Privates Treffen gegen Taschengeld --> rechtlich?

hab mich da jetzt nicht durch den § Dschungel durchgearbeitet aber glaube das TG einer freiwilligen Gabe gleichkommt. also TG verlangen gibt's ja gesetzlich gar nicht. wenn ich für eine sexuelle Handlung Geld verlange ist das Prostitution. Egal wie ich die Bezahlung nenne.
wenn bei Veranstaltungen (GB,HÜ Partys) Finanzierungs Beteiligung verlangt wird, zB Getränke, Unterkunft Knapperen usw. kein gewinn angestrebt wird und für die sexuelle Handlung kein Geld verlangt wird ist das ok oder zumindest legal.
Korrekt: Sex für Geld --> Prostitution, egal wie hoch das "Taschengeld", sprich: Gabe, ist. Dabei ist es egal, ob es einmalig ist oder wiederholt.
Der einzige Unterschied: Bei der Einmaligkeit können sie die Dame wegen einem fehlenden Deckel belangen, im Wiederholungsfall auch die Finanz.

Unkostenbeteiligung, und dabei ist es egal ob es Gang Bang oder ein Tête-à-Tête ist, für Hotelrechnung, Getränke, whatever,... ohne Gewinnabsicht ist legal.

Nicht uninteressant ist auch, dass sich in der Regel auch der Freier strafbar macht! (Siehe z.B. Stuwerviertel)

HTH,
Mr. Salt
 
Ich finde es eine gute Frage.
Ich hätte da auch noch mehr:
- Mädels habt ihr keine Angst, dass ihr da mal in eine Falle tappt wenn ihr eines dieser Angebote, wie auch hier aus dem Geld geboten Forum, annehmt? (Kontrolleur, Axtmörder)
- Männer findet ihr da wirklich jemanden?
- Männer habt ihr vor solchen Frauen noch Achtung?

Man kann die Frage auch anders stellen.
Haben Frauen vor Männer noch Achtung die für Sex bezahlen...Also TG...ich meine nicht den Gang zu einer Professionistin?
 
maaah, das wär ein thema für die Lycisca :mrgreen:
 
Man kann die Frage auch anders stellen.
Haben Frauen vor Männer noch Achtung die für Sex bezahlen...Also TG...ich meine nicht den Gang zu einer Professionistin?

OK ich muss das mehr ausführen. Ich meine wenn Mann eine private Person findet die dafür Geld nimmt, oder sich eben auf so eine Anzeige meldet, wird diese dann einfach für den Zweck benutzt? Wie denkt ein Mann über sie? "da hab ich eine dumme gefunden die mir für bissl Geld einen bläst" oder doch anders?
 
Laut Wiki:

Strafbar ist: Für den Freier, laut Strafgesetzbuch § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), sofern die bzw. der Prostituierende jünger als 18 Jahre ist, entgeltliche Vermittlung vonSexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216), und grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Weil es laut Strafgesetzbuch § 216 verboten ist, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,[18] gibt es keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.[19]Prostituierte gelten aber als „selbständig Erwerbstätige“.

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Ist gleich, ausser den Camalitäten wie Einvernahme oder als Zeuge vor Gericht kann dir, so wie ich das lese, nix passieren.


Jössas na, du kommst gleich mit dem StGB. Eine ganz Strenge :D
Hier gehts allenfalls um Abgabenhinterziehung, da sind wir im Finanzstrafrecht. Da kanns natürlich passieren, dass plötzlich die Finanzpolizei vor der Tür steht, weil einen die Nachbarin, die auf die neuen, teuren Outfits neidisch ist, die sie sich plötzlich leisten kan, angeschwärzt hat
 
OK ich muss das mehr ausführen. Ich meine wenn Mann eine private Person findet die dafür Geld nimmt, oder sich eben auf so eine Anzeige meldet, wird diese dann einfach für den Zweck benutzt? Wie denkt ein Mann über sie? "da hab ich eine dumme gefunden die mir für bissl Geld einen bläst" oder doch anders?

Hmmm..
Ob dumm oder nicht ist nicht objektiv zu bewerten.
Warum?
Es wird für Frauen die für TG einen Blowjob machen oder mehr, die unterschiedlichsten Gründe dafür geben.

. Braucht wirklich die paar Euronen
. Das Gefühl wie es ist, für sexuelle Handlungen bezahlt zu werden
. Unbefangen.... quasi 2 Fliegen mit einer Klappe

Beliebig zu ergänzen.

