Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Laut ORF-Online Meldung gilt der "Wohnzimmer-Test" (gem Par 1 Abs 2 Z 1 der 2. OeffVO) in Wien NICHT MEHR als Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr (also als "G").
Wurde mit einer kleinen Novelle 34/2021 zur Wiener VO wieder geaendert. Der Antigen-Test muss seit 6.7. nicht mehr in einer Apotheke oder Teststrasse vorgenommen werden.
Edit - Ergänzung:
Wenn ich das richtig verstehe, muss das Zertifikat über den Test aber weiterhin von einer befugten Stelle ausgegeben sein.

Sorry, wenn ich da irgendjemandem falsche Hoffnungen gemacht habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde mit einer kleinen Novelle 34/2021 zur Wiener VO wieder geaendert. Der Antigen-Test muss seit 6.7. nicht mehr in einer Apotheke oder Teststrasse vorgenommen werden.
Edit - Ergänzung:
Wenn ich das richtig verstehe, muss das Zertifikat über den Test aber weiterhin von einer befugten Stelle ausgegeben sein.

Sorry, wenn ich da irgendjemandem falsche Hoffnungen gemacht habe.

IMG_20210709_050118.jpg
 
Was zählt als „befugte Stelle“?
(Haus-)Arzt?
Betrieb?
Ich hab einmal das gemacht ...

IMG_20210709_085354.jpg

... und würde sagen, dass die beiden Dokumente vom "Sozialministerium" über Berufsrechte einen guten Überblick geben - sie stammen allerdings von Anfang März, und ich habe sie nicht gegeneinander gecheckt.
Ich komme im Moment nicht dazu, im EpiG zu überprüfen, ob spätere Novellen da noch etwas geändert haben.

Edit: Zu den Schultests siehe unten.

Als erste Antwort auf Deine Frage würde ich sagen, wenn ein Test im Betrieb von einer befugten Person durchgeführt wird, sollte das ok sein. Hausarzt in any case.

Alles sehr unter Disclaimer!
 

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  • 210303_BMSGPK_Information über die Ausstellung von Nachweisen im Zusammenhang mit COVID-19-Tes...pdf
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  • Aktualisierte_Information_ueber_die_Berufsrechte_der_Gesundheitsberufe_im_Zusammenhang_mit_COV...pdf
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Vor allem suche ich jetzt nicht nach der Antwort, ob die Schultests (Ninja) "befugt" waren.
Ja, waren sie. BGBl 218/2021.

IMG_20210709_091112.jpg

Ich komme im Moment nicht dazu, im EpiG zu überprüfen, ob spätere Novellen da noch etwas geändert haben.
Der berechtigte Personenkreis (ausserhalb der Schulen) ist im Par 28d des EpiG aufgezaehlt.
Hier das EpiG in der Fassung vom 8.7.2021:
RIS - Epidemiegesetz 1950 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.07.2021 (bka.gv.at)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagen wirs mal so: Die Regierung vertraut den in Österreich lebenden Leuten (zurecht) nicht beim Testen daheim oder vor Ort in der Einrichtung, deshalb müssen befugte und fachliche Stellen das Testergebnis überprüfen.

Ganz einfach.

Natürlich sagt das niemand von den Politikern öffentlich. ;)
 
Sagen wirs mal so: Die Regierung vertraut den in Österreich lebenden Leuten (zurecht) nicht beim Testen daheim oder vor Ort in der Einrichtung, deshalb müssen befugte und fachliche Stellen das Testergebnis überprüfen.

Ganz einfach.

Natürlich sagt das niemand von den Politikern öffentlich. ;)
Ist das irgendwo klar definiert?
Oder grundsätzlich jede Firma kann die eigenen Mitarbeiter testen und ein in Österreich gültiges Zertifikat ausstellen?
Oder kann ein Arzt die eigenen Patienten testen und ein Zertifikat erstellen?
 
Oder grundsätzlich jede Firma kann die eigenen Mitarbeiter testen und ein in Österreich gültiges Zertifikat ausstellen?

