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Ist sie im Puff gemeldet , und wohnt dort ?
Sie wohnt dort, ist jedoch bei ihrem österreichischen Ehegatten wohnsitzgemeldet.
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Ist sie im Puff gemeldet , und wohnt dort ?
Dann wirds schwer zu erklären, denke ich.Sie wohnt dort, ist jedoch bei ihrem österreichischen Ehegatten wohnsitzgemeldet.
Sie wohnt dort, ist jedoch bei ihrem österreichischen Ehegatten wohnsitzgemeldet.
Dann wirds schwer zu erklären, denke ich.
Warum sollte ich ohne Probleme leben, wenn ich mir doch so einfach selber welche machen kann?
Bei ihr gehts ja drunter und drüber... Auch mit der abgelehnten Visumsverlängerung, die seit Monaten bereits beim Rechtsanwalt liegt.
Installateur ist völlig unzweifelhaft problemfrei. Der geht ja nicht, um die DL der Prost-Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Wie auch der Betreiber.Steht in der Verordnung geschrieben, dass Kunden oder potentiellen Kunden das Betreten verboten ist? Schließlich leckte im letzten Jahr die Heizung meiner Freundin im Puff und sie musste offiziell einen Professionisten (Installateur) kommen lassen.
Warum spielt sie sich dann noch herum und lädt Freunde in ein Studio ein, über das es momentan ein Betretungsverbot gibt?
Reichen ihr die aktuellen Probleme noch nicht?
Mein Betretungsrecht steht im Zusammenhang mit der Hilfeleistungen an hilfsbedürftigen Personen, indem ich mit meiner Rohrzange ihre Heizung reapariere, und mein Ausgang ist durch das erlaubte Treffen mit einer wichtigen Bezugsperson zur psychischen und physischen Erholung gedeckt.Besuch zum Essen bei der dort einquartierten SW (die ja auch betreten durfte, weil sie ja nicht die Prost-DL in Anspruch nimmt) ... Da musst Du erstens stark gegen die "Optik" anwirken (läuft auf Glaubhaftmachung hinaus), zweitens (vielleicht? Bin nicht sicher) Dein Betretungsrecht eines Beherbergungsbetriebs nachweisen und drittens generell Deinen Ausgang/Besuch begründen können.
Ob ich es drauf anlegen würde ... ???
Wurde an den Uni-Bibliotheken schon seit Lockdown I so gehandhabt. Allerdings mussten die Universitäten (per Minister-Erlass?) ihren Vollbetrieb von Anfang an weiterführen (ohne jede Unterstützung aus den diversen Krisenfonds)...Ah ja, da war noch ein lustiges Detail: Auch Bibliotheken ist jetzt ein ein "Click/Call & Collect" erlaubt. Allerdings darf man die Bibliothek zum Abholen nicht betreten (parallel zu den Geschäften, anders als in der Gastronomie). Mäßig praktikabel.
Na wenigstens leckt noch irgendwer, nix für ungut, DER war aufglegtSchließlich leckte im letzten Jahr die Heizung meiner Freundin
Mit der kleinen VO 30/2021 wurde das Nichttragen einer FFP2-Maske, wo diese vorgeschrieben wäre, in die Liste der Vergehen eingefügt, für die ein Strafmandat von 25€ verhängt werden kann.
Zur Erinnerung: Für Nichteinhalten des Mindestabstand kann es Strafmandate von 50€ geben.
Muss eigentlich ein Frisör MIR gegenüber auch einen aktuellen Test vorweisen? Ich könnte mir vorstellen dass im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes selbstverständlich auch der Frisör sich mir gegenüber als "aktuell gesund" ausweisen muss. Alles andere wäre eigentlich absurd und würde wahrscheinlich vor dem VfGH nicht halten.
jap, 1x Pro Woche !!!!!!!!!!!!!
ich kann am montag meinen masseur fragen wie das ist; der hatte im dezember corona