Österreichische Polizei setzt "Sexspitzel" gegen Tierschützer ein

Der bespitzelte Verdächtigte hat Anspruch auf Achtung seines Privatlebens. Das Sexualleben als Kernbereich ist dabei besonders geschützt. Eingriffe in dieses Privatleben sind dabei nur aufgrund von Gesetzen erlaubt und müssen im Verhältnis zu den Zielen (Aufklärung von angeblichen Terrorakten) stehen. Da die Ermittlung ab 2008 nicht von der Staatsanwaltschaft genehmigt war, wurde jedenfalls ab 2008 das Privatleben des Verdächtigten durch einen gesetzlich in dieser Form nicht vorgesehenen Eingriff verletzt. Da eine verdeckte Ermittlung nur das Einholen von Auskünften erlaubt, während der "Körpereinsatz" der Ermittlerin weit jenseits des "Auskunftseinholens" war, war die Ermittlung in ihrer Durchführung wohl auch schon im Jahr 2007 eine Verletzung des Privatlebens. Die Verletzung des Privarlebens besteht dabei 1.) in der Sexualität durch Täuschung, 2.) in der Beobachtung des Sexuallebens durch eine Beamtin (die nämlich live als Akteurin dabei war), 3.) in der Erstattung von Berichten darüber an die Vorgesetzten und 4.) in der Tatsache, dass die Berichte aufgehoben wurden. Den Vorgesetzten der Ermittlerin muss diese Problematik wohl bewusst gewesen sein, denn sonst wären die Ermittlungsakten nicht vor dem Gericht verheimlicht worden. Damit besteht eine weitere Verletzung des Privatlebens in 5.) der Verheimlichung dieser Eingriffe vor dem Verdächtigten, dem damit die Möglichkeit einer wirksamen Beschwerde genommen wurde.
 
was kann einen derartigen hass auf eine berufsgruppe, welche zugegebenermassen naturgemäss im mittelpunkt öffentlichen interesses steht, auslösen ? :roll:

und nicht nur in diesem thread ? :roll:
 
hass auf eine berufsgruppe

Ich sehe hier keinen Hass, sondern Sorge um unsere demokratischen Einrichtungen: Verdeckte Ermittlungen sind ein äußerst problematisches Instrument - daher auch immer wieder Thema vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und daher ist es die Pflicht der Beamten, besonders sorgsam beim Einsatz dieses Instruments sein. Dass die Beamten im konkreten Fall diese Sorgfalt nicht gewahrt haben und der gesamte Prozess gegen die Tierschützer Sorgen erweckt, dass der Staat Antimafiainstrumente gegen die Zivilgesellschaft missbraucht, geht aus den Medienberichten und auch z.B. Kommentaren von Bernd-Christian Funk (Prof. am Inst. Staats- und Verwaltungsrecht) hervor. Oben habe ich mich dabei nur auf die Verletzung der Privatsphäre (Art 8 EMRK konzentriert). Natürlich kommen dazu noch die Verletzung des fairen Verfahrens hinzu, wenn es z.B. stimmt, dass die verdeckte Ermittlerin Kodierung angeregt hat, die dann als Beweis für die kriminelle Organisation vorgebracht wurde.
 
Ich gebe jedem Bundesbediensteten den Rat, keine nähere Beziehung mit anderen einzugehen. Wenn sie/er sich trennten wäre einiges, was im Zusammenleben normal war, recht brisant...

Sorry... sieh Dir die Dame an und berechne, rein privat natürlich, ihr Potenzial...
Fast könnt man sagen, Stockholm lässt grüßen...

So... genug Blödsinn geschrieben, ich geh wieder...
 
was kann einen derartigen hass auf eine berufsgruppe, welche zugegebenermassen naturgemäss im mittelpunkt öffentlichen interesses steht, auslösen ? :roll:

und nicht nur in diesem thread ? :roll:

das ist das gleiche wie beim watschenmann.....1 schilling und du darfst einmal hinhauen ;)

sind halt unterschiedliche beweggründe der user hier.

die eine sieht überall wo polizei dabei ist ein komplott

der andere mag die polizei halt nicht weil er ein tierschützer ist
(nur die bullen mag er net)

der andere mag die polizei nicht, weils ihm auf der uni gesagt haben,
das das die bösen sind und er sich seither keine eigene meinung mehr bilden wollte/konnte
 
was ist los mit der scheiß polizei
ich wiederhole, ich plane sämtliche käfighühner österreichs zu befreien

so, und jetzt erwarte ich mir, daß sich binnen einer woche 3 frische absolventinnen der polizeiakademie bei mir melden... vorzugsweise mit langen schwarzen haaren bitteschön

@Lycisca
ich könnt deinehilfe brauchen... hab an strafzettel bekommen, weil ich im absoluten halte und parkverebot gestanden bin, um mir beim würstelstand an käsekrainer hot dog zu holen
irgedwie muss man da doch menschenrecht auf nahrung anbringen können, aber die spezialistim für abstruse vergewaltigung der menschenrechte bist du, also überlass ich den ansatz dir
 
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Der bespitzelte Verdächtigte hat Anspruch auf Achtung seines Privatlebens.

