Polizei erschießt jugendlichen Einbrecher

Auch wenn sehr polar dargestellt, wie seht ihr den Kremser Zwischenfall?

  • Die Burschen sind "selbst schuld", wären sie nicht einbrechen gegangen!

    Stimmen: 102 72,3%
  • Keine Meinung

    Stimmen: 8 5,7%
  • Die beiden Polizisten haben hier definitiv zu früh zur Waffe gegriffen und geschossen!

    Stimmen: 31 22,0%

  • Umfrageteilnehmer
    141
  • Umfrage geschlossen .
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also wollte der oder die beamte ihn in die brust schiessen?
logisch betrachtet hätte das opfer eine schnelle nurejew pirouette drehen müssen, um vom frontalangriff ....schussvorsatz des polizisten...wendung...schuss.....zu kommen.

ich nehme nicht an, dass die beamten jemand in den rücken schiessen. soviel steht fest.
ich nehme an, dass es ein ungezielter schuss in panik war.

Das gilt es zu klären! Ich unterstelle ihnen auch keinen Vorsatz nur den Fehler, dass sie anscheinend keine Verstärkung angefordert haben!
 
Denke, es ist realistischer, den Kindern die richtigen Werte zu vermitteln und ihnen dann zu vertrauen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit wohl größer, dass sie nicht "in den falschen Freundeskreis" o.ä. gelangen. Und nicht mal dann kannst Dir sicher sein.
Das sehe ich im wesentlichen auch so. Und einer dieser vermittelten Werte sollte meines Erachtens halt schon sein, dass man von fremdem Eigentum die Finger lässt. Aber das wird eben zusehends schwieriger in einer Zeit, wo man philosophiert, dass man Banken ruhig überfallen kann, weil ja eh keiner einen Schaden dabei hat (ist ja alles versichert :roll:), dass man Versicherungen ruhig einmal "abkassieren" darf, weil man seine Prämien ja nicht vollkommen umsonst bezahlen will, und weil die ja eh das Geld haben, und dass man im Supermarkt ruhig einmal etwas mitgehen lassen darf, weil die ja eh festgelegte Schwundmengen haben usw.

Es wird heutzutage viel unter den Teppich gekehrt, meist mit dem Hinweis, dass das ja eh alle (oder zumindest viele) machen, wird als Kavaliersdelikt bei Erwachsenen oder Mutprobe bei Jugendlichen gehandelt, und dann wundern sich am Ende alle, warum das Unrechtsbewusstsein so vollkommen den Bach 'runter geht.

die frage, was ein 16 jähriger des nachts macht...muss aber ins reich der realitätsferne gewiesen werden....die diskos in wien und umgebung sind noch zu mitternacht bummvoll mit minderjährigen (die heutzutage älter aussehn).seit wann macht eine disko alle zwei stunden alterskontrolle?
So realitätsfern finde ich das gar nicht. Immerhin haben wir ja schon einige Möglichkeiten zur Auswahl, die allesamt sehr real sind: die einen schlafen, andere sind in Diskos, wieder andere halten sich in anderen Lokalen auf und trinken sich einen Rausch an, und wieder andere brechen in Supermärkte ein.
Ich glaube schon, dass es die Erwachsenen - nicht nur die eigenen Eltern - durchaus berechtigt interessiert, was Jugendliche ohne eigenes Einkommen des Nachts unternehmen.

Und was die Alterskontrolle in Diskos betrifft: das könnte ja eigentlich auch die Polizei übernehmen, befugt wäre sie ja dazu. Da wäre manche Disko erschreckend leer, fürchte ich sehr. Und Du wärst sicher der erste, der sich über die Willkür der Polizei aufregt. Aber eine Gesellschaft, in welcher jeder einzelne schon als Jugendlicher ungehindert und unbeschadet nur das tun kann, wonach ihm gerade ist, wird halt auf die Dauer auch keine Zukunft haben.

also ist es der polizei zuzumuten, auch kritik ertragen zu können. (die haben eh die politiker und die staatsanwaltschaft als schutzschild).
Ich glaube, dass die Polizei ohnehin sehr geduldig im Ertragen von Kritik ist, auch ohne den von Dir polemisch aufgestellten Schutzschild durch die Staatsanwaltschaft.

