Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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gestern habens gezeigt das die reisebueros nicht geschlossen wurden. dort geht eh keiner hin und da spart sich der staat eine entschaedigung. das finde ich nur mehr zynisch.
 
Geschlossen - genauer: in ein Betretungsverbot einbezogen - wird eine Betriebsstätte nicht, weil die Öffentliche Hand dann dort Entschädigungszahlungen leisten will, sondern weil sie dort das Infektionsrisiko durch Kundenfrequenz und/oder Charakteristik der Kundenkontakte als hoch einschätzt (zu Recht oder Unrecht, aber darum geht es jetzt hier nicht) und sie gleichzeitig keine höherwertigen (Grundversorgungs-)Interessen sieht. Das Risiko ist wohl von vornherein in Reisebüros nicht gegeben ... und wenn dort eh nichts los ist, dann schon gar nicht.
 
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Geschlossen - genauer: in ein Betretungsverbot einbezogen - wird eine Betriebsstätte nicht, weil die Öffentliche Hand dann dort Entschädigungszahlungen leisten will, sondern weil sie dort das Infektionsrisiko durch Kundenfrequenz und/oder Charakteristik der Kundenkontakte als hoch einschätzt (zu Recht oder Unrecht, aber darum geht es jetzt hier nicht) und sie gleichzeitig keine höherwertigen (Grundversorgungs-)Interessen sieht. Das Risiko ist wohl von vornherein in Reisebüros nicht gegeben ... und wenn dort eh nichts los ist, dann schon gar nicht.

ok, aber die regierung entschaedigt alle geschaefte die durch cov-19 geschaedigt wurden. weltweit gibt es aus/einreiseverbote die branche ist am boden. warum also werden wettbueros entschaedigt aber reisebueros nicht?
 
Mag sein, dass mancher in ein Wettbüro geht mit der Hoffnung, dort indirekt zu seiner Weltreise zu kommen.
Mag sein, dass Einzelne ins Reisebüro gehen, um sich dort (mit der Beraterin oder anders) zu vergnügen.
Aber das eine ist halt ein Vergnügungsbetrieb (und die werden - leider - alle über einen Kamm geschoren) und das andere eine nicht persönliche Dienstleistung.

Warum ist das Betreten von Bergwerken erlaubt und das von Schaubergwerk nicht?
 
Die Buchhaltung meiner Dame behauptet steif und fest, dass ihr Bordellbetrieb keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Betretungsverbot während der Corona-Pandemie hätte. Das sehe ich anders.

Laut FAQ des Finanzministeriums sind Unternehmen anspruchsberechtigt, die von der COVID-19-SchuMaV vom 2. November 2020 direkt betroffen sind und deren Branche (Definition ÖNACE) direkt von dieser Verordnung betroffen ist. Ihre Branche taucht dort auf.

Quellen:




Wie seht Ihr das?


§ 12 (1), Ziffer 6: Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution

Sie hat doch bitte Anspruch darauf! Diese Tsching-Tschang-Tschung-Steuerberatung von ihr will sich wahrscheinlich vor lauter Anträgen nicht die Mühe machen.

@Mitglied #475094

Wie würdest Du das interpretieren?
 
Als was hat die ihr Gewerbe eingetragen?

Soweit ich weiß als Barbetrieb. Ah, daran könnte es scheitern. Wäre Dir trotzdem für eine Einschätzung dankbar. Das kann doch bitte nicht sein, dass sie von nirgendwo ein Geld herbekommt. Bei der Sophie (eigentlich die allerbeste Ansprechstelle) bekam sie den Ratschlag, sie möge sich doch an die Buchhaltung wenden. Ja, super...
 
Grad Barbetriebe gelten doch als Gastronomie - ÖNACE-2008 56.30-1 ... oder?

Aber das sag ich einmal
(a) einmal als normal denkender Mensch, so wie Du; und
(b) ohne weiteres Detailwissen, weder über Deine/ihre Situation noch über das staatliche Unterstützungsschema.

Blöd, dass Tsching & Partner da auch nicht durchblicken (oder aber ganz genau wissen, dass es nichts zu holen gibt - dann sollen sie aber sagen, warum).
 
Grad Barbetriebe gelten doch als Gastronomie - ÖNACE-2008 56* ... oder?

Aber das sag ich einmal
(a) einmal als normal denkender Mensch, so wie Du; und
(b) ohne weiteres Detailwissen, weder über Deine/ihre Situation noch über das staatliche Unterstützungsschema.

Blöd, dass Tsching & Partner da auch nicht durchblicken (oder aber ganz genau wissen, dass es nichts zu holen gibt - dann sollen sie aber sagen, warum).

Okay, danke jedenfalls. Werde mit ihr bei Tsching & Partner persönlich aufkreuzen und ihnen meine Linksammlung von oben unter die Nase reiben. Die könne sie nicht einfach so abspeisen, nur weil sie vielleicht zuviel arbeiten müssen. Schließlich zahlt sie ordnungsgemäß alle Abgaben und eine Pauschale für diese komische Buchhaltung noch dazu.

Waunns jetzt boid ka Marie gibt, daunn wer i echt grantig...

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So, jetzt will ich den Thread nicht weiter in seiner nahezu perfekten Übersichtlichkeit zerstören. ;)
 
Warum ist das Betreten von Bergwerken erlaubt und das von Schaubergwerk nicht?

Weil Schaubergwerke Helme und Mäntel an die Besucher austeilen, diese wären zwar leicht zu desinfizieren, aber selbst Krankenschwestern sind oft zu doof dafür. Dazu gibt es oft Fahrten mit Bus oder kleinen Loks, z.B. Erzberg. Das wäre natürlich auch kein Problem wenn alle FFP2 Schutzmasken und Handschuhe hätten, hat aber kaum jemand.

