Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Bitte klärt mich auf. Ich weiß nämlich nicht, warum eine Sperrstunde um 22 Uhr statt um 23 Uhr gscheiter sein soll.

Vizekanzler Kogler in seiner gestrigen gewohnten Schwurblerei auf OE24TV konnte das ebenso nicht für das Volke erläutern.

Politiker: Sagst doch bitte endlich einmal, was Sache ist. Wenn Ihr das Volk an der Nase herumführt und lügt, ist es verständlich, dass Euch niemand mehr wählen will. Ihr seids einfach nur mehr primitiv bis dorthinaus.

Wisst Ihr Politiker überhaupt, was das Wort "Wissenschaft" eigentlich bedeutet? Dass ich eigentlich ständig auf der Suche nach Wissen schaffen bin. Das steckt ja schon im Wort drin.

Meines Erachtens wäre es gscheiter, wenn unsere Wissenschaftler bei ihren Aussagen "beim derzeitigen Stand der Dinge" hinzufügen. Dann sind sie nämlich aus dem Schneider.
 
Die Hotellerie, der Mario Pulker und der Peter Dobcak rotieren schon am Stand. Normalerweise hat der Peter Dobcak wie ein frisch lackiertes Hutschpferd in die Kamera gegrinst, doch seit einigen Wochen hat er solche Kabeln!

Es kann nicht sein, dass die Landeshauptleute oder Landeshauptmann Ludwig stets ihren eigenen Weg gehen.

Als Bürgermeister von Wien könnte ich es auch leicht haben, um bei den Wählern gut anzukommen: Machen wir halt 2G+.

Ja, aber als Bürgermeister von Wien sollte man auch alle andere Facetten im Blickwinkel haben.
 
Also, die neuen Einreiseregeln aus der 11. Novelle BGBl II 589/2021 sind ab heute in Kraft. Die Novelle ist feiertagsbedingt leider im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) noch nicht eingepflegt.
Veroeffentlicht ist hingegen die Rechtliche Begruendung zur 11. Novelle. Sie hilft, ein bisschen Licht in die wirklich nicht uebersichtlichen Regeln zu bringen. Ich versuch's aber mit dem hier ziemlich notwendigen Disclaimer:

Das Einfachere zuerst:
  • Das UK, die Niederlande, Daenemark und Norwegen wurden der Liste der (bisher zehn suedafrikanischen) Virusvariantengebiete hinzugefuegt. (Doch wurden die Regeln fuer die Einreise aus all diesen Gebieten etwas gelockert - siehe unten).
  • Der Liste der fuer die Einreise anerkannten Impfungen wurde erweitert um
    • „COVAXIN/BBV152 von Bharat Biotech International Ltd: 2 Dosen“,
    • „COVOVAX/NVX-CoV2373 von Serum Institute of India Pvt. Ltd: 2 Dosen“ und
    • „NUVAXOVID/NVX-CoV2373 von Novavax CZ a.s.: 2 Dosen“ (die letzten beiden sind lt WHO identisch)
  • Der Drittimpfung ("Booster") gleichgestellt ist die Doppelimpfung (<270 Tage) plus Genesungsnachweis (<180 Tage) bzw. J&J-Einzelimpfung (<270 Tage) plus Genesungsnachweis (<180 Tage).
Einreiseregime aus allen Laendern ausser Virusvariantengebiete (Par 5):
  • 2G+ Impf- oder Genesungsnachweis (2G) plus PCR-Test <72h.
  • Ohne Test: Registrierung und sofortige zehntaetige Quarantaene mit ("sofortiger" - aber Abwarten des Resultats) Moeglichkeit des Freitestens.
  • Ohne Test, aber mit Booster (oder Impf und Genesen - siehe oben): gilt wie Test, also keine Registrierung, keine Quarantaene.
  • Ohne 2G: Registrierung und zehntaegige Quarantaene mit Moeglichkeit des Freitestens ab dem 5. Tag nach der Einreise.
Einreiseregime aus Virusvariantengebeieten (Par 6):
  • Einreise aus diesen Gebieten im Prinzip verboten.
  • Es gibt aber den ganzen Rattenschwanz von Ausnahmen (Par 6(1) Z. 1-17), beispielsweise (Details bitte wirklich nachzuschauen) fuer Buerger oder Ansaessige aus Oesterreich, der sonstigen EU, EWR, Schweiz; fuer die Einreise zu beruflichen, Forschungs-, Schul- und Studienzwecken, aus humanitaeren, gerichtlichen, gewissen familiaeren Gruenden u.v.a.m.
  • Die weiteren Ausnahmen, medizinische Guruende (Par 7) und weitere (Par 9) sowie die Bestimmungen fuer Minderjaehrige bis 12J (Par 10) gelten unveraendert weiter (ausser die Booster-Ausnahme in 9(5), die jetzt in die Par 5 bzw 6 eingebaut ist)
  • Wer aufgrund einer dieser Ausnahmen einreist, braucht: Registrierung, 2G+ (geimpft oder genesen plus PCR-Test) und muss in eine zehntaegige Quarantaene mit Freitesten nach 5 Tagen ...
  • AUSSER: Die Person hat den Drittstich (oder gleichgestellt: Inpfung(en) plus Genesung) und PCR <48h (Achtung, Ausnahme!). Keine Registrierung, keine Quarantaene.
Uff. Tut leid, aber weil der Thread ueber die Einreiseregeln geschlossen wurde, steht das halt alles hier.
 
