Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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ich kann am montag meinen masseur fragen wie das ist; der hatte im dezember corona :rolleyes:
Ehemals (während der letzten 6 Monate) Erkrankte mit ärztlicher Bestätigung dürften negativ Gestesteten gleichgestellt sein - so gab ich's verstanden. Jedenfalls nur mit ärztlicher Bestätigung; ob auch positiver Antikörper Test ... ?

Seeing is believing ... bis dann - und selbst dann - unverbindlich.
 
Muss eigentlich ein Frisör MIR gegenüber auch einen aktuellen Test vorweisen? Ich könnte mir vorstellen dass im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes selbstverständlich auch der Frisör sich mir gegenüber als "aktuell gesund" ausweisen muss. Alles andere wäre eigentlich absurd und würde wahrscheinlich vor dem VfGH nicht halten.

Ähm , blöde Frage - der Friseur darf meinen Ausweis nicht verlangen , und auf dem Testergebnis is kein Foto :fies:
 
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Ähm , blöde Frage - der Friseur darf meinen Ausweis nicht verlangen , und auf den Testergebnis is kein Foto :fies:

So ein Blödsinn würde mir nicht einmal in fünf Jahren lockdownbedingtem Arbeitsverbot einfallen.
Aber was will man auch erwarten von jemandem, der jedes Post, das irgendwie die Unterwanderung der derzeitigen Massnahmen befürwortet, mit einem "Like" versieht?
 
Ich hoffe das nächste Woche die 20 qm auch bei mir gelten, dann kann ich endlich die Sportwetten abdrehen :hurra: :hurra: :hurra:
 
Er muss Dich auch nicht in sein Geschäft lassen ... keine Versorgungspflicht.

Was hat jetzt dass eine mit dem anderen zu tun ??
Es wird dort enden wo die Gastro aufgehört hat (mit dem ausfüllen alias registrieren)
am Handy einen Test— dem Friseur wirds so was von egal sein ob du plötzlich Susi Mayer heißt ....
 
Ich war seit mehr als einem Jahr bei keinem Figaro mehr. Heute habe ich mir einen frischen Schnitt verpasst. Nicht perfekt, aber das ist er in den seltensten Fällen nach einem Besuch beim Profi. Das Traurige ist doch, dass man erkennt wie wenig man in Wirklichkeit "braucht". Einen Frisör ganz bestimmt nicht.
 
Ich war seit mehr als einem Jahr bei keinem Figaro mehr. Heute habe ich mir einen frischen Schnitt verpasst. Nicht perfekt, aber das ist er in den seltensten Fällen nach einem Besuch beim Profi. Das Traurige ist doch, dass man erkennt wie wenig man in Wirklichkeit "braucht". Einen Frisör ganz bestimmt nicht.

Dann gehörst Du zu den Geschickteren.
Ich habe jetzt meine Naturhaarfarbe wieder,
das letzte Mal hatte ich die mit ca. 15.
Ist ganz witzig zu sehen, wie die Haare ohne Chemikalien "in echt" aussehen, besonders weil man jetzt sowieso weniger Leute trifft, also nicht so tragisch,
ist vielleicht auch ganz gut für Haare und Haut, wenn das ewige Stylen eine Zeitlang wegfällt. Aber irgendwann sehnt man sich dann schon wieder danach, dass die Haare gut aussehen und da kommt für mich nur ein Profi in Frage.

Auch wenn ich nicht sofort zum Friseur laufen werde, aber alleine die Gewissheit, dass ich es ab nächster Woche könnte, fühlt sich sehr gut an.
 
Dann gehörst Du zu den Geschickteren.
Ich habe jetzt meine Naturhaarfarbe wieder,
das letzte Mal hatte ich die mit ca. 15.
Ist ganz witzig zu sehen, wie die Haare ohne Chemikalien "in echt" aussehen, besonders weil man jetzt sowieso weniger Leute trifft, also nicht so tragisch,
ist vielleicht auch ganz gut für Haare und Haut, wenn das ewige Stylen eine Zeitlang wegfällt. Aber irgendwann sehnt man sich dann schon wieder danach, dass die Haare gut aussehen und da kommt für mich nur ein Profi in Frage.

Auch wenn ich nicht sofort zum Friseur laufen werde, aber alleine die Gewissheit, dass ich es ab nächster Woche könnte, fühlt sich sehr gut an.
Haarfärbemittel sind aber jetzt keine große Wissenschaft und bedürfen auch keiner Geschicklichkeit. Ich färbe zwar nicht, noch nicht, aber bin absolut patschert, und hab mir im jugendlichen Alter die Haare selbst gebleicht und anschließend bunt coloriert. also das ist wirklich keine Hexerei. Das kriegst du hin.
 
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Ähm , blöde Frage - der Friseur darf meinen Ausweis nicht verlangen , und auf dem Testergebnis is kein Foto :fies:

Der muss gar nichts kontrollieren, sondern kann sicherlich darauf vertrauen, dass DU dich den Verordnungen entsprechend verhältst.

Sollten die Schergen des Regimes kontrollieren kommen, wird vermutlich nur der Verstoß des Kunden geahndet.

Er muss Dich auch nicht in sein Geschäft lassen ... keine Versorgungspflicht.

