Radler werden immer gefährlicher......

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Damit hast du es auf den Punkt gebracht. Sie pfeifen auf Vorschriften und erwarten von den übrigen Verkehrsteilnehmern, dass sie ihnen schleunigst Platz machen.

Stimmt, ich überholte voriges Jahr einen Radfahrer mit mind. 2 Meter Seitenabstand, der bog aber neben mir , auf der Geraden und ohne Kreuzung quasi links ab und fuhr mir in die Seite rein, ich bin jetzt angeklagt zuwenig Abstand gehalten zu haben, er gab an, vom Pedal runtergerutscht zu sein und deshalb hat sich das Rad quergestellt und er ist im rechten Winkel abgebogen, das hätte ich im Vornhinein einrechnen müssen sagen's jetzt und da sind 2 Meter eben viel zu wenig.
Weil anscheinend kommt es öfters vor und Autofahrer müssen damit rechnen, dass es Radler zur Strassenmitte zieht und sie in den Gegenverkehrsbereich kommen, unabsichtlich natürlich.....
Schau ma mal, September ist Lokalaugenschein, gibt das Gericht dem Recht, entspricht das dann quasi einem generellen Überholverbot für Radfahrer in ganz Österreich, weil mehr als 2 Meter Abstand wird selten wo möglich sein! :meh::shifty:
 
Stimmt, ich überholte voriges Jahr einen Radfahrer mit mind. 2 Meter Seitenabstand, der bog aber neben mir , auf der Geraden und ohne Kreuzung quasi links ab und fuhr mir in die Seite rein, ich bin jetzt angeklagt zuwenig Abstand gehalten zu haben, er gab an, vom Pedal runtergerutscht zu sein und deshalb hat sich das Rad quergestellt und er ist im rechten Winkel abgebogen, das hätte ich im Vornhinein einrechnen müssen sagen's jetzt und da sind 2 Meter eben viel zu wenig.
Weil anscheinend kommt es öfters vor und Autofahrer müssen damit rechnen, dass es Radler zur Strassenmitte zieht und sie in den Gegenverkehrsbereich kommen, unabsichtlich natürlich.....
Schau ma mal, September ist Lokalaugenschein, gibt das Gericht dem Recht, entspricht das dann quasi einem generellen Überholverbot für Radfahrer in ganz Österreich, weil mehr als 2 Meter Abstand wird selten wo möglich sein! :meh::shifty:

Zache G´schicht, das mit dem Seitenabstand, beim Überholen.
Die StVo selbst definiert den Seitenabstand beim Überholen als "ausreichend".
Die Rechtsprechung mit MINDESTENS 1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen (und Personen auf der Fahrbahn).
Das ist aber auch abhängig von der Geschwindigkeit.
Wenn man keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten kann, muss man mit 2 Sekunden Tiefenabstand hinterherfahren und auf eine geeignete Überholgelegenheit warten.
In vielen Fällen wird's den Radlern eh zu bled und sie schleichen sich auf den Gehsteig......wie in deinem Fall...weil das mit dem Pedal abrutschen und Rad querstellen ….is ein G´schichtl...der wollte sicher links zufahren. Aber beweise das Gegenteil. Da brauchst einen sauteuren Sachverständigen!
Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und wünsche dir viel Erfolg bei der Verhandlung.
Hälts du uns auf den Laufenden, bitte.
 
Zache G´schicht, das mit dem Seitenabstand, beim Überholen.
Die StVo selbst definiert den Seitenabstand beim Überholen als "ausreichend".
Die Rechtsprechung mit MINDESTENS 1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen (und Personen auf der Fahrbahn).
Das ist aber auch abhängig von der Geschwindigkeit.
Wenn man keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten kann, muss man mit 2 Sekunden Tiefenabstand hinterherfahren und auf eine geeignete Überholgelegenheit warten.
In vielen Fällen wird's den Radlern eh zu bled und sie schleichen sich auf den Gehsteig......wie in deinem Fall...weil das mit dem Pedal abrutschen und Rad querstellen ….is ein G´schichtl...der wollte sicher links zufahren. Aber beweise das Gegenteil. Da brauchst einen sauteuren Sachverständigen!
Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und wünsche dir viel Erfolg bei der Verhandlung.
Hälts du uns auf den Laufenden, bitte.


Ja, mach ich und Rechtschutz vorhanden, auch die Zürich hatte Einspruch eingelegt, Verhandlung am 11.09., gleich vor Ort, wird also anscheinend eine Outdoor-Verhandlung. Ach ja, das Ganze passierte im Ortsgebiet, nicht Freiland.
Foto der Polizei reichen nicht aus anscheinend, hatte die ja gleich gerufen, nachdem der Radler kein Deutsch konnte. :schulterzuck: Nach zwei Tagen war er verletzt, Spital schickte ihm nach Hause, weils nichts fanden, jetzt fordert er 200€ für seine "neue" Jacke, hat aber keine Rechnung von dieser......usw...:roll:
Lustig, meine Versicherung setzte mich jetzt schon mal drei Stufen rauf :shifty:
 
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War auch 12 Jahre bei einer Rechtschutzversicherung, mit irgendeinem Zusatzdings. Als ich sie genau deswegen gebraucht habe, "das ist nicht versichert". Mehr als ein "ihr Idioten" meinerseits ist ja nicht zu machen. Bombe legen, macht zu viel Wirbel.
 
War auch 12 Jahre bei einer Rechtschutzversicherung, mit irgendeinem Zusatzdings. Als ich sie genau deswegen gebraucht habe, "das ist nicht versichert". Mehr als ein "ihr Idioten" meinerseits ist ja nicht zu machen. Bombe legen, macht zu viel Wirbel.

Aus einem Fall in der unmittelbaren Verwandtschaft habe ich gelernt, dass sich die Anwälte das Ergebnis untereinander ausmachen. Dem Versicherungsnehmer schwatzt man dann auf, dass nicht mehr herausgeschaut hätte.
 
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