Ein Ueberblick
Mit
Disclaimer zusammengestellt aus
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/ und dem RIS.
Schul- und Uni-Regelungen sind nicht beruecksichtigt.
Im
Burgenland gilt noch die
4. Burgenländische COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung BglLGBl 20/2022 idF BglLGFbl 46/2022
bis 31.08.2022. Sie betrifft "Dienstantritts- und Besucherregelungen für bettenführende allgemeine Krankenanstalten, Sozialeinrichtungen und mobile Pflege- und Betreuungsdienste".
In
Wien - siehe oben - gelten jetzt auch die verschaerften
Besuchs- und Arbeitsplatzregeln in Krankenhaeusern und Heimen sowie bekanntlich die
Maskenpflicht fuer Kunden und Personal in Oeffis und Apotheken. Fuer das Personal koennen Trennscheiben usw die Maskenpflicht aufheben.
Allem Anschein nach gilt die Wiener VO
bis 23. August. Nicht nachvollziehen kann ich im Moment, warum einzelne Bestimmungen nur bis 11. August gelten sollen - im RIS scheint da etwas ein wenig durcheinander geraten zu sein (oder ich ueberseh etwas). Die Maskenpflicht in Oeffis und Apotheken scheint mir von dieser Unklarheit nicht betroffen.
Auf Bundesebene gilt die
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung BGBl II 156/2022 idF der (1.) Novelle BGBl 201/2022, noch
bis 23. August.
Die
COVID-19-Einreiseverordnung 2022 BGBl II 186/2022 gibt es zwar nach wie vor, sie gilt aber nur mehr fuer die Einreise aus Hochrisikogebieten, von denen derzeit keines definiert ist. Sie gilt derzeit bis 30. September, ist aber - wie ausgefuehrt - derzeit nicht anzuwenden.