Polizei erschießt jugendlichen Einbrecher

Auch wenn sehr polar dargestellt, wie seht ihr den Kremser Zwischenfall?

  • Die Burschen sind "selbst schuld", wären sie nicht einbrechen gegangen!

    Stimmen: 102 72,3%
  • Keine Meinung

    Stimmen: 8 5,7%
  • Die beiden Polizisten haben hier definitiv zu früh zur Waffe gegriffen und geschossen!

    Stimmen: 31 22,0%

  • Umfrageteilnehmer
    141
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn man so etwas liest, dann kommen einem doch sofort Gedanken in den Kopf.
Wohl wahr. Mir sind auch Gedanken in den Kopf gekommen.

Zum Beispiel der: wie mag es jetzt wohl den Eltern des Lausbuben gehen? Werden sie sich jetzt Gedanken darüber machen, dass sie ihm vielleicht ein wenig zu viel Freiheit gelassen haben? Oder werden sie ihre eigene Mitschuld verdrängen, so wie sie die Schuld ihres Kindes verdrängen werden?

Zum Beispiel der: wie mag es jetzt wohl in dem zweiten Jugendlichen aussehen? Wird er sich dessen bewusst sein, dass sein Freund noch am Leben sein könnte, wenn man diesen Einbruch erst gar nicht durchgeführt hätte? Wird er sich Gedanken darüber machen, was Recht und Unrecht ist, damit er wenigstens in Zukunft nicht mehr in solche Situationen kommen wird? Oder wird auch er seine Schuld verdrängen, weil ja eh alles nur harmlos und ein Lausbubenstreich oder eine Mutprobe war?

Zum Beispiel der: wie mag sich jetzt wohl der Polizist fühlen, aus dessen Waffe der tödliche Schuss kam? Nachher ..... wo ja alles immer ein wenig anders aussieht? Nachher ..... wo ja alle aus ihren Löchern gekrochen kommen und gescheit reden, was man nicht alles hätte sehen und erkennen müssen. Nachher ..... wenn sich das glänzende Metall nicht als Waffe sondern als Werkzeug herausstellt.

Und wie mag er sich gefühlt haben zum Zeitpunkt des Geschehens?

Das sind meine Gedanken, wenn ich solche Berichte lese, weißt?
Ich kann keine Meinung zu dem Fall haben, jedenfalls jetzt noch nicht. Um mir eine Meinung bilden zu können, brauche ich ja vor allem Informationen, die ich genau so wenig wie jeder andere hier habe.

@Tron: Sehr richtig! Du hast eine Meinung, ich finde sie gut und es war ehrlich gepostet!
Wenn Du das schon als eine akzeptable Meinung ansiehst und noch dazu für gut befindest, dann bestärkt mich das nur in meiner Vermutung, dass der Thread zu nix anderem dient, als eine Bühne für jene zu bieten, welche mit Vorverurteilungen schnell bei der Hand sind. Unter der Devise: seht her, wie gut wir sind.

Im Gegensatz zu Dir bedanke ich mich bei all jenen Postern, welche sich ihre Meinung erst bilden wollen, wenn der Stand der Untersuchungen und die veröffentlichten Informationen dies auch erlauben! :)
 
Bevor man Mutmaßungen anstellt oder Schuld zuweist - genaueres ist ja noch gar nicht bekannt, sollte man sich fragen:

Was hat ein 14 jähriger um diese Zeit auf der Straße zu suchen? [schnipp-schnapp!]
Und das ist genau die polemische, rhetorische "Kampfposterfrage", die eigentlich in dieser Diskussion ein :nono: sein sollte.
Klar, alles spricht dafür, dass die beiden Einbrecher abgefuckte Gfrasta und amtsbekannte Nachwuchspülcher waren.
Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob man auf sie schießen durfte? :fragezeichen:
Du willst uns doch hoffentlich nicht sagen, dass die Kremser Polizei die nächtlichen Straßen mit der Glock 9mm von jugendlichen Herumtreibern säubern sollte? (Sorry, das war jetzt mein persönlicher Seitenhieb, Marke "Kampfposter"! :mrgreen:)
 
Es war stockdunkel im Geschäft und haben auf die Beamten in einer Niesche aufgelauert. Also was soll das ganze???? Gesetz ist Gesetz oder?? Maaah die armen Einbrecher!!!! Wieso mußten auch Polizisten kommen dann wären die armen Verbrecher entkommen!!!
 
