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Gast
(Gelöschter Account)
Wir reden hier aber nicht von Geschenken, sondern von Geld, dass sie "verlangt", damit der Mann überhaupt Sex haben kann...Wenn die Merkmale der Prostitution erfüllt sind, ja. Ansonsten ist eine Frau, die mit einem ihr sympathischen Mann ins Bett geht und er ihr ein Geschenk macht, keine Prostituierte.
Wenn ein Mann mit einer Frau Sex hat und ihr anschließend freiwillig etwas schenkt, dann ist das natürlich keine Prostitution...
Ein Geschenk ist immer ohne erwartete Gegenleistung!
Danke, auf den Punkt gebracht!Als Freier musst Du im Wesentlichen nur zwei Dinge beachten: Erstens solltest Du Dich im Zweifel vergewissern, dass sie über 18 ist.
Zweitens solltest Du nicht außerhalb von Prostutitionslokalen, Deiner eigenen Wohnung oder eines von Dir gemieteten Hotelzimmers mit ihr vögeln. D.h. wenn Du mit ihr bspw. in ihre eigene Wohnung gehst und ihr Geld für Sex gibst, machst Du Dich prinzipiell strafbar (z.B. Verwaltungsstrafe bis 500 Euro lt Wr. Prostitutionsgesetz). Es gilt natürlich gerade in solchen Fällen "Wo kein Kläger ..."
Alle anderen möglichen Gesetzesübertretungen, wie z.B. Abgabenhinterziehung oder Prostitution ohne Deckel, sind allein Sorge der Dame und brauchen Dich aus rein rechtlich gesehen nicht zu interessieren.