Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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....soeben gelesen und bin so richtig Stolz auf unsere Politiker :hahaha::hahaha:

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
  • Sperrstunde wird auf 22 Uhr vorverlegt - das gilt auch für Silvester.
  • Feiern mit maximal 25 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze, bei Treffen gilt 2G und Maskenpflicht.
  • Höchstgrenzen bei verschiedenen Personengruppen (indoor): 500 Personen 2G, 1000 Personen 2Gplus, ab 2000 Personen müssen Gäste geboostert sein.
  • Auch Outdoor gilt 2G und Maskenpflicht mit zugewiesenen Sitzplätzen.
....und die Pummerin läutet auch schon um 22Uhr :cool:....

....ahja.... Herr "Mückstone" wie war das nochmal mit "es wird an Silvester und Weihnachten nichts mehr gedreht, es bleibt wie gesagt"

....:zensiert:
 
....soeben gelesen und bin so richtig Stolz auf unsere Politiker :hahaha::hahaha:

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
  • Sperrstunde wird auf 22 Uhr vorverlegt - das gilt auch für Silvester.
  • Feiern mit maximal 25 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze, bei Treffen gilt 2G und Maskenpflicht.
  • Höchstgrenzen bei verschiedenen Personengruppen (indoor): 500 Personen 2G, 1000 Personen 2Gplus, ab 2000 Personen müssen Gäste geboostert sein.
  • Auch Outdoor gilt 2G und Maskenpflicht mit zugewiesenen Sitzplätzen.
....und die Pummerin läutet auch schon um 22Uhr :cool:....

....ahja.... Herr "Mückstone" wie war das nochmal mit "es wird an Silvester und Weihnachten nichts mehr gedreht, es bleibt wie gesagt"

....:zensiert:

das ist alles an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten :hahaha::hahaha: :kopfklatsch:
 
Leider ist nicht das jetzt die Laecherlichkeit, sondern die verharmlosenden und wieder einmal ultimativ anbiedernden Erklaerungen davor.
Genau vierzehn Tage ist die Aussage her:

IMG_20211222_164036.jpg

Und jetzt geht es mit der wurschtigen Augenzwinkerei weiter. Es wird nicht einmal das Wasser aufgedreht, um den Pelz zu waschen. Da kann er ja auch nicht nass werden. Soll er ja auch nicht. Vor allem nicht jener der allheilbringenden Touristen.
Auch ich muss kurz die Maske abnehmen :kotzen: ... aber wohl aus anderem Grund als der Kollege JF.
Weil's ja wahr ist.
 
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Wieder mal lustig, wie man sich reflexartig auf Mückstein einschießt. Als ob er alleine die Maßnahmen beschließt und durchsetzen möchte. Hat man ja erst in SBG und OÖ gesehen, wer wann schlussendlich einen LD bestimmt …
 
Und jetzt geht es mit der wurschtigen Augenzwinkerei weiter. Es wird nicht einmal das Wasser aufgedreht, um den Pelz zu waschen. Da kann er ja auch nicht nass werden. Soll er ja auch nicht. Vor allem nicht jener der allheilbringenden Touristen.

Du wärst also für einen harten LD und Grenzen dicht machen gewesen? Der Zug ist schon länger abgefahren bzw. war hinsichtlich der Infektiosität von Omikron auch nicht aufzuhalten. Tja, da heißt es wohl boostern, Augen zu und durch oder so …

Ein Satz noch zu den zitierten Kontrollen: Es kann weder Mückstein noch Nehammer dafür, wenn z.B. Polizisten, die Kontrollen durchführen sollen, einem stattdessen Tipps geben, wie man Maßnahmen am besten umgehen kann. Ist mir letztes Jahr um diese Zeit passiert, original mit einem Augenzwinkern der Beamtin …
 
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1.) Mücke wird gerade demontiert (das Schicksal vieler Quereinsteiger)!

2.) Meine Meinung, der sich, erfreulicherweise, immer mehr Fachleute anschließen ;) :

Omikron durchrauschen lassen! (heute auch mehrere Artikel in einschlägigen Fachpublikationen dazu). Vulnerable Gruppen selbstverständlich kurzfristig schützen/isolieren. Außerdem gibt es inzwischen Behandlungsoptionen. Der Tod als Alternative zur Impfung ist also passè. Im kommenden Herbst dann evtl. angepasste Auffrischung!

Wäre eine einmalige Chance, die Seuche loszuwerden. Mit ein wenig Glück, endgültig!