Oder kann ein Arzt die eigenen Patienten testen und ein Zertifikat erstellen?
Zweiteres ja.
In der Firma kommt es nach meinem Verständnis drauf an, wer den Abstrich o.ä. vornimmt. Schauen, welches Stricherl sich zeigt, darf auch ein Laie, unterschreiben muss eine befugte Person.
 
Als erste Antwort auf Deine Frage
Darf ich auch was fragen?
Wen kann man in den Arsch treten, wenn der Grüne Pass falsch bzw. unvollständig ist? Und ich bin nicht der einzige Impfling, dem die Impfstelle Schrödingerplatz in Wien 22 die zweite Impfung unterschlagen hat. :mad:
Bei der Nummer 0800 555 621 landet man in einer Endlosschleife. Na gut, lass ich mich halt ein drittel Mal impfen.
 
Ich weiß nicht wirklich, deshalb komm ich mit einer Gegenfrage: Impfpass o. ä. mit zwei Impfstoff-Chargen-Pickerln hast?
Ich glaube verstanden zu haben, dass Apotheken oder Hausärzte etwas in der elektronischen Impfakte ein- bzw nachtragen können.
Dann müsste ein korrekter Papierausdruck aus dem el Impfpass möglich sein.
Aber ob das dann heißt, dass das elektronische grüne Ding auch richtig ist/wird ...
:?::schulterzuck:
 
Ich weiß nicht wirklich, deshalb komm ich mit einer Gegenfrage: Impfpass o. ä. mit zwei Impfstoff-Chargen-Pickerln hast?
Ja freilich habe ich einen Impfpass in dem die beiden Impfungen im Abstand von 21 Tagen eingetragen sind. Und die zweite Impfung war Ende April. Aber ds sit ja nicht der einzige Fall von Desorganisation, dem ich zum Opfer gefallen bin. Gleich nachdem die Friseure aufgesperrt haben, bin ich in eine Apotheke testen gegangen. Aussage der Apotheke, ich könne mir das Zertifikat daheim herunter laden. Und was war? Nix, niente ............ Und es nachträglich bei der Apotheke ausdrucken lassen war auch nicht möglich. Aber zumindest habe ich mündlich erfahren, dass der Test negatriv war.

In dem Fall habe ich davon profitiert, dass die Friseurin nicht auf dem Testzertifikat bestanden hat.
 
Welche daten enthält der grüne pass jetzt eigentlich?
Nicht viel ...... Namen, Geburtsdatum und die Anzahl der Zertifikate. Bei mir eines zu wenig. :mad:

Am Ausdruck (aus der Apotheke) findet sich auch noch der Impfstoff und das Datum der Impfung. Manche (aber nicht alle) Leute bekommen auch einen Link zugesandt, mit dem sie sich das Papierl selber ausdrucken können. Durcheinander zum Quadrat!
 
Wen kann man in den Arsch treten, wenn der Grüne Pass falsch bzw. unvollständig ist? Und ich bin nicht der einzige Impfling, dem die Impfstelle Schrödingerplatz in Wien 22 die zweite Impfung unterschlagen hat. :mad:
Schick einmal an ELGA eine Kopie des Impfpasses (Seite mit den persönlichen Daten und Seite mit den beiden Impfeinträgen) und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Die sollen das im e-Impfpass nachtragen. Sollte doch möglich sein.
 
Schick einmal an ELGA eine Kopie des Impfpasses (Seite mit den persönlichen Daten und Seite mit den beiden Impfeinträgen) und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Die sollen das im e-Impfpass nachtragen. Sollte doch möglich sein.
Dafür ist - warum auch immer - die AGES zuständig. :kopfklatsch:

Außerdem ist das - ich hab es schon erwähnt - kein Einzelfall.
 
Dafür ist - warum auch immer - die AGES zuständig. :kopfklatsch:

Außerdem ist das - ich hab es schon erwähnt - kein Einzelfall.

Bei den Millionen an Impfungen passieren leider auch Fehler.

Die AGES für den e-Impfpass zuständig? Hmmm... Falls Du dort ständig bei der Hotline festhängst, probiers mit einer E-Mail-Anfrage oder vielleicht kann man dort ja auch persönlich vorsprechen.
 
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