Das ist nämlich genau die Art der Kritik, welche sich an nichts als an der eigenen Meinung orientiert. Wenn nämlich die Staatsanwaltschaft einen solchen Fall untersucht und keinen ausreichenden Verdachtsmoment findet, oder wenn sie solche zu finden glaubt und den Vorfall an die Gerichte weiterleitet, dann wird auch im Falle eines angeklagten Polizisten der Grundsatz gelten müssen, dass im Zweifel das Gericht für den Angeklagten entscheidet. Das ist demnach in beiden Fällen kein "Schutzschild", sondern ein ganz normaler Ablauf eines Strafverfahrens.
 
Solltest du schon mal eine 17er oder 19er bedient haben, so weisst du, dass es bis zum Brechen des Schusses ein bissi dauert! Die Dinger haben recht lange Abzugswege und hohe Abzugsgewichte!

selbst wenn der fall eingetreten wäre das sich der junge just in dem moment als geschossen wurde umgedreht hat was würde das viel ändern ? dann hätte er die kugel statt im rücken im brust oder bauchbereich abbekommen .

klar die beiden buben haben eine straftat begannen keine frage , eine straftat hat auch jener motorraddieb voriges jahr begangen bevor er von einem cop vom bike geballert wurde.
 
selbst wenn der fall eingetreten wäre das sich der junge just in dem moment als geschossen wurde umgedreht hat was würde das viel ändern ? dann hätte er die kugel statt im rücken im brust oder bauchbereich abbekommen .

klar die beiden buben haben eine straftat begannen keine frage , eine straftat hat auch jener motorraddieb voriges jahr begangen bevor er von einem cop vom bike geballert wurde.

Ich denke auch nicht, dass es ein gezielter Schuss in dieser Höhe war! Könnte doch auch ein Abpraller gewesen sein! So lange keine wissenschaftlichen Beweise daliegen ist es spekulativ! Ich wollte nur nach dem ersten Bauchgedanken fragen! Kein CSI-Erotikforum starten!

Wobei, ob sich Petseit als Horatio eignen würde:hmm::undweg:
 
Tja, Gedankenlos mit 14 wie's die meisten in dem Alter sind und vermutlich das Ergebnis falscher / keiner Erziehung.

Und so tragisch das Ganze ist. Als Unbeteiligter / Ahnungsloser welcher vermutlich sein Leben lang noch nie in einer Extremsituation war, und am wenigsten in einer dieser Art jetzt lauthals über die böse Polizei schimpfen ist keine schwere Übung. Würde PolizistIn z.B. mit gespaltenen Schädel durch die Gartenhacke auf der Intensivstation liegen während die Angehörigen hoffen das er/sie es überlebt, würde es mich nicht wundern, wenn dann aus selbiger Ecke Häme in der Art "selber schuld, patscherter Kieberer" etc. kommen würden. Und bzgl. dem Rückenschuss, ich kann mir nicht vorstellen das es bei uns auch nur einen Polizisten geben würde der einen flüchtenden Täter von Hinten absichtlich in selbigen ballert.
 
Also scheint die Jagdsaison eröffnet!

