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soweit - so einfach; nur manche (viele?) wollen's halt net kapierenNatürlich sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an die entsprechenden Verkehrsregeln halten, und diese sollten auch exekutiert werden.
...in Fußgängerzonen und Parks.In Budapest sollen Segways und ähnliche Gefährte verboten werden.
soweit - so einfach; nur manche (viele?) wollen's halt net kapieren
Das kommt doch auf das Gleiche heraus ....."Statt Radfahrer zu sekkieren, tuts lieber Verbrecher fangen!" ?
steht ja auch schon in der bibel: du sollst keine foren neben dem EF haben ...
nur manche (viele?) wollen's halt noch net kapieren
Na momenterl: Der,Das kommt doch auf das Gleiche heraus .....
Ich bin auch schon falsch in eine Einbahnstraße gebogen, weil ein Parkplatz frei war.
Rückwärts, versteht sich…
Damit hast du es auf den Punkt gebracht. Sie pfeifen auf Vorschriften und erwarten von den übrigen Verkehrsteilnehmern, dass sie ihnen schleunigst Platz machen.
Nur im Rahmen der für das Einparken erforderlichen Rangierbewegungen (d.h. maximal eine Fahrzeuglänge).Zum Einparken darf man generell rückwärts gegen die Fahrtrichtung fahren, auch bei Einbahnregelung. Weiß jetzt nicht, ob auch definiert ist wie weit...
1,5 Längen.Weiß jetzt nicht, ob auch definiert ist wie weit...
Stimmt, ich überholte voriges Jahr einen Radfahrer mit mind. 2 Meter Seitenabstand, der bog aber neben mir , auf der Geraden und ohne Kreuzung quasi links ab und fuhr mir in die Seite rein, ich bin jetzt angeklagt zuwenig Abstand gehalten zu haben, er gab an, vom Pedal runtergerutscht zu sein und deshalb hat sich das Rad quergestellt und er ist im rechten Winkel abgebogen, das hätte ich im Vornhinein einrechnen müssen sagen's jetzt und da sind 2 Meter eben viel zu wenig.
Weil anscheinend kommt es öfters vor und Autofahrer müssen damit rechnen, dass es Radler zur Strassenmitte zieht und sie in den Gegenverkehrsbereich kommen, unabsichtlich natürlich.....
Schau ma mal, September ist Lokalaugenschein, gibt das Gericht dem Recht, entspricht das dann quasi einem generellen Überholverbot für Radfahrer in ganz Österreich, weil mehr als 2 Meter Abstand wird selten wo möglich sein!
und sie schleichen sich auf den Gehsteig......
Zache G´schicht, das mit dem Seitenabstand, beim Überholen.
Die StVo selbst definiert den Seitenabstand beim Überholen als "ausreichend".
Die Rechtsprechung mit MINDESTENS 1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen (und Personen auf der Fahrbahn).
Das ist aber auch abhängig von der Geschwindigkeit.
Wenn man keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten kann, muss man mit 2 Sekunden Tiefenabstand hinterherfahren und auf eine geeignete Überholgelegenheit warten.
In vielen Fällen wird's den Radlern eh zu bled und sie schleichen sich auf den Gehsteig......wie in deinem Fall...weil das mit dem Pedal abrutschen und Rad querstellen ….is ein G´schichtl...der wollte sicher links zufahren. Aber beweise das Gegenteil. Da brauchst einen sauteuren Sachverständigen!
Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und wünsche dir viel Erfolg bei der Verhandlung.
Hälts du uns auf den Laufenden, bitte.
in solchen Sachen sind sie einsame Spitze - alle Versicherungenmeine Versicherung setzte mich jetzt schon mal drei Stufen rauf
War auch 12 Jahre bei einer Rechtschutzversicherung, mit irgendeinem Zusatzdings. Als ich sie genau deswegen gebraucht habe, "das ist nicht versichert". Mehr als ein "ihr Idioten" meinerseits ist ja nicht zu machen. Bombe legen, macht zu viel Wirbel.