Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Falls ein Corona-Patient in ein allgemeines öffentliches Krankenhaus in Wien kommt, wird er wohl noch kränker als krank, denn außer in den Intensivstationen sind nur die Rudolfstiftung und das AKH meiner Erinnerung nach zu einem großen Teil klimatisiert. Jetzt auch das Krankenhaus Nord, aber da handelt es sich wohl eher um eine "temperaturabsenkende Lufterfrischungsanlage".

Aber zurück zum Thema:

In solchen Zeiten wie diesen möchte ich echt kein Politiker sein, der etwas zu sagen hat. Wir kriegen Corona ganz einfach nicht richtig in den Griff... Sicherlich dauert dieser ganze Schas ein Weile, doch zweieinhalb Jahre sind schon recht viel für viele Menschen geworden. Man erinnere sich nur an die Pest zurück. Die hat damals vor vielen Jahren 7 lange Jahre gewütet.

In den nächsten Jahren kommen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedoch aus diesem ganzen Schlamassel heraus. Das hat uns schon die Geschichte gezeigt.
Wir werden es nie in den Griff bekommen!
Leider….
 
Wir werden es nie in den Griff bekommen!
Leider….

Oja, schon. Aber eben nach längerer Durststrecke.

Nachdem die behördlich verordnete Quarantäne für Corona-Infizierte aufgehoben wird, bleibt die Erkrankung jedoch weiterhin anzeigepflichtig. Allerdings kein Beinbruch.

Schade finde ich nur persönlich gesehen, dass durch diese Seuche sogar berufliche Existenzen vernichtet wurden, nur weil sich einige Wenige zu sehr reinsteigerten.

 
Oja, schon. Aber eben nach längerer Durststrecke.

Nachdem die behördlich verordnete Quarantäne für Corona-Infizierte aufgehoben wird, bleibt die Erkrankung jedoch weiterhin anzeigepflichtig. Allerdings kein Beinbruch.

Schade finde ich nur persönlich gesehen, dass durch diese Seuche sogar berufliche Existenzen vernichtet wurden, nur weil sich einige Wenige zu sehr reinsteigerten.

Jup, aber sie wird uns wie die Grippe 🤧 ewig begleiten!!
 
Remdesivir war wohl nicht der große Burner. Mit dem hat sich der Donald Trump damals bei seiner Corona-Erkrankung behandeln lassen. Gegen die Hirnerkrankung bei ihm gibts jedoch kein Medikament. :mrgreen:
 
Owa nua vian schwan valauf!
Oda via olle scho zugänglich??

Kommt drauf an. Ein Arzt entscheidet zuerst über die Behandlungsmethoden bei COVID, obwohl sich auch Apothekerinnen wie die Schwabegger-Wager gut mit dem menschlichen Körper und vor allem mit der Chemie darin auskennen. Paxlovid kriegst wahrscheinlich nur über Rezept und nach einem Segen vom Wenisch aus dem Krankenhaus Favoriten. ;)
 
Remdesivir war wohl nicht der große Burner. Mit dem hat sich der Donald Trump damals bei seiner Corona-Erkrankung behandeln lassen. Gegen die Hirnerkrankung bei ihm gibts jedoch kein Medikament. :mrgreen:
... den haben sie mit ziemlich Vielem behandelt.... wenn er net Präsident der USA g'wesen wär', wär' er wohl auf der Intensiv gelandet.... ;)
:cool:
 
Guten Abend, die Community.
Covid-Verordnungen-Entzugserscheinungen sind absolut bewaeltigbar ... aber die neue Dosis ist eingelangt.
Ich weiss nicht, ob es notwendig ist, jetzt noch auf die ORF-Webseite oder zu anderen Medien zu verlinken - koennt mir naemlich auch vorstellen, dass nicht alle Inhalte des neuen (Un-)Dings ganz korrekt wiedergegeben wurden.
Ich bin auch noch nicht in seiner Tiefe angelangt. Daher vorab einmal nur der Link zur VO und einige Interpretationsversuche.