Ganz ehrlich Weasel? Ich kann den Polizisten verstehen, woher soll der wissen ob die Waffe echt oder ein Fake ist und das wohl jeder das Bedürfniss hatt weiterzuleben ist wohl nachzuvollziehen.
sie hatten eben lt. Waffengesetz keine Waffen bei sich...

Das stimme ich Deinen Beitrag 100%ig zu, ausserdem frage ich mich, was macht ein 14 bzw. 16 jähriger um 3Uhr noch auf der Strasse? "Geht der zu Hause nicht ab"? Was sagen die Eltern, wenn der Herr Sohnemann nicht zu Hause ist? Lauter Fragen die sich auch der Staatsanwalt stellen muß.
:hahaha: okay...gehen wir das mal von der ernsten Seite an: Mit 16 waren´s sogar schon zu meiner Zeit so lange unterwegs. Mit 14 ist zwar früh, aber auch nicht mehr wirklich unüblich.

Der Schuss war in den Rücken - daher: ja, unüberlegtes Handeln.

Klar sind noch viele Fakten ungeklärt (blabla...), aber generell geht es mir auf die Nerven, dass für unglaubliche Taten seitens der Polizei in den letzten Jahren ein vermehrtes Entschuldigungsverhalten praktiziert wird.

Würde zB ein Lehrer seinen Schüler schlagen -oder das österreichische Klassikerbeispiel: ein Geistlicher sich an einem Kind vergreifen, dann würde keiner drüber diskutieren. Aber wenn ein Polizist jemanden quält oder in welchem Fall auch immer zu Tode bringt, dann wird überlegt, ob es nicht gerechtfertigt war....welche eine merkwürdige Moral in solchen Zeiten...
 
sie hatten eben lt. Waffengesetz keine Waffen bei sich...

Auch ein Panzer ist keine Waffe nach dem Waffengesetz! Nur möchte ich von einem solchen eigentlich nicht in die Brust getroffen werden!

Es ist auch dem Bombentechniker wurst ob es sich um ein EOD oder ein IEOD handelt! Zreissn kann es ihn bei dem und dem!
Mir wäre es ziemlich scheissegal, ob ein Angreifer einen Schraubenzieher oder ein Messer hat, wenn er gegen 30 vollautomatische Argumente etwas entgegenzusetzen hat, dann soll er es mal versuchen, bevor ich nachladen kann!
 
ABSCHNITT II
Lebensgefährdender Waffengebrauch

§ 7.

Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:
1.
im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2.
zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3.

zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;

4.
zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist.


§ 8.

(1) Der lebensgefährdende Waffengebrauch gegen Menschen ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Als Androhung des Schußwaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

(2) Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist nur dann zulässig, wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden, es sei denn, daß er unvermeidbar scheint, um eine Menschenmenge von Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird.

(3) Im Falle gerechter Notwehr finden die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 keine Anwendung!




AUSZUG AUS DEM RIS (Rechtsinformationssystem) - Waffengebrauchsgesetz Österreich (gültig seit 1969 !)


Sodale, für alle Traumtänzer. Den Gesetzestext wird sich kein Polizist vor `nem Waffengebrauch vor`s geistige Auge projezieren, geschweige denn auswendig durchrattern lassen. Auf Grundinstinkte wird naturgemäß zurückgegriffen. Genauso auf vermeintlich bestens eingeübte Bewegungsabläufe - nur ist jede Situation anders und auf`s Neue nicht vorhersehbar. Solche Situationen lassen sich nicht üben. Man kann sie maximal erahnen und versuchen, sich dahingehend heranzutasten. Auch im Training. Die Realität sieht anders aus.

