Peter Paul wurde abgeschoben...

Die hätten sie sich sparen können, wenn sie die Entscheidung der Gemeinde Leongang überlassen hätten.

Während die Diskutanten sonst gerne den Zentralismus kritisieren, entweder den aus Brüssel, aber auch den aus in Wien, findet man hier überhaupt nichts dabei wenn die Willensbekundung der Gemeinde, in der der Betroffenen lebte auf gut österreichisch "ned amoi ignoriert" wird.

Ich meine wenn die Nachbarn und die Gemeindevertreter sich dafür aussprechen, einen Asylwerber bei ihnen zu lassen, weil er sich vorbildlich integriert hat, niemanden etwas zu Leide getan hat, ja sogar als Bereicherung für die Gemeinde empfunden wird, dann sollte das schon die Entscheidung des Innenministeriums beeinflussen.
Stichwort: Humanitäres Bleiberecht.

Das ist m.E. durchaus ein brauchbarer Ansatz für diesen Fall ("humanitäres Bleiberecht"). Obwohl, etwas mulmig ist mir doch, wenn ich so überlege, wie es einer freundlichen Dorfgemeinschaft überlassen bleiben sollte, bei "ihrem" Asylwerber einfach durch :daumen: oder Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Schicksal zu spielen. Und was ist mit Asylwerbern, die sich nicht in einer kleinen Gemeinde sondern in einer Großstadt aufhalten, wo man nicht so einfach Kontakte knüpfen und Freunde finden kann? Außerdem erinnere ich mich, dass eines der Höchstgerichte sinngemäß gesagt hat, das "humanitäre Bleiberecht" sei eben doch ein Recht und dürfe daher nicht gnadenhalber (etwa durch den "Daumen" der Dorfgemeinschaft, gestreckt vom Bürgermeister) erteilt werden.
 
Könntest du bitte eine genaue Quelle posten wo nachlesbar sein soll, dass Behinderte bzw. Pensionisten weniger Geld bekommen als Asylwerber?
Würde mich wirklich sehr interessieren - weil es nämlich nicht stimmt!
In Österreich gibt es eine Mindestpension, die 2009 genau 772,40.- ausmacht. Sozialhilfebezieher mit einer Dauerleistung bekommen 733.-, wenn sie nur den Lebensbedarf erhalten, sind es 454.-
Asylwerber bekommen im Monat 180.- pro erwachsener Person, Kinder 80.- aber nur wenn sie in Bundes/bzw. Landesbetreuung sind...und das sind nicht alle... und diejenigen, die dieses Glück nicht haben bekommen NICHTS. Nichts heisst in diesem Fall 0.- in Worten null .. und das sind keine Einzelfälle.

Solltest du dir beim Rechnen schwer tun - die Österreicher bekommen mehr - und zwar wesentlich mehr.

Ach ja - aber ich bin natürlich wirklich gespannt auf deine Quelle ;)

deine quelle würde mich mal interessieren , wenn zu lesen ist, dass asylanten 2624.- auf kosten der steuerzahler bekommen? eine bekannte von uns hätte vom sozialamt ganze 50.-!! bekommen. als ausländerin wäre ihr die komplette wohnung bezahlt worden. so schauds aus!!! :mad:
 
wie kommsd auf des dass das a märchen is? da du ned dabei warst geschweige denn mit der sache vertraut bist wirst des ned so richtig beurteilen können ;)

Niemand wird aufgrund dass er keine Staatsbürgerschaft hat bevorzugt. Wie soll das gehen?

Wenn jemand mehr Geld vom Sozialamt bekommt als ein anderer, dann hat das aber 100% nix mit der Staatsbürgerschaft zu tun.
Sondern mit dem Einkommen.
 

Eine FPÖ-Seite als Quelle... hätte ich mir doch gleich denken können - ist dir übrigens aufgefallen, dass die genaue Aufstellung von der 4-köpfigen österreichischen Familie fehlt??? Was da wohl der Grund dafür sein mag?

deine quelle würde mich mal interessieren , wenn zu lesen ist, dass asylanten 2624.- auf kosten der steuerzahler bekommen? eine bekannte von uns hätte vom sozialamt ganze 50.-!! bekommen. als ausländerin wäre ihr die komplette wohnung bezahlt worden. so schauds aus!!! :mad:

Die Bekannte von dir hatte wieviel eigenes Einkommen? ;) 50.- klingt nach Richtsatzergänzung, was bedeutet - ihr wird zu einem eigenen niedrigen Einkommen noch etwas dazu gezahlt, hat sie alle ihre Ansprüche ausgeschöpft? Es gibt Wohn/Mietbeihilfen, Heizkostenzuschuss, Kleidungsaushilfen, Unterstützung bei Zahlungen, die ansonsten nicht leistbar wären - allerdings muss man für alles natürlich Anträge stellen, und davor schrecken die meisten zurück.

Nochmals - es gibt in Österreich einen Sozialhilfe-Richtsatz, Quelle:
Sozialhilfe-Richtsätze Wien
In den Bundesländern gibts geringfügig niedrigere - aber google halt mal!

