Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Wurde in anderen Threads auch schon behandelt. Evtl such den Namen des Anwalts in der SuFu.
Gruß, A
 
Ich halte es für fatal, dass freiweg behauptet wird, Wohnungsprostitution sei erlaubt. Gemeint sind wohl Hausbesuche, die aber auch nicht in jedem Bundesland erlaubt sind. Laufhaus=Bordell=Freizeitbetrieb. Bar mit Bordellbetrieb= Gastro. Nicht-Medizinische Massage=ebenso Bordell= Freizeitbetrieb. Prostituierte kommt zum Kunden=Hausbesuch. Straßenprostitution ist ja ohnehin nur ein Wiener Phänomen, ein Auto ist dennich nur ein geduldeter Verrichtungsort, weils hinterm Busch noch blöder is ;-).
 
Ich halte es für fatal, dass freiweg behauptet wird, Wohnungsprostitution sei erlaubt. Gemeint sind wohl Hausbesuche, die aber auch nicht in jedem Bundesland erlaubt sind. Laufhaus=Bordell=Freizeitbetrieb. Bar mit Bordellbetrieb= Gastro. Nicht-Medizinische Massage=ebenso Bordell= Freizeitbetrieb. Prostituierte kommt zum Kunden=Hausbesuch. Straßenprostitution ist ja ohnehin nur ein Wiener Phänomen, ein Auto ist dennich nur ein geduldeter Verrichtungsort, weils hinterm Busch änoch blöder is ;-).
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Und wie sieht es aus, wenn rumänische Zuhälter ihre Mädchen in Airbnb Wohnungen unterbringen und dort weiterarbeiten lassen, wie beim ersten Lockdown in Linz
 
Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
im der VO steht ausdrücklich ein Betretungsverbot von Prostitutionslokalen. Ein Laufhaus würde da jetzt nicht dazu zählen? Kann ich mir schwer vorstellen.
Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
Wohnungsprostitution ist generell verboten, was auch schon vor den neuen Verordnungen so.
 
im der VO steht ausdrücklich ein Betretungsverbot von Prostitutionslokalen. Ein Laufhaus würde da jetzt nicht dazu zählen? Kann ich mir schwer vorstellen.

Wohnungsprostitution ist generell verboten, was auch schon vor den neuen Verordnungen so.
Solange es freier gibt, denen das egal ist, wird es prostitution in Wohnungen immer geben
 
 
Solange es freier gibt, denen das egal ist, wird es prostitution in Wohnungen immer geben

"Egal" ist gut..
Vielen gehen prinzipiell nicht ins Stundenhotel, sondern nur in Privatwohnungen. Da kommt man sich schon etwas blöd vor, wenn man sich an die Vorschriften hält und Absagen kassiert dafür..
 
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung –COVID-19-SchuMaV
Die VO ist grad mit der Nummer 463/2020 offiziell verlautbart worden.
Ich habe nicht auf vollständige Übereinstimmung mit der BM-Version von gestern gecheckt und werde dies auch nicht tun. Habe keine Anzeichen für Anderungen. Etwaige Hinweise willkommen.
 
Die Untersuchungen werden lt. telefonischer Auskunft weitergeführt.

Ob Hausbesuche erlaubt sind, wurde mir mitgeteilt, kann noch keine Auskunft erteilt werden (Untersuchungsstelle und Meldestelle).

Die Goldene Spinne hat diese Woche weiterhin geöffnet. Man muss allerdings einen erlaubten Grund nennen, wenn man ein Zimmer bucht -
Geschäftsreise, Schlüssel verloren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte es für fatal, dass freiweg behauptet wird, Wohnungsprostitution sei erlaubt. Gemeint sind wohl Hausbesuche, die aber auch nicht in jedem Bundesland erlaubt sind.
Ja, danke - obgleich "fatal" vielleicht etwas übertrieben ist; auch ich hab das pauschal geschrieben. Stimmt für die Bundesländer, in denen Hausbesuche erlaubt sind.
Werde in Zukunft vorsichtiger sein und die Aussage einschränken.
:up:
 
Auch auf sexworker.at gibt es die Meinung, dass der Anwalt Wohnungsprostitution (immer verboten) fälschlicherweise für den Begriff Hausbesuche (in manchen BL erlaubt, während des Lockdowns jetzt im November vermutlich eine rechtliche Grauzone) verwendet hat.

Das stiftet natürlich leider noch mehr Verwirrung in einer Zeit, in der es ohnehin nicht an Verwirrung mangelt.
 
"Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" dürfen nicht betreten werden.
Laufhäuser sind genau das und keine Frauenwohnheime. Wären es solche würde es unter Wohnungsprostitution fallen und sowieso verboten.
Hausbesuche und Escort sollte jedoch erlaubt sein.
 
das war wohl kein anwalt der was kann halt, lt.homepages sind alle lh´s zu bis ende nov,denke aber viele lassen sich trotzdem besuchen
 
Die Untersuchungen werden lt. telefonischer Auskunft weitergeführt.

Ob Hausbesuche erlaubt sind, wurde mir mitgeteilt, kann noch keine Auskunft erteilt werden (Untersuchungsstelle und Meldestelle).

Die Goldene Spinne hat diese Woche weiterhin geöffnet. Man muss allerdings einen erlaubten Grund nennen, wenn man ein Zimmer bucht -
Geschäftsreise, Schlüssel verloren...
Die Wirtschaftskammer listet unter openhotels.at - aktuell geöffnete Hotels für die Geschäftsreisenden geöffneten Betriebe auf. Ist aber noch nix fix ob es eine Bestätigung braucht es dürfte aber ein zu großer bürokratischer Aufwand sein...
 
Ob Hausbesuche erlaubt sind, wurde mir mitgeteilt, kann noch keine Auskunft erteilt werden (Untersuchungsstelle und Meldestelle).
nun, an sich ist der Gesetzestext klar formuliert, nämlich daß u.a. "das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" verboten ist.
Entweder hat man bei der Formulierung auf die HB-Thematik völlig vergessen, oder sie bewußt nicht mit hineingenommen.
Fakt für mich scheint, daß nach der aktuellen Fomulierung niemand wegen eines HBs belangt werden kann, weder die SW noch der Kunde.
 
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