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Waehrend wir auf die Wiener VO warten, eine Frage an juristisch interessierte oder gar beschlagene (oje, da meldet sich wieder der Hengst!) EF-Kolleg(inn)en:"Die in der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 475/2021, in der Fassung BGBl. II Nr. 511/2021, enthaltenen Bestimmungen gelten auch nach deren Aufhebung durch den zuständigen Bundesminister weiter."
Was sagt Ihr zum duerren Text dieser VO (der oberoesterreichischen)?
Ich dreh das gedanklich einmal um:
"Die in der XY-(Bundes-)Verordnung ... enthaltenen Bestimmungen gelten auch nach deren Erlassung durch den zustaendigen Bundesminister in Oberoesterreich weiterhin nicht!"
Geht das so?
Vor meinem geistige Ohr hoere ich Haimbi bereits im Verfassungsrecht-Lehrbuch blaettern. Aber vielleicht ist eh auch alles in Ordnung.