OÖ heute besser als Wien! Soviel zum Zusammenhang zwischen "Maßnahmen" und Inzidenz! :roll:
 
Salzburg, wo aus der LandesVO 100/2021 ja nur das Maskengebot, auch im Freien, auf Gelegenheitsmaerkten nach dem 16.12. weitergegolten hat (siehe oben), legt ab 03.01. ein winziges Schaeuferl nach - SbgLGBl 127/2021.

Sehr viel Unterschied zur derzeitigen Bundesregelung kann ich nicht entdecken, aber vielleicht ist es nur Vorsorge, weil ja die (Bundes-) 6. SchuMaV nach derzeitigem Stand am 31.12. auslaeuft. Ich kann nicht wirklich ein "darueber hinaus" erkennen.

Salzburg versucht, die in Geschaeften erforderliche Zutrittskontrolle auf 2G "moeglichst" vorzuziehen, edit: naemlich zum Eingang. Die Branchenvertreter sagen, dass die Kontrolle bestenfalls bei der Kassa moeglich ist. Siehe ORF-Artikel.
Sbg MassnBeglVO idF 127/2021: "Über § 6 Abs 1 der 6. COVID-19-SchuMaV hinaus haben Betreiber dafür zu sorgen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren erfolgt.“
Auf Bundesebene liest sich das nicht soooo viel anders:
Par. 6(3) 6. SchuMaV: "Der Betreiber von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis vorweisen."
 
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Bevor jetzt die neue Novelle kommt, der Hinweis auf die rechtliche Begruendung der 2. Novelle 568/2021 zur 6. SchuMaV, der Feiertags-Erleichterungs-Novelle. In diesem Papier ist insbesondere beschrieben, was die Erleichterungen bedeuten.

Für Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, gelten die Ausgangsbeschränkungen am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2021 nicht.
Zudem werden die Regelungen für Zusammenkünfte gemäß § 14 an diesen vier Tagen dahingehend modifiziert, dass § 14 Abs. 1 bis 3 und 6 für Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten nicht zur Anwendung gelangen. Dies unabhängig davon, ob diese im privaten Wohnbereich stattfinden oder nicht. In diese Grenze sind minderjährige Kinder, hinsichtlich derer eine Aufsichtspflicht besteht, einzurechnen. ...
Da in einer Durchschnittsbetrachtung familiäre Zusammenkünfte zu Weihnachten im privaten Wohnbereich stattfinden und nicht davon auszugehen ist, dass diese um 23.00 Uhr enden, gelangt die „Sperrstundenregelung“ bei Zusammenkünften im privaten Wohnbereich während der Weihnachtsfeiertage (24. bis 26. Dezember) nicht zur Anwendung.

Die Ausfuehrungen zur Sperrstund am Silvester werden ja dem Vernehmen nach hinfaellig.

P.S.: Sieh an, auch die vom Archie
hier aufgeworfene Frage zur Zeit von 0 bis 5 Uhr am 01.01. wird doch tatsaechlich auch angesprochen. Freut mich, auch wenn's jetzt irrelevant wird.

Ausserdem schon der Hinweis, dass der Single-Shot-Nachweis (nur J&J ab dem 22. Tag fuer 270 Tage, keine Auffrischung seither) ab 03.01. seine Gueltigkeit verliert.
 
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Nachzutragen auch die Rechtliche Begruendungen zu den beiden (9. & 10.) Novellen zur EinreiseVO

RB zur 9. Novelle, BGBl II 562/2021
RB zur 10. Novelle, BGBl 564/2021, in der ein "legistisches Versehen" hinsichtlich der Pendler-Bestimmungen korrigiert wurde. Vielleicht haette mir da etwas auffallen sollen. 🤷‍♂️ Sorry.
 
....hätt nur mal eine Frage zur Sperrstunde :unsure: ...die ist um 22 Uhr, jetzt könnt ich doch theoretisch, sollte draußen ein Stehtisch oder eine Bank in der Fuzo sein, ;) weiter feiern :unsure: es gibt ja keine Ausgangssperre....ich mein jetzt nur mal so max. zwei, drei Pärchen mit alle G's .....oderrrr... :unsure: :winke:
 
....hätt nur mal eine Frage zur Sperrstunde :unsure: ...die ist um 22 Uhr, jetzt könnt ich doch theoretisch, sollte draußen ein Stehtisch oder eine Bank in der Fuzo sein, ;) weiter feiern :unsure: es gibt ja keine Ausgangssperre....ich mein jetzt nur mal so max. zwei, drei Pärchen mit alle G's .....oderrrr... :unsure: :winke:

Jo eh. Aber wannst unter mein Fenster Lärm mochst, kumm i obe...
 
