Peter Paul wurde abgeschoben...

D

Gast

(Gelöschter Account)
Ein Mann, der seit 8 Jahren völlig integriert bei uns gelebt hat, wurde von Madame Law&Order heute nachmittag in ein Flugzeug gesetzt und abgeschoben, obwohl die Landeshauptfrau von Salzburg im Innenministerium um Prüfung des humantären Bleiberechts angesucht und Frau Fekter diese Prüfung zugesagt hat.

Wann, wenn nicht in diesem Fall wäre das humanitäre Bleiberecht anzuwenden gewesen?

Ich schäme mich, Österreicher zu sein :oops:
 
:cry:

des is die kehrseite der medaille....

passiert leider zu oft....und die politiker sagen cool drauf:;)

naja..einzelschicksal...:mauer:
 
na dann ruf deinen abgeordneten an und teil ihm deine meinung mit, er hat diese im nationalrat zu vertreten, sollte er dies nicht entsprechend tun, bei der nächsten wahl einen anderen wählen.

ich hoffe, du weißt, wer dein abgeordneter ist :cool:
 
na dann ruf deinen abgeordneten an und teil ihm deine meinung mit, er hat diese im nationalrat zu vertreten, sollte er dies nicht entsprechend tun, bei der nächsten wahl einen anderen wählen.

ich hoffe, du weißt, wer dein abgeordneter ist :cool:

Ja, ich weiß wer das ist, und meiner Abgeordneten muss ich das nicht sagen, die bringt dieses Thema ohnehin oft genug ins Parlament.

Nur nützt das dem Abgeschobenen leider nichts mehr :cry:
 
Meldung zum Thema:

Peter Paul nach Westafrika abgeschoben (orf.at)
Der Nigerianer Peter Paul ist Dienstagnachmittag per Flugzeug in seine frühere Heimat abgeschoben worden. Bis zuletzt hatten Salzburger Politiker darum gerungen, dass der 25-Jährige in Leogang bleiben darf.
...
 
Bedeutet humanitäres Bleiberecht, daß ein Illegaler trotzdem bleiben darf?
 
Da geb ich plastic recht...
trotzdessen hätte dieser peter paul meiner meinung nach ein bleiberecht verdient, wenn er brav arbeitet und steuern zahlt, nicht straffällig wurde oder sonstiges. Punkt aus. Wieso nicht? kann mir kein kontra argument einfallen.
anders bei der familie zogaj....
zu dieser farce werde ich aber nun kein kommentar mehr abgeben...
 
Bedeutet humanitäres Bleiberecht, daß ein Illegaler trotzdem bleiben darf?

Der Mann war nicht illegal in Österreich, er hat vor 8 Jahren einen Asylantrag gestellt und unsere Bürokratie hat eben 8 Jahre lang gebraucht, den Antrag abzulehnen. Jemanden nach 8 Jahren abzuschieben, der völlig integriert ist, ist schlichtweg eine Schande für ein halbwegs zivilisiertes Land.
 
Ich bin mit dieser Materie nicht vertraut.
Wieviele Instanzen wurden in diesen 8 Jahren durchlaufen, wieviele beeinspruchte Bescheide gab es...
 
Der Mann war nicht illegal in Österreich, er hat vor 8 Jahren einen Asylantrag gestellt und unsere Bürokratie hat eben 8 Jahre lang gebraucht, den Antrag abzulehnen. Jemanden nach 8 Jahren abzuschieben, der völlig integriert ist, ist schlichtweg eine Schande für ein halbwegs zivilisiertes Land.

Da ich heute wieder eine gemischte Polizeikontrolle hatte (2CZ+1A)
habe ich mit den Polizisten über den Fall gesprochen. Alle CZ u A
sagten mir das in der Regel alle illegal ins Land kommen und erst beim
Aufgriff um Asyl ansuchen. Keinen ist in seinen Berufsleben je untergekommen das jemand auf ein Polizeirevier kommt und um Asyl
ansucht.
 
Der Mann war nicht illegal in Österreich, er hat vor 8 Jahren einen Asylantrag gestellt und unsere Bürokratie hat eben 8 Jahre lang gebraucht, den Antrag abzulehnen. Jemanden nach 8 Jahren abzuschieben, der völlig integriert ist, ist schlichtweg eine Schande für ein halbwegs zivilisiertes Land.