Wie der Mann über sie denkt?
Das wird auf den jeweiligen Mann drauf ankommen
 
Jössas na, du kommst gleich mit dem StGB. Eine ganz Strenge :D
Hier gehts allenfalls um Abgabenhinterziehung, da sind wir im Finanzstrafrecht. Da kanns natürlich passieren, dass plötzlich die Finanzpolizei vor der Tür steht, weil einen die Nachbarin, die auf die neuen, teuren Outfits neidisch ist, die sie sich plötzlich leisten kan, angeschwärzt hat
Ist so nicht ganz richtig...
Die Finanz interessiert sich nur dann dafür, wenn es regelmäßig ist, also ein regelmäßiges Einkommen generiert wird... Die Einmaligkeit macht noch keine Selbstständigkeit...
Anders sieht es da aus für Prostitution ohne Deckel - und das ist Sex für Geld nun mal!! Das ist strafbar ab dem ersten Mal bzw. auch bei Einmaligkeit...

Die zitierten Texte und §§ betreffen hauptsächlich den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen bzw. das Schutzalter. sowie der Zuhälterei...
 
Korrekt: Sex für Geld --> Prostitution, egal wie hoch das "Taschengeld", sprich: Gabe, ist. Dabei ist es egal, ob es einmalig ist oder wiederholt.

Ich denke nicht, dass man jeden Fall, bei dem eine Zuwendung ( Gabe ), in welcher Form auch immer ( kann ja auch eine bloße Vorteilsgewährung sein ), eine Rolle spielt, als (illegale) Prostitution bezeichnen kann. Hier wird einfach zu schnell der moralische Finger erhoben.

Erst wenn eindeutige Merkmale einer Gewerbsmäßigkeit ( Sex gegen Geld anbieten / Inserate ) vorliegen und Sex ausschließlich deshalb zustande kommt, kann von "Prostitution" die Rede sein. Der bloße Anschein reicht hier nicht.
 
Ich denke nicht, dass man jeden Fall, bei dem eine Zuwendung ( Gabe ), in welcher Form auch immer ( kann ja auch eine bloße Vorteilsgewährung sein ), eine Rolle spielt, als (illegale) Prostitution bezeichnen kann. Hier wird einfach zu schnell der moralische Finger erhoben.
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Sonst wären einige "ehrbaren" Ehefrauen auch dran, göll...? :hahaha:
 
Ich denke nicht, dass man jeden Fall, bei dem eine Zuwendung ( Gabe ), in welcher Form auch immer ( kann ja auch eine bloße Vorteilsgewährung sein ), eine Rolle spielt, als (illegale) Prostitution bezeichnen kann. Hier wird einfach zu schnell der moralische Finger erhoben.
Sorry, ist einfach so! Sex gegen Geld --> Prostitution, egal ob einmalig oder regelmäßig...
Finanztechnisch bin ich oben schon drauf eingegangen, sittentechnisch bzw. bewilligungstechnisch ebenfalls...
Erst wenn eindeutige Merkmale einer Gewerbsmäßigkeit ( Sex gegen Geld anbieten / Inserate ) vorliegen und Sex ausschließlich deshalb zustande kommt, kann von "Prostitution" die Rede sein. Der bloße Anschein reicht hier nicht.
Dann bleib mal als Passant im Stuwerviertel mit dem Auto stehenu nd frag eine Frau nach der Uhrzeit. Wennst Pech hast, Anzeige wegen "Anbahnung zur Prostitution", als vermeintlicher Freier... Und da ist nix mit Beweisen...
 
Sorry, ist einfach so! Sex gegen Geld --> Prostitution, egal ob einmalig oder regelmäßig...
Finanztechnisch bin ich oben schon drauf eingegangen, sittentechnisch bzw. bewilligungstechnisch ebenfalls...

Wenn die Merkmale der Prostitution erfüllt sind, ja. Ansonsten ist eine Frau, die mit einem ihr sympathischen Mann ins Bett geht und er ihr ein Geschenk macht, keine Prostituierte.

Eine gewisse Grauzone gibt es da sicherlich auch. Aber alles weit mehr unter moralischer Betrachtung als denn mit rechtlicher Relevanz.
 
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?
Als Freier musst Du im Wesentlichen nur zwei Dinge beachten: Erstens solltest Du Dich im Zweifel vergewissern, dass sie über 18 ist.

Zweitens solltest Du nicht außerhalb von Prostutitionslokalen, Deiner eigenen Wohnung oder eines von Dir gemieteten Hotelzimmers mit ihr vögeln. D.h. wenn Du mit ihr bspw. in ihre eigene Wohnung gehst und ihr Geld für Sex gibst, machst Du Dich prinzipiell strafbar (z.B. Verwaltungsstrafe bis 500 Euro lt Wr. Prostitutionsgesetz). Es gilt natürlich gerade in solchen Fällen "Wo kein Kläger ..."

Alle anderen möglichen Gesetzesübertretungen, wie z.B. Abgabenhinterziehung oder Prostitution ohne Deckel, sind allein Sorge der Dame und brauchen Dich rein rechtlich gesehen nicht zu interessieren.
 
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