Privates Treffen gegen Taschengeld --> rechtlich?

Mitglied #376034

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Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.
 
Du wirst jetzt viele Expertisen lesen. In einem Forum nach Rechtsauskünften zu fragen ist eher kontraproduktiv. Frag einen Juristen.
 
Ich würde mal behaupten, dass ein privates Treffen gegen Taschengeld gegen geltende Gesetze verstosst, außer die private Dame besitzt eine Kontrollkarte und versteuert das Taschengeld ordnungsgemäß. Was die meisten privaten Damen hier sicher nicht tun werden ;-)
 
Ne ich will überhaupt nicht provozieren.. mich würds einfach nur interessieren! Könnte ja sein, dass es da ein rechtliches Schlupfloch gibt?!
Und bevor ich da jetzt bei irgendetwas verdächtigt werde bitte das Thema gleich löschen. Was hätt ich denn davon? :haha::hmm:

lg
 
Ich finde es eine gute Frage.
Ich hätte da auch noch mehr:
- Mädels habt ihr keine Angst, dass ihr da mal in eine Falle tappt wenn ihr eines dieser Angebote, wie auch hier aus dem Geld geboten Forum, annehmt? (Kontrolleur, Axtmörder)
- Männer findet ihr da wirklich jemanden?
- Männer habt ihr vor solchen Frauen noch Achtung?
 
Ich finde es eine gute Frage.
Ich hätte da auch noch mehr:
- Mädels habt ihr keine Angst, dass ihr da mal in eine Falle tappt wenn ihr eines dieser Angebote, wie auch hier aus dem Geld geboten Forum, annehmt? (Kontrolleur, Axtmörder)

Risiken besteht für jede - abgesehen von der Kontrolle durch das öffentliche Amt, darüber müssen nur die ohne Karte nachdenken. Und ja, viele fühln sich nicht wohl, wenns irgendwo reingehen, wos net wissen, was sie drin erwartet. Muss ja net gleich ein Psychopath sein, Ungustln gibts genug.

- Männer findet ihr da wirklich jemanden?

Ja

- Männer habt ihr vor solchen Frauen noch Achtung?

Ja. Wieso die Frage?
 
Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.

:D Im Prinzip geht's um Pfusch und Schwarzarbeit, auch wennst als Maurer insererierst, du suchst eine Baustelle für etwas Taschengeld, bleibt es dasselbe. Egal wiest es nennst.
Rechtlich und juristisch wird von illegaler Prostitution gesprochen und daher nicht so ganz legal, wie das Wort "illegal" schon impliziert und vermitteln soll.
 
Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.

Schätze mal ihr beide wärt dran wenn euch die Polizei erwischt!
 
Schätze mal ihr beide wärt dran wenn euch die Polizei erwischt!
Der Polizei (im Streifendienst) kanns herzlich egal sein, was ich bei mir/ihr Zuhause mit meinem Geld mache. Höchstens die Finanzpolizei könnte Interesse zeigen, wird aber ohne begründeten Anfangsverdacht nicht einfach wahllos an Türen klopfen.
 
Laut Wiki:

Strafbar ist: Für den Freier, laut Strafgesetzbuch § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), sofern die bzw. der Prostituierende jünger als 18 Jahre ist, entgeltliche Vermittlung vonSexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216), und grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Weil es laut Strafgesetzbuch § 216 verboten ist, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,[18] gibt es keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.[19]Prostituierte gelten aber als „selbständig Erwerbstätige“.

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Ist gleich, ausser den Camalitäten wie Einvernahme oder als Zeuge vor Gericht kann dir, so wie ich das lese, nix passieren.
 
hab mich da jetzt nicht durch den § Dschungel durchgearbeitet aber glaube das TG einer freiwilligen Gabe gleichkommt. also TG verlangen gibt's ja gesetzlich gar nicht. wenn ich für eine sexuelle Handlung Geld verlange ist das Prostitution. Egal wie ich die Bezahlung nenne.
wenn bei Veranstaltungen (GB,HÜ Partys) Finanzierungs Beteiligung verlangt wird, zB Getränke, Unterkunft Knapperen usw. kein gewinn angestrebt wird und für die sexuelle Handlung kein Geld verlangt wird ist das ok oder zumindest legal.
 
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