8 Jahre ist lang ...... es wäre aber auch interessant zu wissen, WARUM die Antragserledigung so lange gedauert hat. Denn es ist leider auch eine Tatsache, dass spezialisierte Anwälte die Verfahren durch endlose Einsprüche erfolgreich zum Sanktnimmerleinstag verzögern. Es muss aber einem jeden Antragsteller klar sein, dass Einsprüche zwar verzögern, aber noch lange kein dauerndes Bleiberecht gewährleisten können .

Wenn dann alle Möglichkeiten der Beeinspruchung ausgeschöpft sind und dem österreichischen Staat ordenlich Kosten verursacht wurden, dann kommt als letztes Mittel der Apell an die Menschlichkeit. Würden die Verfahren jedoch zügig und gestrafft durchgezogen, dann käme erst recht der Aufschrei ....
 
Ich bin mit dieser Materie nicht vertraut.
Wieviele Instanzen wurden in diesen 8 Jahren durchlaufen, wieviele beeinspruchte Bescheide gab es...

Drei - es gibt nur drei:

  1. Bundesasylamt (dem BMI unterstehend)
  2. Unabhängiger Bundesasylsenat (seit 1.1.2008: Asylgerichtshof; Berufungsinstanz, weisungsfrei)
  3. Verfassungsgerichtshof (bis 1.1.2008 zusätzlich auch: Verwaltungsgerichtshof; nur Rechtskontrolle)
Aber mit einem geschickten Anwalt oder sonstigem Berater kann man so eine Sache schon in die Länge ziehen (allein die Höchstgerichte brauchen oft Jahre, und heben die einen Bescheid auf, beginnt das Spiel neu). Man kann Beweisanträge stellen, neue Asylanträge stellen, Beschwerden bei den Höchstgerichten einlegen, die Aussetzung der Vollstreckbarkeit der Bescheide beantragen, und, und, und....
Es ist das gute Recht jedes Asylwerbers, die Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen.
Wie mir ein Bekannter (der als Jurist bei einer der beteiligten Instanzen arbeitet) glaubwürdig schildert, kann man Asylfälle in Wahrheit mit juristischen Methoden kaum sauber lösen. Weil es selten andere Beweise für Bedrohung und Verfolgung ("Fluchtgründe") gibt als die Aussage des Asylwerbers. Und die kann man glauben - oder auch nicht. Der Rest (UNHCR-Berichte, Amnesty-Berichte etc.) an Dokumentationen, der zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit herangezogen werden kann, ist entweder Jahre alt, parteiisch gefärbt oder zu vage, um daraus im Einzelfall Tatsachen abzuleiten.
 
8 Jahre ist lang ...... es wäre aber auch interessant zu wissen, WARUM die Antragserledigung so lange gedauert hat. Denn es ist leider auch eine Tatsache, dass spezialisierte Anwälte die Verfahren durch endlose Einsprüche erfolgreich zum Sanktnimmerleinstag verzögern. Es muss aber einem jeden Antragsteller klar sein, dass Einsprüche zwar verzögern, aber noch lange kein dauerndes Bleiberecht gewährleisten können .

Wenn dann alle Möglichkeiten der Beeinspruchung ausgeschöpft sind und dem österreichischen Staat ordenlich Kosten verursacht wurden, dann kommt als letztes Mittel der Apell an die Menschlichkeit. Würden die Verfahren jedoch zügig und gestrafft durchgezogen, dann käme erst recht der Aufschrei ....

Laut aktueller Zahlen aus dem
Innenministerium sind mit April 1.403 Verfahren länger als ein Jahr
anhängig, davon 782 Verfahren länger als zwei Jahre, 558 Verfahren
länger als drei Jahre, 361 Verfahren länger als vier Jahre, 230
Verfahren länger als fünf Jahre, 126 Verfahren länger als sechs
Jahren, 61 Verfahren länger als sieben Jahre, 19 Verfahren länger als
acht Jahre, sechs Verfahren länger als neun Jahre und 1 Verfahren
länger als 10 Jahre.

