Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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In dem Fall handelt es sich um keine Sexarbeiterin und ja bei ihr war es dramatisch. Weil es falsch vermittelt wurde, wie vieles nicht richtig vermittelt wird, wie zum Beispiel die Stundungen. Es hies anfangs alles ist automatisch gestundet. Das war schlichtweg falsch ...
Es wurde nur nicht geklagt bis 15. Mai, danach passierte dies ziemlich schnell.
Härtefond wurde eh mehrfach bestätigt...der Rest wird sich weisen ...
 
Guten Morgen.
Gestern kam mit der VO 528 die erste Novelle zur COVID-19-NotMV, überwiegend mit ein paar Klarstellungen sowie mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere 10 Tage bis 6. Dezember.
Die dazugehörigen offiziellen Erläuterungen finden sich hier.
Begleitenden ORF-online-Artikel sehe ich jetzt noch keinen.
Ergänzung: Inkrafttreten Freitag, 27.11., 0 Uhr
Edit:
Nachfolgend eine Übersicht und ein paar Erklärungen und Kommentare meinerseits - wie erwähnt, handelt es sich meistenteils um Klarstellungen (die zT schon bisher in Erläuterungen und FAQs enthalten waren) und Ergänzungen.

Die “engsten Angehörigen”, zu denen der Kontakt erlaubt ist, sind jetzt als „Eltern, Kinder und Geschwister“ definiert. Dies löst jetzt die Diskussion über die Kontakte von Großeltern mit Enkeln aus.

Zur Einbeziehung der Großeltern in die Beaufsichtigung von Kindern erinnern die Erläuterungen daran, dass die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Zusammenhang mit der Beaufsichtigung minderjähriger Kinder nicht gelten. Enkelkinder dürfen also von ihren Großeltern beaufsichtigt (inkl. zB vom Kindergarten abgeholt) werden. Ebenso dürfen Enkelkinder zu einem Besuch bei den Großeltern mitgenommen werden, wenn dies ihrer Beaufsichtigung dient (ich versteh das so: … wenn sie anderenfalls nicht allein, unbeaufsichtigt daheim bleiben könnten – Disclaimer!).

Hinsichtlich der „wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“, wird spezifiziert, dass ein solcher regelmäßiger Kontakt physisch gewesen sein muss. Mehrmals wöchentlich telefoniert oder ein SMS geschrieben zu haben, genügt nicht. Ein weiterer Schlag für jene, die über diese Bestimmung mühsam ein Besuchsrecht bei ihrer Stamm-SW konstruiert haben.

Man wird ausgehen dürfen, um am COVID-Massentest teilnehmen zu können.

Es wird verdeutlicht, dass sich die Spaziergeh-Regelung nur auf Aufenthalten im Freien allein, mit Haushaltsmitgliedern oder den „erlaubten Kontakten“ (Lebenspartner, engste Angehörige, wichtige Bezugspersonen) beschränkt. Abgeordnete dürfen zu ihren (Parlaments-, Landtags-, Gemeinderats- usw.)Sitzungen gehen, und an Gerichtsverfahren darf man „zur Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit“ teilnehmen.

Es ist klargestellt, dass (den Kindern und Studenten) das Ausgehen zum Besuch von Kindergärten, Schulen, Unis und deren Bibliotheken erlaubt ist, sofern diese erlaubterweise geöffnet sind. Das entspricht der bestehenden Regel, dass das Ausgehen zum Besuch all jener Betriebsstätten gestattet ist, die erlaubterweise betreten werden dürfen.

Folgende Klarstellung scheint mir wichtig (und insofern scheine ich die Asymmetrie im Begriff „einzelne" richtig erkannt zu haben): Kontakte (beim Besuch und beim Spazierengehen) sind erlaubt, wenn es sich um einen Kontakt zwischen einer einzelnen Person auf der einen Seite und einer Personengruppe aus einem einzelnen Haushalt auf der anderen Seite handelt.

Erhellend auch das Beispiel aus den Erläuterungen: Zwei Kinder mögen beide zufällig gleichzeitig aufgebrochen sein, um ihre Eltern zu besuchen. Für die beiden ist dieser Ausgang individuell gestattet. Sobald sie aber bemerken, dass sie zugleich bei ihren Eltern eintreffen, dürfen sie ihren Besuch nicht fortsetzen, weil (a) die Eltern nur eine Person zu Gast haben dürfen und (b) auch sie nicht gleichzeitig einen Elternteil und ihr Geschwister treffen dürfen. Muss ich auf den Disclaimer hinweisen, dass ich mich jeder wertenden Bemerkung enthalte?