Eine Verletzung seiner Privatsphäre kann ich nicht von vornherein sehen. Denn es könnte ja sein, dass die verdeckte Ermittlerin ebenso wie der Verdächtige ganz einfach Lust auf Sex hatten. Das soll ja unter erwachsenen Menschen durchaus vorkommen. Nur dann, wenn sie ihm Lust ihrerseits vorgetäuscht hat mit dem ausschließlichen Ziel, an Informationen zu kommen, nur dann können die sexuellen Aktivitäten als möglicherweise unerlaubtes Eindringen in das Privatleben gedeutet werden. Dazu müsste aber erst einmal bewiesen werden, dass sie nicht zum Zwecke der Befriedigung ihrer Lust, sondern ausschließlich aus dienstlichen Gründen mit ihm Sex gehabt hat. Dies zweifelsfrei zu beweisen, das stelle ich mir nicht ganz einfach vor. Also muss auch hier gelten, was vor Gericht für Beschuldigte gilt: Erstens die Unschuldsvermutung und zweitens "im Zweifel für den Beschuldigten".

Der andere Punkt, denn man natürlich schon sehr ernst nehmen muss: Wer hat das an die Öffentlichkeit gebracht? Das ist meines Erachtens die wesentlich gravierendere Verletzung der Privatsphäre. Nun, Ich weiß es nicht, aber vielleicht hat jemand die Geschichte ganz genau verfolgt und kann stichhaltige Hinweise geben. Übrigens ist das auch eine Verletzung der Privatsphäre der Beamtin (sofern nicht sie selber es an die Öffentlichkeit getragen hat). Das nur so am Rande.
 
im absoluten halte und parkverebot gestanden bin, um mir beim würstelstand an käsekrainer hot dog zu holen

Da ist der Sachverhalt auch ohne Menschenrechte ganz klar:
1.) Wenn du nicht mehr fahrtauglich warst (z.B. unvorhergesehene Unterzuckerung), dann warst du im Interesse der Verkehrssicherheit verpflichtet, stehen zu bleiben - auch im Halteverbot, wenn es sonst keine Möglichkeit gab - und du dürftest auch nicht für dein verantwortungsbewusstes Handeln bestraft werden.
2.) Solange du trotz Hungers fahrtauglich warst, wäre dir aber zuzumuten gewesen, dir einen Parkplatz in einer Distanz zu suchen, in der du die Nahrungsquelle noch zu Fuß erreichen kannst, ohne vorher zusammen zu brechen.
 
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es könnte ja sein, dass die verdeckte Ermittlerin ebenso wie der Verdächtige ganz einfach Lust auf Sex hatten

In diesem Fall hätte aber ab diesem Zeitpunkt die verdeckte Ermittlung beendet werden müssen. Weil sonst wird das Sexualleben des Verdächtigten Teil der verdeckten Ermittlung und Observation. Selbst bei wirklich gefährlichen Terroristen darf deren Sexualleben nicht ausspioniert werden; das hat in Deutschland der Bundesverfassungsgerichtshof mehrfach ausdrücklich klargestellt ... allerdings bezogen nur auf Abhöreinrichtungen, denn der Einsatz von SexagentInnen wäre damals allen Prozessbeteiligten völlig abwegig vorgekommen.

Zum Beispiel lautet ein Leitsatz aus BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom 03.03.2004 (fett von mir):
Führt die auf eine solche Ermächtigung gestützte akustische Wohnraumüberwachung gleichwohl zur Erhebung von Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, muss sie abgebrochen werden und Aufzeichnungen müssen gelöscht werden; jede Verwertung solcher Informationen ist ausgeschlossen.​
 
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In diesem Fall hätte aber ab diesem Zeitpunkt die verdeckte Ermittlung beendet werden müssen.

Das ist zunächst einmal deine persönliche Meinung. Und: es ist auch der Sex mit Arbeitkolleginnen inzwischen rechtskonform (sofern die nicht minderjährig ist und in einem Abhängigkeitsverhältnis steht).
 
es ist auch der Sex mit Arbeitkolleginnen inzwischen rechtskonform

Hier ist ein wesentlicher Unterschied: Die Angestellten dürfen miteinander Sex haben, ohne dass sich der Arbeitgeber einmischt. Der Staat darf sich aber nicht - hier in der Form von Sexagenten - in das Privatleben der Bürger einmischen, das durch Art 8 EMRK geschützt ist. Wenn die Sexagentin nicht abgezogen wird, sobald sie Sex mit dem Verdächtigten hat, läuft ihr Einsatz auf eine staatliche Ausforschung des Sexuallebens durch die Polizei hinaus, was nicht mit der Menschenwürde des Verdächtigten vereinbar ist - das ist der Inhalt des obigen BVerfG Urteils aus 2004.