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Ohne Test, aber mit Booster (oder Impf und Genesen - siehe oben): gilt wie Test, also keine Registrierung, keine Quarantaene.

.... :unsure: ...oiso "Booster" hob i kane ;)....ich habe mir Ende Nov. die dritte "Auffrischung" der vorherigen 2 Impfungen geholt :cool: dadurch derf i aum 7.1. wieder locker einreisen :klatsch: Dank an die "Hoheiten".... jetzt wäre nur noch die Frage an die Glaskugel :unsure: oder warads eventuell sicherer i hoi mir aum Montog no in 4. Stich ????.... :rolleyes: ....:winke:
 
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die 3. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - BGBl II 588/2021 ...
Sie gilt ab Mo, dem 27.12., und ergänzt/ändert die 6. SchuMaV, die derzeit ja bis 31.12. läuft.
Den Link zur konsolidierten Version stell ich hier her, sobald ich sie habe.
Die Rechtliche Begruendung ist bereits veroeffentlicht.

Die Inhalte sind ja weithin bekannt:
  • Wer doppelt (oder mit J&J einfach) geimpft ist und einen Genesungsnachweis (nicht nur Absonderungsbescheid) hat, ist den Geboosterten gleichgestellt. Das ist wichtig fuer die Zusammenkeunfte bis zu 2.000 TN, wo 2G³+ vorgeschreiben ist (siehe unten).
  • Die Sperrstunde wird auf 22 Uhr vorverlegt fuer alle Betriebsstaetten (mit den paar Ausnahmen wie Nachtapotheken, Stromtankstellen usw), Gastro (mit Ausnahme der Kantinen u.ae.), Sportstaetten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Fuer Zusammenkuenfte, die nicht unter eine der generellen Ausnahmen fallen (zB beruflich notwendig, politische Parteien, Vereinsorgane, Begraebnisse, Probenund Aussfuehrungen, Ausbildungen, Spitzensport, Jugendarbeit und einige mehr) und die mehr als 4 TN (plus max 6 Kinder) - die zu diesem Zweck ausgehen durften!, also de facto 2G - umfassen, gilt (ist ein bissi komplex, also Verweis auf den Disclaimer)
    • Es wird nicht mehr zwischen Indoor und Outdoor unterscheiden.
    • ohne Fixplaetze: bis 25 TN, 2G.
    • mit Fixplaetzen:
      • bis 500 TN, wenn alle 2G
      • bis 1.000 TN, wenn alle 2G+, also 2G plus PCR<72h
      • bis 2.000 TN, wenn alle 2G³+, also doppelt (oder J&J) geimpft plus Booster (oder genesen) plus PCR<72h
    • generell Maskenpflicht
    • ab 50 TN Anmeldepflicht, ab 250 TN Bewilligungspflicht, ab 50 TN Covid-Konzept - all dies gilt nicht fuer Zusammenkuenfte im privaten Wohnbereich
    • Zeiteinschraenkung 5 bis 22 Uhr.
    • Strengere Gastro- und Hotelregeln gelten.
  • Fuer Silvester gilt (derzeit; heute wird neu verhandelt, und die RB enthalten einen Hinweis darauf)
    • Die Ausgangsbeschraenkung fuer Non-2Gs bleibt aufgehoben.
    • Die Sperrstunde von 22 Uhr gilt.
    • Fuer Zusammenkuenfte bis zu 10 Personen (inkl Kindern!) gelten die Regeln fuer Zusammenkuenfte teilweise nicht (2G, Maske, Zeitbeschraenkung, ...) nicht. Genaueres bitte genau checken*) ("§ 14 Abs. 1 bis 3 und 6 ist für Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten nicht anzuwenden.")
*) Ich halte das fuer erstaunlich weitgehend.
 