Es ist scheinbar recht oft der Fall, dass durch verscheidene anwaltliche Einsprüche etc.
ein Verfahren sehr in die Länge gezogen wird.
 
@ziggy
danke für deine Aufschlüsselung, kann jemand schätzen was das an steuergeldern kostet? cirka?
würd mich mal interessieren...

entweder bin ich da zu einfach gestrickt oder ich weiss nicht,...
mir kommt es so vor als würde die rechtssprechung bzw. unser Gesetze einfach verarscht werden...
wenn soviele berufungen und verzögerungen eines rechtlichen Urteils erwirkt werden können, dann muss man sich doch was einfallen lassen, dass dies per Gesetz unterbindet oder? wie maximal 1 Einspruch... oder so etwas ähnliches...
 
entweder bin ich da zu einfach gestrickt oder ich weiss nicht,...
mir kommt es so vor als würde die rechtssprechung bzw. unser Gesetze einfach verarscht werden...
wenn soviele berufungen und verzögerungen eines rechtlichen Urteils erwirkt werden können, dann muss man sich doch was einfallen lassen, dass dies per Gesetz unterbindet oder? wie maximal 1 Einspruch... oder so etwas ähnliches...

Ich weiß nicht, ob Du einfach gestrickt bist oder nicht. Aber solltest Du einmal mit einem Verfahren konfrontiert werden, bei dem Du Deine Unschuld beweisen willst; wärst Du damit einverstanden, kein Rechtsmittel nach einem Urteil haben zu dürfen?
 
Ich weiß nicht, ob Du einfach gestrickt bist oder nicht. Aber solltest Du einmal mit einem Verfahren konfrontiert werden, bei dem Du Deine Unschuld beweisen willst; wärst Du damit einverstanden, kein Rechtsmittel nach einem Urteil haben zu dürfen?


hab ich irgendwo geschrieben das ich keine Rechtsmittel befürworte:fragezeichen:
naja anscheinend...:roll:

abgesehen davon, dass es bei einem Asylverfahren nicht darum geht ob jemand SCHULDIG oder UNSCHULDIG ist :mauer: Was für mich einen gravierenden Unterschied darstellt.

MFG
 
in einer Strafsache unschuldig bin, dann werde ich alles mir mögliche dazu beitragen, um der schnellen Wahrheitsfindung zu dienen.

Wirtschaftsflüchtlinge, die einen Asylgrund vortäuschen, die werden alle nur möglichen Märchen erzählen. Sie werden das Verfahren mit allen möglichen Mitteln und Tricks verschleppen und für den Staat Österreich damit verteuern. Es gibt da auch Organisationen und Anwälte, die bei dieser Steurgeldvernichtung mithelfen.

Das ist ihr (gutes ??) Recht. Aber es ist auch das gute Recht der Republik Österreich, Scheinasylanten nach Abschluss des Verfahrens abzuschieben.
 
Für eigentlich so gut wie alle hier ist es e klare Sache: Flucht jeglicher Art ist eine Strafsache. Eigentlich sollte und dürfte (absolut) gar keiner (mehr) kommen.

Meine bescheidene Meinung dazu: Flucht und der ganze Verfahrensweg drängen die Betroffenen in die Illegalität. Arbeiten verboten, ohne Arbeit keine Wohnung usw. Wenn sie nicht in die Illegalität gedrängt werden würden, dann käme es wohl auch nicht dazu, dass sie "illegalen" Beschäftigungen nachkommen. Jene welche sich trotzdem durchschlagen und wirklich die Mühe machen, siehe Ausgangspost, sind mE der beste Beweis dafür, dass das System als ganzes darauf ausgelegt ist nicht zu integrieren, sondern abzugrenzen, Feindbilder zu schaffen (die aber, siehe hier, e viele haben wollen).
 
Flucht jeglicher Art ist eine Strafsache.

Das hat hier eigentlich niemand behauptet, dass Flucht eine Straftat sei.

Aber wenn in einem Verfahren nach mehrern Instanzen endgültig festgestellt wird, dass keine Asylgründe vorliegen, dann ist die Abschiebung eine logische Konsequenz. Ansonsten könnten wir uns den ganzen Zinnober gleich ersparen und weltweit Einladungen verschicken.
 
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