Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Schau nach Deutschland und dann weißt du was uns unser BK als großen Wurf verkauft ... gibt aber bis dahin noch ein paar Pressekonferenzen ... damit wir ihn länger "bewundern" können :whistle:
Freue mich heute schon auf seine Abschiedspressekonferenz, aber wahrscheinlich wird auch die auf 3 aufgeteilt.:winke:
 
Ich hab im Löwenthread ein paar Szenarien ausgebreitet:

... und dazu kommen noch Überlegungen über die Auswirkung etwaiger Hoteleinschränkungen oder -schließungen auf die nicht stationäre Prost. Ganz abgesehen von irgendwelchen nächtlichen curfews (da wird/würde es auf die erlaubten Ausnahmen ankommen).
Naja einiges wird morgen schon laufe des Tages durchsickern, können nur hoffen das die Massnahmen nicht so hart werden wie in Deutschland ;)
 
Im Einreise-Thread hab ich die Änderungen durch die VO 462 skizziert, die morgen Sa in Kraft treten. (BE, CZ, UK)

Zur Erinnerung - das bedeutet (siehe VO 445, jeweils in der geltenden Fassung), in unserem Kontext insbesondere fuer die Einreise aus der Tschechischen Republik:
  • Einreise aus den Staaten/Regionen auf der roten Liste nur mit aktuellem (nicht aelter als 72 Stunden) negativem molekularbiologischem Test-Befund.
  • Ohne negative Testbefund: 10taegige Quarantaene und molekularbiologischer Pflichttest ("aussitzen" genuegt nicht) binnen 48 Stunden auf eigene Kosten.
  • Negativer Test beendet die Quarantaene.
  • Positiver Test zieht dann die allgemeinen gesundheitspolizeilichen Konsequenzen nach EpidG nach sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
... können nur hoffen das die Massnahmen nicht so hart werden wie in Deutschland ;)

also von „hart“ sind die deutschen maßnahmen doch weit entfernt!
* keine kompletten geschäftsschliessungen
* keine (nächtlichen) ausgangssperren
* keine generelle maskenpflicht im freien
hoffentlich bringen auch diese relativ milden maßnahmen binnen vier wochen eine deutliche verbesserung, sonst wird‘s in wirklich jeder hinsicht hart werden ...
 
Zur Einstimmung dieser Text:

Caveat natürlich: Entwurf Stand 29.10.
Interessant die Überlegung, dass - wenn der Ablauftermin 30.11. bleibt, die Regelungen erst (ab Ende des?) 2.11. in Kraft treten dürfen. Und der curfew (nächtliche Ausgangssperre) nur für 10 Tage.
Prost-Lokale im ORF-Text nicht ausdrücklich erwähnt; aber die Parallelen zum Frühjahr sind so eindeutig, ... :(
Zudem scheinen - wie ein seriöser und üblicherweise gut informierter Betreiber bereits im EF vermeldet hat - die Betreiber bereits vorverständigt worden zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
man muss sich jetzt schon die Frage stellen wie wollen wir Weihnachten und Silvester feiern, was passiert wenn die Zahlen der Infizierten wieder dann nach oben geht? Kommt dann der nächste Lockdown(Febr, März )...
 
Der allgemein diskutierte VO Entwurf beinhaltet ein Betretungsverbot für "Einrichtungen" zur Prost-Ausübung. Das schließt vermutlich Bumsbusse mit ein.
Die nächtliche Ausgangssperre deckt sich mit der Erlaubniszeit der Zone Brunner Straße.
Der Entwurf ist hier:
Die CORONA-Ampel: Sinn oder Unsinn?
 
Ein Auszug vom HEUTE Artikel: Der Lockdown "light" sorgt also wieder in vielen Bereichen und Branchen für gehörige Einschränkungen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Sex-Industrie aus? Dürfen Bordelle und Laufhäuser weiter offen haben und bleibt Wohnungsprostitution erlaubt?

Rechtsanwalt Arthur Machac hat die Lockdown-Verordnung etwas näher unter die Lupe genommen und verrät, welche Auswirkungen der neue Lockdown in Österreich für die Sex-Branche hat. Und laut aktuellem Stand (Stand 12.00 Uhr) müssen Bordelle ab 2. November wieder schließen.

ABER: Wohnungsprostitution und Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
 
Verfassungsgericht steht auf! Lockdown-Verordungen sind verfassungswidrig

Am 30.10.2020 veröffentlicht
Großes Danke an die Anwälte für Grundrechte: Rechtsanwälte für Grundrechte | Anwälte für Aufklärung in Österreich

Sensationsmeldung aus Wien:
der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt

1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen

2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)

3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)

4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen.

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Ist auch ohne lockdown nicht erlaubt!!
Was aber nicht heißt, das es sie nicht gibt.