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Ein paar Infos zur Landesebene:

Kaernten:
Die 4. Kärntner COVID-19-Zusatzmaßnahmenverordnung 2021 - KtnLdGBl 100/2021 gilt weiter bis 12.01.

Wien:
Die Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung 2021 - WrLGBl 66/2021 igF gilt weiter bis 31.12 (verlaengert und kleinere Aenderungen mit WrLGBl 75/2021)
Ab heute gelten zusaetzlich - WrLGBl 83/2021 : Bei den Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplaetzen ist die Gueltigkeit des PCR-Tests auf max. 48h eingeschraenkt. Bei den Zusammenkuenften bis 500 TN, wo auf Bundesebene nur 2G erforderlich ist, ist in Wien auch ein PCR<48h verlangt. (Warum das nur fuer Zusammenkuenfte im Freien gelten soll, ist mir unklar; ich halte das entweder fuer ein Versehen oder eine Silvesterparty-Vorbeugung:?:!)

Salzburg:
Siehe oben.

Vorarlberg:
Die Landes-COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde mit VbgLGBl 82/2021 bis 31. Dezember verlaengert, edit: und mit VbgLGBl 92/2021 wurde noch der Verweis auf die Bundes-VO aktualisiert.

Zu den anderen Laendern siehe ...
Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
 
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ich halte das entweder fuer ein Versehen

....würd bei vielen etwas anderes sagen ois "Versehen".... Bsp. .... seit Samstag Hotel, gebucht bis nächsten Samstag :unsure: ....Sa und So gemütliche Unterhaltung bis knapp vor Mitternacht in den "Hotel Bar/Gasträumen".... :cool: ....ab heute o_O muss man um 22Uhr aufs Zimmer gehen :klatsch: ....die Mauer hält viel aus wo diese Ersteller solcher Regeln olle aurennan.... und Sorry falls dies da nicht gewünscht :undweg:
 
ab heute o_O muss man um 22Uhr aufs Zimmer gehen
Wird wohl in vielen Hotels so sein bzw so empfunden werden. Doch gibt es in dem Sinn keine ausdrueckliche "Zimmerstunde".
Verlassen musst nur Restaurant und Bar, Fitnessraueme und Bad/Sauna. In der Lobby darfst bleiben - und wenn es einen allgemeinen Aufenthaltsraum gibt (zB rund um den Kamin), der nicht als Bar grundausgestattet ist, seh ich auch kein Problem, auch wenn dort nicht mehr serviert wird.
 
4. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - BGBl II 601/2021
Seit 10.00 Uhr Sitzung des Hauptausschusses
ORF-Artikel hier. (11.45 Uhr)
Rechtliche Begruendung (wird, wenn ueberhaupt, wahrscheinlich erst morgen veroeffentlicht - und in diesem Fall nachgereicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
4. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - BGBl II 601/2021
Das RIS ist sehr fleißig heute ... man muss nur schimpfen (und warten können).

Da sich ja an der Sperrstunde in der Silvesternacht eh nichts ändert, hat die Novelle drei Hauptinhalte:
  • Die Verlängerung der gesamten 6.SchuMaV bis 10.1. und - nach meinem Verständnis (Disclaimer!) - die Verlängerung der Silvesterregeln (wie ich sie hier im letzten Abschnitt beschrieben habe) bis 01.01. Mitternacht.
  • Den Wegfall des "G-Status" für nur einmal J&J-Geimpfte ab 03.01.
  • Eine Neufassung der Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren und für Jugendliche bis 15 mit Ninja-Pass u.ä. - auch ab 03.01. Ich hab einfach nicht den Überblick, ob da materielle Änderungen drinstecken oder ob dieselben Regeln nur anders und an anderer Stelle in der VO formuliert wurden. Ich warte da auf die RB ... wann auch immer die kommen.
Damit verabschiede ich mich ... nein, noch nicht ganz für heuer. Wien kommt ja vielleicht morgen noch mit der Verlängerung.
 
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nein, noch nicht ganz für heuer.
Wer sagt's denn.
Ob da ein Lapsus passiert ist? Auf einmal gibt es auch noch eine kurze ergänzende 5. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - BGBl II 602/2021.