Für den Canossagang, welcher jetzt von den Polizisten durchlebt wird (öffentlicher Aufschrei, Mediengeilheit, Besserwisserei, Anwaltssorgen und Kosten, Rückhalt der Angehörigen, posttraumatische Syndome etc.), wünsche ich selbig Genannten mal das Beste. Is` nämlich toll, denn vor Gericht und auf hoher See ist man alleine! Rückendeckung = Null!
 
[Und das ist genau die polemische, rhetorische "Kampfposterfrage", die eigentlich in dieser Diskussion ein :nono: sein sollte.

Klar, alles spricht dafür, dass die beiden Einbrecher abgefuckte Gfrasta und amtsbekannte Nachwuchspülcher waren.
Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob man auf sie schießen durfte? :fragezeichen:

Du willst uns doch hoffentlich nicht sagen, dass die Kremser Polizei die nächtlichen Straßen mit der Glock 9mm von jugendlichen Herumtreibern säubern sollte? (Sorry, das war jetzt mein persönlicher Seitenhieb, Marke "Kampfposter"! :mrgreen:)[/COLOR][/SIZE][/FONT]

Ich und ein Kampfposter? Ich überleg mir jedes Posting, außerhalb des Straßenstrichs, eh hundertmal.......darum auch so selten........und aus gutem Grund, wie ich sehe.
Polemik hin oder her - ich mußte, bis zu meinem 18er, um 22 Uhr zu Hause sein und finde nicht, daß ich was verpaßt hätte. Allerdings wurde mir damit in dieser, wohl "leichtsinnsanfälligsten" Phase der Jugend, eine gewisse Kontrolle und Unterstützung zuteil. Vielleicht leb ich sogar deshalb noch?

Ich hab nicht gesagt, daß sie zum Abschuß freigegeben waren. Ich stellte nur in den Raum, was ein Gesetzeshüter alles beurteilen muß. Und das in einem wahnsinnig kurzen Zeitraum.

Und noch weniger hab ich von "Säuberungsaktionen" geschrieben........solltest vielleicht nochmals lesen und Dir erst nach dem Lesen die Antwort überlegen..........
 
30. März 2009: Ein Vorarlberger Polizist schießt in Bregenz einem 45-jährigen Obdachlosen bei einer Amtshandlung in den linken Oberschenkel und verletzt diesen schwer. Er hatte zuvor den Beamten und seine Kollegin bedroht und eine Waffen-Attrappe auf sie gerichtet. Die Polizisten hielten das Pistolen-Feuerzeug für echt und setzten den Obdachlosen mit einem Schuss außer Gefecht.

17. Dezember 2008: Beamte werden wegen Ruhestörung und "Müllproblemen" in einen Gemeindebau in Wien-Favoriten gerufen. Im Innenhof treffen sie auf einen Mann, der die Beamten mit einem Besenstil attackiert und einen der Ordnungshüter verletzt. Auf der Flucht bedroht der 48-Jährige wiederholt die Polizisten mit einem Messer. Bei der Verfolgungsjagd geben diese zwölf Schüsse ab, vier davon gezielt. Der Randalierer wird getroffen und überwältigt. Getroffen werden auch mehrere geparkte Pkw, ein vorbeifahrendes Auto und eine Hausmauer.

22. August 2008: Nach einem Überfall auf eine Billa-Filiale schießt ein Polizist in Wien-Brigittenau einen der mutmaßlichen Täter an. Mit einer schweren Bauchverletzung wird der Mann ins Krankenhaus gebracht. Ein mutmaßlicher Komplize wird festgenommen.

8. August 2008: Ein Polizist schießt gegen 4 Uhr im niederösterreichischen Wetzelsdorf auf einen flüchtigen Motorraddieb. Der 47-jährige Verdächtige wird dabei tödlich getroffen. Die näheren Umstände werden noch ermittelt.