Wäre er auch unbewaffnet gewesen, hätte er die Polizisten mit dem Schraubendreher oder der Hacke verletzt oder getötet? Wäre das dann Tötung mit bloßen Händen? Weil bewaffnet waren sie ja nicht!
Geh, Weasel, wenn du das - die von dir zitierte Headline des "Standard" - als "Medienhetze" (gegen die Polizei) empfindest, bist du aber ein Sensibelchen - und das bist Du imho definitiv nicht. ;)
Also.....?
Als knallharter Medienhetzer hätte ich den Aufmacher nämlich etwa so formuliert:
Jagdszenen im Supermarkt: Bullen feuerten blind, Kind (14) tot!
Das wäre dann wohl schon (beinahe) klagbar.
 
eine straftat hat auch jener motorraddieb voriges jahr begangen bevor er von einem cop vom bike geballert wurde.

Schon klar, lassen wir ihn lieber wie einen gestörten auf seiner Maschine weiterhetzen bis er dann viell. den nächsten die Strasse querenden Kleinwagen in dem z.B. ne Mutter samt Kind oder viell. sogar deine Tochter sitzt schnupft. Ist ja nix dabei wenn ein gestörter mit 150 kg Bike untern Arsch mit Vollgas durch die Gegend brettert und dadurch viell. andere umbringt. Sorry Mike, aber in der Sache versteh ich dich jetzt nicht wirklich.
 
selbst wenn der fall eingetreten wäre das sich der junge just in dem moment als geschossen wurde umgedreht hat was würde das viel ändern ? dann hätte er die kugel statt im rücken im brust oder bauchbereich abbekommen .
Oder der Schuß, der sich gelöst hätte, hätte einen der Polizisten getötet. Womöglich als Familenvater. Was dann? :roll:


klar die beiden buben haben eine straftat begannen keine frage , eine straftat hat auch jener motorraddieb voriges jahr begangen bevor er von einem cop vom bike geballert wurde.
Diese polemisierende, polizeivorverurteilende Aussage gefällt mir nicht, KPM.

Der Polizist von damals und der Polizist von gestern nacht wissen vielleicht, dass sie im Dienst waren und dazu berechtigt waren, zu schießen.
Aber sicher wollten beide ned töten.
Und uU haben sie ein Leben lang daran zu tragen, dass ein Mensch durch sie umgekommen ist.

Und irgendwo gibt´s auch noch irgendwie das Sprichwort:
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

Man beherzigt es vielleicht zu wenig. :hmm:
 
Ich respektiere deine Meinung und dein Verständnis des Gesetzes, doch da erlaube ich mir doch glatt zu widersprechen! Zumindest ein österreichisches Höchstgericht scheint nämlich meiner Meinung zu sein:

Ist ja eh` ok... ;)... prinzipiell gefällt mir dein Hang zum Widerspruch bzw. deine Einstellung, nicht alles sogleich als "gegessen" hinzunehmen! :daumen:

"Für die Frage, ob der Waffengebrauch auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, ist zu prüfen, ob der Beamte insb von den mehreren ihm zur Verfügung stehenden zielführenden Befugnissen jene ausgewählt hatte, welche den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigen würden. Es unterliegt auch ein auf § 7 Z 3 WaffGG gestützer Waffengebrauch dem in § 4 leg cit normierten Grundsatz der Anwendung des gerade noch zielführenden gelindesten Mittels. § 3 StGB zielt ebenso wie die §§ 4 bis 6 des WaffGG vom materiellen Gehalt her in die gleiche Richtung: nämlich dass die zur Vermeidung eines gefährlichen Angriffes bzw in Notwehr gesetzten Handlungen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angrifes stehen müssen und dass nur das jeweils gelindeste Mittel, welches noch zur Abwehr des Angriffes zielführend erscheint, angewendet werden darf."

Natürlich ist die Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht zu lassen (nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen etc...). Nur - um eben eine sogenannte Notwehrsituation vorzubereiten oder einer solchen erfolgreich entgegenzuwirken - wird man in der Praxis mal mit `ner gezogenen und vorgehaltenen Schußwaffe eine Räumlichkeit / ein Objekt durchsuchen. Um angemessen reagieren zu können. Ausgehend von höchstmöglicher Gefahr bzw. größter Bedrohung. Daher gezogene Schußwaffe und nicht der Pfefferspray udgl...