Das - ich sagte es schon: (Un-) - Ding ist die Sammelverordnung BGBl II 295/2022, die drei Artikel = Abschnitte umfasst:
  • (Art 1) eine Aenderung in der alten AbsonderungsVO aus der Kaiserzeit (RGBl 39/1915). Diese wurde damals zur Durchfuehrung des EpidemieG 1913 (RGBl 67/1913) erlassen und ist offenbar (staun, staun!) weiterhin in Kraft, waehrend (ich sage nicht "obwohl", weil ich - wie schon oft einbekannt - legistisch zu wenig bewandert bin) das EpiG 1913 selbst als EpiG 1950 BGBl 186/1950 wiederverlautbart wurde;
  • (Art 2) ein paar Aenderungen (= 2. Novelle) zur 2. BasisMassnVO (BGBl II 156/2022 idF BGBl II 202/2022);
  • (Art 3) das echt Neue, die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV). Ja, ja, ich weiss, dass der Begriff Verkehrsbeschraenkungen hier im Forum jede Menge - nun ja - witziger Reaktionen hervorrufen kann und wird.
Also, schoen der Reihe nach - work in progress.
Und der Archie beginnt mit dem Einfachsten:

ad Art 1
In der AbsonderungsVO wird in die Liste der Krankheiten, bei deren Auftreten der/die Erkrankte abzusondern ist (= in Quarantaene gehen muss), COVID wieder herausgenommen. COVID war am 31.01.2020 (schon recht frueh) noch unter der Bezeichnung "2019-nCoV (“2019 neuartiges Coronavirus")" in diese Liste eingefuegt worden und dann im Mai 2022 (anlaesslich der zusaetzlichen Aufnahme der Affenpocken) auf die gebraeuchliche Bezeichnung "SARS-CoV-2" umbenannt worden.
Ersatzweise wird auch in dieser VO verankert, dass COVID-Erkrankte, -Krankheitsverdaechtige und -Ansteckungsverdaechtige jetzt Verkehrsbeschraenkungen unterworfen werden koennen.

ad Art 2
In der 2. BMV kommt es nur zu Aenderungen der Bestimmungen zum Betreten von Alten- und Pflegeheimen, stationaeren Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kranken- und Kuranstalten. Es duerfen auch positiv getestete Mitarbeiter(innen) eingelassen werden. Das Praeventionskonzept fuer diese Einrichtungen muss auch explizit darauf eingehen.
Auch in der mobilen Pflege duerfen jetzt nach Massgabe der VbV positiv getestete Personen taetig sein.
Diese Ausnahme samt dem Verweis auf die VbV gilt nicht fuer die anderen Einlass Begehrenden, also Besucher (mit unveraenderten Ausnahmen wie z.B. Seelsorger oder bei "kritischen Lebensereignissen") und auch nicht fuer Lieferanten etc.
Die Aenderungen der 2. BMV treten am 1. August in Kraft, die Geltung der 2. BMV wurde bis 23. Oktober verlaengert.
Warum die am Ende der VO enthaltenen Bestimmungen ueber noch irgendwelche Kombinationen von Impfungen, Tests und Antikoerpernachweis, die auch als "Nachweis geringer epi-Gefahr" gelten,am 11. September auslaufen sollen, weiss bzw versteh ich nicht. Vllt kommt da was in der Rechtlichen Begruendung. 🤷‍♂️ Sorry, folks.

ad Art 3
Die VerkehrsbeschraenkungsVO schau ich mir noch genauer an.
Wenn dieses Posting dann noch zugaenglich ist, schreib ich hier weiter, sonst gibt's ein weiteres Posting.
Bleibt's mir gewogen.
🏹
 
Zuletzt bearbeitet:
Großartig gemacht!
Allen Respekt!