19. April 2008: Auf einem Parkplatz der Wiener Außenring-Schnellstraße (S1) in Schwechat kommt bei einem Schusswechsel ein als Polizist getarnter Rumäne unter strittigen Umständen durch das Projektil einer Dienstwaffe eines Beamten in Zivil ums Leben. Laut Polizei war der Flüchtende, der gemeinsam mit zwei Komplizen mehrere Überfälle begangen haben soll, auf die Beamten losgefahren. Die Anklagebehörde ist nach einem Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass die Schussabgabe durch die Polizisten nach dem Waffengebrauchsgesetz gedeckt war, das Verfahren wurde im Mai 2009 eingestellt.

11. Jänner 2004: Der offenbar unter einer psychischen Störung leidende 35-jährige Milchlieferant Nicolae J. wird nach einer Amokfahrt in Wien von einem Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen den Beamten wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) stellt im Nachhinein allerdings fest, dass der Schusswaffengebrauch rechtswidrig war. Der Waffengebrauch sei "weder Maß haltend, noch verhältnismäßig und daher unzulässig" gewesen.

31. August 2002: Binali I. wird in der Wiener Innenstadt von einem Polizisten erschossen, als er mit zwei Mineralwasserflaschen auf die Beamten losgeht. Der 28-Jährige, der schon länger unter schizophrenen Schüben und zeitweiligem Realitätsverlust litt, hatte zuvor versucht, ein Kindermodengeschäft zu überfallen und einer älteren Passantin die Handtasche zu entreißen. Zeugen beschrieben den Mann als "sehr verwirrt". Auf mehrere Polizisten machte er hingegen den Eindruck, "dass er immer aggressiver wird", wie eine Inspektorin in einer Verhandlung vor dem Wiener Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) darlegt. Die Polizisten werden rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht befindet, sie hätten in Notwehr gehandelt.

14. August 2000: Im Zuge der Fahndung nach einem flüchtigen Räuber gibt in Gars am Kamp im nördlichen Niederösterreich ein Gendarmeriebeamter Schüsse ab. Ein völlig unbeteiligter Motorradfahrer wird getroffen und stirbt. Der Beamte kommt später wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht. Das Ersturteil lautete auf sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus eine Geldstrafe.

20. Mai 2000: Der Ungar Imre B. (35) wird im Zuge einer Drogenrazzia in Wien-Penzing irrtümlich erschossen. Er parkt vor einem Lokal, das die Exekutive für einen Suchtgift-Umschlagplatz hält. Auf Vorhalt zweier Uniformierter, die Hände aufs Armaturenbrett zu legen - sie wollen das Fahrzeug und die beiden Insassen durchsuchen -, soll B. die Tür aufgerissen haben, als sie ein Inspektor mit seiner gezückten Waffe in der anderen Hand gerade öffnen wollte. Dabei löst sich der verhängnisvolle Schuss. Sechs Jahre später stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass dieser rechtswidrig war.

13. Mai 1995: Auf der Pack verwechseln Wiener Kripo-Beamte vier West-Steirer mit gesuchten Erpressern und feuern 28 Mal auf deren Autos, wobei ein Mann durch Glassplitter im Gesicht und am Auge verletzt wird. Wie sich später herausstellt, handelte es sich um harmlose Bürger, die sich auf der Heimfahrt von einer Chorprobe befanden. Die beiden Beamten werden zu Geldstrafen verurteilt, die Chorsänger erhielten Schadenersatz.
 
Wohl wahr. Mir sind auch Gedanken in den Kopf gekommen...

Sachlich objektiv und vorausschauend wie immer. `Nen kühlen Kopf bewahrend. Danke, dein Statement gefällt (mir) sehr. :daumen:

:hahaha: okay...gehen wir das mal von der ernsten Seite an: Mit 16 waren´s sogar schon zu meiner Zeit so lange unterwegs. Mit 14 ist zwar früh, aber auch nicht mehr wirklich unüblich.

