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Gast
(Gelöschter Account)
Die hätten sie sich sparen können, wenn sie die Entscheidung der Gemeinde Leongang überlassen hätten.
Während die Diskutanten sonst gerne den Zentralismus kritisieren, entweder den aus Brüssel, aber auch den aus in Wien, findet man hier überhaupt nichts dabei wenn die Willensbekundung der Gemeinde, in der der Betroffenen lebte auf gut österreichisch "ned amoi ignoriert" wird.
Ich meine wenn die Nachbarn und die Gemeindevertreter sich dafür aussprechen, einen Asylwerber bei ihnen zu lassen, weil er sich vorbildlich integriert hat, niemanden etwas zu Leide getan hat, ja sogar als Bereicherung für die Gemeinde empfunden wird, dann sollte das schon die Entscheidung des Innenministeriums beeinflussen.
Stichwort: Humanitäres Bleiberecht.
Das ist m.E. durchaus ein brauchbarer Ansatz für diesen Fall ("humanitäres Bleiberecht"). Obwohl, etwas mulmig ist mir doch, wenn ich so überlege, wie es einer freundlichen Dorfgemeinschaft überlassen bleiben sollte, bei "ihrem" Asylwerber einfach durch oder Schicksal zu spielen. Und was ist mit Asylwerbern, die sich nicht in einer kleinen Gemeinde sondern in einer Großstadt aufhalten, wo man nicht so einfach Kontakte knüpfen und Freunde finden kann? Außerdem erinnere ich mich, dass eines der Höchstgerichte sinngemäß gesagt hat, das "humanitäre Bleiberecht" sei eben doch ein Recht und dürfe daher nicht gnadenhalber (etwa durch den "Daumen" der Dorfgemeinschaft, gestreckt vom Bürgermeister) erteilt werden.