....also ist es der polizei zuzumuten, auch kritik ertragen zu können. (die haben eh die politiker und die staatsanwaltschaft als schutzschild).
des glaubst aber auch NUR du, dass die staatsanwaltschaft einen polizisten schützt.
mike, das sind aber genau solche mutmassungen, die ich nicht nachvollziehen kann! bis jetzt gibt es keine stellungnahme der polizisten. ich glaube behaupten zu können, das niemand hier, mit sicherheit sagen kann, wie die umstände vor ort waren.
du unterstellst den beamten leichtfertige anwendung ihrer waffe, und bei allem respekt, ich nehme zuerst diejenigen in schutz, die dafür ihr leben in gefahr bringen, um für recht und ordnung zu sorgen!
das ist das hauptproblem bei solchen "vorfällen", in die die polizei involviert ist. der betreffende beamte darf (und will meistens auch) sich nicht äußern, und irgendein pressesprecher leiert irgeneinen vorgefertigten blödsinn runter.
nur ein beispiel: der sprecher des lpk öberösterreich, oberstltnt sch**** konnte auf die frage, warum bei beiden polizisten ein alkotest duchgeführt wurde keine befriedigende antwort geben, und so stand in den morgenzeitungen bereits der verdacht, die polizisten seien alkoholisiert gewesen.
Richtig wäre die Antwort gewesen, "weil das in so einem fall sowieso vorgesehen ist, um alle eventualitäten von vorn herein auszuschließen." das ist es auch bei jedem verkehrsunfall mit einem dienstfahrzeug, egal, ob jemand verletzt wurde oder nicht, vorgesehen.
mit ausweichenden oder lapidaren antworten von pressesprechern werden dann halt solche spekulationen gefördert, überhaupt von printmedien, bei denen man in der redaktion nicht weiß, wie man recherche buchstabiert. in weiterer folge führen die spekulationen natürlich zu vorverurteilungen duch die medien.
@ heiliger pimmel: brav kopiert, aber da sind einige fälle dabei, die ich erläutern möchte.
1)ein polizist kommt zu einem einsatz und trifft dort auf einen mann mit einem riesen fleischermesser, der aggressiv auf ihn zukommt. der polizist schießt, verletzt den tobenden tödlich. im nachhinein stellt sich heraus, daß der mann an verfolgunswahn litt. woher hätte der beamte dies wissen können???? "entschuldigung, mein lieber tobender, bist du schizophren, dann schieß ich nicht auf dich??" das gericht war der ansicht, de waffengebrauch war gerechtfertigt, undstellte das verfahren ein, der unabhängige verwaltungssenat danach der meinung, der waffengebrauch sei rechtswidrig?????
2) ein flüchtender krimineller fährt auf einen beamten zu und versucht ihn zu überfahren. bei der schußabgabe wird der mann tödlich verletzt. im nachhinein stellt sich heraus, daß der mann unbewaffnet war, mehrere zeugen jedoch hatten von einer bewaffnung gesprechen. gerechtfertigt oder nicht, das gericht ist der ansicht der waffengebrauch ist gerechtfertigt.
so könnte man alle fälle diskutieren, das gericht macht dies ja auch. das hohe gericht braucht zur urteilsfindung mehrere monate, um zu prüfen, ob der jeweilige beamte rechtens gehandelt hat oder nicht. der beamte selbst hat aber nur einen sekundenbruchteil für seine entscheidung zur verfügung........
und für alle anderen: wenn ihr wissen wollt, wie es ist, unter stress zu schießen, geht in den prater, lauft 200 meter und probiert dann, an der schießbude was zu treffen. ungefähr so ist das schussbild unter stress.
@ mike-tanja: du brauchst net so mit uns zu schreien, wir sind nicht schwerhörig (oder wenn schon, es gibt noch andere farben)
habe fertig