Kann sein, dass es in der Sache Fug oder Unfug ist ... das ist wie die Frage, ob David Alaba hinten links oder 6er (um hier im Forum nicht ganz OT zu sein) spielen soll - Experten vor!
Aber sich über die Einkaufszentren-Regelung speziell lustig zu machen, zeigt nur, dass der Grundgedanke des derzeitigen Regelungsniveaus nicht verstanden worden ist: Schutz vulnerabler Personen dort, wo sie (von der Art des Handelsbetriebs her) letztlich nicht/kaum vermeiden können, hingehen zu müssen. Am Gang vom Einkaufszentrum kann Dir die vulnerable Person, die beim Bäcker war, entgegenkommen - daher dort Maske. Dass sich die Person beim Hervis ein Sportleiberl kauft, wird nicht vermutet - daher dort drin keine Maskenpflicht.
Für Tüftler eröffnet dies interessante Diskussionsfelder zur Maskenpflicht in folgenden Fällen:
- Bankomat im EZ - wohl nein.
- Selbstbedienungsfoyer einer Bank - vermutlich ja.
- Postkastl im EZ - wohl nein.
- Post-SB-Foyer mit Abholstation - eher ja.
- Abholstation von Amazon - eher nein.
- Getränke- oder Brotautomat allein - wohl nein.
- "Automatengeschäft" mit Lebensmitteln - eher ja.
- Am Wochenende, wenn alle "Basisgeschäfte" geschlossen, aber zB Gastro oder Kino offen sind - ???