Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Guten Morgen!

Die Basisinfo und Strukturdaten vorweg. Mein Tag heute ist sehr voll; ich weiß nicht, ob ich dazu komme, mehr zu tun.

Die 2. COVID-19-ÖffnungsVO wurde unter der Nummer BGBl II 278/2021 veröffentlicht, wieder gleich zusammen mit ihrer ersten Novelle.
Sie tritt am 1. Juli in Kraft*) und gilt bis 31. August.
*) Die Erwähnung des 8.7. in Zusammenhang mit der Anmeldepflicht für Zusammenkünfte von mehr als 100 Personen (Par 12(1)) möge nicht verwirren. Die Anmeldung muss auch für Zusammenkünfte vor dem 8.7. gemacht werden, nur halt nicht eine Woche im Voraus (weil das vor Beginn der VO läge).

Der ORF Online Artikel ist hier. "Ein bissl bled" ist, das der Link an seinem Ende (zumindest derzeit) zur alten, morgen auslaufenden ersten ÖffVO führt.
Disclaimer gilt.

Die Bestimmungen für ...
IMG_20210629_055409.jpg
... gelten allerdings (zumindest vorläufig) nur bis inklusive 28. Juli.

Am 22. Juli - das steht in der 1. Novelle - treten Änderungen in Kraft, und zwar:
  • Die Registrierungspflicht, wo auch immer sie gegolten hat (inkl Prost-Einrichtungen), entfaellt. (Kommentar Archie: Happy Tracing!)
  • Die (leichte) Maskenpflicht gilt kundenseitig nicht mehr fuer alle Geschaeftslokale (bei persoenlichen Dienstleistern entfaellt sie schon ab 1. Juli), sondern nur mehr in Apotheken, Lebensmittelgeschaeften (inkl Tankstellenshops mit Lebensmitteln), Banken und Post/Post-DL. Sie gilt weiterhin in Aemtern, aber nicht mehr in Kirchen. Die GGG-Pflicht bei koerpernahen Dienstleistern (und damit auch bei der SW) bleibt.
  • Die Kapazitaetsbeschraenkung von 75% fuer Gastro ohne fixe Sitzplaetze (also zB Diskos, Clubs, etc) faellt. Als (in der Praxis wohl ziemlich irrelevante) Detailueberlegung: Im FP und im Fresh muss man ja beim Essen mehr oder weniger am Tisch sitzen blieben. Im GT gibt es keine fixen "Esstische" ... ist aber nur eine Gedankenspielerei.
  • Fuer Theater, Kinos, Konzertsaele etc fallen GGG-Pflicht und verpflichtendes Covid-Konzept weg. Wenn ich es richtig gelesen habe, bleibt die leichte Maskenpflicht in Museen und Bibliotheken. Fuer Freizeitbetriebe (darunter Prost-Einrichtungen) faellt nichts weg.
  • Sorry, aber die Aenderung des Par 9(2) versteh ich nicht. Da scheinen die Verweise nicht zu stimmen, und ich kann auch nicht erraten, worum es genau gehen soll. Aber vielleicht sitz ich auch nur auf der Leitung.
IMG_20210629_074207.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
... bei uns bleiben betriebsintern vorerst die strengen Regelungen aufrecht. Lockerungen sind in Aussicht gestellt.
 
Laut ORF-Online Meldung gilt der "Wohnzimmer-Test" (gem Par 1 Abs 2 Z 1 der 2. OeffVO) in Wien NICHT MEHR als Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr (also als "G").
Ausserdem besteht die Absicht, die Registrierungspflicht in der Gastronomie mit 21. Juli NICHT auslaufen zu lassen (wie das bundesweit vorgesehen ist).

Weitere abweichende Bestimmungen fuer Wien betreffen Kinder (Testpflicht ab 6 J) sowie beibehaltene Einschraenkungen (Haeufigkeit und FFP-Pflicht) bei Spitalsbesuchen. Die Rede ist auch von weiterhin durchgefuehrten regelmaessigen Tests zB in Kindergaerten und in der Gastronomie.