Zusätzlich entstehen auch Bedenken, ob nicht auch die Sexagentin von ihren Vorgesetzten instrumentalisiert wurde. Eine unabhängige Untersuchung außerhalb der Polizei wäre unbedingt erforderlich.

Sogar in den USA, wo es nur rudimentären Schutz des Privatlebens gibt, wäre der Einsatz einer Sexagentin als extrem problematisch angesehen worden und hätte durch die Verletzung des "due process" sogar zur Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten führen können. Dies illustriert der Fall USA v. Angela Nolan-Cooper, US Court of Appeals/Third Circuit vom 02.09.1998, wo die Anklage nur deshalb nicht abgewiesen wurde, weil die sexuellen Kontakte bei einer langwierigen Ermittlung entstanden, nachdem die Ermittlungen praktisch schon abgeschlossen waren, also nicht mehr "Sex als Waffe" zum Unterlaufen von Verteidigerrechten dienen konnte. In Europa fallen derartige Bedenken unter Artikel 6 EMRK (faires Verfahren) ... wo es ja im Kontext der Sexagentin noch einige weitere "nicht-sexuelle" Bedenken gibt.
 
Es gibt einige Szenarien, die auf eine Menschenrechtsverletzung hindeuten.

Szenario 1: Die Agentin hatte auf Befehl ihrer Vorgesetzten Sex. [schnipp-schnapp!]

Szenario 2: Die Agentin hatte freiwillig Sex, um Erfolg zu haben, was die Vorgesetzten dann offenbar gebilligt haben müssen. [schnapp-schnipp!]

Szenario 3: Die Agentin hat sich im Zuge ihrer Ermittlungen in den Verdächtigten verliebt, woraufhin die Ermittlung abgebrochen wurde. [schnipp-schnapp!]
Jojo....

Was an dieser Sache vor allem aufklärungsbedürftig ist, ist die Frage, ob die famose Agentin Durand nicht vielleicht einigen der Beschuldigten auch Idee und/oder Motivation zu möglichen Straftaten geliefert hat.

So etwas nennt man dann Einsatz eines "Lockspitzels", und solche Sachen sind natürlich verboten (§ 5 Abs 3 StPO), bzw. hat sich die Agentin dann eventuell als Bestimmungs- oder Beitragstäterin auch selbst strafbar gemacht.
 
Welches Szenario IV.) kannst du dann anbieten, das die Motive der Ermittlerin erklärt, warum sie Sex mit dem Verdächtigten hat, den sie bespitzeln soll?

Prinzipiell kann ich gar nichts anbieten. Aber ich tippe mal auf...

IV.) ... die österreichische Version: Tristesse. Zwei Zonks haben sich gefunden.

Rein "spekulativ" natürlich. Der Rest entstammt wohl der Willkür einiger Häusl-Medien frei nach Johannes Mario Simmel. Ich würde keine weitere Energie in besagte Zeitungsente investieren. Hier wird schon wieder hirngepudert, fantastisch. Man könnte in Fontänen kotzen.

Sorry... sieh Dir die Dame an und berechne, rein privat natürlich, ihr Potenzial...
Fast könnt man sagen, Stockholm lässt grüßen...

So... genug Blödsinn geschrieben, ich geh wieder...

Kein Blödsinn. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Billa - sagt der Hausverstand. :cool: :daumen:
 
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In der Zwischenzeit erfolgte die Einvernahme des Spitzels vor Gericht.

Ergebnis: Sie hatte in den 15 Monaten ihres Einsatzes nie etwas strafrechtlich Relevantes wahrgenommen (Quelle: http://derstandard.at/1292462042109/Tierschuetzerprozess-Unterricht-in-Sachen-Undercover).

Dieser Einsatz und ihr (die Angeklagten somit natürlich entlastender) Bericht wurde aber entweder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dem Gericht vorenthalten. Auch die Tierschützer und ihre Verteidiger gelangten davon erst in Kenntnis, nachdem ihnen der Bericht von einem Informanten "zugespielt" worden war.

Das ist natürlich nicht nur eine riesengroße Sauerei - sogar der Justizsprecher einer der beiden Regierungsparteien spricht mittlerweile von einem Justizskandal (Quelle: http://oe1.orf.at/artikel/264690)- , sondern könnte laut einem prominenten österreichischen Verfassungsrechtler auch den strafbaren Tatbestand der "Unterdrückung von Beweismitteln" darstellen. So seine Aussage im Ö1 Mittagsjournal am Samstag, dem 18.12.10 (seine Beurteilung ist hier zusammengefasst nachzulesen, allerdings gegenüber der Radiosendung nur in entschärfter Form:
http://oe1.orf.at/artikel/262164).