Dann geht man 3 Türen weiter - aber auch in der Zukunft.... :lalala:

Haarfärbemittel sind aber jetzt keine große Wissenschaft und bedürfen auch keiner Geschicklichkeit

Und wie färbt man sich selbst bei kurzen Haaren den hinteren Haaransatz, ohne sich dabei auch noch den Nacken zu colorieren? :unsure:
 
Der muss gar nichts kontrollieren, sondern kann sicherlich darauf vertrauen, dass DU dich den Verordnungen entsprechend verhältst.

Sollten die Schergen des Regimes kontrollieren kommen, wird vermutlich nur der Verstoß des Kunden geahndet.

Dann geht man 3 Türen weiter - aber auch in der Zukunft....

Absolut korrekt :up: Es ist sowieso verfassungswidrig, und kein Friseur wird seine Stammkunden vergraulen .... gerade nach so einer Pleitewelle der letzten Monate !
 
Nach ein bissl Hickhack jetzt (vielleicht nicht nur vorübergehend ?) zurück auf die Sachebene – vorläufig noch nicht sehr aufregend:

Etwas, was sich Vierte Covid-Notmaßnahmen VO nennt ist unter der Nummer BGBl II 49/2021 veröffentlicht worden.

Dabei handelt es sich im Kern nur um die Verlängerung des (noch) „harten“ Lockdowns bis nächsten Sonntag. Dennoch wurde die gesamte VO neu erlassen, weil an einigen Textstellen Präzisierungen und Korrekturen der 3. NotMV vorgenommen wurden … wohl auch schon in Vorbereitung der neuen Verordnung, die dann ab Montag gelten soll (vielleicht heißt diese dann wieder nur mehr „Schutzmaßnahmen VO“ ??)

In der gesamten VO (an knapp 20 Stellen) wurde die bisherige Formulierung „Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske“ ersetzt durch „Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard“ ersetzt.

Die Bestimmungen für Kindergartenpersonal in Par 6 wurden in Abs. 5 neu gefasst und sind jetzt ähnlich jenen für Lehrer: entweder FFP2-Maske oder Vorlage eines aktuellen (7 Tage) negativen Tests. Falls der negative Test vorgelegt wird, dann gilt für Kindergartenpersonal allerdings die weiterreichende Befreiung vom Abstandsgebot und von jeder Maskenpflicht (Lehrer müssen derzeit jedenfalls eine „einfache“ Maske tragen).

Durch eine textlicher Änderung in den Ausnahmen des Par 15 soll jetzt klarer sein, dass in Schulen, Kindergärten usw (wo die gesamte VO im Prinzip nicht anzuwenden ist) trotzdem das Abstandsgebot und die Maskenpflicht an Arbeitsplätzen (Par 6(2) – mit den Sonderbestimmungen für Lehr- und Kindergartenpersonal mit unmittelbarem Kinderkontakt (Par 6(4) und(5)) – gilt.

Nachtrag: Der Verweisfehler zur ärztlichen Bestätigung für die erlaubte Maskenabnahme beim Essen :D ...
In der 3.NotMV hat es offenbar auch einen redaktionellen Murks bei den (persönlichen) Ausnahmen zur Maske Pflicht gegeben. Siehe
Glaubt's mir's oder nicht ... die Stirn gerunzelt hab ich dort auch, das aber nicht weiterverfolgt.
… wurde auch berichtigt.

Die sonstigen Änderungen betreffen Korrekturen von Fehlern in Interpunktion, Grammatik und Formatierung.

P.S.: Den Zitier- oder Verweisfehler, den ich in meinem Posting #917 erwähnt habe, find ich jetzt nicht mehr. Auch egal. :schulterzuck:
 
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"Frau Mayer, darf ich um Ihren Ausweis bitten?"
:fies:


damit liegst gar nicht so falsch....die WKO teilt das so ihren Dienstleistern mit:

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen? Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis).

Erlass dazu kommt noch , laut WKO

Bei Stammkunden brauchens das natürlich nicht.....
 
steht in welcher schriftlichen , gesetzlichen Verordnung? In der Krone :hahaha:

Hast Du nicht letzten Donnerstag selber die "Krone" zitiert?

Also nochmal gaaanz langsam:
Die Krone hat vermutlich einen Informanten zitiert und die Ausweisplicht in Verbindung mit dem Testnachweis wird vermutlich in der für ab 8. Februar gültigen VO stehen.

Aber schön, wenn ich Dich mit einem eher trockenen Sachverhalt unerwarteterweise derart zum Lachen bringen konnte. Passt ja gut zu Deinen "Likes"..
Die meisten Vorschriften scheinen Dich ja eher zu erheitern...
 
Die meisten Vorschriften scheinen Dich ja eher zu erheitern...

Neben Zorn über Sinnlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit bringen viele der aktuellen Vorschriften auch mir Heiterkeit, weil ich schon im Vorfeld die Durchsetzung und Kontrolle anzweifle und mir auch klar ist, dass viele Ahndungen den Einsprüchen nicht standhalten werden.... :lalala:
 
Neben Zorn über Sinnlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit bringen viele der aktuellen Vorschriften auch mir Heiterkeit, weil ich schon im Vorfeld die Durchsetzung und Kontrolle anzweifle und mir auch klar ist, dass viele Ahndungen den Einsprüchen nicht standhalten werden.... :lalala:
ja eh, ich find auch das ganze reintesten deppert...aber es ist wie es ist....bis da wieder VGH entscheidungen kommen und die leute würden drauf warten, laufen viele wie Hippies rum
 
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