Polizei erschießt jugendlichen Einbrecher

Auch wenn sehr polar dargestellt, wie seht ihr den Kremser Zwischenfall?

  • Die Burschen sind "selbst schuld", wären sie nicht einbrechen gegangen!

    Stimmen: 102 72,3%
  • Keine Meinung

    Stimmen: 8 5,7%
  • Die beiden Polizisten haben hier definitiv zu früh zur Waffe gegriffen und geschossen!

    Stimmen: 31 22,0%

  • Umfrageteilnehmer
    141
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
diese auflistung von schusswaffeneinsätzen seitens der polizei,
zeigt doch nur wie human unsere gesetzeshüter damit umgehen
es werden auf diesem planeten täglich hunderte von den hiesigen staatsmächten getötet oder auch ermordetet
unsere polizei ist bestens ausgerüstet und ausgebildet und hin und wieder passieren halt zwischenfälle, der faktor mensch impliziert
ein gewisses fehlverhalten, tragisch in diesem fall für den jugendlichen
aber wer sich in gefahr gibt, kommt möglicherweise darin um
 
Hmmm, ich glaube, man sollte noch einen anderen Teil dieses netten Prosatextes - Waffengebrauchsgesetz 1969 - zitieren, damit sich ein rundes Bild ergibt:

"§ 4. Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, die Androhung des Waffengebrauches, die Verfolgung eines Flüchtenden, die Anwendung von Körperkraft oder verfügbare gelindere Mittel, wie insbesondere Handfesseln oder technische Sperren, ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben."

Die Unterstreichungen im Gesetzestext sind von mir.

So, wie ich das Gesetz verstehe, gilt das für jeden polizeilichen Waffengebrauch, vom Pfefferspray bis zum Sturmgewehr der "Cobra", somit auch für den "lebensgefährdenden" (= hauptsächlich Schusswaffeneinsatz).



Nun, du darfst mich gerne Traumtänzerin nennen, wenn ich darauf bestehe, dass der Gesetzgeber den Waffengebrauch nur als "ultima ratio" zulässt.


Das Waffengebrauchsgesetzt kann dir jeder Polizist erzählen.
Einer besser der andere schlechter.

Aber geht mal zu zweit in einen Raum, wo ihr wisst, da sind Verbrecher anwessend. Würdet ihr mit erhobenen Händen reingehen, mit dem Pfefferspray oder mit der Pistole.......denkt darüber mal nach

man kann ja auch sagen, warum sind die Polizisten reingegangen..........:mauer:

Ps: wären die reaktionen genauso gewesen, wenn es 50 jähriger Verbrecher aus dem Osten gekommen wären:hmm:

Ps:die Freundin vom Toten hat mit ihm um 23:00 Uhr telefoniert und gesagt, mach nichts blödes....................hatte sie bereits eine vorahnung!!!........was hat sie gewusst, wass wir noch nicht wissen :hmm:
 
30. März 2009 ..... blablabla

Da hätte ein einfacher Link zu dem betreffenden Zeitungsartikel auch genügt, zum Beispiel der oder der .....

Eigene Meinung zum gegenständlichen Fall hast Du keine?

Aber auch nicht uninteressant: der sp als Leser der Krone. :mrgreen:
 
Hmmm, ich glaube, man sollte noch einen anderen Teil dieses netten Prosatextes - Waffengebrauchsgesetz 1969 - zitieren, damit sich ein rundes Bild ergibt:

"§ 4. Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, die Androhung des Waffengebrauches, die Verfolgung eines Flüchtenden, die Anwendung von Körperkraft oder verfügbare gelindere Mittel, wie insbesondere Handfesseln oder technische Sperren, ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben."

Die Unterstreichungen im Gesetzestext sind von mir.

So, wie ich das Gesetz verstehe, gilt das für jeden polizeilichen Waffengebrauch, vom Pfefferspray bis zum Sturmgewehr der "Cobra", somit auch für den "lebensgefährenden" (= hauptsächlich Schusswaffeneinsatz).



