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Wurde in anderen Threads auch schon behandelt. Evtl such den Namen des Anwalts in der SuFu.
Gruß, A
Gruß, A
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Ich halte es für fatal, dass freiweg behauptet wird, Wohnungsprostitution sei erlaubt. Gemeint sind wohl Hausbesuche, die aber auch nicht in jedem Bundesland erlaubt sind. Laufhaus=Bordell=Freizeitbetrieb. Bar mit Bordellbetrieb= Gastro. Nicht-Medizinische Massage=ebenso Bordell= Freizeitbetrieb. Prostituierte kommt zum Kunden=Hausbesuch. Straßenprostitution ist ja ohnehin nur ein Wiener Phänomen, ein Auto ist dennich nur ein geduldeter Verrichtungsort, weils hinterm Busch änoch blöder is ;-).
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Und wie sieht es aus, wenn rumänische Zuhälter ihre Mädchen in Airbnb Wohnungen unterbringen und dort weiterarbeiten lassen, wie beim ersten Lockdown in Linz
Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
Der zweite Teil wäre von mir gewesen, nur hat mein Tablet nicht gemacht was ich wollteIst das jetzt echtes Unwissen oder nur extrem "patschert" formuliert (wenn Hausbesuche gemeint sein sollen?
im der VO steht ausdrücklich ein Betretungsverbot von Prostitutionslokalen. Ein Laufhaus würde da jetzt nicht dazu zählen? Kann ich mir schwer vorstellen.Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
Wohnungsprostitution ist generell verboten, was auch schon vor den neuen Verordnungen so.Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.
Solange es freier gibt, denen das egal ist, wird es prostitution in Wohnungen immer gebenim der VO steht ausdrücklich ein Betretungsverbot von Prostitutionslokalen. Ein Laufhaus würde da jetzt nicht dazu zählen? Kann ich mir schwer vorstellen.
Wohnungsprostitution ist generell verboten, was auch schon vor den neuen Verordnungen so.
Nur die Schulen haben eine Feiertag.... Wohl eher für die Schüler als für "die Beamten". Noch nicht mitbekommen, dass es kaum mehr Pragmatisierungen gibt???Warum geht's ab Dienstag los. Weil die Beamten am Montag Feiertag haben?
Solange es freier gibt, denen das egal ist, wird es prostitution in Wohnungen immer geben
Die VO ist grad mit der Nummer 463/2020 offiziell verlautbart worden.
Ich habe nicht auf vollständige Übereinstimmung mit der BM-Version von gestern gecheckt und werde dies auch nicht tun. Habe keine Anzeichen für Anderungen. Etwaige Hinweise willkommen.RIS Dokument
www.ris.bka.gv.at
Ja, danke - obgleich "fatal" vielleicht etwas übertrieben ist; auch ich hab das pauschal geschrieben. Stimmt für die Bundesländer, in denen Hausbesuche erlaubt sind.Ich halte es für fatal, dass freiweg behauptet wird, Wohnungsprostitution sei erlaubt. Gemeint sind wohl Hausbesuche, die aber auch nicht in jedem Bundesland erlaubt sind.
Im Sinne des Obigen: ... in jenen Bundesländern, in denen diese Formen der nichtstationären Prost erlaubt sind.Hausbesuche und Escort sollte jedoch erlaubt sein.
Die Wirtschaftskammer listet unter openhotels.at - aktuell geöffnete Hotels für die Geschäftsreisenden geöffneten Betriebe auf. Ist aber noch nix fix ob es eine Bestätigung braucht es dürfte aber ein zu großer bürokratischer Aufwand sein...Die Untersuchungen werden lt. telefonischer Auskunft weitergeführt.
Ob Hausbesuche erlaubt sind, wurde mir mitgeteilt, kann noch keine Auskunft erteilt werden (Untersuchungsstelle und Meldestelle).
Die Goldene Spinne hat diese Woche weiterhin geöffnet. Man muss allerdings einen erlaubten Grund nennen, wenn man ein Zimmer bucht -
Geschäftsreise, Schlüssel verloren...
nun, an sich ist der Gesetzestext klar formuliert, nämlich daß u.a. "das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" verboten ist.Ob Hausbesuche erlaubt sind, wurde mir mitgeteilt, kann noch keine Auskunft erteilt werden (Untersuchungsstelle und Meldestelle).