Wüsst` nicht was so lustig wär`? Zwischen "nur unterwegs sein" und "einbrechen gehen, fremdes Eigentum beschädigen, Polizisten auflauern" kann ich leider keine rechtfertigende Gerade erkennen.

Der Schuss war in den Rücken - daher: ja, unüberlegtes Handeln.

Genau - unüberlegtes Handeln. Wie dein Statement. Ein Rückenschuß sagt noch gar nichts aus (ohne der Begleitumstände). Hat auch nichts mit Feigheit oder Skrupellosigkeit zu tun.

Klar sind noch viele Fakten ungeklärt (blabla...), aber generell geht es mir auf die Nerven, dass für unglaubliche Taten seitens der Polizei in den letzten Jahren ein vermehrtes Entschuldigungsverhalten praktiziert wird.

Umgekehrt nicht, oder ?? Ein bisschen einseitig, deine Sichtweise und Weltanschauung.

Würde zB ein Lehrer seinen Schüler schlagen -oder das österreichische Klassikerbeispiel: ein Geistlicher sich an einem Kind vergreifen, dann würde keiner drüber diskutieren. Aber wenn ein Polizist jemanden quält oder in welchem Fall auch immer zu Tode bringt, dann wird überlegt, ob es nicht gerechtfertigt war....welche eine merkwürdige Moral in solchen Zeiten...

Keine Angst, diskutiert wird eh` über alles. Das Empfinden von Moral ist unterschiedlich. Nimm mal die Scheuklappen runter...

:mauer:
 
....
aber generell geht es mir auf die Nerven, dass für unglaubliche Taten seitens der Polizei in den letzten Jahren ein vermehrtes Entschuldigungsverhalten praktiziert wird.

Mir geht es generell auf die Nerven, dass die Menschen im Dienste der öffentlichen Sicherheit (die Familienväter oder Mütter!!!), die für uns alle den Kopf hinhalten sollen wenn es zu Problemen kommt, permanent "angepisst" werden durch Unwissende. :mad:

....Würde zB ein Lehrer seinen Schüler schlagen -oder das österreichische Klassikerbeispiel: ein Geistlicher sich an einem Kind vergreifen, dann würde keiner drüber diskutieren.

:nono: Diese Dinge werden Gott sei Dank nicht mehr so leicht toleriert wie früher und finden sehr viel Öffentlichkeit.

:hmm: Obwohl - wenn ich es mir recht überlege - ev. hätte die rechtzeitige Anwendung der "Watschensprache" den erschossenen Burschen auf einen anderen Weg gebracht. Keine Ahnung. :schulterzuck:

Aber wenn ein Polizist jemanden quält oder in welchem Fall auch immer zu Tode bringt, dann wird überlegt, ob es nicht gerechtfertigt war....welche eine merkwürdige Moral in solchen Zeiten...

:shock: Wie oft warst du dabei bei Polizeieinsätzen, dass du dir anmaßen kannst moralische Instanz zu sein?

Bist du schon mit mal Schusswaffen bedroht worden? Ich kann dir sagen, auch eine indirekte Bedrohung (wenn ein Unzurechnungsfähiger plötzlich eine Waffe aus der Manteltasche zieht) ist ein Scheißgefühl! :lehrer:

Fast alle der Einsätze, die es in die Medien schaffen weil "etwas schief ging", haben unklare Ausgangslagen.

Und die Beurteilungen vor Ort geschehen unter Stressbedingungen, die du, so bin ich überzeugt bis du mir das Gegenteil beweist, noch nie im Leben gehabt hast! :mad:

Und die Hektik solcher Situationen tragen auch nicht dazu bei, dass Reaktionen überlegter geschehen. Alles schaukelt sich auf - der Adrenalinpegel steigt - Flucht ist nicht möglich also gibt es nur eine Alternative: die Kontrolle zu gewinnen. Dass es dabei zu Unverhältnismäßigkeiten kommen kann ist für jeden, der das schon mal erlebt hat, klar.