Bleibt wirklich nur zu hoffen, dass die Polizei jetzt mit dem gleichen Aufwand wie seinerzeit gegen die Tierschützer ermittelt, um diesen möglichen Straftäter in ihren oder in den Reihen der Staatsanwaltschaft ausfindig zu machen.

Denn ich finde es schlichtweg erschreckend, wenn ich aus den Medien entnehmen muss, dass der Verdacht besteht, dass in Österreich in der Polizei oder Staatsanwaltschaft jemand sitzt, der in einem Verfahren, in dem die Angeklagten mit Gefängnisstrafen bedroht sind, entlastende Beweismittel verschweigt.
 
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naja, wie soll man einen bericht eines spitzels bewerten, der sich in das überwachungssubjekt verliebt hat...
 
naja, wie soll man einen bericht eines spitzels bewerten, der sich in das überwachungssubjekt verliebt hat...

Du verstehst das Problem scheinbar nicht. Es ist Aufgabe des Gerichtes, die Beweise zu würdigen. Dafür muss es sie aber kennen.

Im Übrigen hat es nach Darstellung der Polizei entgegen der Medienberichte gar keine sexuellen Kontakte gegeben, sondern der Spitzel erstklassig gearbeitet. Sie wurde nur deshalb abgezogen, weil sie in 15 Monaten einfach nichts Belastendes finden konnte.

Und wenn Du vom "Überwachungssubjekt" sprichst: Es ist nicht einer, sondern 13 verschiedene Personen (darunter auch Frauen) angeklagt.

Das sich die Agentin in irgendjemand "verliebt" haben soll, ist übrigens eine reine Erfindung von Dir. Das wurde in keiner einzigen Zeitung und auch nicht im ORF behauptet.
 
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Im Übrigen hat es nach Darstellung der Polizei entgegen der Medienberichte gar keine sexuellen Kontakte gegeben, sondern der Spitzel erstklassig gearbeitet. Sie wurde nur deshalb abgezogen, weil sie in 15 Monaten einfach nichts Belastendes finden konnte.

Da scheint sich jetzt ein Argumentationswechsel anzubahnen ..... ....... bislang wurde immer gesagt, der Einsatz der Agentin habe gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Der Staat darf sich aber nicht - hier in der Form von Sexagenten - in das Privatleben der Bürger einmischen, das durch Art 8 EMRK geschützt ist.
Jetzt heißt es, sie habe trotz vorbildlichen Einsatzes einfach nicht Belastendes herausfinden können.

Na was jetzt?:fragezeichen:
 

:roll:

:lehrer: diese art von einsätzen ist nicht nur moralisch verwerflich :lehrer:

:lehrer: es geht auch darum dass (und das sollten mmn gerichte klären) offenbar eine staatsanwaltschaft ihren aufträgen in wesentlichen (unser rechtssystem begründenden) grundsätzen nicht nur nicht nachgekommen ist sondern selbige auch vorsätzlich missachtet hat :lehrer:

:hmm: und das ist mmn unverzeihbar und vor allem für einen rechtsstaat nicht hinnehmbar :hmm:

:fragezeichen: wenn er sich (der rechtsstaat) auch weiterhin so nennen möchte :fragezeichen:

:daumen: was ich sehr befürworten würde :daumen:
 



:lehrer: es geht auch darum dass (und das sollten mmn gerichte klären) offenbar eine staatsanwaltschaft ihren aufträgen in wesentlichen (unser rechtssystem begründenden) grundsätzen nicht nur nicht nachgekommen ist sondern selbige auch vorsätzlich missachtet hat :lehrer:



Es wurde gegen eine kriminelle Vereinigung ermittelt. So hab ich es jedenfalls gelesen. Ob dabei der Einsatz eines Spitzels legal ist, das sollte sich wohl leicht (von einem Richter) klären lassen. Bis dahin sind alle Statements (auch von dir) nur Meinungen, aber keine Tatsache.
 
Es wurde gegen eine kriminelle Vereinigung ermittelt.

na ja das wurde halt behauptet

So hab ich es jedenfalls gelesen.

:roll: jo....eh :roll:

Ob dabei der Einsatz eines Spitzels legal ist, das sollte sich wohl leicht (von einem Richter) klären lassen.

:hmm: ich glaub sowas in der art hab ich auch gschrieben :hmm:

Bis dahin sind alle Statements (auch von dir) nur Meinungen, aber keine Tatsache.

:hahaha: mit dir is immer lustig :hahaha:

:hahaha:

:oops: tschuidign ich wusste nicht das du das tatsachenmonopol besitzt :oops:

:roll: ma glaubts jo ned:roll:
 
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