. Straftaten, die sie mir nicht nachweisen können.
Liebe Frau und werte Herrn ich wünsche einen schönen pinkelfreien Tag und drehte mich um und ging.
 
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