Genau. So wie du das siehst und eben verstehst. Brauchst nix abrunden. Netter Versuch - aber kein Vorwurf. Ich habe ja bewusst erst mit dem § 7 des WGG 1969 begonnen. Der Abschnitt - ab dem der lebensgefährdente Schusswaffengebrauch erst beginnt bzw. in der Rechtsthematik behandelt wird. Das WGG ist in Pyramidenform nach oben hin in seiner Schwere aufgebaut. Die "darunter" (sprich niedrigeren Paragraphen) regeln andere - keine lebensgefährdeten Waffengebräuche. Aber du hast natürlich recht. Bis es zum lebensgefährdeten Waffengebrauch kommt, sollte alles andere "durchgespielt" oder sagen wir mal "versucht" werden. Ich finde es aber sehr gut, daß du dich damit beschäftigst. Gefällt mir.

Lies dir aber bitte nochmals § 8 / 3 durch. Danke ! Darunter liegende Paragraphen können dann auch nicht zur Anwendung gelangen bzw. treffen nicht für den lebensgefährdeten Waffengebrauch zu.

Es wird auf Notwehr bzw. Nothilfe hinauslaufen!


Nun, du darfst mich gerne Traumtänzerin nennen, wenn ich darauf bestehe, dass der Gesetzgeber den Waffengebrauch nur als "ultima ratio" zulässt.


1.) Nicht gleich alles auf sich beziehen - wurdest ja nicht explizit damit gemeint. ;)

2.) Nix gegen Tänzerinnen... :cool:

3.) Natürlich sollte man jeden Waffengebrauch als letzte Auswahlmöglichkeit betrachten. Wird ja niemand absichtlich einen "heraufbeschwören" wollen. Nur eben für die jeweilige Situation auch den richtigen Paragraphen verwenden, Thx! Möchte man das WGG in seiner Schwere von unten nach oben praxisnahe durchspielen - wär` jeder Bulle aufgrund des Zeitfaktors ohne Überlebenschance... ;)


Aufwartung vom Klotz :cool:
 
[Nun, du darfst mich gerne Traumtänzerin nennen, wenn ich darauf bestehe, dass der Gesetzgeber den Waffengebrauch nur als "ultima ratio" zulässt.

Du vergißt nur den Faktor Zeit. Da kann der Gesetzgeber reinschreiben, sowenig oder soviel er will. Die Zeitspanne, die den Beamten im Ernstfall zum Überlegen bleibt, bleibt gleich kurz.

und dass die Polizisten mit gezogener Waffe da rein gehen ist klar!

Müssen die das nicht sogar? Selbstschutz oder so, hab ich mal von einem Gendarmen (lang lang ists her) gehört........
 
[schnipp-schnapp!] vielleicht sind solche vorfälle, mit all ihrer tragik, wenigstens eine abschreckung...
Vielleicht...dieses Prinzip, im ordentlichen Strafrecht als "generalpräventive Abschreckung" bekannt (1 Einbrecher kriegt in öffentlicher Gerichtsverhandlung ordentlich "Schmalz", 50 Einbrecher überlegen sich danach ihren nächsten Coup und gehen stattdessen in einen Förderkurs des AMS :mrgreen:), ist in seiner psychologischen Effektivität jedoch höchst umstritten.
Genauso kann der umgekehrte Effekt eintreten: der nächste vierzehnjährige Pülcher, der beim Merkur einsteigt, besorgt sich im Bewusstsein, dass der "Sheriff" zuerst zieht, abdrückt und dann fragt, vorher ein "mannstoppendes" Metallteil, das ordentlich kracht....:roll:
Das nennt die Psychologie dann, afaik, eine "Eskalationsspirale".
 
