Privates Treffen gegen Taschengeld --> rechtlich?

Is schon weit hergeholt mit Privatsphäre wenn man im Internet inseriert "sex gegen TG"

Ich weiß nicht wie oft ich mich da noch wiederholen muss. Habe ich bereits eingeräumt, dass da eine illegale P. vermutbar ist. Wenn sich aber zwei z.B. hier kenenlernen, sich zum Sex verabreden und dabei ein TG, Spesen, Geschenke oder sonstwas zugewendet wird, ist das absolute Privatsache. Jede Unterstellung einer illegalen Prostitution käme einer Verleumdung gleich. Das kann sich auch kein Finanzer leisten.

Bloße Vermutungen sind kein Beweis eines Sachverhaltes, wenn z.B. ein böswilliger Nachbar auf Verdacht eine Anzeige erstattet.
 
Ich weiß nicht wie oft ich mich da noch wiederholen muss. Habe ich bereits eingeräumt, dass da eine illegale P. vermutbar ist. Wenn sich aber zwei z.B. hier kenenlernen, sich zum Sex verabreden und dabei ein TG, Spesen, Geschenke oder sonstwas zugewendet wird, ist das absolute Privatsache. Jede Unterstellung einer illegalen Prostitution käme einer Verleumdung gleich. Das kann sich auch kein Finanzer leisten.

Bloße Vermutungen sind kein Beweis eines Sachverhaltes, wenn z.B. ein böswilliger Nachbar auf Verdacht eine Anzeige erstattet.

Nicht oft genug...Onlineinserat------>öffentlich zugänglich------>Privatsphäre ade

Aber ich sehe wir kommen hier nicht weiter. Thread ade
 
Es lauft da so viel an der Steuer vorbei,
Die Zahlen sprechen aber eine andere Sprache. Netto bringt die Registrierkassenpflicht nur einen Nasenrammel ins Staatssäckel - auch wenn die Finanz händeringend versucht, die Zahlen schönzurechnen. Die meisten Mehreinnahmen gibt's wohl durch die USt bei der Neuanschaffung der Kassen. Das sind halt Einmaleffekte ;).
 
Die Zahlen sprechen aber eine andere Sprache. Netto bringt die Registrierkassenpflicht nur einen Nasenrammel ins Staatssäckel - auch wenn die Finanz händeringend versucht, die Zahlen schönzurechnen.

Na, so ein Wunder! Hat der kapitalistische Klassenfeind doch keine Milliarden an der Finanz vorbei verdient, wie der verblichene Failman sich erträumte? :lol:
 
Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.

in deutschland gibt es den paragraphen der nachbarschaftshilfe. die ffraueen elfen ja immerhin auch jemanden....
 
Nur als Ergänzung:
„Gewerbsmäßigkeit“ liegt dann vor, wenn die Absicht besteht, sich ein „fortlaufendes Einkommen“ zu verschaffen

fortlaufend mit einer person oder mehreren....?läst sie sich immer von dem einen vögeln, wäre das fortlaufend. lässt sie sich von mehreren einmal vögeln wäre das vielleicht eine einmalige sache mit wechseldem geschlechtsverkehr.....:hmm:
 
Ne ich will überhaupt nicht provozieren.. mich würds einfach nur interessieren! Könnte ja sein, dass es da ein rechtliches Schlupfloch gibt?!
Und bevor ich da jetzt bei irgendetwas verdächtigt werde bitte das Thema gleich löschen. Was hätt ich denn davon? :haha::hmm:

lg
jetzt mal ehrlich!
Hinter dem Begriff Taschengeld steht einfach eine Bezahlung für Sex ohne Gewerbeschein, ohne Grüner Karte, ohne polizeilicher Registrierung.

Ist doch irgendwie logisch, dass eine Gewerbetreibende, die Steuern zahlt nicht für Taschengeld arbeitet.
Du würdest sicher auch nicht für ein Taschengeld arbeiten.

Genauso wenn du einen "Handwerker" aus "Will Haben" ohne Rechnung beauftragst.

Jeder muss für sich entscheiden, ob er im legalen Raum, mit entsprechendem Honorar für den Dienstleister bleiben will, oder nicht.
 
Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.
Beide machen sich strafbar.
Die Person die Schwarzarbeit anbietet und die Person die Schwarzarbeit in Anspruch nimmt.

Und ja ich weiß, der Thread ist alt und vielleicht hab ich darin schon irgendwo geschrieben, keine Ahnung.
 
Hallo Leute!

Vorab - ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Bereich hier im Forum für diese Frage genommen hab. Falls nicht würde ich einen Moderator bitten das Thema zu verschieben. Danke!

Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?

lg M.
Da könnte man auch fragen:
Wie ist es mit der Nachbarin, der Kollegin..., die ihre Weihnachtskekse jedes Jahr verkauft und sich damit ein Taschengeld sichert.
Warum sollte sich der Respekt zur Frau ändern?
Was das Versteuern angeht, bin ich sicher, dass es da Bagatellgrenzen gibt.
Daher ist die finanzielle Seite von der sexuellen Seite zu trennen.
Die Frage ist halt, ab wieviel TG ist es zu versteuern und wer prüft das.
Das Finanzamt macht dann Einschätzungen, die meist höher als die Wirklichkeit sind, wenn sie einen Grund zur Prüfung für sie ergibt.
Also eine Grauzone, bzw eine Gradwanderung.
Das Prostitutionsgesetz dient "nur" zum Schutz der Anbietenden.
 
und versteuert das Taschengeld ordnungsgemäß
bis 730 Euro im Jahr ist steuerfrei. Ist an und für sich ein alter Hut, das gilt für so ziemlich alle Nebeneinkünfte neben der normalen Arbeit.
 
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