Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ich kann meine Postings halt manchmal ganz gut so hindrehen, dass ich aus dem Schneider bin.

Wir sollten wieder zum Thema zurückkehren. Dieses wird sowieso mit Argusaugen beobachtet. Selbst ein kleiner Fehltritt reicht schon aus und man findet die Postings im Nirwana wieder. ;)
Du bist nicht aus dem Schneider, du merkst nur nicht, daß du von Woche zu Woche depperter wirst..
Und löschen von posts tut ned weh
 
Du bist nicht aus dem Schneider, du merkst nur nicht, daß du von Woche zu Woche depperter wirst..
Und löschen von posts tut ned weh

Zum Thema, bevor ich mich auf Deine plumpen Kommentare einlasse und mich damit in Teufels Küche begebe:

Die österreichweiten Bestimmungen gelten natürlich nur als Unterkante. Bundesländer können nach Lust und Laune strengere Bestimmungen verhängen. Wien zieht diesmal jedoch mit und befindet sich fast auf einer Linie mit der Regierung.

Säße die SPÖ in der Regierung, wäre dies vermutlich von Anfang an so gewesen.
 
Säße die SPÖ in der Regierung, wäre dies vermutlich von Anfang an so gewesen.

Auf Deutsch heißt das: Wäre ein SPÖler Gesundheitsminister, wären Bürgermeister Ludwig (SPÖ) und Stadtrat Hacker (SPÖ) von Anfang an nicht gegen die Lockerungsmaßnahmen gewesen, wie mir scheint. Ausgetragen wird dieser "stille Parteikampf" am Rücken der Bürger.

Sollte sich der Oberste Gerichtshof in den nächsten Monaten und Jahren damit beschäftigen, wünsche ich mir eine objektive Sichtweise.
 
.... :unsure: o_O Keine Maske mehr im Shoppingcenter? Weit gefehlt! ... oiso de zwa.. Anhang anzeigen 10153564 hätten a freid mit unsere Kapazunder.... :lalala: :zensiert:

Was soll denn der Schwachsinn, den Du dankenswerterweise verlinkt hast?


Jetzt habe ich mich endlich wieder einmal aufs Donauzentrum gefreut und dass ich dort ohne Maske auf der bequemen Couch sitzen und meinen Kaffee trinken kann und dann kommen die wieder mit solche Tanz daher.

Epidemiologisch und sozialpolitisch gesehen entspricht diese Vorgangsweise doch einem kompletter Unfug.
 
Die Schuld daran gebe ich nicht unserem neuen und nicht unsympathischen Gesundheitsminister aus Vorarlberg mit seinem blond gefärbten hippen Kinnbarterl (Wie heißt der denn noch gleich mal? Burtscher, Brucha, Berserker oder dergleichen? Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.), sondern die Schuld tragen meiner Meinung nach die Juristen im Ministerium mit ihren weltfremden Verordnungstexten, die dann der Minister und das Parlament absegnen und ausbaden dürfen.

Ein Minister kann in einer Pandemie schließlich nicht alles genau lesen, was ihm vorgelegt wird und unterschreibt dann halt. Das muss manchmal zackzack gehen. Genauso wie bei allen anderen Führungskräften in einer großen Firma.
 
Noch einmal für @Mitglied #25356 in Einfacher Sprache, falls das noch nicht angekommen ist:

Ein sogenannter Computer ist eine Maschine, die uns das Rechnen abnimmt. Man kann mit einem Computer viel machen. Zum Beispiel schreiben, spielen, Musik machen. Ein Computer besteht aus vielen Teilen. Diese Teile werden "Hauptplatine", "Prozessor", "Grafikkarte" und so weiter genannt. Den ersten Computer der Welt hat Konrad Zuse damals gemacht.

Wenn Du Näheres dazu wissen willst, nimm bitte Kontakt mit mir auf.

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Noch einmal für @Mitglied #25356 in Einfacher Sprache, falls das noch nicht angekommen ist:

Ein sogenannter Computer ist eine Maschine, die uns das Rechnen abnimmt. Man kann mit einem Computer viel machen. Zum Beispiel schreiben, spielen, Musik machen. Ein Computer besteht aus vielen Teilen. Diese Teile werden "Hauptplatine", "Prozessor", "Grafikkarte" und so weiter genannt. Den ersten Computer der Welt hat Konrad Zuse damals gemacht.

Wenn Du Näheres dazu wissen willst, nimm bitte Kontakt mit mir auf.

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Ein Computer ist eine Maschine zur Lösung von Problemen, die man ohne diese Maschine gar nicht hätte.
 
