Privates Treffen gegen Taschengeld --> rechtlich?

Also bitte jetzt, das macht "Frau" um sich selbst wohl zu fühlen. Wenn sie es nur für den Mann macht dann läuft was schief, oder aber sie will Geld verdienen.


Ganz deiner Meinung :up:

Das wäre schon wieder ein Thread Thema für sich.

Natürlich achtet Frau auf sich was Körperpflege wie
Friseurbesuch...Fußpflege....eventuell Dipilateurin um den Scham Bereich zu verschönern/ pflegen was das Scham Haar betrifft..
Dessous...Gewand im allgemeinen ect.

ABER hat Frau ein Date betreibt sie obig genanntes Programm auch um den Mann des Begehrens zu gefallen..
Und ein aufmerksamer Mann weiß dies zu schätzen.
(Ganz ohne an Materielles zu denken... nur als Denkanstoß gedacht) ;)
 
Da hillft mal wieder Wiki:

>>>>Was ist Prostitution?

Bezeichnet wird Prostitution in den meisten Landesgesetzen als „die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper” oder “die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen“. „Gewerbsmäßigkeit“ liegt dann vor, wenn die Absicht besteht, sich ein „fortlaufendes Einkommen“ zu verschaffen.<<<<<<

Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.

Recht: Wie regeln Gesetze die Prostitution? | SOPHIE-Bildungsraum für Prostituierte
 
Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.
Wenn die Beteiligten nicht gerade Plaudertaschen sind und damit prahlen, dann wird auch niemand etwas davon erfahren. :up:
 
Eine vielleicht auf den ersten Blick etwas blöd erscheinende Frage, aber wie ist das eigentlich mit legalen Sexworkern und der Registrierkassenpflicht? Die besteht ja in Österreich ab Barumsätzen von 7.500,- Euro / Jahr und 15.000,- Euro Gesamtumsatz. Dh meinem Verständnis nach müsste eigentlich jede SW, die mehr als 15.000,- Euro pro Jahr verdient, auch eine Registrierkasse führen?


Also eigentlich schon ab 7.500 Euro Barumsatz. Und ja, wird mittlerweile kontrolliert. Und das ist gut so.
 
Also dürfte ein einmaliges oder gelegentliches privates Treffen gegen TG nicht von irgendwelchen Rechtsvorschriften erfasst sein, also eine reine Privatangelegenheit sein, die niemanden was angeht.
Einmalig nein, bei gelegentlichen Treffen gegen TG kann aber bereits Gewerbsmäßigkeit vorliegen.
 
Ist Ehe in Anbetracht der gesetzlichen ehelichen Pflichten nicht auch ne Form von Prostitution, insb. wenn nicht beide Geld reinbringen?

Die älteste und ursprünglichste Art der Prostitution sogar. Zuerst war ein Jäger da, der ein Mammut erlegte. Wenn Frau nicht Wurzeln fressen wollte, musste sie diesem ein schlüssiges Argument anbieten, um ein Stück Mammutschnitzelchen zu erlangen... also bot sie ihm ihre Möse an und dieses System wird seit Jahrtausenden erfolgreich praktiziert. :hahaha: Das erklärt auch, warum Frauen immer noch auf Bad Guys und nicht auf namentanzende Veganer stehen..:ironie:
 
Wenn es die noch gäbe wäre es interessant, betreffend der Schuldfrage bei der Scheidung.
Den null Aktion = Reaktion

Oder?
Bei der Scheidung im Streit kann Sex schon zum Thema werden. Eine beharrliche grundlose einseitige Verweigerung des ehelichen Beischlafs ist lt. Judikatur ein Scheidungsgrund, d.h. die Schuld an der Scheidung kann zumindest teilweise dem/der verweigernden Ehepartner/in zufallen. Bisher wurde aber nur in Extremfällen so geurteilt, d.h. wenn jahrelang tote Hose war und dies auch vor Gericht zugegeben wurde
 
Für dich zum nachlesen
Wenn dich ein Wohnungsnachbar oder der Vermieter anzeigt ist die Polizei verpflichtet Bei dir zuklopfen.
Und dann bist deine Wohnung wohl los, inklusive Anzeige bei der Finanz.
1. somit hast du lediglich eine formale Anzeige.
Klopfen können sie jederzeit, aber:
2. ohne entsprechenden Zettel, umgangssprachlich "Durchsungsbefehl", muss ich niemanden in mein Haus/Auto/meine Wohnung lassen. Ich kann eine freiwillige Nachschau gewähren, muss aber nicht (Es gilt, jedenfalls auf dem Papier, nach wie vor das Hausrecht, bzw. das daraus resultierende Schutzrecht).
 
:rofl: Aber fast alles. Rechtlich wurde alles schon x-mal erläutert. Denk nach, wieviele gleichlaufende Threads es zum Thema schon gab... Fehlt nur noch irgend eine Puffmutter und ein paar moralinsaure DenunziantInnen und es läuft wie gewohnt. ;)

Jetzt mal ehrlich...
Ich weiß nicht wie lange es dieses Forum schon gibt, aber ich denke so ziemlich jedes Thema ist schon zig fach erstellt worden.
Muss man immer gleich so reagieren?
Wenn es dich stört dann lies nicht rein und aus
 
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