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Gast
(Gelöschter Account)
gestern habens gezeigt das die reisebueros nicht geschlossen wurden. dort geht eh keiner hin und da spart sich der staat eine entschaedigung. das finde ich nur mehr zynisch.
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Geschlossen - genauer: in ein Betretungsverbot einbezogen - wird eine Betriebsstätte nicht, weil die Öffentliche Hand dann dort Entschädigungszahlungen leisten will, sondern weil sie dort das Infektionsrisiko durch Kundenfrequenz und/oder Charakteristik der Kundenkontakte als hoch einschätzt (zu Recht oder Unrecht, aber darum geht es jetzt hier nicht) und sie gleichzeitig keine höherwertigen (Grundversorgungs-)Interessen sieht. Das Risiko ist wohl von vornherein in Reisebüros nicht gegeben ... und wenn dort eh nichts los ist, dann schon gar nicht.
Die Buchhaltung meiner Dame behauptet steif und fest, dass ihr Bordellbetrieb keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Betretungsverbot während der Corona-Pandemie hätte. Das sehe ich anders.
Laut FAQ des Finanzministeriums sind Unternehmen anspruchsberechtigt, die von der COVID-19-SchuMaV vom 2. November 2020 direkt betroffen sind und deren Branche (Definition ÖNACE) direkt von dieser Verordnung betroffen ist. Ihre Branche taucht dort auf.
Quellen:
Aktuelle Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz
www.bmf.gv.at
RIS Dokument
www.ris.bka.gv.at
Wie seht Ihr das?
Als was hat die ihr Gewerbe eingetragen?
Grad Barbetriebe gelten doch als Gastronomie - ÖNACE-2008 56* ... oder?
Aber das sag ich einmal
(a) einmal als normal denkender Mensch, so wie Du; und
(b) ohne weiteres Detailwissen, weder über Deine/ihre Situation noch über das staatliche Unterstützungsschema.
Blöd, dass Tsching & Partner da auch nicht durchblicken (oder aber ganz genau wissen, dass es nichts zu holen gibt - dann sollen sie aber sagen, warum).
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Warum ist das Betreten von Bergwerken erlaubt und das von Schaubergwerk nicht?
Mich würde interessieren, ob Lehrer, Pfleger, Polizisten (also Gruppen, die als erstes getestet werden sollen), die sich weigern den Test zu machen, Berufsverbot bekommen?
Also die Massentests sind fix ab 5. Dezember, wie der Standard gerade titelt.
Mich würde interessieren, ob Lehrer, Pfleger, Polizisten (also Gruppen, die als erstes getestet werden sollen), die sich weigern den Test zu machen, Berufsverbot bekommen?
Vor ein paar Tagen hat es in einer Zeitung "nein" dazu geheißen. Nach österreichischer Verfassung darf es keine Ungleichbehandlung zwischen Testwilligen und Testunwilligen geben.
Gut so.An Patienten kommen sie jedenfalls nicht mehr ran.
Schaubergwerk wie ein Dominastudio eingestuft wird.... wer hätte das gedacht.
Muss man denn da auch einen Helm aufsetzen?
ist ja fast kein Unterschied beide bieten tiefe EinblickeWahnsinn: Der Tag, an dem einem bewusst wird, dass ein Schaubergwerk wie ein Dominastudio eingestuft wird.... wer hätte das gedacht.