Aber auch nicht uninteressant: der sp als Leser der Krone. :mrgreen:
was soll an diesem medium verwerflich sein oder interpretiere ich hier zwischenzeiliges falsch
jede printauflage hierzulande agiert mit indoktrination, wobei sich
die linkslastigen besonders hervortun
 
Wenn der Autofahrer zB alkoholisiert war, SMS getippt hat oder ähnlich vermeidbares Verhalten an den Tag gelegt hat, finde ich das genauso verwerflich.

Das Verhalten des Autofahrers ist in jedem Fall verwerflicher als das des Polizisten. Er hat ein UNSCHULDIGES Kind unter Missachtung der Verkehrsvorschriften getötet.

Der Polizist hat in einer Stress - Situation durch (möglicherweise voreiligen) Waffengebrauch einen Gesetzesbrecher getötet. Man muss schon anmerken: Ein Einbrecher begibt sich freiwillig in die Gefahr, durch Massnahmen gegen seinen Gesetzesbruch zu Schaden zu kommen.
 
Selbst der Einsatz eines Diensthundes zählt zum lebensgefährlichen Waffengebrauch!
Nur leider hatten die beiden keinen Wauzi dabei!

naja...:hmm:...diensthunde werden ja nicht zum "töten" trainiert...
 
naja...:hmm:...diensthunde werden ja nicht zum "töten" trainiert...

Glaubst? Lass dich nicht täuschen die Viecher richten dich auf Kommando hin! Nur werden sie dich zuerst mal stoppen und verbellen!
Solltest dann einen Unsinn machen, dann beissen sie hemmungslos zu! Und wenn das die Gurgel ist, dann hast es überstanden!
 
Glaubst? Lass dich nicht täuschen die Viecher richten dich auf Kommando hin! Nur werden sie dich zuerst mal stoppen und verbellen!
Solltest dann einen Unsinn machen, dann beissen sie hemmungslos zu! Und wenn das die Gurgel ist, dann hast es überstanden!

also, da bin ich mir ganz sicher, dass es nicht so ist! diensthunde bekommen zwar ausbildung im stellen und verbellen..klar...werden auch auf vollkontakt trainiert, bekommen beiskorbtraining etc.
aber einen hund "abzurichten" dass er einen menschen (ohne, dass der hund bedroht wird) "hinrichtet", ist schwachsinn...
 
Selbst der Einsatz eines Diensthundes zählt zum lebensgefährlichen Waffengebrauch!
Nur leider hatten die beiden keinen Wauzi dabei!

;) :daumen:

Ein Wauzi wäre für`s Durchsuchen von Räumlichkeiten natürlich die bessere Variante gewesen. Aber deren Stützpunkte sind leider nicht sehr weit gestreut - über`s gesamte Bundesgebiet gesehen. Naja, Sicherheit kostet Geld. Geben wir`s lieber woanders aus... Schade, nein - TRAURIG!

:mauer:
 
Wohl wahr. Mir sind auch Gedanken in den Kopf gekommen.

Zum Beispiel der: wie mag es jetzt wohl den Eltern des Lausbuben gehen? Werden sie sich jetzt Gedanken darüber machen, dass sie ihm vielleicht ein wenig zu viel Freiheit gelassen haben? Oder werden sie ihre eigene Mitschuld verdrängen, so wie sie die Schuld ihres Kindes verdrängen werden?

Zum Beispiel der: wie mag es jetzt wohl in dem zweiten Jugendlichen aussehen? Wird er sich dessen bewusst sein, dass sein Freund noch am Leben sein könnte, wenn man diesen Einbruch erst gar nicht durchgeführt hätte? Wird er sich Gedanken darüber machen, was Recht und Unrecht ist, damit er wenigstens in Zukunft nicht mehr in solche Situationen kommen wird? Oder wird auch er seine Schuld verdrängen, weil ja eh alles nur harmlos und ein Lausbubenstreich oder eine Mutprobe war?