... ich bin überzeugt, dass sich die p.t. Mitbewohner:innen in Österreich so wie bisher penibel an die Bestimmungen der Gesetzgeber halten werden....
Ich freue mich schon echt darauf, dann gemeinsam mit Covid-19 Infizierten im selben Restaurant, im Sportverein, im Fitnesscenter, am Arbeitsplatz meine Zeit zu verbringen.... ah ja, dieselbe Regierung empfiehlt die vierte Impfung übrigens erst ab 65 ....

Kurze Frage an die juristische Kundigen: ist der bzw die Gesetzgeber nicht dem Allgemeinwohl verpflichtet? Wäre interessant zu sehen, wie die bisher bekannt geworden Regelungen diesem dienlich sein können. :hmm::schulterzuck:
 
Ich freue mich schon echt darauf, dann gemeinsam mit Covid-19 Infizierten im selben Restaurant, im Sportverein, im Fitnesscenter, am Arbeitsplatz meine Zeit zu verbringen.

.... :unsure: ....nicht falsch verstehen;) bin auch kein "Freund" dieser Lösung....aaaber....glaubst du :unsure: vor Corona bist mit keinem irgendwie kränklichen und ansteckenden Menschen (ohne sogenannten Symptome) beisammen gewesen o_O:undweg:
 
.... :unsure: ....nicht falsch verstehen;) bin auch kein "Freund" dieser Lösung....aaaber....glaubst du :unsure: vor Corona bist mit keinem irgendwie kränklichen und ansteckenden Menschen (ohne sogenannten Symptome) beisammen gewesen o_O:undweg:
Doch.
Ich stimme lediglich Herrn Gartlehner zu - es ist einfach noch zu früh. Ich bin auch dafür, dass die Quarantänepflicht fällt. Aber zugleich fast alles für Erkrankte/Infizierte zu öffnen ist nach meiner Einschätzung grob fahrlässig.
Da frage ich mich, ob sich diese Regierung an ihrer Bevölkerung (oder Teilen der Bevölkerung) rächen will? Okay, mieser Seitenhieb. Es geht wohl primär darum der MFG den Wind aus den Segeln zu nehmen, die Kosten der Pandemie auf die Krankenkassen abzuwälzen und ganz allgemein ein Feld der 'ewigen' Kritisierbarkeit aufzugeben....

Schluss mit offtopic. Waiting for @Mitglied #475094 und seine Analysen.
 
Österreich müsste die Pandemie beenden und zur Gesetzgebung von 2019 zurückkehren!
Mit der aktuellen Verordnung tritt für dg der Schutz der risikopatienten wieder in Kraft.
Wie willst du alle deine ma lt Arbeitnehmerschutz schützen wen Du nicht weißt wetz positiv ist?
Wo sollen positive ihre Mittagspause abhalten und zu Essen?
 
Bei uns gilt, vom Arbeitgeber verordnet. eine verpflichtende Maskenpause nach eineinhalb Stunden Maske tragen - bevorzugt im Freien und mindestens 15-20 Minuten. Darauf kann man gar nicht verzichten (ok, die Vorgesetzten sehen das vielfach anders.... ).
Ich werden den Arzt meines Misstrauens bemühen, auf dass er mir den vierten Stich verabreiche.... (eigentlich warte ich auf Valneva - aber es kommt nicht und kommt nicht)...

Endgültig - back to @Mitglied #475094 !
 
