Ach, der Archie!
In der Wiedereinfang-Phase nach meinem Urlaub habe ich zwei kleine Novellen vom 18. und 19. August zur OeffnungsVO uebersehen. Hier der Nachtrag:
5. Novelle
BGBl I 366/2021
6. Novelle
BGBl I 367/2021
In der Sache geht es um Folgendes (ab 20.08.):
Par 9 stipuliert eine Pflicht fuer nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen mit unmittelbarem Kundenkontakt zum Maskentragen oder Trennscheibe beim Kundenkontakt. Dies galt explizit ebeson fuer
Lehrer mit Schuelerkontakt und fuer Beamte mit Parteienkontakt (nein, nicht Parteibuch, sondern eben Kontakt mit Bittstellern usw).
Ab Schulbeginn - gestaffelt mit 06.09. im Osten und 13.09. sonst - sind jetzt
Lehrer nicht mehr hier erfasst (sondern offenbar ab dann in der neuen COVID-SchulVO, siehe unten).
Fuer die
Registrierungspflicht in der Gastronomie wurde ergaenzt, dass die erfassten Daten auch die
Tischnummer bzw den konkreten Aufenthaltsbereich des Gasts enthalten sollen. (Nach meiner Beobachtung steht das eh auf den - falls verwendet - Registrierungszetteln bzw erfolgt mit dem Scannen des auf dem Tisch angebrachten QR-Codes.)
Die OeffnungsVO wurde
bis Ende September verlaengert, die Geltung der Par 12 bis 16 (die am 19. August schon ausgelaufen waeren) bis 17. September - das sind die nach Covid-G maximal erlaubten 4 Wochen). Dadurch wurde auch notwendig, dass die einwoechige Vorlauffrist zur Anmeldung von Veranstaltungen mit ueber 100 Personen (die gleich nach dem 20.08. stattfinden sollen) fuer ein paar Tage verkuerzt wird. (Das steht in der kleinen 6. Novelle - war wohl ein Ueberseher.)
Zur Erinnerung: Mit
diesem Link gibt es jeweils die
tagesaktuell geltende Fassung der OeffVO. (In der derzeitigen sind die oben genannten Aenderungen hinsichtlich der Lehrer noch nicht enthalten.)
A propos Schule:
Die gaenzlich neue
COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22 ist hier:
BGBl I 374/2021
Wie angekuendigt, wuehl ich mich jetzt nicht durch diese - auf Anfrage kann ich gerne versuchen, Klarheit zu gewinnen und zu vermitteln. Es gibt ausgiebige Medienkommentare dazu ...