Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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vielleicht solltest du mal - rein intelligenzmäßig - den unterschied von "gesund" und "symptomlos erkrankt" hinterfragen
dann würdest du rasch draufkommen, dass der unterschied eine weitreichende rechtliche komponente hat ...
vielleicht solltest du mal - rein intelligenzmäßig - den unterschied von "gesund" und "symptomlos erkrankt" hinterfragen
dann würdest du rasch draufkommen, dass der unterschied eine weitreichende rechtliche komponente hat ...
Kontaktpersonen sind, bis zur positiven Testergebnis, gesunde Menschen. Vor allem die, die mehrmals negativ getestet sind.

Oder eure graue Eminenz ist anderen Meinung?
 
Kontaktpersonen sind, bis zur positiven Testergebnis, gesunde Menschen. Vor allem die, die mehrmals negativ getestet sind.

vielleicht solltest du mal - rein intelligenzmäßig - den unterschied von "gesund" und "symptomlos erkrankt" hinterfragen

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Von Kontaktpersonen war nirgendwo die Rede. Und soweit ich das mitbekommen habe, gibt es ohnehin keine Kontaktverfolgung mehr.
 
Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Von Kontaktpersonen war nirgendwo die Rede. Und soweit ich das mitbekommen habe, gibt es ohnehin keine Kontaktverfolgung mehr.

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil;
Wer denken kann ist noch weiter im Vorteil.:lalala:

1. Von nicht-Kontaktpersonen war auch nirgendwo die Rede. Tatsche ist, dass VIELE gesunde Menschen mehrmals in Quarantäne geschickt wurden, nur weil sie zu ernst waren, um ein möglichen Kontakt in den letzten 7-10 Tagen zu melden/bestätigen

2. Ob die Quarantäne von gesunden Menschen jetzt oder vor 2 Jahren verordnet war ist irrelevant. Relevant ist, dass so ein Blödsinn verordnet wurde.
 
Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil;
Wer denken kann ist noch weiter im Vorteil.:lalala:
Hier geht es nur um positiv getestete Personen, die keine Symptome haben.

Relevant ist, dass so ein Blödsinn verordnet wurde.
Ja, es ist tatsächlich nicht nur ein Blödsinn, sondern auch leichtsinnig:

Können asymptomatische mit COVID-19 Infizierte das Virus übertragen?


Man geht derzeit davon aus, dass eine Transmission des Virus auch durch asymptomatische Fälle (die nie Symptome entwickeln) stattfindet. In welchem Ausmaß dies geschieht, ist noch nicht vollends geklärt.
 
... heute online gelesen - Herr BM Rauch hätte eine modifizierte Verordnung zu "Verkehrsbeschränkungen" unterschrieben und sie sei bereits veröffentlicht und wirksam (also, damit ma zB zu Wahlen Schulen auch Corona-positiv betreten derf...)....??
 
... heute online gelesen - Herr BM Rauch hätte eine modifizierte Verordnung zu "Verkehrsbeschränkungen" unterschrieben und sie sei bereits veröffentlicht und wirksam (also, damit ma zB zu Wahlen Schulen auch Corona-positiv betreten derf...)....??
In der Tat, danke.
Es handelt sich, rechtzeitig vor den Wahlen in den naechsten Wochen, um die 1. Novelle zur COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, BGBl II 341/2022. Da hat jemand mitgedacht.
Sie ist gestern, am 8.9. kundgemacht worden und ist heute (9.9.) in Kraft getreten.

Du hast Recht, der zweite Punkt der VO hebt das Betretungsverbot fuer Volksschulen (wohl der relevanteste Fall) und andere Einrichtungen auf, wenn dort ein Wahl-, Abstimmungs- oder Begehrenslokal eingerichtet ist und der/die COVID-Positive dort an der Wahl bzw. Abstimmung bzw am Volksbegehren teilnehmen oder bei der Durchfuehrung mitwirken will. Gilt also auch fuer Beisitzer(innen), Wahlhelfer(innen) usw.

Der erste Punkt erlaubt COVID-Positiven die kurzfristige Abnahme der Maske zum Zweck der Identifikation für gesetzlich vorgeschriebene Identifikationspflichten, also zB bei Wahlen, aber wohl auch auf Aemtern, bei Polizeikontrollen, bei der Einreise etc.

Wenn es dazu eine RB geben sollte, reiche ich sie nach.
 
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Die ... VO BGBl II 185/2022 zu den Grenzkontrollen gegenueber Slowenien und Ungarn hat nicht mit Covid zu tun, sondern ist die abermalige sechsmonatige Verlaengerung der Aufhebung der Schengen-Regeln fuer diese Grenzen mit dem Hintergrund des "Balkanroute"-Themas.
Diese GrenzkontrollVO gilt derzeit bis Karnevalsbeginn (11.11.).
Ab heute Nacht (29.09., 0 h) soll sie auf die Grenze zur Slowakei 🇸🇰 ausgedehnt werden.
Vorläufig nur nachrichtlich in ORF online (und im Journal um 8h).
Rechtsquelle folgt nach ihrer Kundmachung.
 
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Diese GrenzkontrollVO gilt derzeit bis Karnevalsbeginn (11.11.).
Ab heute Nacht (29.09., 0 h) soll sie auf die Grenze zur Slowakei 🇸🇰 ausgedehnt werden.
Vorläufig nur nachrichtlich in ORF online (und im Journal um 8h).
Rechtsquelle folgt nach ihrer Kundmachung.
Ich erlaube mir nur den Hinweis, dass es bedeutende signifikante Unterschiede zwischen Fasching und Karneval gibt... :cool:
 
Die Bgld COVID-BasismaßnBeglVO, LGBl. Nr. 63/2022*, waere heute ausgelaufen und ist mit der gestrigen VO BgldLGBl 73/2022 bis 31. Dezember 2022 verlaengert worden. Ausserdem wurde der Verweis auf die COVID-19-VerkehrsbeschrVO (VbV) des Bundes aktualisiert.

* Diese VO habe ich Euch offenbar bisher unterschlagen (entweder weil es zu heiss war, oder weil sie ohnehin nur mehr die Besuchs- und Dienstregeln in Krenkenhaseuser, Sozialeinrichtunge un in der mobilen Pflege betrifft). Hier ist die Originalfassung. Sie wurde am 8. August 2022 vom LH erlassen, am 9. August kundgemacht und trat am 10. August, vorerst befristet bis 30.09. (siehe oben) in Kraft.
Diese VO ersetzte die 4. Bgld SchuMaBeglVO, LGBl. Nr. 20/2022, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 46/2022,
 
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... der 30.9. ist nun definitiv bereits etwas weiter in der Vergangenheit liegend... ??
 
Ok, danke. Ich hab Eure Postings gelesen und mir schon eine Antwort überlegt. Ich habs halt doch nicht ganz klar ausgedrückt.
Jetzt laufen als nächste einmal die Bundes-VO und parallel dazu die Wiener VO mit 23.10. aus. Schau ma mal, was da kommt.
 
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