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Guten Abend,
Die Zehn-Tage-Frist der 4. SchuMaV laeuft ja morgen schon wieder ab. Daher gab es heute, mit Wirkung ab Mittwoch, 10. Maerz, die Dritte Novelle zur 4. SchuMaV, VO 105/2021. Diesmal wurde die Gueltigkeit jedoch nur bis inklusive Sonntag, 14. Maerz verlaengert.
Ab nächstem Montag (15.) soll sich ja zumindest fuer Vorarlberg etwas aendern; das scheint aber noch nicht ganz ausverhandelt zu sein.
Also werden wir vor dem Wochenende eine erneut novellierte (oder gar eine neue) SchuMaV bekommen. Ich glaube nicht, dass es jetzt wieder einen Grund fuer Spekulationen gibt, dass vielleicht "Indoorspielplaetze" (auch so kann man die fuer uns relevanten "Einrichtungen zur Ausuebung" bezeichnen) wieder aufsperren duerfen. Einrichtungen zur Prostitutionsausuebnung gibt es in Vorarlberg ohnehin keine.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch wieder ein paar weitere kleinere Aenderungen mitverlautbart:
*) Die "Rechtliche Begründung" - von mir immer wieder als "Erläuterungen" bezeichnet - ist inzwischen hier nachgeliefert. Von besuchsbegleitenden Kindern seh ich dort nichts.
Die Zehn-Tage-Frist der 4. SchuMaV laeuft ja morgen schon wieder ab. Daher gab es heute, mit Wirkung ab Mittwoch, 10. Maerz, die Dritte Novelle zur 4. SchuMaV, VO 105/2021. Diesmal wurde die Gueltigkeit jedoch nur bis inklusive Sonntag, 14. Maerz verlaengert.
Ab nächstem Montag (15.) soll sich ja zumindest fuer Vorarlberg etwas aendern; das scheint aber noch nicht ganz ausverhandelt zu sein.
Also werden wir vor dem Wochenende eine erneut novellierte (oder gar eine neue) SchuMaV bekommen. Ich glaube nicht, dass es jetzt wieder einen Grund fuer Spekulationen gibt, dass vielleicht "Indoorspielplaetze" (auch so kann man die fuer uns relevanten "Einrichtungen zur Ausuebung" bezeichnen) wieder aufsperren duerfen. Einrichtungen zur Prostitutionsausuebnung gibt es in Vorarlberg ohnehin keine.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch wieder ein paar weitere kleinere Aenderungen mitverlautbart:
- Generell sind in Zukunft Antigen-Tests 48 Stunden gueltig (wie bisher), PCR-Tests aber 72 Stunden. Dies gilt auch fuer Neuaufnahmen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen (bisher Antigen 24, PCR 48).
- Patienten in Krankenhaeusern und Kuranstalten duerfen in Zukunft einen Besucher pro Tag empfangen. Dass der Besucher von zwei Kindern begleitet werden darf (wie der ORF schreibt), halte ich fuer ein Missverstaendnis. Aber vielleicht kommen noch Erlaeuterungen. *)
- Die Besuchsregeln in Krankenhaeusern wurden neu gefasst (Par 11(3)) - hab ich mir nicht im Detail angeschaut.
- Ein befreiender Antikoerpernachweis gilt nur mehr drei Monate (statt sechs). Der Nachweis einer Infektion in den vergangenen sechs Monaten kann auch durch eine Bestaetigung nach EpiG oder einen Absonderungsbescheid wegen Covid erbracht werden.
*) Die "Rechtliche Begründung" - von mir immer wieder als "Erläuterungen" bezeichnet - ist inzwischen hier nachgeliefert. Von besuchsbegleitenden Kindern seh ich dort nichts.
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