Und alle anderen sollten einmal anfangen zu denken! :mad:
 
ABSCHNITT II
Lebensgefährdender Waffengebrauch

§ 7.

Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:[schnipp-schnapp!]

Hmmm, ich glaube, man sollte noch einen anderen Teil dieses netten Prosatextes - Waffengebrauchsgesetz 1969 - zitieren, damit sich ein rundes Bild ergibt:

"§ 4. Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, die Androhung des Waffengebrauches, die Verfolgung eines Flüchtenden, die Anwendung von Körperkraft oder verfügbare gelindere Mittel, wie insbesondere Handfesseln oder technische Sperren, ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben."

Die Unterstreichungen im Gesetzestext sind von mir.

So, wie ich das Gesetz verstehe, gilt das für jeden polizeilichen Waffengebrauch, vom Pfefferspray bis zum Sturmgewehr der "Cobra", somit auch für den "lebensgefährdenden" (= hauptsächlich Schusswaffeneinsatz).


Sodale, für alle Traumtänzer. Den Gesetzestext wird sich kein Polizist vor `nem Waffengebrauch vor`s geistige Auge projezieren, geschweige denn auswendig durchrattern lassen. [schnapp-schnipp!]
Nun, du darfst mich gerne Traumtänzerin nennen, wenn ich darauf bestehe, dass der Gesetzgeber den Waffengebrauch nur als "ultima ratio" zulässt.
 
Bist du schon mit mal Schusswaffen bedroht worden? Ich kann dir sagen, auch eine indirekte Bedrohung (wenn ein Unzurechnungsfähiger plötzlich eine Waffe aus der Manteltasche zieht) ist ein Scheißgefühl! :lehrer:

Da erinnere ich mich doch an den Grenzeinsatz wo ich mit meinem zugeteilten GWD den Schlepper erwischt habe....
Er hat eingesehen, dass 60 Schuß aus Vollautomaten die besseren Argumente gegen seinen Revolver waren! Nur war ich froh, dass dies nicht einem Trupp GWD passiert ist, sondern ich als Kadersoldat damals dabei war...
Der Bub hat sich nicht durchladen und entsichern getraut! Erst auf zweimaligen Befehl hat er dann endlich durchgeladen!
Der Schlepper hat sich dann allerdings widerstandslos festnehmen lassen! Nur die Schreibereien, wraum wir durchgeladen haben und und und waren auch nicht schlecht! Dachte mir damals... scheiß egal, sollens die IG mit der Blasmusik über die Grenze geleiten! Es is nix passiert und für´s Durchladen muss man 1000e Papierln ausfüllen und Niederschriften verfassen:mauer:
 
Mir geht es generell auf die Nerven, dass die Menschen im Dienste der öffentlichen Sicherheit (die Familienväter oder Mütter!!!), die für uns alle den Kopf hinhalten sollen wenn es zu Problemen kommt, permanent "angepisst" werden durch Unwissende. :mad:

die aber eben auch eine immense Verantwortung tragen. Ich verallgemeinere auch nicht, dass alle gleich drauf sind. Ich sagte bloß, dass tragische Verhaltensweisen der Staatsgewalt oft entschuldigt werden.


:shock: Wie oft warst du dabei bei Polizeieinsätzen, dass du dir anmaßen kannst moralische Instanz zu sein?

Ich bin keine moralische Instanz. Es ging um das Bauchgefühl, das EF-User zu diesem Fall haben - siehe erstes Posting. Davon abgesehen geht ein "Wie oft warst Du dabei..., dass Du Dir das anmaßen kannst?" für mich sehr in die Richtung von "Wie oft hast Du Heroin genommen, dass Du Dir anmaßt, es bedrohlich und verwerflich zu finden?". Ich muss auch nicht alles ausprobiert/erlebt haben, um eine Meinung zu einem Thema zu haben.