Bin mir sicher, daß bei genauer Einschätzung der Lage und Wissen aller Umstände sogar reine Anwendung von Körperkraft (auch als Waffengebrauch geregelt) ausreichen hätte können. Natürlich als gelinderes Mittel. Wenn sich`s der oder die BeamtIn zutraut... wieso nicht auch ein kleiner Schwinger oder Faustschlag - keine Frage. In Relation gesehen: Polizist - jugendliches Früchtchen. Nur wurden die beiden Cops eben mit Waffen (im technischen Sinne betrachtet) bzw. mit Gegenständen (welche durchaus als Waffen hätten verwendet werden können) attakiert. Ob diese Gegenstände glasklar erkannt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Nur eben außer Acht lassen (ob es sich um schwerwiegende Waffen, gar mögliche Schußwaffen oder diesen stark ähnelnden handelte) kann man es nicht. Schon gar nicht unterschätzen. Die Wahl der Schußwaffe würde ich in Anbetracht der äußeren Umstände (Örtlichkeit, Lichtverhältnisse, Überraschungsmomente, Deckungs- bzw. Rückzugsmöglichkeiten) als angemessen betrachten. Verhältnismäßigkeit somit durchaus hergestellt. Wenn nun die Wahl auf diese Dienstwaffe gefallen ist, dann wird diese offenkundig bei einer allfälligen Konfrontation verwendet. So ist`s dann auch geschehen...

Gab Personen (mit `nem Messer in der Hand), welche sich durch einen Beamten festnehmen ließen, welcher wiederum nur mit `nem Pfefferspray bewaffnet war. Unmögliche Relation, gepaart mit reiner Selbstüberschätzung des Cops. Nur ging`s für ihn gut aus. Kann man drehen und wenden wie man will. Die Bandbreite der richtigen Auswahl obliegt noch immer dem Beamten.

Möchte durchaus der Verhältnismäßigkeit nix absprechen, auch nicht dem "Durchspielen" einer rechtmäßigen Amtshandlung samt daraus resultierender Festnahme. Schön geschrieben, so am Papier. Noch schöner isses verfilmt. Die Praxis sieht leider anders aus. Das Rechtsprozedere wird sich über Monate hinwegziehen. Im Nachhinein die bestmögliche Variante zu finden hilft aber - in dem Sekundenbruchteil der Entscheidungsfindung vor Ort - niemanden. Die Vorgehensweise der Cops bei einer Durchsuchung ist Usus (in punkto Wahl der Dienstwaffe) und für mich verständlich.

Thus spoke the "Verwaltungsgerichtshof" in seinem Urteil vom 21.12.2000, Aktenzeichen 96/01/0351.
Unterstreichungen wiederum von mir.
§ 7 Z 3 WaffGG behandelt den Fall des lebensgefährdenden Waffengebrauchs "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person", also eine der möglichen Varianten des Kremser Geschehens.


§ 7 beinhaltet auch den Fall gerechter Notwehr...


Wer auch immer seine Meinung oder seinen Senf dazugibt.

Betreffend Verwaltungsgerichtshof:

Dient auch nur der Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung in Österreich!
Aus der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes im Verfassungsgefüge ergibt sich, dass er zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Urteilen oder Beschlüssen der Gerichte nicht zuständig ist (`ne sogenannte Abgrenzung). Er gibt seinen Senf dazu. Oder übt sich in praxisfremden Vorschlägen. Papier ist geduldig und liest sich gut...



Meine Aufwartung!
 