Das - ich sagte es schon: (Un-) - Ding ist die Sammelverordnung BGBl II 295/2022, ...
  • (Art 3) das echt Neue, die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV). Ja, ja, ich weiss, dass der Begriff Verkehrsbeschraenkungen hier im Forum jede Menge - nun ja - witziger Reaktionen hervorrufen kann und wird.
ad Art 3
Die VerkehrsbeschraenkungsVO schau ich mir noch genauer an.
Wenn dieses Posting dann noch zugaenglich ist, schreib ich hier weiter, sonst gibt's ein weiteres Posting.
Also, die VerkehrsbeschraenkungsVO (VbV)
Vorweg: Ich kommentiere im Prinzip nicht Fragen der Durchfuehrbarkeit, der Kontrollierbarkeit und der (medizinischen, sozialen, ...) Sinnhaftigkeit. Das schliesst aber vllt das eine oder andere :unsure: nicht aus.
  • Sie gilt fuer Personen, fuer die ein positives Testergebnis vorliegt. Das umfasst auch einen positiven Antigen-Test! Das ist den Bestimmungen ueber das Ende der Anwendung der VbV zu entnehmen:
  • Die Verkehrsbeschraenkungen enden,
    • wenn ein PCR-Test innerhalb von 48 Std nach einem positiven Antigen-Test negativ ausgeht, den Antigen-Test sozusagen falsifiziert;
    • mit erfolgreichem Freitesten (negativ oder CT >=30) fruehestens "am fuenften Tag nach der (seinerzeit positiven) Probennahme"; ich such es jetzt nicht raus, aber ich glaube, es ist schon festgelegt worden, dass der Proben-Tag als Tag 0 zaehlt;
    • nach zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Probennahme (ein bissl unscharf - Stunde oder Tagesende -, soll sein).

  • Die "Positiven" muessen FFP2-Masken tragen (und zwar "korrekt" (!), d.h. ueber Mund und Nase und - aehh - einigermassen frisch aussehend [, die Maske])
    • ganz allgemein, wann immer nicht "zuhause",
      • in geschlossenen Raeumen, wenn das Zusammentreffen mit anderen nicht ausgeschlossen ist
      • sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 m zu anderen nicht eingehalten werden kann.
      • Anmerkung 1: "Zusammentreffen" ist jeder Aufenthalt mit einer anderen Person im selben Raum, egal wie gross dieser ist.
      • Anmerkung 2: "nicht ausgeschlossen" heisst wohl (aber vllt greife ich hier unrichtig der Rechtl Begr vor), dass net unbedingt ein(e) andere(r) im Raum sein muss, dass aber jederzeit eine(r) reinkommen kann.
      • Anmerkung 3: Das "Nichteinhalten-Koennen" des Abstands im Freien interpretiere ich (der ich die Massnahmen immer schon eher streng ausgelegt habe) als einerseits eine physische Unmoeglichkeit (schmaler Gang, schmaler Gehsteig, Bahnhofseingang zur Stosszeit), andererseits als Aufforderung an jede:down: einzelne:down:, auf den Abstand zu achten - weil selbst, wenn dir eine(r) unachtsam zu nahe kommt, dir (auch) die Aufgabe zukommt, dafuer zu sorgen, dass du ihm/ihr aus dem Weg gehst.
    • in Oeffis - hier und ganz allgemein der Hinweis: Die 2. Wiener BMBeglV mit ihrer, u.a., allg Maskenpflicht in Oeffis und Apotheken gilt jetzt einmal bis 23.08. weiter. Ueberhaupt gilt auch auf Bundesebene die 2. BMV weiter, sie wurde - siehe einige Postings weiter oben - mit ein paar Aenderungen bis 23. Oktober verlaengert.
    • in privaten Fahrzeugen, auch hier "sofern ein physischer Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen ist"; wenn man also allein*) (dazu siehe noch unten!) im Auto sitzt und sich einsperrt (damit auch kein ungebetener Fahrgast einstiegen kann :) - und auch keine durchaus gebetene Dame in der Brunner Strasse), darf man die Maske herunten lassen;
    • im privaten Wohnbereich (Wohnung/Haus und Garten; auch im eigenen Hotel- und Heimzimmer), sowohl im Inneren (ausser es kann keiner reinkommen) als auch im Freien (ausser man haelt 2 m Abstand).
    • Ausnahmen:
      • Der physische Kontakt (s.o.: Zusammentreffen in einem Raum, wie gross auch immer, im Auto, im Freien ohne Abstand) nur mit Haushaltsangehoerigen gilt nicht als Zusammenkunft.
      • Wenn du in einem medizinischen Notfall am Kopf behandelt oder kuenstlich beatmet werden musst, entfaellt naturgemaess die Maskenpflicht fuer dich; wenn du bei bewusst sein bist, musst du aber auf deinen positiven Status hinweisen (das kann Haftungsfragen ausloesen).
      • Wenn du allein daheim in deinem Zimmer oder in deinem Auto warst, bist du angehalten, andere, spaeter das Zimmer oder das Auto Benuetzende zu schuetzen, insb indem du gruendlich lueftest.