Bist du schon mit mal Schusswaffen bedroht worden? Ich kann dir sagen, auch eine indirekte Bedrohung (wenn ein Unzurechnungsfähiger plötzlich eine Waffe aus der Manteltasche zieht) ist ein Scheißgefühl! :lehrer:

hätte irgendjemand eine Waffe gezogen (nach aktuellem Stand lt. Medien), hätte ich das auch so nicht geschrieben.

Dass es dabei zu Unverhältnismäßigkeiten kommen kann ist für jeden, der das schon mal erlebt hat, klar.

das habe ich auch nie bestritten. Trotzdem ist hier jemand getötet worden, der eine jugendliche Straftat aus Blödheit getan hat, die niemandem körperlich geschadet hätte.
 
Jedes Ding hat zwei Seiten. A) stimme ich mylene zu. Ich kann Polizisten verstehen in diesen Zeiten, in denen man nicht wissen kann, wie kampfbereit der andere ist.
Aber B) ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass man so schlecht (oder so GUT!!!????) schießt, dass der andere hin ist. Schon mal was von einem Schuss ins Bein oder in die Schulter gehört, ihr Bullen? Das hätte auch gereicht!

Klar hätte ein Schuss ins Bein gereicht, keine Frage - vermutlich sogar ein Warnschuss über die Köpfe der Täter.

Nur wenn man sich die Situation real vorstellt - der Polizist steht (meist nicht ausreichend ausgebildet, und wenn dann schon ewig her, kaum trainiert) vor einer - für ihn neuen - Situation und hat auch noch Angst um sein eigenes Leben. Ich bezweifle dass man unter diesen Umständen noch auch nur halbwegs genau treffen kann.

Geh mal auf einen Schiesstand und drücke ein paar mal auf eine 25m Scheibe (mit einer Clock) ab - Du wirst überrascht sein, wie wenig Du getroffen hast - sofern Du nicht wirklich regelmässig übst, und dann auch noch die Zeit und Entspanntheit zum Zielen hast.

Es lauft leider nicht alles ab wie im Film. Wer mit dem Feuer spielt, verbrennt sich mal. Es ist sicher eine harte Bestrafung in diesem Fall, aber wohl kaum mit Absicht der Beamten.

Soweit meine persönliche Meinung zum Thema.
 
das habe ich auch nie bestritten. Trotzdem ist hier jemand getötet worden, der eine jugendliche Straftat aus Blödheit getan hat, die niemandem körperlich geschadet hätte.

Hätte sie auch nicht müssen, hätten sich die beiden einfach flach auf den Bauch gelegt und sich ergeben! Stimmt das mit der Nische und den prov. Waffen, dann war nicht viel Zeit zum Überlegen.... und dass die Polizisten mit gezogener Waffe da rein gehen ist klar!
 
Ganz ehrlich Weasel? Ich kann den Polizisten verstehen, woher soll der wissen ob die Waffe echt oder ein Fake ist und das wohl jeder das Bedürfniss hatt weiterzuleben ist wohl nachzuvollziehen.

Gut ich kenn den Fall nicht, da ja das hier in D nicht bekannt ist.

Du hast völlig recht. Und auch ier in Österreich ist darüber noch viel zu wenig bekannt, als dass sich die Öffentlichkeit eine fundierte Meinung bilden könnte. Und drei Antwortmöglichkeiten bei einer Umfrage (eine davon faktisch ...... "is mir wurscht" ..... da kann man sich nicht deklarieren. So einfach gestrickt ist das Problem nicht.

Jedenfalls ist Antwort 1 noch am wenigsten "falsch" .......

Dass ein junger Mensch wegen einer Flasche Schnaps (Aussage seiner Freundin) sterben muss ist natürlich tragisch. Genauso tragisch, wie wenn eine Schulkind am Zebrasteifen überfahren wird. Aber die Ursachen sind verschieden.