Dass Empfangen in Privatwohnungen durch Prostituierte nicht erlaubt ist, ist eh klar, ob Lockdown oder nicht.

Ich nehme an, es war der Besuch von Proatituierten in Privatwohnungen der Kunden gemeint.
 
Verfassungsgericht steht auf! Lockdown-Verordungen sind verfassungswidrig

Am 30.10.2020 veröffentlicht
Großes Danke an die Anwälte für Grundrechte: Rechtsanwälte für Grundrechte | Anwälte für Aufklärung in Österreich

Sensationsmeldung aus Wien:
der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt

1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen

2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)

3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)

4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen.

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Die Organisation, welche auf Youtube Kommentare liked wie zB. "Merkel wird wie Mussolini baumeln". Total seriös :)
 
Ein Auszug vom HEUTE Artikel: Der Lockdown "light" sorgt also wieder in vielen Bereichen und Branchen für gehörige Einschränkungen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Sex-Industrie aus? Dürfen Bordelle und Laufhäuser weiter offen haben und bleibt Wohnungsprostitution erlaubt?

Rechtsanwalt Arthur Machac hat die Lockdown-Verordnung etwas näher unter die Lupe genommen und verrät, welche Auswirkungen der neue Lockdown in Österreich für die Sex-Branche hat. Und laut aktuellem Stand (Stand 12.00 Uhr) müssen Bordelle ab 2. November wieder schließen.

ABER: Wohnungsprostitution und Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.

Diese Einschätzung kann ich leider nicht teilen. Obwohl es in vielen Bereichen oft einen gewissen juristischen Auslegungsspielraum gibt, ist hier die Rechtslage für mich eindeutig. Ob die Frauen auf selbstständiger Basis agieren oder nicht spielt bezüglich der Rechtswirkung der VO überhaupt keine Rolle. Ich hab mir jetzt nicht die ganze VO bis ins kleinste Detail durchgelesen, aber soweit ich weiß wird es bereits bei der Vermietung solcher Räumlichkeiten zu Problemen kommen.
 
Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschütz
Net sicher, ob das hält. Immerhin unterliegen Laufhäuser als Prost-Stätten dem WPG. Würde jedenfalls open-door-Laufhäuser als Einrichtungen zur Anbahnung klassifizieren. Und ich glaube auch nicht, dass sich die closed-door-Häuser rausreden könnten.
 
Der vom GesundheitsMin als "final" bezeichnete Text der neuen (auch wenn Teile copypasted sind aus der Vorläuferin) Verordnung ist ganz unten auf der nachstehenden Webseite. Darunter noch ein Link zu FAQs und darüber eine ausführliche Erläuterung in einfacherer Sprache. Ich bin müde und werde die zehn Seiten jetzt nicht zerlegen und launisch kommentieren.


Die VO tritt am Di, 03.11. um 0 Uhr in Kraft und am Ende des 30.11. außer Kraft. Danach gilt wieder die derzeit noch gültige VO inklusive der für 7.11. vorgesehenen Änderungen.
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nur bis inklusive 12.11.

Wie bereits in mehreren Threads zu lesen (und doch meist richtig und nur selten aus Optimismus falsch interpretiert), enthält die VO (über die formell noch Einvernehmen mit dem Hauptausschuss hergestellt werden muss und die dann vermutlich morgen Abend im BGBl verlautbart wird) ein "Betretungsverbot für Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" (gleich wie im Frühjahr).

Das heißt, dass nichtstationäre Prost grundsätzlich erlaubt bleibt. Natürlich gibt es ein Abstands- bzw Infektionsschutzgebot für persönliche Dienstleistungen ... und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (insb für die Dame).

Und ob bzw in welchem Umfang die Gesundheitsuntersuchungen weitergeführt werden, wird man sehen. Da gab es ja im Frühjahr das Hauptproblem.

Straßenprostitution (das Anbahnen) bleibt (bundesseitig) erlaubt; ob die Bumsbusse als (gesperrte) "Einrichtungen" gelten ... :schulterzuck: ... ich wär vorsichtig.
Gute Nacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Intressant auch, daß diesmal MasseurInnen weiter ihre Dienste anbieten dürfen - da werden wohl ganz plötzlich sehr viele Herren einen Massage-Bedarf haben :mrgreen:
 

laut medien,s.o. ist lat. anwalt marchat weiterhin erlaubt dass laufhäuser offen bleiben und nur bordelle schliessen, dubios oder???

Rechtsanwalt Arthur Machac hat die Lockdown-Verordnung etwas näher unter die Lupe genommen und verrät, welche Auswirkungen der neue Lockdown in Österreich für die Sex-Branche hat. Und laut aktuellem Stand (Stand 12.00 Uhr) müssen Bordelle ab 2. November wieder schließen.


ABER: Wohnungsprostitution und Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.

schaun ma was echt passsierrt
 
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