Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Für weitere Antworten geschlossen.
Umfragen!
Siehst du wo ernstzunehmende Demonstrationen, Widerstände etc.

Der Großteil der Bevölkerung ist mit der Arbeit der Regierung zufrieden.

Na dann ... ich glaube das eher nicht aber jeder darf seine Meinung haben.
Außerdem wirst du in keiner Zeitung die von Inseraten leben etwas gegenteiliges lesen.
 
Edit: Oje, da fehlt der erste Teil (Einkaufszentren, Märkte und vor allem 10er-Beschränkung in der Gastro).
Kann ich erst Mo früh ergänzen.
A


Für Kunden gilt im ganzen Innenbereich des Lokals Maskenpflicht, außer am jeweiligen Verabreichungs-Sitzplatz.
Also beim Betreten, Toilettengang, Getränkholen an der Bar/Theke (wo kein Verabreichungsplatz mehr ist), Besuch am Nachbartisch (wohl bis er sich dort seinen neuen Verabreichungsplatz eingerichtet hat – sollten dann halt dort auch nicht mehr als 10 sein) und Verlassen.

Par 8 – Sport
Minimales Detail für den Spitzensport: Tritt in einem Team oder bei Betreuern ein Covid-Fall auf, muss nur mehr 10 (statt 14) Tage lang vor jedem Wettkampf getestet werden.

Par 10 – Veranstaltungen
Veranstaltungen ohne gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze sind im Inneren nur mehr bis zu 10 Teilnehmer (Organisatoren und Personal nicht mitgezählt) zugelassen. Im Freien gilt unverändert die Obergrenze von 100.

Mit gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätzen bleibt die Obergrenze bei 1.500 Personen im Inneren und 3.000 draußen, wobei schon bei 250 (statt 500) Personen drinnen und (unverändert) 750 draußen eine Bewilligung erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Bewilligung ist ein Covid-Konzept Voraussetzung.

Schon ab 50 Teilnehmern drinnen bzw 100 draußen muss der Veranstalter ein Covid-Konzept erstellen und einen Beauftragten bestellen.
In diesem Fall muss es ein Covid-Konzept zwar auch geben, seine Einhaltung wird aber nur stichprobenartig (und vor allem ex post im Fall einer Infektion) überprüft.

Für Ausbildungsveranstaltungen und in der Fahrschule gelten auch die Regelungen zum Covid-Konzept, zum Abstand und zur Mund- und Nasenbedeckung.
Für Begräbnisse bis 500 Teilnehmer gelten die Bestimmungen über Höchstzahl, Bewilligung und Covid-Konzept nicht, wohl aber Abstandsgebot und Maskenpflicht (im Inneren).

Par 10a – Fach und Publikumsmessen
Maskenpflicht gilt ab jetzt nicht mehr nur dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, sondern auf jeden Fall.
Entsprechend der Änderung für Geschäfte generell vor einigen Tagen.

Par 11 – Ausnahmen
Unauffällig – aber sie war ja durchaus deutlich Bestandteil der Berichterstattung in den Medien – erfolgte die „Ausdehnung“ der Sperrstundenregelung in Par 6(2) und 10(2) (Gastgewerbe und Veranstaltungen – „Betreten“ nur zwischen 05.00h früh und 01.00h nachts) auch auf geschlossene Gesellschaften. Es fällt nämlich einfach die bisherige Ausnahme für solche geschlossenen Gesellschaften weg.
Weiterhin aufgehoben für das neue Regelwerk wurde die Klarstellung dass „Betreten“ dann auch "Verweilen" umfasst …

Alles Obige gilt ab Montag, 21.09., 00.00h. Die konsolidierte Fassung poste ich dann morgen früh, entweder noch in diesem Posting oder in einem neuen.

Disclaimer:
Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet -

  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch),
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit ) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Großteil der Bevölkerung ist mit der Arbeit der Regierung zufrieden.

Nö, ganz und gar nicht! Unter der Decke brodelts gewaltig und es fehlt nur noch der Funke für die Explosion. Nur weil DEINE Existenz noch nicht gefährdet ist (Beamter, Rentner, Schüler, Milliardär, Transferleistungsbezieher?) heisst das nicht, dass es mit jedem Tag mehr Menschen erwischt, nicht das Virus, sondern die Folgen der Maßnahmen.

p.s: Umfragen sind nie objektiv, alleine weil es demjenigen, der die Umfrage in Auftrag gibt (und auch bezahlt) NIE um einen Erkenntnisgewinn geht, sondern immer um eine Untermauerung seiner Absicht. (unglaublich, wie viel Naivität in der breiten Masse herrscht und immer wieder irgendwie erschütternd).
 
Nö, ganz und gar nicht! Unter der Decke brodelts gewaltig und es fehlt nur noch der Funke für die Explosion. Nur weil DEINE Existenz noch nicht gefährdet ist (Beamter, Rentner, Schüler, Milliardär, Transferleistungsbezieher?) heisst das nicht, dass es mit jedem Tag mehr Menschen erwischt, nicht das Virus, sondern die Folgen der Maßnahmen.

echt jetzt?
in welchen staaten wurde denn deiner meinung nach bislang die beste covid-politik gemacht?
in uk/usa?
schweden?
oder gar nordkorea?
 
p.s: Umfragen sind nie objektiv, alleine weil es demjenigen, der die Umfrage in Auftrag gibt (und auch bezahlt) NIE um einen Erkenntnisgewinn geht, sondern immer um eine Untermauerung seiner Absicht.

ich befürchte, du hast das prinzip einer umfrage nicht ganz verstanden - nur etwa 5% aller befragungen sind ‚politische‘ - ok, da bin ich schon bei dir - aber alles andere ist marktforschung ganz ohne ‚untermauerung‘ ...
 