Und Amnesty hat bei mir ziemlich viel an Kredit verspielt, wenn die im Ernst fordern, Polizisten sollten unbewaffnet sein :mauer:
 
ich bin bei gott kein freund von polizeiwillkür, aber bevor man schnell urteilt, sollte man vielleicht doch ein bisschen nachdenken:

es ist natürlich medienwirksam, wenn von einem 14jährigen, teenager, oder gar einem kind gesprochen wird....
vielleicht sollte man sich aber vor augen halten, wie "heutzutage" 14 jähre aussehen....grösstenteils grossgewachsen, kaum von "erwachsenen" zu unterscheiden, geschweige denn in einer stresssituation.

da die bereitschaft zu gewalt und straftaten in unserer gesellschaft steigt, darf man auch nicht ausser acht lassen, dass die folgen anders aussehen, als noch vor ein paar jahren.
ohne mich jetzt auf eine seite stellen zu wollen, aber gerade die polizei ist mehr als überfordert, schieben überstunden am laufenden band, sind mit immer gefährlicheren situationen konfrontiert, wo man automatisch zu denken beginnt "soll ich mir das antun" "soll ich mich in gefahr begeben" etc. klar, es ist deren job, den sie alle freiwillig machen, aber ich glaube, als aussenstehender unterschätzt man diesen stressfaktor gewaltig!

weiters sollte man nicht ganz ausser acht lassen, dass hier eine straftat ausgeführt worden ist...auch wenn es "nur" ein 14jähriger war..aber auch ein 14jähriger ist sehr wohl im stande, eine grosse gefahr darzustellen. gehen wir doch weg, von der vorstellung, dass hier ein kleiner bub mit schultüte erschossen worden ist....

mir ist es in vielen fällen nicht ganz klar, warum in österreich immer die täter zu opfern gemacht werden..egal ob das diesen fall betrifft, einen abgeschobenen drogendealer oder sonst wen....

frage: wie reagiert ihr, wenn jemand in euer haus, euer geschäft einbricht und euch bedroht? wie reagiert ihr, wenn vor der schule eurer kinder drogen angeboten werden?
ist es dann immer noch der arme 14 jährige, der arme asylwerber (ohne jetzt politisch werden zu wollen) etc?

vielleicht sind solche vorfälle, mit all ihrer tragik, wenigstens eine abschreckung...
 
30. März 2009: Ein Vorarlberger Polizist schießt in Bregenz einem 45-jährigen Obdachlosen bei einer Amtshandlung in den linken Oberschenkel und verletzt diesen schwer. Er hatte zuvor den Beamten und seine Kollegin bedroht und eine Waffen-Attrappe auf sie gerichtet. Die Polizisten hielten das Pistolen-Feuerzeug für echt und setzten den Obdachlosen mit einem Schuss außer Gefecht.
17. Dezember 2008:
22. August 2008:
8. August 2008:
19. April 2008:
11. Jänner 2004:
31. August 2002:
14. August 2000:
20. Mai 2000:
13. Mai 1995:

Wie in jedem Beruf, passieren auch bei der Poizei Fehler. Unbestritten auch, daß sich diese sehr dramatisch auswirken können.
Nur - was wird wohl los sein, wenn die Beamten klein bei geben und z. B. einen verwirrten Menschen nicht stoppen, sondern gut zureden. Und der flüchtet.......auf der Flucht tötet er............wer ist wieder Schuld.........eh klar - die Polizei.
Mich wunderts wirklich, daß es noch Leute gibt, die diesen Beruf ergreifen. Egal was man macht, man machts falsch...........
Man sollte eigentlich Krimineller werden........Schutz und Hilfe von allen Seiten..........
 
Dass ein junger Mensch wegen einer Flasche Schnaps (Aussage seiner Freundin) sterben muss ist natürlich tragisch. Genauso tragisch, wie wenn eine Schulkind am Zebrasteifen überfahren wird. Aber die Ursachen sind verschieden.

Wenn der Autofahrer zB alkoholisiert war, SMS getippt hat oder ähnlich vermeidbares Verhalten an den Tag gelegt hat, finde ich das genauso verwerflich.
 
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