Privates Treffen gegen Taschengeld --> rechtlich?

Da hillft mal wieder Wiki:

>>>>Was ist Prostitution?

Bezeichnet wird Prostitution in den meisten Landesgesetzen als „die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper” oder “die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen“. „Gewerbsmäßigkeit“ liegt dann vor, wenn die Absicht besteht, sich ein „fortlaufendes Einkommen“ zu verschaffen.<<<<<<

Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.

Recht: Wie regeln Gesetze die Prostitution? | SOPHIE-Bildungsraum für Prostituierte

Das fortlaufende Einkommen ist für die Finanz reine Interpretationssache. Wenn der Beamte will hast gleich ein Verfahren am Hals. Nennt mann Pauschalierung. Er erwischt die einmal und Finanz tut dann so als ob du das ständig machst. Du musst das gegenteil beweisen. Einzige Behörde mit der man sich nicht anlegen sollte: Finanzamt
 
Jetzt mal ehrlich...
Ich weiß nicht wie lange es dieses Forum schon gibt, aber ich denke so ziemlich jedes Thema ist schon zig fach erstellt worden.
Muss man immer gleich so reagieren?
Wenn es dich stört dann lies nicht rein und aus
Im Prinzip hast Du ja Recht, nur halte ich ich den @Mitglied #328725 für den falschen Adressaten. Die notorischen Threadzerstörer sind andere, sie kommen meist in Schwärmen und wollen damit dem Forum auch noch ihre biedere (Schein-)Moral aufs Aug' drücken.
 
Im Prinzip hast Du ja Recht, nur halte ich ich den @Mitglied #328725 für den falschen Adressaten. Die notorischen Threadzerstörer sind andere, sie kommen meist in Schwärmen und wollen damit dem Forum auch noch ihre biedere (Schein-)Moral aufs Aug' drücken.

Du hast recht...nur Schlampi kann es auch recht gut.
Egal...
Finde es nur immer entbehrlich wenn man interessante Threads ruiniert.
 
Da irrst Du Dich. Die so genannte eheliche Beischlaf-Pflicht gibt es schon lange nicht mehr im Gesetz.
Es ist ein Scheidungsgrund. Dann geschieht folgendes: Die Katzenberger heiratet Mr. Burns aus Springfield, reicht aber kurz darauf die Scheidung ein, weil der keinen mehr hochkriegt, kassiert Millionen und tschüss. oder so.
 
Also eigentlich schon ab 7.500 Euro Barumsatz. Und ja, wird mittlerweile kontrolliert. Und das ist gut so.

Ich überlege gerade: Wenn ich Schriftsteller wäre und in meinem neuen Roman eine Prostituierte eine wichtige Rolle spielt, kann ich dann ein Escortmädl buchen, mir von ihr eine Rechnung ausstellen lassen und die als Recherchekosten von der Steuer absetzen? :hmm:
 
Es ist ein Scheidungsgrund. Dann geschieht folgendes: Die Katzenberger heiratet Mr. Burns aus Springfield, reicht aber kurz darauf die Scheidung ein, weil der keinen mehr hochkriegt, kassiert Millionen und tschüss. oder so.
In Österreich unmöglich. Die Verweigerung muss, wie erwähnt, grundlos erfolgen. Impotenz ist aber zweifellos ein triftiger Grund.
 
In Österreich unmöglich. Die Verweigerung muss, wie erwähnt, grundlos erfolgen. Impotenz ist aber zweifellos ein triftiger Grund.
Ja war blödes Beispiel. Gemeint war, Verweigerung der ehelichen Pflichten (Schweiz... hier passiert alles 50 Jahre später) ist hier meines Wissens Scheidungsgrund. Das heisst, das Gemeinschaftsmodell Ehe ist an Sex gebunden. Insb. wenn die Frau den Haushalt nicht macht und eh kein Geld beisteuert.

Aber ok, ich wollt nur provozieren. Können bei Gütertrennung die Sexspesen der Ehe von der Steuer abgezogen werden? ;)
 
Er darf ihr auch vorher was schenken. ;)
Die Eingangsfrage des TE war:
Zur Frage..
Da hier doch einige User ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten würde mich mal interessieren wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
Ist das legal bzw. wer macht sich dabei strafbar?
Und nun noch viel Spaß beim i-Tipferl reiten und Eventualitäten an den Haaren herbei ziehen, von denen im Eröffnungspost nichts zu lesen ist.
Ich bin dann mal 14 Tage weg... :hurra: :winke:
Eine vielleicht auf den ersten Blick etwas blöd erscheinende Frage, aber wie ist das eigentlich mit legalen Sexworkern und der Registrierkassenpflicht? Die besteht ja in Österreich ab Barumsätzen von 7.500,- Euro / Jahr und 15.000,- Euro Gesamtumsatz. Dh meinem Verständnis nach müsste eigentlich jede SW, die mehr als 15.000,- Euro pro Jahr verdient, auch eine Registrierkasse führen?
Bingo, ist auch so. In der Regel, sofern es ein Bordell ist, wird vorab beim Betreiber des Bordells bezahlt (bei der Registrierkasse). Hat auch den Nebeneffekt, dass der Bordellbetreiber 20% USt. einbehalten muss und im Namen der SW ans Finanzamt abführen muss. War lange ein Streitpunkt zwischen Gesetzgeber und Betreiber, da die Betreiber der Meinung sind, das Gesetz selbst macht sie per se illegal, weil durch das Abkassieren und Einbehalten eines Teils der Gage macht sie das Gesetz zum Zuhälter, was ja wiederum aufgrund eines anderen Gesetzes verboten ist. Momentaner Stand ist aber eben so...
ja sorry, ich vergass 50cent für dusche und rasur. Deine argumentation asoziiert bei mir sowas wie "Komm mich besuchen, schiess die Spesen vor und zieh sie dann von den Steuern ab, baby!"
"Wohlan, mein unwiderstehlicher Hengst, ich eile, ob dergestalt rührender Romantik, ich eile!" ^^
Lies bitte die erste Zeile meines Posts nochmal durch... ;)
Außerdem bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn eine Frau mit einem Mann nur dann Sex hat, weil sie eben ihre Aufwendungen - in welcher Art auch immer - vergütet bekommt, dann ist das im Graubereich der Prostitution. Womit wir wieder beim ursprünglichen Thema sind: Legal oder nicht? Deckel ja oder nein, bei Regelmäßigkeit: Steuernummer ja oder nein... SV ja oder nein?

