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sexWelche gesetzlichen ehelichen Pflichten meinst Du?
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sexWelche gesetzlichen ehelichen Pflichten meinst Du?
Also bitte jetzt, das macht "Frau" um sich selbst wohl zu fühlen. Wenn sie es nur für den Mann macht dann läuft was schief, oder aber sie will Geld verdienen.
Ganz deiner Meinung
Für dich zum nachlesenFür dich, nochmal zum Mitschreiben:
Ohne begründeten Anfangsverdacht.
Wenn die Beteiligten nicht gerade Plaudertaschen sind und damit prahlen, dann wird auch niemand etwas davon erfahren.Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.
Mit dieser Sichtweise, hast du natürlich völlig recht.ABER hat Frau ein Date betreibt sie obig genanntes Programm auch um den Mann des Begehrens zu gefallen..
Und ein aufmerksamer Mann weiß dies zu schätzen.
Ui, gibt es die noch?
Da irrst Du Dich. Die so genannte eheliche Beischlaf-Pflicht gibt es schon lange nicht mehr im Gesetz.
Da irrst Du Dich. Die so genannte eheliche Beischlaf-Pflicht gibt es schon lange nicht mehr im Gesetz.
Eine vielleicht auf den ersten Blick etwas blöd erscheinende Frage, aber wie ist das eigentlich mit legalen Sexworkern und der Registrierkassenpflicht? Die besteht ja in Österreich ab Barumsätzen von 7.500,- Euro / Jahr und 15.000,- Euro Gesamtumsatz. Dh meinem Verständnis nach müsste eigentlich jede SW, die mehr als 15.000,- Euro pro Jahr verdient, auch eine Registrierkasse führen?
Einmalig nein, bei gelegentlichen Treffen gegen TG kann aber bereits Gewerbsmäßigkeit vorliegen.Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.
Einmalig nein, bei gelegentlichen Treffen gegen TG kann aber bereits Gewerbsmäßigkeit vorliegen.
Ist Ehe in Anbetracht der gesetzlichen ehelichen Pflichten nicht auch ne Form von Prostitution, insb. wenn nicht beide Geld reinbringen?
Bei der Scheidung im Streit kann Sex schon zum Thema werden. Eine beharrliche grundlose einseitige Verweigerung des ehelichen Beischlafs ist lt. Judikatur ein Scheidungsgrund, d.h. die Schuld an der Scheidung kann zumindest teilweise dem/der verweigernden Ehepartner/in zufallen. Bisher wurde aber nur in Extremfällen so geurteilt, d.h. wenn jahrelang tote Hose war und dies auch vor Gericht zugegeben wurdeWenn es die noch gäbe wäre es interessant, betreffend der Schuldfrage bei der Scheidung.
Den null Aktion = Reaktion
Oder?
Welche gesetzlichen ehelichen Pflichten meinst Du?
Arsch hinhalten am Freitag?
1. somit hast du lediglich eine formale Anzeige.Für dich zum nachlesen
Wenn dich ein Wohnungsnachbar oder der Vermieter anzeigt ist die Polizei verpflichtet Bei dir zuklopfen.
Und dann bist deine Wohnung wohl los, inklusive Anzeige bei der Finanz.
Ach Schlampi. ...nicht alles ist auf muss zu veralbern
Aber fast alles. Rechtlich wurde alles schon x-mal erläutert. Denk nach, wieviele gleichlaufende Threads es zum Thema schon gab... Fehlt nur noch irgend eine Puffmutter und ein paar moralinsaure DenunziantInnen und es läuft wie gewohnt.
Baue Mauer gegen Taschengeld