  • Die Positiven duerfen nicht betreten (und es wird wiederholt, dass das "Betreten" auch das "Verweilen" umfasst - wie sonst kaeme es zum Verweilen :unsure:?):
    • Kranken- und Kuranstalten sowie die diversen Heime. Das Verbot gilt nicht fuer das Personal ebendort (dazu siehe oben, wo ich die Aenderungen in der 2. BMV erlaeutere). Es gilt nicht fuer die Bewohner, Patienten, Klienten dort. Auch Besuche von Seelsorgern, in der Palliativ-/Hospizbetreuung u.ae. sowie Begleiter(innen) zu einer Entbindung sind ausgenommen (aber wohl nicht nachfolgende Besuche am Wochenbett).
    • Kinderkrippen, Kindergaerten, Volksschulen, Horte etc. bis zu 11 Jahren; auch nicht zu Tageseltern. Das gilt fuer die Kinder! Das Verbot gilt naemlich nicht fuer Personal und Betreiber (also z. B auch nicht fuer die Tagesmutter selbst). Mich erstaunt, dass auch positive Eltern ihre Kinder in den Kindergarten begleiten duerfen.

  • Also: Man darf als Positive(r) arbeiten gehen. Notate bene: Sowohl aus arbeitsrechtlichen als auch aus Haftungsfragen halt ich mich raus!
    • Wenn man maskenbefreit (aus medizinischen Gruenden, inkl. als Schwangere - nicht gegendert!) ist, darf man nicht an den Arbeitsort, es sei denn, es werden andere geeignete organisatorische oder raeumliche Schutzmassnahmen getroffen (dazu als Sonderfall auch noch unten).
    • Das Gleiche gilt (inkl der Klausel mit den Schutzmassnahmen), wenn die Arbeit bei durchgehendem Tragen der Maske nicht erbracht werden kann. Besonderes Nachdenken ueber ZK und BJ erspar ich mir hier und jetzt.

  • Und - ich schreibe es bewusst erst am Schluss, nicht nur, weil es in der VO erst am Schluss steht:
  • DAS ALLES GILT NICHT, WENN ALLE ANDEREN PERSONEN, DIE MAN KONTAKTIEREN KOENNTE, AUCH ZUM GLEICHEN ZEITPUNKT POSITIV SIND!
    • Daher kommt eben diese Idee vom Arbeitszimmer voller Covid-Positiver (die der/die soeben Freigetestete aber dann verlassen muss, denn ...)
    • Achtung, das ist keine Aussage (hab ich zumindest den Eindruck) ueber vor kurzem Genesene oder sonst nur gering epi-Gefaehrdende!
  • Was fuer die Schulen (Schulpersonal, allgemeine Betretungsregeln nach der Volksschule) gelten wird, werden wir noch - wohl wieder recht spaet - zu sehen bekommen. Kein Spass, das Gezerre zwischen Paedagog(inn)en, Gewerkschaft und lernfokussierten vs. COVID-besorgten Eltern.
Ich glaub das waer's einmal.
LG, 🏹

Wie immer gilt der Disclaimer (insb auch mein Hinweis, dass ich arbeits- und haftungsrechtliche Fragen aussen vor lasse) und die Bitte um Anregungen und Hinweise (nicht aber um Beschwerden in der Sache).
 
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