Zum Beispiel der: wie mag sich jetzt wohl der Polizist fühlen, aus dessen Waffe der tödliche Schuss kam? Nachher ..... wo ja alles immer ein wenig anders aussieht? Nachher ..... wo ja alle aus ihren Löchern gekrochen kommen und gescheit reden, was man nicht alles hätte sehen und erkennen müssen. Nachher ..... wenn sich das glänzende Metall nicht als Waffe sondern als Werkzeug herausstellt.

Und wie mag er sich gefühlt haben zum Zeitpunkt des Geschehens?

Hallo Steirerbua,

ganz genau waren das auch meine ersten Gedanken!!!

Ich denke, alle Beteiligten (und Betroffenen) werden eh Zeit ihres Lebens nicht mehr froh, da sie sich wahrscheinlich ständig fragen, warum sie nicht so oder so gehandelt haben...

lg
Jenna
 
Der Polizist hat in einer Stress - Situation durch (möglicherweise voreiligen) Waffengebrauch einen Gesetzesbrecher getötet. Man muss schon anmerken: Ein Einbrecher begibt sich freiwillig in die Gefahr, durch Massnahmen gegen seinen Gesetzesbruch zu Schaden zu kommen.
Letzteres stimmt natürlich. Wir werden auch nie dahinter kommen, was wirklich geschah. Wie gesagt - meine Meinung war ja auch einfach mein Bauchgefühl und somit subjektiv.

Die bedenklichste Frage zu dem ganzen Thema ist eigentlich: Warum haben die Kids sich nicht einfach am Nachmittag den Alkohol im Supermarkt gekauft? ;)
 
.... Trotzdem ist hier jemand getötet worden, der eine jugendliche Straftat aus Blödheit getan hat, die niemandem körperlich geschadet hätte.

Es war eben keine typische "jugendliche Straftat" (ich glaube Vandalismus zählt dazu...), sondern eine Straftat, bei der die Beamten nicht damit rechnen mussten Jugendlichen gegen über zu stehen. Sondern eher abgebrühten Ganoven, die sich einer Festnahme mit allen Mitteln zu entziehen versuchen.

Es musste angenommen werden, dass die Täter beim Versuch, sich der Festnahme zu entziehen, auch körperliche Gewalt anwenden. Und die hätte geschadet. Nämlich den Polizisten.

Wenn du es jetzt immer noch nicht "behirnen" kannst, nehme ich an du willst es nicht verstehen, weil es nicht in dein Weltbild passt. :roll:
 
Wenn du es jetzt immer noch nicht "behirnen" kannst, nehme ich an du willst es nicht verstehen, weil es nicht in dein Weltbild passt. :roll:

Is ja auch in Ordnung, wenn wir nicht derselben Meinung sind - darum geht´s ja meist in Diskussionen.
 
boah, hochexplosiv die diskussion...........:cool:
ich geh dann mal, bevor geschossen wird :mrgreen:
 
pech nur, dass der einbrecher mit dem vornamen florian und nicht bojan geheissen hat.....
 
Das Verhalten des Autofahrers ist in jedem Fall verwerflicher als das des Polizisten. Er hat ein UNSCHULDIGES Kind unter Missachtung der Verkehrsvorschriften getötet.
Klar ist das verwerflich, man muss aber beachten, dass soetwas zwar gröbst fahrlässig ist, doch dabei jeglicher Vorsatz fehlt. Tragisch, wenn ich denke, es hätte eines meiner Kinder sein können, dennoch ein anderes Paar Schuhe...

Ich schließe mich zwar Steirerbua an, man sollte nicht vorschnell Urteilen ohne wesentliche Fakten zu kennen.

Das einzige, was mir momentan übel aufstösst, der Bursch war mit seinen 14 Jahren gerade mal Strafmündig. Wir reden hier nicht von einem erwachsenen Profieinbrecher, der genau wissen sollte, was er tut...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben