Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Wie angekuendigt, wurde die 2. BasisMassnV BGBl II 156/2022, zuletzt idF der VO BGBl II 295/2022, verlaengert, und zwar bis 15. Jaenner 2023.
Dies geschah mit ihrer 3. Novelle, BGBl II 392/2022.

Und es gibt diesmal sogar eine Rechtliche Begruendung. Diese ist vergleichsweise umfangreich, weil sie ausfuehrlich auf das Erkenntnis des VfGH V 312/2021-15 zu den Vorschriften fuer Kultureinrichtungen im Vergleich zu jenen fuer Kirchen etc eingeht.
Die gruendliche und vorsichtige Neufassung der Ausnahmeregelung fuer religioese Zusammenkuenfte und religioese Handlungen ist auch der einzige neue materielle Inhalt in der 3. Novelle. Details, wenn erwuenscht, per PN.
Die sonstigen minimalen Aenderungen sind redaktionell.
 
Wien ist anders. Und dass gestraft wird, das finde ich völlig in Ordnung. Auch wenn´s dem Glattauer nicht passt. :mrgreen:

Schülerin, 16, durchquert eine U2-Station, um überdacht von Abgang A zu Aufgang B zu kommen. Ihre Maske trägt sie in der Hand. Kommt ein Kontrollor, hält sie auf, lässt sich den Schülerausweis zeigen (so weit okay). Und stellt dann einen Strafzettel über 50 Euro aus. Einem Schulkind. Das die U-Bahn gar nicht benutzt hat. Das seine Maske in der Hand hält und sie ohne Widerrede sofort aufsetzt. O-Ton: "Jetzt is leider z'spät."
Mit 16 ist man reif genug, um zu wählen. Also .......
 
Wien ist anders. Und dass gestraft wird, das finde ich völlig in Ordnung. Auch wenn´s dem Glattauer nicht passt. :mrgreen:


Mit 16 ist man reif genug, um zu wählen. Also .......

Dass es gestraft wird ist prinzipiell in Ordnung.
Dass eine 16-Jährige Schülerin (unter diesen Umständen) bestraft wird, aber 5 erwachsene Männer, die ohne Maske in einer vollen U-Bahn fahren, nicht bestraft werden, ist nicht mehr in Ordnung (unabhängig von deren Wahlrecht)...
 
Wie angekuendigt, wurde die 2. BasisMassnV BGBl II 156/2022, zuletzt idF der VO BGBl II 295/2022, verlaengert, und zwar bis 15. Jaenner 2023.
Dies geschah mit ihrer 3. Novelle, BGBl II 392/2022.
Sorry, nachzutragen ist, dass auch die Wiener (Sonder-)Regelung mit der VO WrLGBl 41/2022 bis 15. Jänner 2023 ohne materielle Änderungen verlängert wurde. Der Verweis auf die Bundes-VO wurde angepasst.
 
Es hat ja inzwischen keinen Kontext mehr zu Covid und zur Sexarbeit und fliegt deshalb bei mir unter dem Radar. Aber ich update halt hier noch die Bestimmungen zu den Grenzkontrollen (in Aufhebung der Schengen-Regeln) zur Eindaemmung der Schlepperei:

Die VO ueber die Grenzkontrollen zur Slowakei wurden am 7.10. bis 28.10 verlaengert (siehe oben #3.059) und dann am 28.10. mit VO BGBl II 404/2022 bis 12. November - das hab ich uebersehen. Gestern wurde sie mit VO BGBl II 412/2022 weiter bis 12. Dezember verlaengert.

Hinsichtlich der Grenzen zu Slowenien und Ungarn gibt es seit gestern die neue (inhaltlich seit 2017 (!) unveraenderte) VO BGBl II 411/2022 ueber die "vorübergehende (:D :unsure:) Wiedereinführung von Grenzkontrollen" fuer weitere 6 Monate bis 11. Mai 2023.

 
Zuletzt bearbeitet:
Dass eine 16-Jährige Schülerin (unter diesen Umständen) bestraft wird, aber 5 erwachsene Männer, die ohne Maske in einer vollen U-Bahn fahren, nicht bestraft werden, ist nicht mehr in Ordnung (unabhängig von deren Wahlrecht)...

