Polizei erschießt jugendlichen Einbrecher

Auch wenn sehr polar dargestellt, wie seht ihr den Kremser Zwischenfall?

  • Die Burschen sind "selbst schuld", wären sie nicht einbrechen gegangen!

    Stimmen: 102 72,3%
  • Keine Meinung

    Stimmen: 8 5,7%
  • Die beiden Polizisten haben hier definitiv zu früh zur Waffe gegriffen und geschossen!

    Stimmen: 31 22,0%

  • Umfrageteilnehmer
    141
  • Umfrage geschlossen .
Status
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@steirer: finde dein letztes posting, genau auf den punkt gebracht! :daumen:
 
Allein die Situation, dass man mit einer geladenen und entsicherten Waffe auf einen Menschen zielt und weiß, ......

Eine GLOCK 17 kann man nicht sichern! Die hat eine automatische Sicherung solange sie im Halfter steckt und eine Abzugssicherung!
Sobald ich mich in eine potentiell gefährliche Situation begebe ist der Finger am Abzug und die Nockerlschleuder entsichert! Der Abzugswiderstand ist recht groß, so dass sich in der Regel kein unbeabsichtigter Schuß lösen kann!
 
[schnipp-schnapp! Thema: Waffengebrauchsgesetz 1969] Genau. So wie du das siehst und eben verstehst. Brauchst nix abrunden. Netter Versuch - aber kein Vorwurf. Ich habe ja bewusst erst mit dem § 7 des WGG 1969 begonnen. Der Abschnitt - ab dem der lebensgefährdende Schusswaffengebrauch erst beginnt bzw. in der Rechtsthematik behandelt wird. Das WGG ist in Pyramidenform nach oben hin in seiner Schwere aufgebaut. Die "darunter" (sprich niedrigeren Paragraphen) regeln andere - keine lebensgefährdeten Waffengebräuche. [schnapp-schnipp!]
Ich respektiere deine Meinung und dein Verständnis des Gesetzes, doch da erlaube ich mir doch glatt zu widersprechen! Zumindest ein österreichisches Höchstgericht scheint nämlich meiner Meinung zu sein:
"Für die Frage, ob der Waffengebrauch auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, ist zu prüfen, ob der Beamte insb von den mehreren ihm zur Verfügung stehenden zielführenden Befugnissen jene ausgewählt hatte, welche den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigen würden. Es unterliegt auch ein auf § 7 Z 3 WaffGG gestützer Waffengebrauch dem in § 4 leg cit normierten Grundsatz der Anwendung des gerade noch zielführenden gelindesten Mittels. § 3 StGB zielt ebenso wie die §§ 4 bis 6 des WaffGG vom materiellen Gehalt her in die gleiche Richtung: nämlich dass die zur Vermeidung eines gefährlichen Angriffes bzw in Notwehr gesetzten Handlungen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angrifes stehen müssen und dass nur das jeweils gelindeste Mittel, welches noch zur Abwehr des Angriffes zielführend erscheint, angewendet werden darf."
Thus spoke the "Verwaltungsgerichtshof" in seinem Urteil vom 21.12.2000, Aktenzeichen 96/01/0351.
Unterstreichungen wiederum von mir.
§ 7 Z 3 WaffGG behandelt den Fall des lebensgefährdenden Waffengebrauchs "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person", also eine der möglichen Varianten des Kremser Geschehens.
 
und ich hab eigentlich über den 14jährigen geschrieben, der auch tagsüber nicht vor einem diebstahl zurückschreckte... (selbst beobachtet)
warum sollte er es nicht auch einmal bei nacht probieren???
 
wie ich bereits geschrieben hab: beim 14jährigen -keine Ahnung. Beim 16jährigen wundert´s hoffentlich keinen. Ist doch absolut normal.

nenn mich prüde oder altmodisch, aber ich finde nicht, dass es normal ist, dass ein 16jähriger um 3 uhr in der gegend rum läuft...