Edit: Oje, da fehlt der erste Teil (Einkaufszentren, Märkte und vor allem 10er-Beschränkung in der Gastro).
Kann ich erst Mo früh ergänzen.
A
Nachgetragen hier der gestern in irgendwelchen Tiefen verschwundene erste Teil meines Textes zur VO 407/2020 vom vergangenen Freitag.

Vorweg:
Letztlich ist doch jemandem aufgefallen, dass der Titel „Lockerungsverordnung“ in Zeiten eines Festerziehens der Bestimmungen nicht mehr so wirklich angebracht ist. Der Titel der im Grunde noch immer, halt in der elften novellierten Fassung, geltenden VO 197 lautet jetzt neutraler „COVID-19-Massnahmenverordnung“.
Die gesamte "konsolidierte", derzeit geltende Verordnung (in die alle Änderungen eingearbeitet sind) findet Ihr hier.

Par 2 – Kundenbereiche
Es wird spezifiziert, dass nicht nur in Kundenbereichen von Betriebsstätten, sondern auch in „Verbindungsbauwerke[n] von Betriebsstätten, die baulich verbunden sind (z. B. Einkaufszentren)“ Maskenpflicht (vereinfacht fuer MNS-Pflicht) gilt.

Einkaufszentren sind hier nur als einer der möglichen Anwendungsfälle beispielhaft angeführt. Ich wäre in jeder Passage/Unterführung vorsichtig, in der sich mehr als eine Betriebsstätte (aus dem Argument „verbunden“) befindet. Nicht alle diese mögen von den Betriebsordnungen öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen) erfasst sein (zB möglicherweise die Unterflur-Straßenbahnstationen am Wiener Südgürtel oder das Jonas-Reindl).

Die Verhaltensvorschriften auf Märkten wurden auf die Maskenpflicht ausgedehnt.
Die Maskenpflicht auf den Wiener Märkten schon ab vergangenem Samstag basierte auf einer spezifischen Verordnung der Gemeinde Wien im Rahmen der Marktaufsicht.

Par 6 – Gastgewerbe
Originell designt ist die 10-Personen-Grenze in der Gastronomie:
Der Betreiber darf nämlich Besuchergruppen nur einlassen, wenn sie aus maximal 10 Erwachsenen (plus ggf eigene und/oder von diesen beaufsichtigte Kinder unter 18j) besteht.
Dann später dürfen zB zwei solche Besuchergruppen aber auch nicht an einem Tisch sitzen, weil ja weiterhin zwischen Besuchergruppen Abstand oder Trennwand eingerichtet werden muss.

In der Praxis habe ich zur Reservierungspraxis jetzt selbst schon beide Fälle erlebt:
Ein Wirt akzeptierte eine Bestellung von zwei Tischen für insgesamt 14 Personen – da müssen sich die vierzehn halt am Eingang in zwei Gruppen teilen.
In einem anderen Fall bestand der Wirt darauf, dass er zwei Reservierungen auf unterschiedliche Namen braucht – sagte aber zu, dass die beiden Gruppentische dann nebeneinander bereitgehalten würden. Ist mMn auch machbar.


Alles weitere zu den Änderungen, die ja seit heute 00.00h gelten, siehe oben hier.
Und der Disclaimer gilt natürlich weiterhin.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich befürchte, du hast das prinzip einer umfrage nicht ganz verstanden - nur etwa 5% aller befragungen sind ‚politische‘ - ok, da bin ich schon bei dir - aber alles andere ist marktforschung ganz ohne ‚untermauerung‘ ...

Nicht alles glauben, was einem die Werbung so vermittelt! "Marktforschung" ist ein Oxymoron. "Erforscht" wird da gar nix. Die "Umfragen" sind ein reines Marketinginstrument in der Art "95,6% der Befragten würden gerne einen VW id3 fahren". Zusatz (der verschwiegen wird), "wenn ihnen jemand das Auto schenken würde".

Leute, Leute!

:roll:
 
echt jetzt?
in welchen staaten wurde denn deiner meinung nach bislang die beste covid-politik gemacht?
in uk/usa?
schweden?
oder gar nordkorea?

"Analysator" (nomen est omen), was bitte ist "Covid-Politik"? Ich dachte schon beim "Kampf gegen dein Klimawandel" es geht nicht mehr dümmer, aber ich wurde eines Besseren belehrt! :haha::haha::haha:
 
Umfragen!
Siehst du wo ernstzunehmende Demonstrationen, Widerstände etc.

Der Großteil der Bevölkerung ist mit der Arbeit der Regierung zufrieden.
...oder hat keinen Bock von der Polizei wie ein Verbrecher verhaftet zu werden oder vielleicht sogar auf Grund einer Anzeige seinen Arbeitsplatz zu verlieren, falls er noch einen hat. Ein Armutszeugnis wenn sich ein Staat nur mehr auf diese Art und Weise helfen kann.
 
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