Die rechtliche Basis hab ich noch nicht gesehen. Daher ist alles hier Berichtete natuerlich dem Disclaimer unterworfen.
 
Ausserdem besteht die Absicht, die Registrierungspflicht in der Gastronomie mit 21. Juli NICHT auslaufen zu lassen (wie das bundesweit vorgesehen ist).
Mario Pulker, Obmann Fachverband Gastronomie hat in der ZiB mit einer kühnen Behauptung aufhorchen lassen. Es käme nur in Ausnahmefällen vor, dass 3G in der Gastronomie nicht kontrolliert würde. Das Gegenteil ist der Fall, Kontrollen sind die Ausnahme. Für die Folgen dieser Schlamperei und auch anderer Unsinnigkeiten (Fußball - EM) werden wir im Herbst bezahlen. Und dann wird das Wehklagen wieder groß sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
... die Bundesregierung lädt die österreichische Bevölkerung gerade ein, die Fehler des Sommers 2020 zu wiederholen......
Die Lobbyistin, die sich als Bundesministerin ausgibt, hat sich zu den (sinnvollen und richtigen) Maßnahmen des Landes Wien bereits geäußert...

Wobei - ich bin auch immer wieder berufsbedingt zur Kontrolle von 3-g Nachweisen genötigt. Das ist praktisch kaum umsetzbar - geht noch gut bei Ausdrucken, aber wenn dann im hellen Tageslicht irgendwelche Mikroschriften am Smartphone entziffert werden müssen, und auch noch ein Identitätsnachweis erforderlich ist, um festzstellen, dass die Namen und die Person übereinstimmen....

Im Falter der Vorwoche war ein aussagekräftiger Cartoon auf der vorletzten Seite - Coronvirus auf der Strandmatte: "Bis September!"
 
Wobei - ich bin auch immer wieder berufsbedingt zur Kontrolle von 3-g Nachweisen genötigt. Das ist praktisch kaum umsetzbar - geht noch gut bei Ausdrucken, aber wenn dann im hellen Tageslicht irgendwelche Mikroschriften am Smartphone entziffert werden müssen, und auch noch ein Identitätsnachweis erforderlich ist, um festzstellen, dass die Namen und die Person übereinstimmen....
Deswegen wende ich in diesem Fall diese Methode an. Als Fan der totalen Digitalisierung ohne Zettelwirtschaft (meine Büroarbeit betreibe ich bei meinem Arbeitgeber schon seit Jahren zu 100% digital) kommt keine bessere Lösung infrage.
Im Falter der Vorwoche war ein aussagekräftiger Cartoon auf der vorletzten Seite - Coronvirus auf der Strandmatte: "Bis September!"
Ja, August, September kommt hin. Dann kehren die ganzen Heimkehrer wieder zurück, die sich in ihrem Urlaub meistens einen Dreck um die Corona-Maßnahmen scheren und lieber mit 50 Leuten aus der Sippschaft ohne Ende feiern.

Frage:

Warum wird gerade jetzt so schnell gelockert, obwohl wir in Großbritannien und in Israel die Auswirkungen der Delta-Variante bereits sehen?

Antwort:

Unser Bundeskanzler möchte an seiner sinngemäßen Prognose "Nächstes Jahr haben wir wieder einen normalen Sommer." festhalten, um die Bevölkerung bzw. Wählerschaft nicht zu enttäuschen.

Frage:

Ist Bürgermeister Ludwig nicht zu streng?

Antwort:

Nein. Bürgermeister Ludwig agiert lediglich vorausschauend. Es werden keine Kinder ab 6 mit den verpflichtenden Tests sekkiert, denn die hatten sie vor den Ferien bereits dreimal wöchentlich in der Schule.

Frage:

Bringts was, wenn ich mich doppelt impfen lass'?