....hätt nur mal eine Frage zur Sperrstunde :unsure: ...die ist um 22 Uhr, jetzt könnt ich doch theoretisch, sollte draußen ein Stehtisch oder eine Bank in der Fuzo sein, ;) weiter feiern :unsure: es gibt ja keine Ausgangssperre....ich mein jetzt nur mal so max. zwei, drei Pärchen mit alle G's .....oderrrr... :unsure: :winke:
Nix da. Nach der Sperrstund muss ma halt leider heimgehen. Das Verbleiben nach Sperrstunde ist da nicht erlaubt. Mit solch ignoranten Aktionen bringt man den Betreiber möglicherweise in derart arge Schwierigkeiten. Bedenkt das bitte, bevor ihr gegen Regeln verstosst. Da stehen Existenzen auf dem Spiel, die angedrohten Strafen sind heftig.
 
Nix da. Nach der Sperrstund muss ma halt leider heimgehen. Das Verbleiben nach Sperrstunde ist da nicht erlaubt. Mit solch ignoranten Aktionen bringt man den Betreiber möglicherweise in derart arge Schwierigkeiten. Bedenkt das bitte, bevor ihr gegen Regeln verstosst. Da stehen Existenzen auf dem Spiel, die angedrohten Strafen sind heftig.
Naja, draußen(!) - also in gehörigem Abstand - wird man weder den Betreiber in Nöte bringen noch eine Sperrstunde der Gastronomie(!) exekutieren können.
 
Verwrilen ist wie Betreten.

Wenns klar nach 22 Uhr ist, der Betreiber zugesperrt hat und heimgegangen ist und Du mit einem zB mitgebrachten Getränk an seinem Stehtisch lümmelst, wird er wohl nicht belangt werden können.

Ausgangssperre ("nach der Sperrstund heimgehn") wird es nach meinem Gefühl keine geben, aber es gelten Zusammenkunfts- und ggf Ausgangszwecks-Regeln. Beim Abholen gilt auch die 50m-Regel.
 
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SILVESTER NEU .....
um 00.01 Gastro aufsperren, dann gibt es 21 Stunden und 59 Minute Zeit zum feiern ! Prost ! :saufen:
 
Leider nein. Schon angekündigt, dass das nicht gehen würde (siehe unten) - und jetzt dann schon gar nicht ...
Screenshot_20211223_170534.jpg
 
...aber doch nur während des/eines "Lockdowns"....
Vielleicht hab ich, saisongemaess, Christbaumkugeln auf den Augen, aber schau ma mal:

Die 50-m-Regel steht im Par 7 Abs. 8:

(8) Abs. 1 (Einlassbeschraenkung auf 2G) und 2 ((a)Sitzplatz, (b)keine Bar, (c)5-23 Uhr) gelten nicht für die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Bei der Abholung ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
Am 24.-26.12. gelten (derzeitige Regelung!) nicht der Par. 3 (Ausgangseinschraenkung fuer Non-2G) und Teile des Par 14 (Zusammenkuenfte).
Am 31.12. gelten (derzeitige Regelung!) nicht der Par. 3 und dieselben Teile des Par. 14 sowie (ebenfalls nicht) Par 7 Abs 2 Z 3 (das ist nur die Sperrstundenregelung!).

Also - mit Disclaimer und jederzeit eines Besseren belehrbar: Zu Silvester faellt vom Par 7 nur (in der derzeitigen Regelung!) die Sperrstunde weg. Abholen darfst dann rund um die Uhr, aber die 50 m gelten ... odr?

Aber das ist eh alles muessig (also ich verwende den Begriff "Hirnwixerei" bestimmt nicht!).
 

Aber das ist eh alles muessig ...
... weil wir ja inzwischen die 3. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - BGBl II 588/2021 vorliegen haben. Sie gilt ab Mo, dem 27.12., und ergänzt/ändert die 6. SchuMaV, die derzeit ja bis 31.12. läuft.
Zum Inhalt hier der ORF-Artikel.

Ausserdem gibt es, schon in Geltung ab morgen, dem Christtag (25.12.), die 11. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021 - BGBl 589/2021.

Weihnachten ist ... und deshalb mach ich keine Versprechungen, ob und vor allem wann ich dazu noch ein bisschen Senf liefern werde.

Gute Wünsche allen 🎄 🎁 ... Gelassenheit und ausreichend :cool: Stehvermögen in den kommenden Zeiten.
🏹
 
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