....also ist es der polizei zuzumuten, auch kritik ertragen zu können. (die haben eh die politiker und die staatsanwaltschaft als schutzschild).

des glaubst aber auch NUR du, dass die staatsanwaltschaft einen polizisten schützt.:shock:

mike, das sind aber genau solche mutmassungen, die ich nicht nachvollziehen kann! bis jetzt gibt es keine stellungnahme der polizisten. ich glaube behaupten zu können, das niemand hier, mit sicherheit sagen kann, wie die umstände vor ort waren.
du unterstellst den beamten leichtfertige anwendung ihrer waffe, und bei allem respekt, ich nehme zuerst diejenigen in schutz, die dafür ihr leben in gefahr bringen, um für recht und ordnung zu sorgen!

das ist das hauptproblem bei solchen "vorfällen", in die die polizei involviert ist. der betreffende beamte darf (und will meistens auch) sich nicht äußern, und irgendein pressesprecher leiert irgeneinen vorgefertigten blödsinn runter.

nur ein beispiel: der sprecher des lpk öberösterreich, oberstltnt sch**** konnte auf die frage, warum bei beiden polizisten ein alkotest duchgeführt wurde keine befriedigende antwort geben, und so stand in den morgenzeitungen bereits der verdacht, die polizisten seien alkoholisiert gewesen.

Richtig wäre die Antwort gewesen, "weil das in so einem fall sowieso vorgesehen ist, um alle eventualitäten von vorn herein auszuschließen." das ist es auch bei jedem verkehrsunfall mit einem dienstfahrzeug, egal, ob jemand verletzt wurde oder nicht, vorgesehen.

mit ausweichenden oder lapidaren antworten von pressesprechern werden dann halt solche spekulationen gefördert, überhaupt von printmedien, bei denen man in der redaktion nicht weiß, wie man recherche buchstabiert. in weiterer folge führen die spekulationen natürlich zu vorverurteilungen duch die medien.

@ heiliger pimmel: brav kopiert, aber da sind einige fälle dabei, die ich erläutern möchte.

1)ein polizist kommt zu einem einsatz und trifft dort auf einen mann mit einem riesen fleischermesser, der aggressiv auf ihn zukommt. der polizist schießt, verletzt den tobenden tödlich. im nachhinein stellt sich heraus, daß der mann an verfolgunswahn litt. woher hätte der beamte dies wissen können???? "entschuldigung, mein lieber tobender, bist du schizophren, dann schieß ich nicht auf dich??" das gericht war der ansicht, de waffengebrauch war gerechtfertigt, undstellte das verfahren ein, der unabhängige verwaltungssenat danach der meinung, der waffengebrauch sei rechtswidrig?????

2) ein flüchtender krimineller fährt auf einen beamten zu und versucht ihn zu überfahren. bei der schußabgabe wird der mann tödlich verletzt. im nachhinein stellt sich heraus, daß der mann unbewaffnet war, mehrere zeugen jedoch hatten von einer bewaffnung gesprechen. gerechtfertigt oder nicht, das gericht ist der ansicht der waffengebrauch ist gerechtfertigt.

so könnte man alle fälle diskutieren, das gericht macht dies ja auch. das hohe gericht braucht zur urteilsfindung mehrere monate, um zu prüfen, ob der jeweilige beamte rechtens gehandelt hat oder nicht. der beamte selbst hat aber nur einen sekundenbruchteil für seine entscheidung zur verfügung........

und für alle anderen: wenn ihr wissen wollt, wie es ist, unter stress zu schießen, geht in den prater, lauft 200 meter und probiert dann, an der schießbude was zu treffen. ungefähr so ist das schussbild unter stress.

@ mike-tanja: du brauchst net so mit uns zu schreien, wir sind nicht schwerhörig (oder wenn schon, es gibt noch andere farben)

habe fertig
 
...
nur ein beispiel: der sprecher des lpk öberösterreich, oberstltnt sch**** konnte auf die frage, warum bei beiden polizisten ein alkotest duchgeführt wurde keine befriedigende antwort geben, und so stand in den morgenzeitungen bereits der verdacht, die polizisten seien alkoholisiert gewesen. ....

