Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Die Buchhaltung meiner Dame behauptet steif und fest, dass ihr Bordellbetrieb keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Betretungsverbot während der Corona-Pandemie hätte. Das sehe ich anders.

Laut FAQ des Finanzministeriums sind Unternehmen anspruchsberechtigt, die von der COVID-19-SchuMaV vom 2. November 2020 direkt betroffen sind und deren Branche (Definition ÖNACE) direkt von dieser Verordnung betroffen ist. Ihre Branche taucht dort auf.

es gibt eine eigene taxative liste der anspruchsberechtigten branchen nach oenace
bordellbetriebe und prostitutionsstätten finden sich dort nicht wieder, dh haben keinen anspruch
hier kannst du die berechtigten branchen nachlesen:

 
du hast die liste der zu schliessenden freizeiteinrichtungen verlinkt
aber die oenace-liste der umsatzersatzberechtigten unternehmen sieht etwas anders aus ...
Auch die OENACE-Liste wurde von mir verlinkt. In der OENACE-Liste steht in der ersten Spalte unter § 12 (1) Freizeiteinrichtungen. In der zweiten Spalte steht dort Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung o. n. g.

Was auch immer "o. n. g." zu bedeuten haben mag. Immer diese unnötigen Abkürzungen.

In weiterer Folge steht in der COVID-19-SchuMaV unter § 12 (1), Ziffer 6 wortwörtlich: Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution.

Edit: Tippfehler von "er Erholung" zu "der Erholung" korrigiert
 
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Vielleicht versteh ich heut - am Wochenendbeginn... - schon etwas falsch, owa des kaunns doch bitte ned sei, dass sie durch die Finger schaut, obwohl sie brav alle vorgeschriebenen Zahlungen abliefert!?
 
🤔 Hätt ich doch die Museumsbahnen (von wegen "ausrangiert") nehmen sollen. Oder die Paintballanlagen (eine Möglichkeit, Tattoos anzubringen, ohne näher als einen Meter zu kommen?).
 
Auch die OENACE-Liste wurde von mir verlinkt. In der OENACE-Liste steht in der ersten Spalte unter § 12 (1) Freizeiteinrichtungen. In der zweiten Spalte steht dort Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung o. n. g.

Was auch immer "o. n. g." zu bedeuten haben mag. Immer diese unnötigen Abkürzungen.

In weiterer Folge steht in der COVID-19-SchuMaV unter § 12 (1), Ziffer 6 wortwörtlich: Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution.

Edit: Tippfehler von "er Erholung" zu "der Erholung" korrigiert

es gibt in der offiziellen oenace-liste für umsatzersatz keinen eintrag für prostitutionslokale!
der von dir genannte punkt „erbringung von dienstleistungen der unterhaltung und erholung a. n. g.“ trifft hier nicht zu!
leider!
a.n.g. heisst anderweitig nicht genannt
in die oenace-gruppe 93.29 fallen zb münzspiele, yachthäfen, skipisten, messen, tanzdielen - aber eben keine prostitutionslokale!

die regierung hat diese bewusst herausgenommen um nicht ‚angreifbar‘ im sinne einer unterstützung des rotlichtmilieus zu sein!


du wirst meiner meinung nach auch von der buchhaltungsfirma keine andere auskunft bekommen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt in der offiziellen oenace-liste für umsatzersatz keinen eintrag für prostitutionslokale!
der von dir genannte punkt „erbringung von dienstleistungen der unterhaltung und erholung a. n. g.“ trifft hier nicht zu!
leider!
a.n.g. heisst anderweitig nicht genannt
in die oenace-gruppe 93.29 fallen zb münzspiele, yachthäfen, skipisten, messen, tanzdielen - aber eben keine prostitutionslokale!

die regierung hat diese bewusst herausgenommen um nicht ‚angreifbar‘ im sinne einer unterstützung des rotlichtmilieus zu sein!

du wirst meiner meinung nach auch von der buchhaltungsfirma keine andere auskunft bekommen ...

Vielen Dank für die nachvollziehbare Auskunft und Deine damit verbundenen Bemühungen!

Werde ich sie halt privat finanziell unterstützen.
 
An alle Interessierten und des sinnerfassenden Lesens Kundigen:

IMG_20201120_174845.jpg
Wie versteht Ihr diesen Satz?
Muss man bei der Teilnahme an einer erlaubten Veranstaltung
  • auf jeden Fall eine Maske tragen und darüberhinaus zu Haushaltsfremden den Abstand halten; oder
  • Abstand halten und Maske tragen nur gegenüber Haushaltsfremden.
Der Grund für meine Frage kommt im nächsten Posting.
 
Heute, zum internationalen Kindertag ,
angemeldete Kundgebung auf dem Rooseveltplatz zum Thema Schulöffnung, organisiert von bekannten Maßnahmengegnern.

IMG_20201120_174504.jpg
Diese Kinder sind eindeutig älter als 6 Jahre (und der Oide dahinter erst recht). Aber vielleicht sind sie auch nur zur Erholung dort spazieren gegangen ...
 
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Toreth bei den Freizeiteinrichtungen wurden ausdrücklich Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution vom Umsatzersatz ausgenommen...zumindest an dem Tag an dem die Bestimmungen herauskamen....hab mir damals schon gedacht: ob da wohl wer wegen Gleichheitswdrigkeit klagen wird?.... hab mich seither alledings nicht mehr damit beschäftigt und weiß nicht ob es da was neueres gibt.
 
Toreth bei den Freizeiteinrichtungen wurden ausdrücklich Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution vom Umsatzersatz ausgenommen...zumindest an dem Tag an dem die Bestimmungen herauskamen....hab mir damals schon gedacht: ob da wohl wer wegen Gleichheitswdrigkeit klagen wird?.... hab mich seither alledings nicht mehr damit beschäftigt und weiß nicht ob es da was neueres gibt.
Okay, danke auch Dir für die Info. ;) Eine Finanzspritze fürs Rotlichtmilieu käme vielleicht schlecht bei der Bevölkerung an. Eine Image-Angelegenheit. Für die paar Netsch sollte eigentlich auch noch Geld übrig sein. Wie dem auch sei... Meine Dame kann auf mich zählen und ich unterstütze sie natürlich mit einem nullprozentigen Bargeldkredit, falls der Hut wirklich brennt. Rückzahlbar in Naturalien zu keinem festgelegten Zeitpunkt. Nur kein Stress. ;)
 
:hahaha: :hahaha: :hahaha: nach Corona werdens ordentliche Einkommensteuer Vorschreibungen erhalten, weils jetzt soviel einfordern. genial
 
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Besonders lustig ist auch wenn du eine 4 stellige Nachforderderung der SVS bekommst im Lockdown (Mai)und du es nicht stunden kannst weil es 2019 betrifft.... da bleibt dir auch erstmal die Spucke weg ...:rolleyes:
 
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