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Gast
(Gelöschter Account)
@steirer: finde dein letztes posting, genau auf den punkt gebracht!
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Allein die Situation, dass man mit einer geladenen und entsicherten Waffe auf einen Menschen zielt und weiß, ......
pech nur, dass der einbrecher mit dem vornamen florian und nicht bojan geheissen hat.....
Wieder ein äußerst wertvoller Beitrag.
Ich respektiere deine Meinung und dein Verständnis des Gesetzes, doch da erlaube ich mir doch glatt zu widersprechen! Zumindest ein österreichisches Höchstgericht scheint nämlich meiner Meinung zu sein:[schnipp-schnapp! Thema: Waffengebrauchsgesetz 1969] Genau. So wie du das siehst und eben verstehst. Brauchst nix abrunden. Netter Versuch - aber kein Vorwurf. Ich habe ja bewusst erst mit dem § 7 des WGG 1969 begonnen. Der Abschnitt - ab dem der lebensgefährdende Schusswaffengebrauch erst beginnt bzw. in der Rechtsthematik behandelt wird. Das WGG ist in Pyramidenform nach oben hin in seiner Schwere aufgebaut. Die "darunter" (sprich niedrigeren Paragraphen) regeln andere - keine lebensgefährdeten Waffengebräuche. [schnapp-schnipp!]
wie ich bereits geschrieben hab: beim 14jährigen -keine Ahnung. Beim 16jährigen wundert´s hoffentlich keinen. Ist doch absolut normal.
Hingegen ist die Frage nicht geklärt, warum sie in den Merkur nicht untertags gegangen sind...
und ich hab eigentlich über den 14jährigen geschrieben, der auch tagsüber nicht vor einem diebstahl zurückschreckte... (selbst beobachtet)
warum sollte er es nicht auch einmal bei nacht probieren???
ich würd des relativieren wollen: ich trau mich wetten, dass z.b. der thread komplett anders aussehen tät.
nenn mich prüde oder altmodisch, aber ich finde nicht, dass es normal ist, dass ein 16jähriger um 3 uhr in der gegend rum läuft...
die Nachtgastronomie würde eingehen, wenn 16jährige nicht nachts unterwegs wären....und das auch schon, als ich 16 war.
Ab 16 sind nun mal Alkohol, Zigaretten und unbeschränktes Ausgehen erlaubt.
nope...ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt in diesem Bereich das Jugendschutzgesetz nicht mehr.bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub mit 16 jahren hat man sehr wohl um 1 uhr zu hause zu sein...
bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub mit 16 jahren hat man sehr wohl um 1 uhr zu hause zu sein...
aber ganz abgesehen von gesetzen..ICH würde es nicht wollen, dass mein 16jähriges kind um 3 uhr nachts nicht zuhause ist, ich nicht weiss, wo es sich herumtreibt. und die tatsache, dass mein 16jähriges kind die nachtgastronomie unterstützt, lässt mich auch nicht ruhiger schlafen...
nope...ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt in diesem Bereich das Jugendschutzgesetz nicht mehr.
http://www.jugendschutz.wien.at/dokus/gesetz.pdf
§ 8. (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen
Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr
bis 22 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in
der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.
(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit
einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt.
zur kenntnis genommen
trotzdem: ICH würde es nicht wollen...und schon gar nicht, wenn mein kind eh schon amtsbekannt ist....also MUSS in der erziehung schon mal was falsch gelaufen ist.....(was, keine frage, ein tragisches resultat zur folge hatte)
Danke, dass seh ich genauso und wenn einer meiner beiden Söhne mit 16 bis 3-4 Uhr wegbleiben wollen würden, würd ich ihnen nen Vogel zeigen!
Und mal gaaaaanz naiv gefragt, schauen Eltern nicht nach ihren Kindern, wenn sie selber ins Bett gehen? Also meine haben das bei mir gemacht und ich selber tu es auch.
muß einigen vorpostern recht geben.... aber-
was ist wenn eure kids bei einem freund übernachten
man kann nicht wissen, was sie in der nacht planen.
Ja, ich glaube jedenfalls, dass die Erziehung durch die Eltern/Lehrer einen großen Einfluss hat. Aber nein, es "muss" nicht dieser Einfluss gewesen sein. Ich will keinesfalls Eltern ihrer Verantwortung entziehen. Aber für alles, was ihr jugendlich pubertierendes Kind so macht, sind sie nicht verantwortlich. Oder siehst das anders?
Alleine der Umstand, dass die jungen Herren wiederholt auffällig wurden sollte ja ein Grund für die Eltern sein, sich die nächtlichen Aktivitäten des Filius genauer anzusehen und ihn eventuell am Verlassen der elterlichen Obhut hindern!