Edit: Zur kleinen Novelle
  • Nochmals klarer: Die Regeln fuer Zusammenkuenfte hinsichtlich Masken, Anmelde- und Bewilligungspflicht und Covid-Konzept gelten im privaten Wohnbereich nicht. Ich habe das oben schon richtig genannt - auch wenn das zu diesem Zeitpunkt (wohl irrtuemlich) in der VO hinsichtlich der Masken noch nicht so stand.
  • Fuer die "ganz kleinen" Zusammenkuenfte (von bis zu 10 Personen inkl Kinder) gilt die Zusammenkunfts-Sperrstundenregel nicht (wohl aber die treffpunktbezogenen Sperrstundenregeln - Gastro und so).
Diese sowie die Rechtliche Begründung zur Silvester-Novelle schau ich mir im Lauf des Tages noch an.

Edit: Zur Neuregelung fuer Kinder und Jungendliche

Siehe oben - die Ausnahmen fuer Kinder bis 12 J und Jugendliche mit Ninja-Pass o.ae. bis Ende der Schulfplicht wurde neu gefasst, um sicherzustellen, dass sie fuer alle Faelle, in denen 2G-, 2G+ oder 2G³+ (2G plus Booster plus Test) verlangt ist (fuer Nachweispflichten, Ausgangs-, Teilnahme- und Zutrittsbeschraenkungen) gelten.
Zitat:
"... (es) handelt ... sich beim Corona-Testpass nicht um einen 2G-Nachweis. Der Corona-Testpass wurde aber in 2G-Settings als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr anerkannt und somit in den Rechtsfolgen dem 2G-Nachweis gleichgestellt. "

" ... unter Fortführung der Wertungen, die der Gleichstellung des Corona-Testpasses (Anm: mit dem 2G-Nachweis) zugrunde liegen ... (ist) ... eine Anpassung ... an die erweiterten Nachweispflichten gerechtfertigt."
 
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Heute werden gesetze für heute beschlossen. Nichtmal die zeitungen können das mehr rechtzeitig unter das volk bringen.
Einfach nur noch lächerlich.
Da soll man sich nicht verarscht fühlen und das noch ernst nehmen???
 
Heute werden gesetze für heute beschlossen. Nichtmal die zeitungen können das mehr rechtzeitig unter das volk bringen.
Einfach nur noch lächerlich.
Da soll man sich nicht verarscht fühlen und das noch ernst nehmen???
Nur zur Klarstellung:
Gestern wurden Verordnungen, teilweise fuer heute, teilweise zur Geltung ab 03.01. beschlossen und auch noch gestern verlautbart. Die Inhalte waren im Voraus bekannt; sie werden von den meisten Medien inzwischen auch einigermassen kompetent dargestellt und erklaert.
Im Kern gebe ich Dir in Deiner Kritik aber Recht ... Alternativen in den Ablaeufen sehe ich wenige ... die Kritik an den Inhalten sollte sich jedoch nicht am Zeitablauf aufhaengen.
 
Nur zur Klarstellung:
Gestern wurden Verordnungen, teilweise fuer heute, teilweise zur Geltung ab 03.01. beschlossen und auch noch gestern verlautbart. Die Inhalte waren im Voraus bekannt; sie werden von den meisten Medien inzwischen auch einigermassen kompetent dargestellt und erklaert.
Im Kern gebe ich Dir in Deiner Kritik aber Recht ... Alternativen in den Ablaeufen sehe ich wenige ... die Kritik an den Inhalten sollte sich jedoch nicht am Zeitablauf aufhaengen.
Ok, an die zeitverzögerung hab ich nicht gedacht.

In portugal wurde 1 monat vorher bekannt gegeben das es nach weihnachte/silvester einschränkungen gibt. Bei uns wird von heute auf übermorgen alles zugedreht, obwohl kurz vorher noch gesagt wird das es nicht so sein wird.
In anderen ländern gibt es keine LD, obwohl die inzidenzen höher sind.
Ich könnte über das ganze noch seiten schreiben, aber die mühe mach ich mir nicht.
Ich will jetzt auch keine diskussion starten, sonst wird das thema auch noch gesperrt.

Aber eine frage hab ich noch zum thema "durchfahren". Zum einreisen nach ö bracht man ja 2g+ test. Wie ist es wenn mann nur durchfäht. Von ö nach ö.
 
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