Und nun zweite Quelle, Seite 10 sind die Zahlen, würde dir aber empfehlen vielleicht mal alles zu lesen - vielleicht fängst dann mal ein bisschen an nachzudenken ;)
http://www.asyl.at/fakten_1/punktation_08.pdf

und gleich für dich passend eine Salzburger Broschüre( - Seite 9 sind die Zahlen:
http://www.salzburg.gv.at/grundversorgung.pdf

reichts dir, oder willst mehr? ;)

wie kommsd auf des dass das a märchen is? da du ned dabei warst geschweige denn mit der sache vertraut bist wirst des ned so richtig beurteilen können ;)

Ganz ehrlich - ich bin mit dem Fall nicht vertraut - dennoch ich habs oben bereits geschrieben - Österreicher und ihnen Gleichgestellte (also EU-Bürger - obwohls da auch Einschränkungen gibt, je nachdem wie lange die Länder bei der EU sind bzw. wie lange die Leute schon in Österreich sind) bekommen den Sozialhilfe-Richtsatz.

Und weils da grad dazu passt - vom Begriff Mindestsicherung/Grundeinkommen hast du sicher auch schon gehört, könnte schon seit 2 Jahren Realität sein, hätten nicht die Kärntner ein Veto eingelegt. Ich freue mich auf den Tag, an dem sie Realität wird, denn dann wird es für viele etwas einfacher den Alltag zu bewältigen! Allerdings auch für manche Parteien etwas schwieriger Klientel zu gewinnen ;)
 
Ich möchte nur der Verständlichkeit halber festhalten, dass ich, wenn ich von "Zuwanderern" oder von "Zuwanderung" schreibe, einen Personenkreis meine, der über den Kreis der Eingebürgerten hinausreicht. Ich meine einfach jeden, der sich auf Dauer oder doch für längere Zeit nach Österreich begibt, um hier zu arbeiten und zu leben. Also die Dinge, für die man mehr als ein Studentenvisum braucht.
Ich doch auch. Bei Asylbewerber handelt es sich doch immer um (noch) Nichteingebürgerte ;)

@Hedonisms link: die Rechnung ist ja geil :haha: Logisches denken setzt bei manchen (Themen natürlich :roll: ) bewusst unbewusst total aus :D Ich möchte mich da nur auf die Unterhaltungs- und Verpflegungskosten beziehen. Erstens, wenn der Staat so viel dafür ausgibt, dann ist er quasi selber Schuld! Das fällt mE unter Mathematik bzw einfache Rechnungsführung. Zweitens bilde ich mir ein gelesen/-hört zu haben, dass die Kosten eklatant gestiegen sind, seit Unterbringung und Verpflegung von Privaten übernommen wurden. Insofern würde dahinter Kalkül stecken; denn ist ja bereits öfters vorgekommen, dass ehemals staatliche Dienste, die von Privaten übernommen wurden mit der Begründung das es dadurch billiger würde, (erheblich) teurer wurden.
Und auf das Argument, dass es sich um Steuergelder, letztendlich also unsere Gelder, handeln würde, lache ich nur darüber. Weil diese Summen Peanuts sind hinsichtlich dessen was über Steuersystem von unten nach oben verteilt wird!

So, und jetzt wo ich das ganze Schundblatt überflogen habe. Übler Mist. Eigentlich schon eher traurig das Ganze.
 
Das ist m.E. durchaus ein brauchbarer Ansatz für diesen Fall ("humanitäres Bleiberecht"). Obwohl, etwas mulmig ist mir doch, wenn ich so überlege, wie es einer freundlichen Dorfgemeinschaft überlassen bleiben sollte, bei "ihrem" Asylwerber einfach durch :daumen: oder Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Schicksal zu spielen. Und was ist mit Asylwerbern, die sich nicht in einer kleinen Gemeinde sondern in einer Großstadt aufhalten, wo man nicht so einfach Kontakte knüpfen und Freunde finden kann? Außerdem erinnere ich mich, dass eines der Höchstgerichte sinngemäß gesagt hat, das "humanitäre Bleiberecht" sei eben doch ein Recht und dürfe daher nicht gnadenhalber (etwa durch den "Daumen" der Dorfgemeinschaft, gestreckt vom Bürgermeister) erteilt werden.

Ich hab ja schon geschrieben, dass es nicht der Untergang des Abendlandes gewesen wär, hätte man den Nigerianer bei uns bleiben lassen. ....... Zum sogenannten "humanitären Bleiberecht", ich glaub da gibt es ein sprachliches Missverständnis. Das heisst nicht, dass jemand das Recht zum Bleiben zwingend beanspruchen kann, sondern dass ihm aus humanitären Gründen das Recht zu bleiben eingeräumt wird (obwohl keine Asylgründe anerkannt wurden). Und das entscheidet derzeit das Innenministerium.

Natürlich wäre es zweckmässig, einen Kriterienkatalog aufzustellen, der vom Innenministerium bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen ist.
 
diese diskussion ist zwar wichtig aber auch irgendwie lächerlich
leute mit geld richten sichs welche die keins haben sind halt die dummen
so einfach ist das, wusstet ihr das in wien an die 50 kriegsverbrecher aus dem ehemaligen jugoslawischen raum, unter anderen namen leben und keinen kümmert es
richtige beziehungen und halt kohle muss man haben und schon hast du asyl und nach 6 jahren die staatsbürgerschaft
bitte nicht so naiv sein
 
Die echte Sauerei ist, dass ein Asylverfahren bis zu 8 Jahren dauern kann.... DA muss was geändert werden...
 
er iss weg - somit mach ma zua ....

wie auch die restlichen Polit Threads ... es zieht ja ohnehin immer nur in die beiden Extreme ....
 
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