Das sind immer Einzelfallentscheidungen und es kommt auch immer auf die Reife der jeweiligen Person an. Ob das gerichtlich stets sorgsam beurteilt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Corona sehen seit Wochen in der Praxis in Wien folgendermaßen aus:

Es fahren immer mehr Leute in den Öffis ohne Maske. Gefühlt jeder 4. verzichtet auf die Maske. Ich als 4-fach Geimpfter tue es mittlerweile auch außerhalb Wiens. Selbst im vollbesetzten REX nach Baden bei Wien (ab dort werden die Fahrgäste nach Wiener Neustadt dann weniger). Fast nirgendwo wird mehr in Wien kontrolliert, da sich sonst die Kontrollorgane vermutlich eine Abreibung einfangen würden und sich damit verständlicherweise nicht auseinandersetzen wollen.

Bürgermeister Ludwig hält jedoch noch immer am Maskentragen fest. Unlängst hatte er seine schöne rote SPÖ-Maske wieder als Einziger bei einer Veranstaltung auf, die auf N1 zu sehen war. Rundherum von ihm waren sie alle maskenlos. Nur er mit seinen ganzen Experten, die ich noch immer nicht beim Namen kenne, ist dafür, dass man in einer 2-Millionen-Stadt doch größere Sorgfalt walten lassen muss, als z. B. in Salzburg, wo die Fahrgäste genauso in Bussen aneinanderpicken.

Ich glaube, selbst bis ganz nach oben zum Minister hat man die Schnauze langsam voll vor Corona. Neuerliche Quarantäne wäre nur mehr eine Qual. Seitdem die adaptierten Impfstoffe für BA4/BA5 für Omikron vorhanden sind, handelt es sich eh nur mehr um einen bessern Schnupfen. ;) Von Long-COVID mal abgesehen, aber das kann einem auch bei Creutzfeldt-Jakob passieren...
 
"Ich bin oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und ich muss sagen, die Disziplin ist nach wie vor eine sehr hohe, entgegen dem was behauptet wird."


Das stimmt doch nicht! Oder sehe ich allerweil nur eine Fata Morgana, wenn ich mehrmals wöchentlich durch halb Wien mit den Öffis fahre? Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Die Disziplin hat seit Monaten eklatant abgenommen! Haben auch schon die Wiener Linien geschrieben. Wenn der Herr Bürgermeister fast täglich nur von Floridsdorf zum Rathaus fährt, kann er ja auch nicht die ganze Bandbreite kennen. Meine Empfehlung an ihn: Fahrns einmal mit dem Bus. Vielleicht mit dem 5B. Da werdens schon die gute Disziplin erkennen...

Natürlich kommts auch drauf an, was man unter "sehr hoher Disziplin" versteht. Sehr hoch ist die Disziplin für mich jedenfalls nicht mehr, wenn mindestens jeder Fünfte auf die Maske in U-Bahn, Bim und Bus einen großen Haufen lässt. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Zurück zum Thema und zum Rechtlichen (diesmal Ausland):

Ab nun oder bald werden Leute in Italien gestraft, sobald sie nicht glaubhaft begründen konnten, weshalb sie keine Auffrischungsimpfung durchführen ließen. Viele davon behaupten, sie seien bereits Corona-infiziert gewesen, deshalb müssten sie sich keiner neuerlichen Impfung unterwerfen. ;) 100 Euro beträgt die Strafe. Eh eigentlich ziemlich human.

Und Inland:

Unser Gesundheitsminister aus Vorarlberg (den ich wegen seiner Coolness mittlerweile schätze) lässt demnächst einen Brief an fast alle Bürgerinnen und Bürger aussenden, in dem die Vorteile der Impfung angeführt sind.

Peter Hacker (Stadtrat von Wien) hat unlängst im Fernsehen davon gesprochen, dass Wien keinen Zwergerlaufstand machen wird, solange die WHO die Pandemie nicht für beendet erklärt hat. Machen dann Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck u.s.w. leicht einen Zwergerlaufstand?
 
Übersterblichkeit von Mai bis November von knapp neun Prozent

Wir haben also einen angeblich hochwirksamen Schutz vor einem schweren Verlauf durch die Impfung, trotzdem eine Übersterblichkeit und teilweise verantwortlich soll das Coronavirus sein.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
 
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