Hingegen ist die Frage nicht geklärt, warum sie in den Merkur nicht untertags gegangen sind... ;)

vielleicht sollte man die ladenöffnungszeiten neu diskutieren :hmm:
 
und ich hab eigentlich über den 14jährigen geschrieben, der auch tagsüber nicht vor einem diebstahl zurückschreckte... (selbst beobachtet)
warum sollte er es nicht auch einmal bei nacht probieren???

auch wieder wahr ;)
 
nenn mich prüde oder altmodisch, aber ich finde nicht, dass es normal ist, dass ein 16jähriger um 3 uhr in der gegend rum läuft...

die Nachtgastronomie würde eingehen, wenn 16jährige nicht nachts unterwegs wären....und das auch schon, als ich 16 war.
Ab 16 sind nun mal Alkohol, Zigaretten und unbeschränktes Ausgehen erlaubt.
 
die Nachtgastronomie würde eingehen, wenn 16jährige nicht nachts unterwegs wären....und das auch schon, als ich 16 war.
Ab 16 sind nun mal Alkohol, Zigaretten und unbeschränktes Ausgehen erlaubt.

bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub mit 16 jahren hat man sehr wohl um 1 uhr zu hause zu sein...

aber ganz abgesehen von gesetzen..ICH würde es nicht wollen, dass mein 16jähriges kind um 3 uhr nachts nicht zuhause ist, ich nicht weiss, wo es sich herumtreibt. und die tatsache, dass mein 16jähriges kind die nachtgastronomie unterstützt, lässt mich auch nicht ruhiger schlafen...
 
bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub mit 16 jahren hat man sehr wohl um 1 uhr zu hause zu sein...
nope...ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt in diesem Bereich das Jugendschutzgesetz nicht mehr.

http://www.jugendschutz.wien.at/dokus/gesetz.pdf

§ 8. (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen
Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr
bis 22 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in
der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.
(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit
einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt.
 
bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub mit 16 jahren hat man sehr wohl um 1 uhr zu hause zu sein...

aber ganz abgesehen von gesetzen..ICH würde es nicht wollen, dass mein 16jähriges kind um 3 uhr nachts nicht zuhause ist, ich nicht weiss, wo es sich herumtreibt. und die tatsache, dass mein 16jähriges kind die nachtgastronomie unterstützt, lässt mich auch nicht ruhiger schlafen...

Danke, dass seh ich genauso und wenn einer meiner beiden Söhne mit 16 bis 3-4 Uhr wegbleiben wollen würden, würd ich ihnen nen Vogel zeigen!

Und mal gaaaaanz naiv gefragt, schauen Eltern nicht nach ihren Kindern, wenn sie selber ins Bett gehen? :hmm: Also meine haben das bei mir gemacht und ich selber tu es auch.
 
nope...ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt in diesem Bereich das Jugendschutzgesetz nicht mehr.

http://www.jugendschutz.wien.at/dokus/gesetz.pdf

§ 8. (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen
Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr
bis 22 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in
der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.
(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit
einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt.

zur kenntnis genommen :mrgreen:
trotzdem: ICH würde es nicht wollen...und schon gar nicht, wenn mein kind eh schon amtsbekannt ist....also MUSS in der erziehung schon mal was falsch gelaufen ist.....(was, keine frage, ein tragisches resultat zur folge hatte)
 
mir geht es überhaupt nicht darum, einen berufsstand runterzumachen.
auch ärzte, merkurkassiererinnen, lehrer, mods ,politiker und saint phallus machen immer wieder fehler.
in einem hier völlig unabhängigen:daumen:chat muss es möglich sein, die fehler im demokratischen system nicht schaumgebremst wie in den polit.und wirtschaftl. abhäng. medien, sondern auch überspitzt, polemisch , humorvoll und diskussionsfördernd anzuprangern.manchmal meinetwegen auch etwas grenzüberschreitend, denn wer definiert die grenzen? die mods machen hier meines erachtens sehr schwere und gute arbeit!

man stelle sich vor, es gäbe nur verteidiger des systems , die sagen: alles ist so in ordnung, wo gehobelt wird fallen eben späne...augen zu..