Und dass bei professionellen Prostituierten selbstverständlich auch die Fahrtspesen bezahlt werden müssen für einen Haus/Hotelbesuch, sollte sowieso klar sein. Das ist auch bei jedem "normalen" Handwerker, den Du zu Dir bestellst, zu bezahlen.

Ich will damit die Prostitution an sich nicht schlecht reden, sie hat ihre Berechtigung und durchaus ihre guten Seiten, zudem ich einige SW kenne und die menschlich mehr als schwer in Ordnung sind!!!
Aber rein auf die Eingangsfrage bezogen ist, denke ich, alles schon gesagt...

Over and out,
Mr. Salt
 
Bingo, ist auch so. In der Regel, sofern es ein Bordell ist, wird vorab beim Betreiber des Bordells bezahlt (bei der Registrierkasse). Hat auch den Nebeneffekt, dass der Bordellbetreiber 20% USt. einbehalten muss und im Namen der SW ans Finanzamt abführen muss. War lange ein Streitpunkt zwischen Gesetzgeber und Betreiber, da die Betreiber der Meinung sind, das Gesetz selbst macht sie per se illegal, weil durch das Abkassieren und Einbehalten eines Teils der Gage macht sie das Gesetz zum Zuhälter, was ja wiederum aufgrund eines anderen Gesetzes verboten ist. Momentaner Stand ist aber eben so...

Danke für deine Erläuterungen. Und ja, das macht die Sache rechtlich echt spannend. An den Aspekt habe ich noch gar nicht gedacht - und da haben die Betreiber tatsächlich einen Punkt erwischt, den der Gesetzgeber kalt überrascht.
 
Danke für deine Erläuterungen. Und ja, das macht die Sache rechtlich echt spannend. An den Aspekt habe ich noch gar nicht gedacht - und da haben die Betreiber tatsächlich einen Punkt erwischt, den der Gesetzgeber kalt überrascht.
Das war der Grund, warum der Pascha die Gratisaktion startete... Erwollte den Behörden einfach eins reinwürgen... Darauf angesprochen, wie lange er das durchziehen kann oder will gab er als Antwort:
"Wenn ich will, ewig! Ich verdiene mit meinen anderen Clubs genug, und dann dient das halt als Abschreibposten... :haha:
 
Außerdem bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn eine Frau mit einem Mann nur dann Sex hat, weil sie eben ihre Aufwendungen - in welcher Art auch immer - vergütet bekommt, dann ist das im Graubereich der Prostitution. Womit wir wieder beim ursprünglichen Thema sind: Legal oder nicht? Deckel ja oder nein, bei Regelmäßigkeit: Steuernummer ja oder nein... SV ja oder nein?
Lt. Wr. Prostitutionsgesetz ist das kein Graubereich mehr, sondern fix Prostitution, weil bereits die Absicht einer fortlaufenden Einnahme die Voraussetzung ist, nicht unbedingt Gewinnabsicht. Heißt also Anmeldepflicht + Kontrolluntersuchungen.

Bei der Finanz ist die USt ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro abzuführen, die ESt nur wenn ein Gewinn erwirtschaftet wird (wobei es da auch Untergrenzen gibt). Die Frage ist da, ob die Finanz der Behauptung Glauben schenkt, dass das "TG" nur kostendeckend kalkuliert ist.
 
Das fortlaufende Einkommen ist für die Finanz reine Interpretationssache. Wenn der Beamte will hast gleich ein Verfahren am Hals. Nennt mann Pauschalierung. Er erwischt die einmal und Finanz tut dann so als ob du das ständig machst. Du musst das gegenteil beweisen. Einzige Behörde mit der man sich nicht anlegen sollte: Finanzamt

Wenn jemand so blöd ist und den Finanzbeamten zum Date gleich mit einlädt........... dem ist nicht mehr zu helfen. :lol:
 
Das war der Grund, warum der Pascha die Gratisaktion startete... Erwollte den Behörden einfach eins reinwürgen... Darauf angesprochen, wie lange er das durchziehen kann oder will gab er als Antwort:
"Wenn ich will, ewig! Ich verdiene mit meinen anderen Clubs genug, und dann dient das halt als Abschreibposten... :haha:
Ich halte die Abschöpfungspflicht der Betreiber aus mehreren Gründen für rechtlich bedenklich. Leider lässt der VfGH aber oft Fünfe grade sein, wenn's um Steuereintreibung geht.
 
Zurück
Oben