Im Hinblick auf die Delta-Variante durchaus. Das sollte sogar die Kür sein. Einmalige Impfung mit Comirnaty bei der Delta-Variante: 33-prozentiger Schutz. Zweimalige Impfung mit Comirnaty bei der Delta-Variante: 88-prozentiger Schutz (nach spätestens 14 Kalendertagen).

So. das wars jetzt einmal fürs Erste. Ich geh jetzt kurz noch einmal meinen schönen Zettel anschauen. :mrgreen:
 
An sich kann ich die Jugend bei diesem ganzen Corona-bedingten "Reglementierungswahn" ja ganz gut verstehen. 1 Jahr für die Jugend sind wie 5 Jahre für uns Alten. Das sind unwiederbringliche Jahre für die Jugend. Vielleicht trägt die Jugend bis zu ihrem Lebensende dabei mehr Schaden davon als ein 90-Jähriger in einem Altersheim, der mit Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium trotz Impfung noch 2 Jahre verlängert bekam...

Übrigens: Warum hat der Herr Polizist in dem Video am Donaukanal nicht gleich sanktioniert, wo zu diesem Zeitpunkt doch der 1-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen galt? ;)

Die geplanten Lockerungen sind unter Berücksichtigung der Delta-Variante eine einzige Farce. Natürlich freue auch ich mich darüber, wenn ich in den Öffis nur mehr einen MNS verwenden muss, aber ich trag' die FFP2 bis zur bestmöglichen Wirkung des Boosters noch freiwillig für 14 Tage.

Der nächste Herbst wird jedenfalls nicht mehr so arg wie der vergangene werden. Unter Garantie. Wegen den vielen Geimpften.

Zur rechtlichen Situation bzw. menschlichen:

Anschober/Mückstein:

Der sympathische Rudi Anschober hat sich viel zu viel zu Herzen genommen und viel zu wenig Arbeit delegiert. Beim Mückstein schaut das ganz anders aus. Der ist durch sein abgeschlossenes Studium schon von Haus aus belastbarer, führt wahrscheinlich nebenbei noch seine Ordination und erweckt den Eindruck, dass er das alles mit links schupft. Blöd war auch, dass die Amtszeit vom Rudi just in die Spitze der österreichischen Corona-Infektionen fiel.

Freundliche Grüße

Ein Parteiloser und Nicht-Wähler ;)

Übrigens... Mir kam durch den Standard zu Ohren, dass die Registrierungspflicht in der Gastronomie rechtswidrig war. Warum also möchte Wien nach dem 21. Juli nach wie vor daran festhalten? Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Ein parteiloser Nicht-Wähler, der den Standard liest 😂😂😂😂
Ja, klar 😁
Na Krone, Kurier, Standard, Presse halt. ;) Und Tagespresse. :mrgreen:

Edit: Bis 21. Juli mache ich die Registrierungspflicht in der Gastronomie noch mit und dann ist Sense. Für den besten Grillteller und den besten gemischten Salat der Stadt im Restaurant Name, Telefonnummer und Uhrzeit aufschreiben, aber in die Disco, wos alle angsoffn plärrn und die Viren rausblasen, ohne reingehen dürfen...

Wieviele Cluster sind in der Gastro in den letzten Monaten nachgewiesen worden? Wahrscheinlich kein einziger. Bevor sich dieser Wahn einbürgert, muss das schnellstmöglich aufhören. Die nächsten 14 Tag noch nach der 2. Dosis geh i eh ned zum XXXLutz ins Restaurant, denn da hocken mir zuviel Leut auf an Haufn zamm. Da besteht ja doch noch eine gewisse Gefahr der Quarantäne. Und wennst den Dobcak zu einer Stellungnahme dazu fragst, lächelt der nur in die Kamera, statt dass der einmal ordentlich auf den Putz haut.

Spätestens 2023 hat der Dreck als Verdachtsfall von der Liste zu verschwinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben