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Gast
(Gelöschter Account)
Korrekt: Sex für Geld --> Prostitution, egal wie hoch das "Taschengeld", sprich: Gabe, ist. Dabei ist es egal, ob es einmalig ist oder wiederholt.hab mich da jetzt nicht durch den § Dschungel durchgearbeitet aber glaube das TG einer freiwilligen Gabe gleichkommt. also TG verlangen gibt's ja gesetzlich gar nicht. wenn ich für eine sexuelle Handlung Geld verlange ist das Prostitution. Egal wie ich die Bezahlung nenne.
wenn bei Veranstaltungen (GB,HÜ Partys) Finanzierungs Beteiligung verlangt wird, zB Getränke, Unterkunft Knapperen usw. kein gewinn angestrebt wird und für die sexuelle Handlung kein Geld verlangt wird ist das ok oder zumindest legal.
Der einzige Unterschied: Bei der Einmaligkeit können sie die Dame wegen einem fehlenden Deckel belangen, im Wiederholungsfall auch die Finanz.
Unkostenbeteiligung, und dabei ist es egal ob es Gang Bang oder ein Tête-à-Tête ist, für Hotelrechnung, Getränke, whatever,... ohne Gewinnabsicht ist legal.
Nicht uninteressant ist auch, dass sich in der Regel auch der Freier strafbar macht! (Siehe z.B. Stuwerviertel)
HTH,
Mr. Salt