Zurück auf die Sachebene (auch wenn ich unten nochmals zu Obigem dazusenfen werde):

Jetzt haben wir hier auch die
2. Wiener BasismaßnahmenbegleitVO, WrLGBl 16/2022.
Die VO gilt ab morgen bis - parallel zur BundesVO - zum 8. Juli.
Sie ist wirklich nur mehr ein VO für Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime - mit Bestimmungen für Besucher und Personal - und für Besucher von Kindergärten.
  • Besuch im Krankenhaus und Heim: noch immer PCR<48.
  • Jetzt max 3 Besucher/Tag im Krankenhaus.
  • FFP-Maske für Besucher im Kindergarten
Solche VO gibt es auch noch in anderen Ländern - mir fallen jetzt zB das Burgenland, die Steiermark und Kärnten ein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Außerdem gibt es, der Kompetenzverteilung entsprechend, mehrere LandesVO zu den Covid-Maßnahmen in landwirtschaftlichen Schulen. All diese VO habe ich zuletzt nicht mehr im Detail verfolgt bzw berichtet und kommentiert.
Die Ländertabellen auf Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (bis etwa Seitenmitte scrollen oder "Regionale" suchen) gibt weiterhin Anhaltspunkte, ist aber nicht immer ganz tagesaktuell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte seit Oktober 2020 endlich wieder einmal eine andere Frau als meine Chinesin beglücken (sie weiß davon und versteht das voll und ganz). Doch Corona hinderte mich daran bisher. Beziehungsweise die Quarantäne. Die Luhana - die "Spanierein aus Saragossa" aus Rumänien - wäre auch wieder einmal einen Versuch wert.

Wann fällt die Quarantäneregelung endlich zur Gänze? Ich schätze noch heuer. Es kann doch nicht sein, dass Corona für eine halbe Ewigkeit auf der Liste stehen bleibt.

Dr. Wenisch hat das diese Woche für den Laien im Fernsehen wieder einmal so gut und lässig erklärt: Das Virus braucht die Polymerase. Ohne dem geht ihm der Brennstoff aus und dann heißts "Game over" fürs Virus.
 
Was soll denn der Schwachsinn, ... ?
Epidemiologisch und sozialpolitisch gesehen entspricht diese Vorgangsweise doch einem kompletter Unfug.
Kann sein, dass es in der Sache Fug oder Unfug ist ... das ist wie die Frage, ob David Alaba hinten links oder 6er (um hier im Forum nicht ganz OT zu sein) spielen soll - Experten vor!
Aber sich über die Einkaufszentren-Regelung speziell lustig zu machen, zeigt nur, dass der Grundgedanke des derzeitigen Regelungsniveaus nicht verstanden worden ist: Schutz vulnerabler Personen dort, wo sie (von der Art des Handelsbetriebs her) letztlich nicht/kaum vermeiden können, hingehen zu müssen. Am Gang vom Einkaufszentrum kann Dir die vulnerable Person, die beim Bäcker war, entgegenkommen - daher dort Maske. Dass sich die Person beim Hervis ein Sportleiberl kauft, wird nicht vermutet - daher dort drin keine Maskenpflicht.
Für Tüftler eröffnet dies interessante Diskussionsfelder zur Maskenpflicht in folgenden Fällen:
  • Bankomat im EZ - wohl nein.
  • Selbstbedienungsfoyer einer Bank im EZ - vermutlich ja.
  • Postkastl im EZ - wohl nein.
  • Post-SB-Foyer mit Abholstation im EZ - eher ja.
  • Abholstation von Amazon - eher nein.
  • Getränke- oder Brotautomat allein - wohl nein.
  • "Automatengeschäft" mit Lebensmitteln - eher ja.
  • Am Wochenende, wenn alle "Basisgeschäfte" geschlossen, aber zB Gastro oder Kino offen sind - ???
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber sich über die Einkaufszentren-Regelung speziell lustig zu machen, zeigt nur, dass der Grundgedanke des derzeitigen Regelungsniveaus nicht verstanden worden ist:

Mir sind die Regelungen in ihrer Logik schon ganz gut geläufig, allerdings geht es mir wie Anschober damals, als er sinngemäß sagte: Sie können sich gar nicht vorstellen, welch weitreichende Konsequenzen solche Regelungen haben können.
 
Kann sein, dass es in der Sache Fug oder Unfug ist ... das ist wie die Frage, ob David Alaba hinten links oder 6er (um hier im Forum nicht ganz OT zu sein) spielen soll - Experten vor!
Aber sich über die Einkaufszentren-Regelung speziell lustig zu machen, zeigt nur, dass der Grundgedanke des derzeitigen Regelungsniveaus nicht verstanden worden ist: Schutz vulnerabler Personen dort, wo sie (von der Art des Handelsbetriebs her) letztlich nicht/kaum vermeiden können, hingehen zu müssen. Am Gang vom Einkaufszentrum kann Dir die vulnerable Person, die beim Bäcker war, entgegenkommen - daher dort Maske. Dass sich die Person beim Hervis ein Sportleiberl kauft, wird nicht vermutet - daher dort drin keine Maskenpflicht.
Für Tüftler eröffnet dies interessante Diskussionsfelder zur Maskenpflicht in folgenden Fällen:
  • Bankomat im EZ - wohl nein.
  • Selbstbedienungsfoyer einer Bank - vermutlich ja.
  • Postkastl im EZ - wohl nein.
  • Post-SB-Foyer mit Abholstation - eher ja.
  • Abholstation von Amazon - eher nein.
  • Getränke- oder Brotautomat allein - wohl nein.
  • "Automatengeschäft" mit Lebensmitteln - eher ja.
  • Am Wochenende, wenn alle "Basisgeschäfte" geschlossen, aber zB Gastro oder Kino offen sind - ???

....so quasi... ;) ...Masken auffe Masken owe aber heit gehts guat aber heit gehts guat.... :zensiert: :haha: :undweg:
 
Masken auffe Masken owe aber heit gehts guat

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