Bei den Führungen selbst sind oft Gruppen zu bilden, diese sollen aus Sicherheitsgründen eher nah beieinander bleiben. Bei der Führung sind meistens nur zwei Führer pro Gruppe möglich. Hier einen großen Abstand einzuhalten würde mehr Personal oder kleinere Gruppen voraussetzen, beides macht die Führung unrentabel.

In den Schaubergwerken ist es oft kalt, feucht und rutschig. Genug Idioten kommen selbst im Herbst noch mit T-Shirts, Jeanhose und lächerlichen Sneakers. Inklusive der Kinder. Diese frieren sich dann den Arsch ab und kommen schon am Ausgang krank an. Zwar kein Corona, aber genug um dem ausgelasteten Krankensystem weiter zu schaden.

Dazu kommen noch Warteräume die ungeeignet sind um diese mit Infizierten zu teilen.

Finanziell betrachtet ist es auch ein Thema. Viele Schaubergwerke wie der Erzberg stehen finanziell ohnehin nicht gut da. Nur mit den einheimischen Besuchern ist es nicht rentabel. Die Touristen aus Japan, den USA oder anderen Ländern in Europa fehlen. Daher ist eine Entschädigung die bessere Wahl als den Betrieb aufrecht zu erhalten und dann ev. ein Minus einzufahren. Da eine Nächtigung in Hotels ohnehin nicht möglich ist sind viele Schaubergwerke ohnehin auch für das heimische Publikum keine Option. Betriebs und Personalkosten sind aber unverändert.

Wem wirklich etwas an den Schaubergwerken liegt sollte sich einmal nach der Krise zum Beispiel in Eisenerz eine Übernachtung gönnen und die Erzbergtour machen anstatt sein Geld in Italien zu versaufen. Ein unvergessliches Erlebnis von dem man im Gegensatz zum fett am Strand liegen wirklich erzählen kann ohne das es langweilig wird. ;) Abenteuer Erzberg
 
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Also die Massentests sind fix ab 5. Dezember, wie der Standard gerade titelt.

Mich würde interessieren, ob Lehrer, Pfleger, Polizisten (also Gruppen, die als erstes getestet werden sollen), die sich weigern den Test zu machen, Berufsverbot bekommen?
 
Mich würde interessieren, ob Lehrer, Pfleger, Polizisten (also Gruppen, die als erstes getestet werden sollen), die sich weigern den Test zu machen, Berufsverbot bekommen?

Vor ein paar Tagen hat es in einer Zeitung "nein" dazu geheißen. Nach österreichischer Verfassung darf es keine Ungleichbehandlung zwischen Testwilligen und Testunwilligen geben.
 
Also die Massentests sind fix ab 5. Dezember, wie der Standard gerade titelt.

Mich würde interessieren, ob Lehrer, Pfleger, Polizisten (also Gruppen, die als erstes getestet werden sollen), die sich weigern den Test zu machen, Berufsverbot bekommen?

Ich setze bei allen genannten Berufsgruppen voraus das dort keiner an psychischen Störungen oder verminderter Intelligenz leidet. Von daher wird sich jeder testen und später auch impfen lassen. Sollte das nicht der Fall sein müsste man ohnehin prüfen ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

Vor ein paar Tagen hat es in einer Zeitung "nein" dazu geheißen. Nach österreichischer Verfassung darf es keine Ungleichbehandlung zwischen Testwilligen und Testunwilligen geben.

Das ist natürlich Humbug. Wer im Pflegedienst einen solchen Test oder später die Impfung verweigert kann seiner Aufgabe nicht mehr nachkommen. Das wird auch jetzt zum Glück schon so gehandhabt. Alles andere wäre fahrlässig. Ob diese dann gefeuert oder beurlaubt werden und diese dann klagen ist eine andere Sache. An Patienten kommen sie jedenfalls nicht mehr heran. Hier kann man aber ev. zwischen Vorsorgetest, Test auf Verdacht hin und Massentest unterscheiden. Aber das müssen Juristen klären. Ändern wird es aber nichts, alle Krankenhäuser oder Pflegeheime werden lieber den Rechtsweg gehen und sogar verlieren als eine solche Person weiter zu beschäftigen.
 
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An Patienten kommen sie jedenfalls nicht mehr ran.
Gut so.

Mit der Freiwilligkeit und Unfreiwilligkeit meinte ich jedoch die gesamte Bevölkerung in ihrem Privatleben - drückte mich unzureichend aus. In Österreich darf niemand so wie in der Slowakei eine Absonderung aufgebrummt bekommen, wenn er sich weigert, sich testen zu lassen.

Kann ich einerseits verstehen, denn was hat der Einzelne für Vorteile davon? Keine. Es kann nur Nachteile für das einzelne Individuum geben.
 
Wahnsinn: Der Tag, an dem einem bewusst wird, dass ein Schaubergwerk wie ein Dominastudio eingestuft wird.... wer hätte das gedacht.
 
Was wird wohl der Unterschied zwischen einem Bergwerk und einem Schaubergwerk sein... In einem Bergwerk hacklns noch und ein Schaubergwerk entspricht halt einem stillgelegten Berwerk zum Anschauen für die ganzen Touristen, die mit Sandalen daherkommen. :mrgreen: In beiden benötigt man natürlich einen Helm zum Schutz vor etwaig herabfallenden Steinen.

Ich halte die neue Verordnung genauso schwammig wie die vorherige. Kann man sich nicht einmal präzise ausdrücken? Offensichtlich ist das unerwünscht, damit ein gewisser Spielraum bestehen bleibt.
 
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