Ich kenne eine Einsatzorganisation, die hat bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, nicht nur standardmäßig den Lenker, sondern auch die anderen Wageninsassen des Einsatz-KFZ, zu einem Alkotest verpflichtet....

Ergänzung:

Grund war, um bei womöglich später folgenden Verfahren eine Alkoholisierung der eigenen Mitarbeiter von vornherein ausschließen zu können.
 
kein einbruch, keine schussabgabe :cool:

Danke Matteo. Hilf mir mal, mich auf`s Wesentliche zu reduzieren! :mrgreen:

Am besten bei `nem Bier. Gilt ja auch noch immer für `nen Buben aus der grünen Mark... :cool: (Hat er`s schon vergessen... ??) :hmm:
 
kein einbruch, keine schussabgabe :cool:

Genau so sehe ich das auch, wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen.

Und da ist es vollkommen egal ob mit 14 oder mit 125 Jahren.


.........auch wenn ich sonst eher sanftmütig bin ;)
 
Knapper und treffender kann man es nicht sagen. :daumen:

Knapper nicht, aber richtig treffend?
Schliesslich fand ein Einbruch statt und es wurde geschossen.
Man muss den Vorgang auf jeden Fall gründlichst Untersuchen.

Wir hatten in D vor einiger Zeit einen Fall, bei dem ein mehrfach vorbestrafter beim Autodiebstahl von einem Polizisten erschossen wurde. Auf den ersten Blick Notwehr, ich dachte auch, naja mehrfach vorbestraft und jetzt noch beim Autodiebstahl auf frischer Tat ertappt, dabei den Polizisten bedroht, das sieht einfach nach Berufsrisiko aus, dass es ihn dann erwischt hat.
Bei der Untersuchung kam dann heraus, dass es eine Beziehungstat war, das Opfer hatte wohl etwas mit der Frau des Polizisten und es war eher eine Hinrichtung.

Also untersuchen und wenns wirklich so war, dass die Einbrecher die Polizisten bedroht haben, ob Fakewaffen oder echte, würde ich den Polizisten keinen Vorwurf machen. Die Polizisten haben schliesslich auch nur ein Leben und hängen meist auch daran.
 
Knapper und treffender kann man es nicht sagen. :daumen:
Stimmt! :daumen:

Und wenn man´s etwas länger formuliert, käme man uU zu
>Die Burschen sind "selbst schuld", wären sie nicht einbrechen gegangen!<

;)
 
Was sollen die Polizisten falsch gemacht haben??
Im Dunklen von 2 Gestalten attackiert,die Werkzeuge in der Hand hielten!:roll:Eine Frechheit von diversen Medien,die Polizisten wieder mal als Schuldige hinzustellen!
Und grosses Glück für die 2 Polizisten,das es diesmal kein Asylant oder Ostblockbanden waren,damit bleibt Ihnen wenigstens der Aufschrei der Grünen erspart. Und die unselige Lunacek unterbricht wegen 2 österreichischen Jugendlichen sicher nicht Ihren 2-monatigen Urlaub:daumen:
 
Was sollen die Polizisten falsch gemacht haben??
Im Dunklen von 2 Gestalten attackiert,die Werkzeuge in der Hand hielten!:roll:Eine Frechheit von diversen Medien,die Polizisten wieder mal als Schuldige hinzustellen!
Und grosses Glück für die 2 Polizisten,das es diesmal kein Asylant oder Ostblockbanden waren,damit bleibt Ihnen wenigstens der Aufschrei der Grünen erspart. Und die unselige Lunacek unterbricht wegen 2 österreichischen Jugendlichen sicher nicht Ihren 2-monatigen Urlaub:daumen:

Maaaaaaaaaaaaaaaaan ich will hier lesen und gleich werd ich von so nem Avatar angesprungen! DANKE mir ist schlecht.

OK nun ist er besser - nochn danke.
 
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