gottseidank gibt es unabhäng. internetdiskuss.foren wie dieses , ein neuer schritt in richtung freiheit der meinungsäusserung.
 
zur kenntnis genommen :mrgreen:
trotzdem: ICH würde es nicht wollen...und schon gar nicht, wenn mein kind eh schon amtsbekannt ist....also MUSS in der erziehung schon mal was falsch gelaufen ist.....(was, keine frage, ein tragisches resultat zur folge hatte)

Ja, ich glaube jedenfalls, dass die Erziehung durch die Eltern/Lehrer einen großen Einfluss hat. Aber nein, es "muss" nicht dieser Einfluss gewesen sein. Ich will keinesfalls Eltern ihrer Verantwortung entziehen. Aber für alles, was ihr jugendlich pubertierendes Kind so macht, sind sie nicht verantwortlich. Oder siehst das anders? ;)
 
Danke, dass seh ich genauso und wenn einer meiner beiden Söhne mit 16 bis 3-4 Uhr wegbleiben wollen würden, würd ich ihnen nen Vogel zeigen!

Und mal gaaaaanz naiv gefragt, schauen Eltern nicht nach ihren Kindern, wenn sie selber ins Bett gehen? :hmm: Also meine haben das bei mir gemacht und ich selber tu es auch.

muß einigen vorpostern recht geben.... aber-
was ist wenn eure kids bei einem freund übernachten
man kann nicht wissen, was sie in der nacht planen.
ABER: wenn ich mit einer waffe einbrechen gehe, muß ich mit einem rüchschuss rechnen ( meine meinung )
der arme polizist hat nur wenige bruchteile einer sekunde zum entscheiden- richtig oder falsch- bei dunkelheit und ausnahmesituation.
hätte er gewußt daß es sich um kids handelt, wäre der schuss wahrscheinlich nicht gefallen ( denk ich )
ohne ein der beiden parteien verteidigen zu wollen!
aber diese medienhetz auf alles was passiert find ich auch nicht gut.:kopfklatsch:
LG
 
muß einigen vorpostern recht geben.... aber-
was ist wenn eure kids bei einem freund übernachten
man kann nicht wissen, was sie in der nacht planen.

dem kann ich nur zustimmen - meine Eltern wußten wenigstens, wo ich war.. ;)
 
Alleine der Umstand, dass die jungen Herren wiederholt auffällig wurden sollte ja ein Grund für die Eltern sein, sich die nächtlichen Aktivitäten des Filius genauer anzusehen und ihn eventuell am Verlassen der elterlichen Obhut hindern!
 
Ja, ich glaube jedenfalls, dass die Erziehung durch die Eltern/Lehrer einen großen Einfluss hat. Aber nein, es "muss" nicht dieser Einfluss gewesen sein. Ich will keinesfalls Eltern ihrer Verantwortung entziehen. Aber für alles, was ihr jugendlich pubertierendes Kind so macht, sind sie nicht verantwortlich. Oder siehst das anders? ;)

ja, ich sehe es ein bisschen anders: gebe dir recht, dass die erziehung allein nicht der grund sein muss, dass ein kind strafffällig wird.
ABER: bin der meinung, dass eltern sehr wohl dafür verantwortlich sind, wo sich ihre kinder herumtreiben und mit wem sich die kinder herumtreiben. es liegt sehr wohl in der verantwortung der eltern, ihren kinden den "weg zu weisen", sie von "gefahren", egal ob das der falsche freundeskreis oder andere äussere einflüsse sind, fern zu halten.
zumindest würde ich das als meine verantwortung sehen, wenn ich kinder hätte.
 
Alleine der Umstand, dass die jungen Herren wiederholt auffällig wurden sollte ja ein Grund für die Eltern sein, sich die nächtlichen Aktivitäten des Filius genauer anzusehen und ihn eventuell am Verlassen der elterlichen Obhut hindern!

da stim ich vollinhaltlich zu :daumen:
 
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