Nikolausregelung: Auf ersten Blick scheint die versprochene Nikolausregelung zu fehlen. Doch steht in den Erläuterungen, dass das Auftreten (im Freien, nicht als Hausbesuch) als Nikolaus (und wohl auch als Krampus) als erlaubte Berufstätigkeit (falls bezahlt) bzw. ehrenamtliche Tätigkeit gewertet wird.

Die Erlaubnis von Business-to-Business-Geschäften wird auf (körpernahe – die anderen sind ohnehin nicht von vornherein beschränkt) Dienstleistungen ausgedehnt. Das Beispiel ist die Tätigkeit von Friseuren in Theatern – der Vertrag besteht zwischen den Businesspartnern Friseur und Theater.

Zum österreichweiten Aufreger Waffengeschäfte wird vierfach (!) eingeschränkt, dass diese nur betreten werden dürfen, wenn der Kauf der Waffe (bzw des Zubehörs) (a) zu beruflichen Zwecken und (b) aus gesetzlichen Gründen erfolgt und (c) zwingend und (d) unaufschiebbar ist.

Erlaubte Dienstleistungen der Kategorie Aus- und Fortbildung dürfen nur mehr one-on-one (und nicht mehr als „Gruppenunterricht“) bzw an eine Gruppe von Personen aus demselben Haushalt erbracht werden. Als Beispiele werden u.a. Einzel-Nachhilfe und Einzel-Sprachkurs genannt.

Für Schlupfloch-Experten im EF interessant bzw enttäuschend: Verbotene (dh nicht ausdrücklich erlaubte) persönliche Dienstleistungen sind auch für „hausbesuchende“ Dienstleister(innen) verboten. Gemeint ist da natürlich in erster Linie zB der Besuch der Friseurin bei der Kundin, aber wohl auch …

Wie schon bisher gehe ich nicht weiter auf geringfügige Änderungen der Bestimmungen für Alten-, Pflege- und Krankenanstalten ein. Patientenanwälte usw werden in die Ausnahmen einbezogen.

Wichtig für die Betroffenen – und wohl die Korrektur einer „Übersehung“ – ist die Klarstellung, dass die Maskenpflicht während der Kommunikation von und mit Hörbehinderten in der Gebärdensprache nicht besteht.

Natürlich gilt mein allgemeiner Disclaimer sowie die Einladung, Anregungen oder Korrekturen bzw auch Fragen an mich zu senden.
 
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Gerald Grosz hat in einer heutigen Videobotschaft auf Youtube mMn. völlig zu Recht scharf kritisiert, dass sich gestern Abend diverse Granden des Landes ein (maskenloses) Stelldichein zu Gunsten der "Licht-ins-Dunkel-Gala" gaben, während das "normale" Volk tunlichst angehalten ist, sein Zuhause nicht zu verlassen.
Der (gute) Zweck heiligte wohl die Mittel.

Ich hätte gerne einen Link gepostet, aber das Video ist von Youtube entfernt worden (Verstoss gegen die Nutzubgsbedingungen), warum auch immer.
 
... dass sich gestern Abend diverse Granden des Landes ein (maskenloses) Stelldichein zu Gunsten der "Licht-ins-Dunkel-Gala" gaben, während das "normale" Volk tunlichst angehalten ist, sein Zuhause nicht zu verlassen.
Der (gute) Zweck heiligte wohl die Mittel.
Ich hätte gerne einen Link gepostet, aber das Video ist von Youtube entfernt worden (Verstoss gegen die Nutzubgsbedingungen), warum auch immer.

wenn du 02:34 stunden zeit hast, kannst du dir das ganze im original nochmal geben!
 
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Gerald Grosz hat in einer heutigen Videobotschaft auf Youtube mMn. völlig zu Recht scharf kritisiert, dass sich gestern Abend diverse Granden des Landes ein (maskenloses) Stelldichein zu Gunsten der "Licht-ins-Dunkel-Gala" gaben, während das "normale" Volk tunlichst angehalten ist, sein Zuhause nicht zu verlassen.
Der (gute) Zweck heiligte wohl die Mittel.

Ich hätte gerne einen Link gepostet, aber das Video ist von Youtube entfernt worden (Verstoss gegen die Nutzubgsbedingungen), warum auch immer.
Leider kenne ich Gerald Grosz seit unserer gemeinsamen Schulzeit, und er ist nur eines eine peinliche Witzfigur,
 
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Wo

Wo hast Du denn Deine ganzen Infos her OE24und FPÖ TV;););)

Ist das jetzt die Retourkutsche dafür, dass ich Deine schwachen Rechtschreibkünste aufgezeigt habe? Ach, wie niedlich. :)

Das Video von Gerald Grosz war, wie gesagt, auf Youtube.
Und bitte auf Knien um Verzeihung, dass ich es wage oe24 zu konsultieren. Das ist nun mal das einzige mir bekannte Medium, das seine Insiderinformationen zum Ende des Lockdown sofort öffenlich macht.
 
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