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Wurde mit einer kleinen Novelle 34/2021 zur Wiener VO wieder geaendert. Der Antigen-Test muss seit 6.7. nicht mehr in einer Apotheke oder Teststrasse vorgenommen werden.Laut ORF-Online Meldung gilt der "Wohnzimmer-Test" (gem Par 1 Abs 2 Z 1 der 2. OeffVO) in Wien NICHT MEHR als Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr (also als "G").
Edit - Ergänzung:
Wenn ich das richtig verstehe, muss das Zertifikat über den Test aber weiterhin von einer befugten Stelle ausgegeben sein.
Sorry, wenn ich da irgendjemandem falsche Hoffnungen gemacht habe.
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